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23.01.19
12:35 Uhr
SPD

Kirsten Eickhoff-Weber zu Top 2: Das Gesetz der verpassten Chancen

Es gilt das gesprochene Wort!


Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden:
http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

Kiel, 23. Januar 2019


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung, Drs. 19/941, Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses, Drs. 19/1161



Kirsten Eickhoff-Weber
Das Gesetz der verpassten Chancen

„Dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des MELUND danke ich für den im März vorgelegten Evaluierungsbericht zum Dauergrünlanderhaltungsgesetz.
Das Fazit ist erfreulich, „Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz hat sich aus Gründen des Klima-, Boden-, Gewässer- und bedingt des Naturschutzes bewährt!“. Außer der Anpassung an das EU- Recht, sind keine wesentlichen Änderungen des Gesetzes erforderlich.
Trotz der eindeutigen Ergebnisse wurde das Gesetz umgekrempelt. Wurde es von Jamaika Kielgeholt und es bedarf nicht viel Fantasie, um zu wissen, wer da den Kurs bestimmt hat.
Sehr geehrter Herr Minister, als der Gesetzesentwurf im September vom Kabinett beschlossen wurde, war das ihre erste Amtshandlung. Aber wir wissen alle, das ist ein Entwurf aus der Ägide ihres Vorgängers. Was uns hier zugemutet wird, ist ein Gesetz der verpassten Chancen!
Die Anhörungen im Ausschuss haben gezeigt, im Grunde sind fast alle unzufrieden. Das mag Jamaika reichen, so nach dem Motto, wenn alle unzufrieden sind, haben wir wohl den richtigen 2



Mittelweg gefunden. Das ist aber ein fataler Irrtum! Eine weitere Beratung und die 2. Lesung in der Februartagung hat Jamaika abgelehnt.
Wir legen jetzt einen Änderungsantrag vor, der das Erreichte bewahrt und gleichzeitig einen Schritt hin zur Neuausrichtung ist. So wie die SPD das hier im Landtag seit Jahren fordert, einer Neuausrichtung hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: ökologisch verträglich, sozial gerecht, ökonomisch rentabel.
Wir fordern, dass der Grünlandschutz weiterhin uneingeschränkt für das ganze Land gilt. Die Reduzierung auf eine Schutzkulisse ist unverantwortlich.
Der Schutz des Grünlands durch das EU-Prämienrecht gilt nur für die, die auch Förderprämien bekommen. Und wir wissen nicht, wie lange es dieses Prämienrecht noch gibt und was nach der Reform der GAP kommt. Also muss die aktuelle Regelung für ganz Schleswig-Holstein im Gesetz festgeschrieben werden. Mit dem Zusatz, dass Dauergrünland in der naturräumlichen Einheit, in der es beseitigt wird, auch neu geschaffen wird.
Wir müssen endlich begreifen, dass jedes Dauergrünland wichtig ist und Potential für den Naturhaushalt hat. Prof. Diekötter stellt in seiner Stellungnahme fest, dass ein zusammenhängendes Netzwerk an Grünland für den Erhalt der Artenvielfalt und den mit ihr assoziierten Ökosystemfunktionen essentiell ist. Wir müssen den Biotopverbund auch außerhalb der Hauptachsen sichern und wir müssen gemeinsam mit der Landwirtschaft und dem Naturschutz, endlich die qualitative Verbesserung des Grünlands auch außerhalb der Schutzkulissen schaffen. Dazu brauchen wir begleitende Programme.
Wir fordern, dieselben Ausnahmen- und Befreiungen aus landwirtschaftlicher Notwendigkeit, auch für naturschutzfachlich erforderliche Maßnahmen.
Wir fordern auch, dass es zu dem zwangsweisen Umbrechen von Grünland zum Erhalt des Ackerstatus endlich eine Alternativregelung geben muss. Es kann doch nicht sein, dass Bauern immer noch durch gesetzliche Regelungen gezwungen werden, Grünland ohne Grund, aber mit allen Konsequenzen für den Naturhaushalt umzubrechen.
Wir fordern ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Totalherbiziden auf Dauergrünland.
Es ist doch ein Hohn, wenn Jamaika hier im Landtag Strategien zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes fordert und gleichzeitig den Einsatz von Totalherbiziden sogar in der Schutzkulisse ausdrücklich zulässt. 3



Wir wissen, dass die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in erheblichen Teilen zu einer Neuausrichtung der Agrarpolitik hin zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bereit ist. Wir wissen aber auch, dass wir die Bauern damit nicht alleine lassen dürfen. Hier sind Landwirtschaft, Handel, Verbraucher und Politik gemeinsam in der Pflicht. Dazu bedarf es auch einer Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik. Damit die Gemeinwohlleistungen der Bauern endlich angemessen honoriert werden!
Wir beantragen eine 3. Lesung des Gesetzentwurfs in der Februartagung des Landtags. Die Abstimmung darüber in namentlicher Abstimmung.“