Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.11.17
17:16 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 17: Das Internet darf keinen Raum für rassistische Hetze bieten

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html



Kiel, 16. November 2017



TOP 17 Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungsrechtlich überprüfen (Drs-Nr. 19/301)



Stefan Weber
Das Internet darf keinen Raum für rassistische Hetze bieten


Eigentlich nichts Neues von der AfD, wenn man sich den Antrag anschaut. Ein Antrag, der von seiner Ausrichtung im Grunde einer aus dem Antragsbaukastensystem ist, so wie er auch von AfD- Fraktionen in anderen Bundesländern gestellt wird. Im Juni 2016 hatte die AfD in Sachsen- Anhalt sogar den Antrag gestellt, dass ein Parlament eine Normenkontrollklage gegen ein Gesetz beschließen sollte, dass noch gar nicht existierte. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gab es zum damaligen Zeitpunkt nicht, es war noch gar nicht in Kraft getreten. Ein bisher einmaliger Vorgang. Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz, verpflichtet deren Betreiber unter Androhung von Bußgeldern, Hinweise auf strafbare Inhalte zügig zu bearbeiten und diese gegebenenfalls zu löschen. Es verpflichtet Plattformbetreiber, ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden vorzuhalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Reaktion des Rechtsstaates auf die zunehmende Hasskriminalität, der Verbreitung strafbarer Inhalte oder Falschnachrichten, sogenannten Fake News im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken. Ich möchte daran erinnern, dass 2



Justizminister Heiko Maas in der Gesetzesdebatte darauf hingewiesen hat, dass es vorher langwierige und wenig erfolgreiche Gespräche mit den Plattformbetreibern über freiwillige Maßnahmen gegen „Hasskriminalität im Netz“ gegeben hatte. Währenddessen war diese Kriminalität in Deutschland innerhalb von zwei Jahren um über 300 Prozent gestiegen.
Deshalb ist es notwendig, Recht und Gesetz auch endlich im Netz durchzusetzen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem rassistische Hetze oder sonstige strafbare Äußerungen verbreitet werden dürfen. Demokratie ist ohne das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht möglich Es schützt zwar auch missliebige und sogar hässliche Äußerungen, aber der Grundrechtsschutz endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, für Verleumdungen darf im Netz genauso wenig Platz sein wie im realen Leben.
Viele Menschen nutzen den anonymen Raum des Internets, um ihren Hass und Frust loszuwerden. Dies können wir nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit einfach dulden. Die Grenze ist, wo die Rechte anderer Menschen verletzt werden. Die Hasskriminalität in sozialen Netzen darf nicht überhandnehmen, besser ist es, wenn sie sich überhaupt nichtbreitmacht.
Ein Eingriff in Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz liegt auch nicht vor, weil sich die Verpflichtung zur Löschung bereits aus geltendem Recht wie dem § 10 des Telemediengesetzes ergibt. Besteht also der Verdacht, dass eine Seite einen rechtswidrigen Inhalt hat, muss entweder sofort der Zugang zu der Seite gesperrt werden oder die jeweiligen Informationen müssen unverzüglich entfernt werden. Hier sorgt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz letztlich für eine bessere Erfüllung dieser Pflichten.
Warum stellt die AfD nun diesen Antrag, der das Ziel hat, eine solche Regelung zu bekämpfen? Steht sie hier als Verteidigerin der Grundrechte gegen eine angebliche Meinungsdiktatur, oder geht es ihr vielmehr darum, dass ihre eigenen Protagonisten weiter ungebremst das im Netz verbreiten dürfen, was sie unter politischer Meinungsbildung verstehen?
So berichtete der Berliner Tagesspiegel am 09.11.2017 unter der Überschrift „Unter Rassisten“, das die AfD-Abgeordnete Frau Fürstin von Seyn-Wittgenstein sich aktiv als Mitglied in der Facebook-Gruppe „Die Patrioten“ betätigt haben soll, in der ein anderes Mitglied eine Fotomontage mit dem Bild der von den Nazis im KZ Bergen-Belsen ermordeten Jüdin Anne Frank auf einer Pizza-Schachtel mit der Aufschrift „Die Ofenfrische, locker und knusprig zugleich“ gepostet habe. Was da sonst noch so verbreitet wurde, war offensichtlich so ekelhaft, dass die Bundesgeschäftsstelle der AfD am Montag alle Parteimitglieder aufforderte, die Gruppe zu verlassen. 3



Wer seinen politischen Meinungsaustausch in solcher Gesellschaft pflegt, hat natürlich allen Grund, dieses Gesetz zu fürchten. Den Antrag der AfD lehnen wir daher ab.