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07.05.20
16:59 Uhr
AfD

Jörg Nobis zu TOP 2, 10, 34, 38, 46, 48: Für Corona dürfen nicht auch noch unsere Enkel bezahlen müssen

PRESSEINFORMATION



– Es gilt das gesprochene Wort –



Jörg Nobis zum 2. Nachtragshaushalt 2020 sowie den AfD-Anträgen zur Aussetzung der Diätenerhö- hung und zu Einsparpotenzialen im Landeshaushalt (TOP 2, 10, 34, 37, 38, 39, 40, 41, 43, 44, 46 und 48):

„Für Corona dürfen nicht auch noch unsere Enkel bezahlen müssen“ Kiel, 7. Mai 2020 Die AfD-Fraktion hat zwei Gesetzentwürfe eingebracht, um vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der absehbaren wirtschaftlichen und sozia- len Folgen zum einen für den Rest der laufenden Legislaturperiode die Erhöhung der Diäten auszusetzen und zum anderen, zusätzlich zur Kreditaufnahme auch Ein- sparpotenziale im Landeshaushalt zu nutzen. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD- Fraktion, erklärt dazu in seiner Rede:
„Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heute vorge- legten zweiten Nachtragshaushalt sollen die diversen Hilfen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Epidemie verdoppelt werden – von 500 Millionen Euro auf eine Milliarde. Las- sen Sie mich vorwegschicken, dass wir die Bereitstellung dieser Mittel für nötig halten:
Die Aufstockung für Hilfsmaßnahmen um weitere 50 Millionen Euro auf dann 150 Millio- nen ist ein wichtiger Schritt, sind doch viele vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor existentielle Herausforderungen gestellt. Tausende Arbeitsplätze sind in Gefahr, wenn wir jetzt nicht helfen. Schleswig-Holstein ist in besonderem Maße betroffen, weil wir unter anderem besonders von der Touristik abhängig sind – und dieser Wirtschafts- zweig in den vergangenen zwei Monaten fast völlig zum Erliegen gekommen ist.
Auch ein weiterer großer Posten trägt einen wichtigen Anteil zur Abmilderung der Folgen dieser Pandemie, wenn auch an ganz anderer Stelle: 50 Millionen Euro zur Kompensation weggefallener Einnahmen in Kitas und 20 Millionen Euro in anderen Betreuungseinrich- tungen helfen den ebenfalls gebeutelten Kommunen, die in Kürze ihren Moment der Wahrheit haben: Die Mai-Steuerschätzung und ihr Runterbrechen wird einen ersten Aus- blick geben auf das, was uns gerade auch bei den Gewerbesteuereinnahmen erwartet, auf die viele Kommunen nun einmal in besonderem Maße angewiesen sind. Da ist diese

Pressekontakt: AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag • Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel • Tel.: +49-(0)431-988-1656 • Mobil: +49-(0)176-419-692-54 • E-Mail: presse@afd.ltsh.de



Entlastung ein richtiger Schritt.
Nicht zuletzt wollen Sie 40 Millionen Euro für den sogenannten Pflegebonus bereitstellen – das ist Geld, das direkt bei denjenigen ankommt, die in dieser Krise erstens direkt an der Front stehen und deren Arbeit zweitens sowieso nicht in angemessenem Umfang entlohnt wird.
Darüber hinaus sind leider auch größere Beträge notwendig, um vor allem Mehrbedarfe im Bereich des Infektionsschutzgesetzes abzudecken.
Wir begrüßen auch ausdrücklich die 400.000 Euro, die dem UKSH für die Durchführung von Obduktionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die weitere Erforschung des Vi- rus und auch der Krankheitsverläufe ist essentiell, um in der Zukunft Entscheidungen auf Basis besserer Datenlagen und Erkenntnisse treffen zu können als dies bislang der Fall war.
Auf letzten Drücker haben Sie aber im letzten Finanzausschuss noch Änderungen in den Nachtragshaushalt eingebracht, die Fragen aufwerfen: Sie wollen weitere Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge ausgeben. Das ist zum einen dem in den Landeseinrichtungen notwendigen Infektionsschutz geschuldet und insoweit auch unproblematisch. Proble- matisch ist aber, dass Sie noch gestern im Ausschuss behauptet haben, es gebe nicht mehr Flüchtlinge – in der Drucksache steht aber ganz was anderes: Demnach wollen Sie die Erstaufnahmeeinrichtung im Levo-Park in Bad Segeberg unter anderem deshalb wie- dereröffnen, weil Sie – ich zitiere – „angesichts der Corona-Pandemie mit weiteren Zu- wanderungen“ rechnen! Weitere Zuwanderungen heißt erstens, dass es sich um zusätz- liche Personen handelt, und zweitens, dass es sich um Personen handelt, die ganz sicher keinerlei Anspruch auf Asyl in Deutschland haben. Anstatt Abschiebungen zu forcieren, fördern Sie weiter die illegale Zuwanderung. Touristen aus Hamburg oder Niedersach- sen werden an der Landesgrenze abgewiesen und Zweitwohnungsbesitzer aus ihren ei- genen Häusern geworfen, und gleichzeitig hält diese Landesregierung es für ganz selbst- verständlich, jeden illegalen Wirtschaftsmigranten weiterhin ins Land zu lassen und bis zum Sankt-Nimmerleinstag hier zu versorgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon einige der Ausgabenpositionen sind also problematisch. Dazu kommt noch ein weiterer, eher grundsätzlicher Punkt: Als Sie, sehr
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geehrte Frau Heinold, erstmals vortrugen, wie den Regelungen der Schuldenbremse un- serer Landesverfassung Rechnung getragen werden soll, wie also insbesondere die in dieser Ausnahmesituation notwendigen Ausgaben finanziert werden sollen, da sagten Sie noch: Die Finanzierung ist nur über Kredite möglich – soweit fast richtig, dazu komme ich gleich noch –, und diese sollten dann über zehn Jahre zurückgezahlt werden. Das betrifft von einer Milliarde Euro immerhin 700 Millionen Euro – also eine strukturelle jähr- liche Einsparung von 70 Millionen Euro über zehn Jahre.
Das war Ihre erste Wortmeldung dazu! Dann waren wir doch arg überrascht, als Sie mit der Vorstellung des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes diese Frist mal eben verdop- pelt hatten – also nur noch 35 Millionen Euro pro Jahr einsparen möchten, und die jetzt notwendigen Kredite über 20 Jahre abstottern wollen.
Dabei hat die jüngere Geschichte dieses Landeshaushalts doch vor allem eins gezeigt: Alle paar Jahre ereilt uns eine haushalterische Ausnahmesituation – ich erinnere nur an die Finanzkrise und den Verkauf der HSH-Nordbank – und belastet die Finanzen des Lan- des.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht geboten, die Rückzahlung so weit in die Zukunft zu schieben. Die nächste Generation erbt sowieso schon einen Riesenberg an Schulden – und sie schaufeln da die Corona-Millionen noch fröhlich oben drauf.
Das Ziel einer vernunftgeleiteten, zukunftsgewandten Haushaltspolitik muss doch sein, nicht dauerhaft über die eigenen Verhältnisse zu leben! Das Ziel muss doch sein, Schul- den aufgrund außergewöhnlicher Belastungen so schnell wie möglich wieder zu tilgen, und nicht in der Zwischenzeit fröhlich weiter zu konsumieren.
Und das ist dann auch schon der zweite Schwachpunkt, über den wir hier zu reden ha- ben: Sie wollen mit der Tilgung erst im Jahr 2023 beginnen. Da fragt man sich natürlich: Warum nicht früher? 2021 wird als Anpassungsphase bei den Ausgaben gebraucht, aber was spräche gegen 2022? Ein Blick auf den Kalender zeigt, was dahinter stecken dürfte: 2022 sind Landtagswahlen, und ein halbes Jahr vorher im Haushalt die ganzen grün-bun- ten Projekte zusammenstreichen zu müssen, das täte natürlich weh. Das ist also bereits ein erstes, durchsichtiges Wahlkampfmanöver!


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Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, bereits ab sofort Verantwortungsbewusst- sein einziehen zu lassen. Wir verstehen es als unsere Verantwortung vor den Bürgern Schleswig-Holsteins, vor unseren Kindern und zukünftigen Generationen, nicht noch mehr Schulden weiter in die Zukunft zu verlagern.
Wir fordern die Landesregierung daher auf: Fangen Sie unmittelbar an, die Einzelpläne der einzelnen Ressorts zu durchkämmen und alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen, die nicht essentiell sind – inhaltlich und/oder, weil eine Streichung unserer heimischen Wirtschaft schaden würde. Selbstverständlich muss gerade in diesen Zeiten der Gesund- heitsbereich weiter gestärkt werden und muss weiter in das Bildungssystem investiert werden. Und selbstverständlich gibt es viele wichtige Investitionen in die Infrastruktur des Landes, die für die Zukunftsfähigkeit wichtig sind.
Aber genauso gibt es viele Bereiche, in denen diese Landesregierung das Geld mit bei- den Händen zum Fenster rauswirft: Für irgendwelche Gender-Projekte, für die Integra- tion von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, die schon zu besten konjunkturellen Zeiten nicht funktioniert, und jetzt völlig absurd wirkt; aber auch Geld für Ihre gescheiterte Ener- giewende. Meine Damen und Herren, bitte verstehen Sie diese Punkte als den Anfang einer Sparliste, die Sie fortsetzen können und sollen. Unser Antrag greift unsere Forde- rung aus den Lesungen des Haushalts im vergangenen Herbst auf: Wir hatten aufgezeigt und beantragt, insgesamt über 100 Millionen Euro einzusparen.
Und da komme ich auch noch kurz zu einem anderen Punkt: Das Haushaltsjahr 2019 wurde mit einem deutlichen Plus abgeschlossen, was grundsätzlich erfreulich ist. Hier hätten Sie die Gelegenheit gehabt, zumindest teilweise auch mit dem Schuldenabbau zu beginnen – stattdessen haben Sie den gesamten Betrag verschiedenen Sondervermö- gen zugeführt. Sie hätten weniger zuführen können, ohne die notwendige Investitions- tätigkeit gerade im Bereich von Impuls 2030 zu gefährden. Auch im investiven Bereich kann Geld verschwendet werden, nicht jede Investition ist sinnvoll. Ihre prall gefüllten Sparschweine verleiten aber geradezu zum fröhlichen Geldverschleudern für Dinge, die eben nicht zum Kern der Infrastruktur unseres Landes gehören.
Und bei aller Sympathie für Jugendherbergen ist es der völlig falsche Ansatz, jetzt unter dem Stichwort „Corona“ als Kreditgeber für Bauprojekte aufzutreten. Derartige Positio- nen haben in diesem Nachtragshaushalt nichts zu suchen.
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In Zeiten wie diesen, in denen viele Menschen in Schleswig-Holstein in Kurzarbeit sind, sich um ihre Betriebe sorgen, um ihre wirtschaftliche Existenz fürchten, in diesen Zeiten stünde es nicht zuletzt auch uns als Abgeordneten gut zu Gesicht, unseren kleinen Teil beizutragen. Wir müssen uns schließlich keine Sorgen darum machen, ob die Diät jeden Monat überwiesen wird, ob wir unseren Lebensunterhalt bestreiten können oder nicht.
In Zeiten, in denen viele Familien ihre Gürtel enger schnallen müssen, sollte dieses Haus zumindest darauf verzichten, die Diäten jährlich automatisch anzupassen.
Wir haben daher einen Antrag eingebracht, die automatische Diätenanpassung zumin- dest für den Rest der Legislaturperiode auszusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, zumindest diesen doch wirklich übersichtlichen Schritt sollten Sie mit uns gemeinsam gehen. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht das Mindeste, was dieses Parlament als Signal aussenden kann. Bei all den schönen Worten, die wir heute schon gehört haben, sollte es Ihnen doch leicht fallen zuzustimmen. Mit Ihrer Zu- stimmung zu unserem Antrag tragen Sie auch dazu bei, Politikverdrossenheit und Vor- urteilen gegenüber Berufspolitikern entgegenzuwirken.
Meine Damen und Herren, stimmen Sie für unsere Anträge, stimmen Sie mit uns für eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik, die verschwenderische Ausgaben bekämpft und für einen Beitrag dieses Hauses in Zeiten einer beispiellosen Krise in diesem Land.
Der Nachtragshaushalt umfasst Ausgaben – gerade im Bereich der Aufnahme von soge- nannten Flüchtlingen –, die es uns in der Kombination mit der deutlich zu langen Til- gungsdauer der Kredite unmöglich macht, diesem Haushalt zuzustimmen. Angesichts der vielen auch wichtigen Punkte lehnen wir den Haushalt aber auch nicht ab – die AfD- Fraktion wird sich folgerichtig gleich enthalten.“

Weitere Informationen:

• Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Aussetzung der Abgeordnetendiätenerhöhung für die verbleibende Legislaturperiode (Drucksache 19/2125) vom 24. April 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02125.pdf



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• Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Nutzung von Einsparpotenzialen im Landeshaus- halt 2020 (Drucksache 19/2135) vom 29 April 2020: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02100/drucksache-19-02135.pdf



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