Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte berät in Lübeck wieder persönlich
Nr. 24 / 23. Juli 2020Sozialsprechstunde: Bürgerbeauftragte berät in Lübeck wieder persönlichProbleme bei Hartz IV, wie zum Beispiel mit der Übernahme der Kosten für Miete oder Heizung, mit der Hilfe zum Lebensunterhalt, dem Wohngeld oder auch mit Leistungen der Krankenkassen oder Schwierigkeiten beim Kindergeld - die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, hilft bei allen Fragen rund um das Sozialrecht. Darüber hinaus berät die Bürgerbeauftragte auch als Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes und als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen dieser Sprechstunde. Zudem ist die Bürgerbeauftragte auch Beauftragte für die Landespolizei und damit Ansprechpartnerin für Beschwerden von Bürger*innen und Eingaben von Polizist*innen.Die Bürgerbeauftragte berät unabhängig und kostenlos am Donnerstag, den 6. August von 10 bis 17 Uhrin der Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck.Wegen der Corona-Pandemie müssen zum Schutz der Mitarbeiter*innen der Rentenversicherung und der Bürger*innen die folgenden Verhaltensregeln beachtet werden:Eine Terminvereinbarung vorab ist zwingend erforderlich. Ohne telefonische Anmeldung ist eine persönliche Beratung leider nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0431/988- 1240.Im Gebäude der Rentenversicherung besteht die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, geben Sie der Bürgerbeauftragten bei der Anmeldung einen Hinweis.Besucher*innen können Termine nur ohne Begleitung wahrnehmen. Ausnahmen: Erforderliche Dolmetscher*innen oder behinderungsbedingte Begleitpersonen. 2Besucher*innen sollen einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.Besucher*innen betreten die Rentenversicherung pünktlich und unmittelbar vor dem Termin, damit der Wartebereich möglichst leer bleibt.Eine persönliche Beratung in der Dienststelle im Karolinenweg 1 in Kiel ist in dringenden Einzelfällen nach vorheriger telefonischer Anmeldung wieder möglich. Bürger*innen erhalten selbstverständlich weiterhin zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung sozialrechtliche Beratung am Telefon, per E-Mail oder per Post. Auch können sich Bürger*innen in allen weiteren Zuständigkeiten (Polizeibeauftragte, Antidiskriminierungsstelle und Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche) Ratsuchende an die Dienststelle der Bürgerbeauftragten wenden.Sie erreichen das Büro unter: 0431-988 1240 bzw. über folgende E-Mailadressen:buergerbeauftragte@landtag.ltsh.depolizeibeauftragte@landtag.ltsh.deantidiskriminierungsstelle@landtag.ltsh.de undbeschwerdich@landtag.ltsh.de