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06.06.18
16:11 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber: Ein gruseliges Verständnis von Beteiligung

Kiel, 6. Juni 2018 Nr. 190 /2018



Kirsten Eickhoff-Weber:
Ein gruseliges Verständnis von Beteiligung Zur heutigen (06.06.2018) mündlichen Anhörung zum Landesplanungsgesetz im Innen- und Rechtsausschuss (TOP 1) erklärt die Sprecherin für Landesplanung und Landesentwicklung der SPD-Landtagsfraktion, Kirsten Eickhoff-Weber:
Das Verfahren, mit dem die Koalitionsfraktionen ihre Änderungen des Landesplanungsgesetzes durchdrücken wollen, ist mehr als befremdlich. Es wird immer offensichtlicher, dass die Änderungen möglichst ohne viel Aufhebens oder Beteiligung der Betroffenen durchgepeitscht werden soll.
Dafür spricht zum einen die Salamitaktik, mit der der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen daher kam: Die erste Fassung hatte weder eine Begründung noch enthielt sie die Verlängerung des Moratoriums für den Windenergieausbau – eigentlich einer der Kerne des Entwurfes. Das Moratorium wurde erst kurz vor der ersten Lesung im März ergänzt, die Begründung gar erst, als die Stellungnahmefrist für die vom Innenausschuss benannten Anzuhörenden bereits seit Wochen lief. Die heutige mündliche Anhörung wurde so kurzfristig noch eingeschoben, dass wichtige Vertreter der Zivilgesellschaft aus Zeitgründen gar nicht erst teilnehmen konnten.
Prof. Christoph Brüning, immerhin Vizepräsident des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichtes, musste in seiner Stellungnahme für das Lorenz-vom-Stein Institut für Verwaltungswissenschaften darauf hinweisen, dass entgegen der Gesetzesbegründung das Landesverfassungsgericht sich keineswegs zur Verfassungsgemäßheit des bisherigen 2



Moratoriums geäußert hat. Die Frage der Rechtmäßigkeit einer weiteren Verlängerung ist damit völlig offen.
Weitere Mängel des Gesetzes zählen die Stellungnahmen der Kommunalen Landesverbände und des BUND auf: Sie weisen darauf hin, dass die Verkürzung von Beteiligungsfristen aufgrund der immer komplexeren Materie der Raumordnungspläne und der notwendigen Einbindung der kommunalen Selbstverwaltung bedenklich sei und im Falle der erstmaligen Beteiligung ausgeschlossen werden sollte. In der heutigen Anhörung konnte die Koalition nicht ein Beispiel dafür benennen, für welches konkrete Anwendungsbeispiel eine Fristverkürzung auf vier Wochen notwendig sein könnte.
Um noch eins drauf zu setzen wird der Landesplanungsrat erst am 25. Juni das erste Mal in dieser Legislatur tagen – ein Jahr nach Amtsantritt der Regierung. Dabei hätte eine so umfangreiche Änderung des Landesplanungsgesetzes genau in dieses Gremium gehört. Offenbar will Jamaika lieber im stillen Kämmerlein entscheiden, anstelle sich ernsthaft mit den Vertretern der Zivilgesellschaft im Landesplanungsrat auseinandersetzen zu müssen. Dass die Grünen als angebliche Bürgerrechtspartei das einfach so mitmachen, kann nur mit Kopfschütteln quittiert werden.