Landesbeauftragter: Endlich sind Besuche und Ausgänge wieder möglich!
17 / 12. Juni 2020Landesbeauftragter: Endlich sind Besuche und Ausgänge wieder mög- lich!Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase freut sich sehr, dass ab dem 15.6. nun spürbare Lockerungen der Maßnahmen gegen die Corona- Pandemie für Menschen mit Behinderungen, die in Wohnformen der Eingliede- rungshilfe leben, getroffen wurden.Hase: „Wir berichteten über die große Verzweiflung der Menschen und ihrer Ange- hörigen in der letzten Woche. Nun sind wir gespannt, wie die neuen Regelungen des Landes zum Wohle der Betroffenen durch die Verantwortlichen in den Einrichtun- gen und in den zuständigen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. Das werden wir genau beobachten, denn es muss dringend etwas passieren“.„Ich möchte der Landesregierung meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Sie hat erkannt, dass die Einschränkungen für die Betroffenen - vor dem Hintergrund der geringen Infektionszahlen - nicht mehr zu rechtfertigen sind und deutliche Schritte zur Nor- malität notwendig sind,“ sagt Hase. In den neuen „Allgemeinverfügungen zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen“ und in den „Handlungsempfehlungen als Mindestvorgaben für ein Besuchskonzept in Einrichtungen der Eingliederungshilfe“ weht ein neuer Wind. Besuche sind nun grundsätzlich mit Auflagen zugelassen. Ein Besuchs- verbot gehört der Vergangenheit an. Ausgänge der Betroffenen, die die Abstands- und Hy- gieneregelungen einhalten können, sind uneingeschränkt möglich. Auch Ausgänge mit den Angehörigen, Wochenendbesuche bei den Eltern oder anderen Bezugspersonen mit Übernachtung sind wieder möglich. Nur wenn Symptome einer Erkrankung vorliegen, ist bei der Rückkehr noch eine Einzelunterbringung erforderlich. „Angehörige und Betroffene freuen sich über die längst überfälligen Änderungen. Sie sind gespannt, wie die Einrichtungen und Gesundheitsämter die Bestimmungen auslegen, denn es muss für jede Wohnform ein Besuchskonzept dazu erstellt werden. Ich appelliere Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: Link zur Website: https://t1p.de/wew0 2an die zuständigen Personen, dass Sie die Wünsche der Betroffenen ernstnehmen und Ausgänge sowie Besuche aktiv ermöglichen. Alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeits- und Freiheitsrechte, für den es derzeit erfreulicherweise keine Begrün- dung durch die Corona-Pandemie mehr gibt“, sagt Hase und fordert: „Bewegungs- und Freizeitmöglichkeiten, Joggen, Fahrradfahren, mal in die Stadt gehen, Besuche bei Leben- spartnern und Angehörigen mit Übernachtung, Berührungen, all das, was für jeden von uns inzwischen wieder möglich ist, muss auch für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen möglich sein. Wenn Unterstützung notwendig ist, muss es Eltern oder anderen Bezugspersonen gestattet werden, zu begleiten.“Hase appelliert an die Verantwortlichen: „Ich bitte Sie herzlich im Namen der betroffenen Menschen: Nutzen Sie die neuen Rahmenbedingungen. Seien Sie kreativ, aktiv entgegen- kommend und heben die Einschränkungen für die Betroffenen – natürlich immer unter Be- rücksichtigung der Auflagen zum Gesundheitsschutz - auf. So werden auch die Mitarbei- tenden in den Wohnformen, die in den vergangenen Monaten sehr viel geleistet haben, entlastet.“