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18.09.20
18:42 Uhr
Landtag

Wegen Corona: Altenparlament pocht auf "Grundbedürfnisse" von Senioren und auf mehr digitale Angebote

Nr. 91 / 18. September 2020


Wegen Corona: Altenparlament pocht auf „Grundbedürfnisse“ von Senioren und auf mehr digitale Angebote

Der Corona-Lockdown hat viele Senioren stark betroffen. Alleinstehende und Heimbewohner litten oft unter Einsamkeit. Das schleswig-holsteinische Altenparlament sieht deswegen dringenden politischen Handlungsbedarf. „Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen“, heißt es in dem Abschlusspapier. Außerdem forderten die 42 Vertreter von Sozialverbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien am Freitag in Kiel eine Digitalisierungsoffensive.
Wohn- und Pflegeheime sollen grundsätzlich mit W-LAN und ausreichend Computern ausgestattet werden, und die Bewohner sollen im Umgang mit der Technik geschult werden. Insgesamt müsse das Land dafür sorgen, dass Senioren „im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren“. Digitale Kompetenz fördere die „Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft“. Die Technik müsse „möglichst barrierearm“ sein, fordert das Altenparlament. Web- Seiten, PCs und Smartphones müssten „visuell und funktional auch für die ältere Generation gestaltet“ werden.
Darüber hinaus regt das Altenparlament Modellprojekte für generationsübergreifende Wohngemeinschaften sowie den Bau weiterer Sozialwohnungen an. „Systemrelevante“ Berufe in der Alten- und Krankenpflege sollen besser bezahlt werden. Und: Auf dem Land soll die Gemeindeschwester reaktiviert werden. Es war bereits das 32. Senioren-Treffen im Landtag. In diesem Jahr nahmen wegen Corona nur halb so viele Delegierte teil wie sonst üblich. Die 34 Anträge gehen nun an die Fraktionen des Landtages, die Landesregierung und die Bundestagsabgeordneten aus dem Norden.
Der Erfahrungsaustausch sei dieses Mal besonders wichtig, sagte Landtagspräsident Klaus Schlie zum Auftakt. Corona habe gezeigt, dass die Politik auf die Hilfe und die Ratschläge der älteren 2

Generation angewiesen sei. Gastredner war der Berliner Gerontologe Professor Rainer Fretschner, der vor einem wachsenden Generationenkonflikt warnte. Die Politik müsse die Interessen von Jung und Alt gleichermaßen berücksichtigen, mahnte er. So müsse die „Altenwohlgefährdung“ in vielen Heimen bekämpft werden, ohne die jüngere Generation finanziell übermäßig zu belasten.
Hinweis: Weitere Informationen und Fotos zur Tagung des 32. Altenparlaments sind auf der Website des Landtages unter sh-landtag.de zu erreichen.



Die Beschlüsse

Projekte für Jung und Alt
Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich im Land für mehr Projekte einzusetzen, die Jung und Alt zusammenbringen.


Förderung von Mehrgenerationeneinrichtungen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge Möglichkeiten schaffen, um Mehrgenerations- einrichtungen finanziell zu unterstützen, um Diskussionsplattformen für Jung und Alt zu schaffen.


Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, Modellprojekte für sogenannte „Mehrgenerationen-Wohngemeinschaften (WGs)“ sowohl in ländlichen Regionen als auch in Ballungsräumen auf den Weg zu bringen, in denen jüngere und ältere Generationen zusammenleben. Eine Bedarfserhebung ist im Vorwege durchzuführen.


Umschichtung in den Förderwegen für Fördermittel im Wohnungsbau
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, festzulegen, dass die nachhaltige Förderung des Wohnungsbaues für die bestehenden Förderwerke 1 und 2 für den Bau von Sozialwohnungen sowie für den Bau von Mietwohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen erhöht werden, um diese angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt, für betroffene Personenkreise zugänglicher zu machen. Die herrschende Unterversorgung in den ländlichen und städtischen Räumen erfordert eine Erhöhung bzw. Umschichtung der Fördermittel in den genannten Förderwegen im Wohnungsbau Es besteht ein 3

dringender Handlungsbedarf der Landesregierung um barrierefreie und kostengünstige kleinere Wohnungen für diese Gruppen anbieten zu können.


Einführung und Reaktivierung einer Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester) insbesondere im ländlichen Raum
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierung Verhandlungen mit den Kommunen auf Änderung der Gemeindeordnung aufnimmt, damit eine Versorgung insbesondere im ländlichen Bereich durch eine Gemeindebetreuung (Gemeindeschwester) sichergestellt ist.


Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Sport
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen zu fördern. Zielsetzung sollte dabei sein, die Gewinnung, Bindung und Qualifizierung von ehrenamtlich Engagierten langfristig zu sichern, um mehr Bewegungsprogramme für die Zielgruppe der Älteren, unter Berücksichtigung und Einbezug ihres sozialen Umfeldes, weiter zu etablieren.


Sportstätteninfrastruktur
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln für die Sicherung und den Ausbau kommunaler und vereinseigener Sportstätten, sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich einzusetzen. Ziel ist es, dass Sport- und Bewegungsräume hinsichtlich der Bedürfnisse der Zielgruppe der Älteren gegenüber den aktuell vorgehaltenen deutlich verbessert werden.


Verbesserungen im ÖPNV
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen mit den Trägern des ÖPNV bei Abschlüssen von Vereinbarungen dahingehend einzuwirken, dass die Preise und Leistungen des ÖPNV auch über größere Zonenbereiche (Landesgrenzen übergreifend) bezahlbar bleiben und auch die von Altersarmut betroffenen Personen uneingeschränkt aufgrund ihres Einkommens nutzen können. Zudem ist bei den Leistungen des ÖPNV ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit zu legen.
Was bereits in anderen Bundesländern gängige Praxis ist, sollte auch in Schleswig-Holstein möglich sein, dass für Menschen mit Behinderungen, für betagte und hochbetagte Senioreninnen und Senioren eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gegeben ist. 4

Plattdeutsch in allen Ämtern von Schleswig-Holstein
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung mögen veranlassen, dass Plattdeutschmodule in der Ausbildung für den öffentlichen Dienst innerhalb der Verwaltung eingerichtet werden und ebenfalls in der Fortbildung angeboten werden gemäß § 82b LVwG für die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.


Nachbarschaftshilfen fördern
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf kommunaler Ebene Informationen, Hilfe und Unterstützung verstärkt werden um ehrenamtliches bürgerliches Engagement für Nachbarschaftshilfen zu initiieren.


Isolation älterer Menschen in Pflegeheimen durch Corona-Restriktionen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass künftig Maßnahmen zum Infektionsschutz für Bewohner in Alten- und Pflegeheimen nicht zur langfristigen völligen Isolation von ihren Angehörigen führen.
Die Grundbedürfnisse nach Bewegung und sozialen Kontakten sind bei künftigen Pandemieplanungen angemessen zu berücksichtigen.


Präventiver Hausbesuch
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein aufsuchender freiwilliger und kostenloser „Präventiver Hausbesuch“ für alle Frauen und Männer ab dem 75. Lebensjahr eingeführt wird.


Ausbau der Digitalisierung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für einen zügigeren Ausbau und einen schnellen Zugriff in der Digitalisierung einzusetzen. Dies gilt insbesondere für noch immer benachteiligte Gebiete. Hierzu sind auch die entsprechenden Aufforderungen in Ausschreibungen mit der Verpflichtung zum Einbau der technischen Verbindungen zwingend zu berücksichtigen. Dieses gilt es auch für bestehende Wohneinheiten zu berücksichtigen.


Grenzen der Digitalisierung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Entwicklung der Digitalisierung für alle Generationen die 5

umfassende, digitale, möglichst barrierearme Teilhabe gesichert wird. Digitalisierung muss visuell und funktional auch für die ältere Generation gestaltet sein.


Kompetenzförderung älterer Menschen
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass insbesondere die Gruppe der Senior*innen im Land im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung nicht den Anschluss verliert. Die Vermittlung von mehr digitaler Kompetenz fördert auch die Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft.
Daher werden der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, Projektgelder für die leihweise Bereitstellung von Computern und für die Computerschulung von älteren Menschen zu fördern.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Landesebene ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit digitaler Kompetenzerwerb für alle Menschen in der nachberuflichen Lebensphase möglich wird. Die Wahlfreiheit für nicht digitale Angebote muss erhalten bleiben.


Teilhabe der älteren Generation an der Digitalisierung
Der Landtag und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung werden aufgefordert, sich darauf hinzuwirken, dass in stationären Pflege und Betreuungseinrichtungen W-LAN zur verpflichtenden Grundausstattung erhoben wird. Das gilt auch für eine entsprechende Geräteausstattung zur Mitbenutzung vor Ort.


Zukunft mit digitaler Technologie
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass
- eine digitale Spaltung vor allem innerhalb der Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen unterbunden wird, welche die bereits vorhandenen sozialen, gesundheitlichen und regionalen Ungleichheiten (Ländlicher Raum versus Städte) noch verstärkt,
- ethische Fragen beim Einsatz digitaler Technologien frühzeitig und unter Einbeziehung der Betroffenen diskutiert werden müssen,
- der Einsatz digitaler Technologien in der professionellen Pflege und Betreuung nur als unterstützend, niemals jedoch als ersetzend angesehen wird,
- auch bei Nichtnutzung digitaler Technologien das Recht auf Teilhabe nicht eingeschränkt werden darf. 6

Digitalisierung und Bildung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Mittel in auskömmlicher Höhe zur Verfügung zu stellen, damit der Themenbereich Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen realisiert und umgesetzt wird.
- Hier bedarf es gerade auf kommunaler Ebene bezahlbarer Angebote.
- Neben Anfängerkursen sollen auch immer Fortgeschrittenenkurse angeboten werden.
- Außerdem sollen alle Hochschulen den Zugang für Senioren ermöglichen.
- Auch bei Nichtnutzung digitaler Technologien das Recht auf Teilhabe nicht beschränkt werden darf.


Digitale Technik bei geringem Einkommen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass die Nutzung des Internets und die Anschaffung von digitaler Technik für Menschen mit geringem Einkommen über sozialrechtliche Hilfe gefördert werden.


Dauerhaftes Monitoring Digitalisierung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für ein dauerhaftes Monitoring im Hinblick auf Digitalisierung und das Leben im Alter einzusetzen, um den Prozess der digitalen Transformation in Bezug auf ältere Menschen zu beobachten.


Verbesserungen für systemrelevante Berufsgruppen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, im Rahmen entsprechender Initiativen umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation der sog. systemrelevanten Berufsgruppen einzuleiten.


Gute Arbeitsbedingungen für alle
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative bei der Ausgestaltung künftiger Arbeitsbedingungen für verbindliche soziale Rahmenbedingungen insbesondere dort einzusetzen, wo die Vorgaben von Industrie 4.0, künstlicher Intelligenz, Homeoffice o.ä. dominierend sind, um auch künftigen Generationen eine existenzsichernde und wertschätzende Rente zu sichern. 7

Herstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich über entsprechende Bundesratsinitiativen für die umfassende Herstellung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und die Gewährleistung einer wertschätzenden Rente einzusetzen.
Deshalb müssen die arbeitsmarktregelnden „Schlupflöcher“ gestopft werden, damit der Lebensstandard für alle aktuell und in Zukunft gesichert und verbessert werden kann.


Nachhaltige Verbesserung des Alterssicherungssystems
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich im Rahmen entsprechender Initiativen für die bundesweite und alle Erwerbstätigen erfas-sende Einführung eines einheitlichen Altersversorgungssystems einzusetzen. Dazu soll zukünftig eine Altersversorgungsanwartschaft von 1,5 % des jährlichen Bruttoeinkommens als materielle Basis festgelegt werden.


Grundrente: Anrechenbare Leistungen
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Änderungen bei der Grundrente einzusetzen. Insbesondere müssen bei der Grundrente Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde, anerkannt werden.


Grundrente: Anrechenbare Zeiten
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für eine Korrektur der Grundrente einzusetzen. Der geplante Freibetrag darf nicht nur dann gelten, wenn 33 Jahre Grundrentenzeit erfüllt sind.


Mütterrente und Grundsicherung
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Mütterrente und die Hinterbliebenenrente nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.


Reform der Pflegeversicherung
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Pflegegesetzgebung überarbeitet und zu allen relevanten Themen angepasst wird, damit sie ihrem gesetzlichen Auftrag „ambulant vor stationär“ und „Rehabilitation vor Pflege“ gerecht wird. Eine bedürfnisorientierte Versorgung aller zu Pflegenden ist zu 8

gewährleisten. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gemäß den Erhöhungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen und der Eigenanteil auf einen festen Betrag (maximal 50 Prozent des Einkommens) abzusenken. Dazu gehört insbesondere eine Vereinfachung der Organisation der Kostenstruktur und der Dienstleistungen, der Ausbau ambulanter Dienste und die stärkere Einbindung der Kommunen und Städte als wichtiger Garant der Daseinsvorsorge.


Selbstbestimmtes Leben im Alter
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen und im Dialog mit den Pflegekassen die Seniorenpolitik im Land aktiv weiterzuentwickeln. Die kommunale Altenplanung und Seniorenpolitik muss qualitativ verbessert und flächendeckend sichergestellt werden, damit möglichst viele Menschen möglichst lange selbstbestimmt im Alter leben können.
Hierbei sollten unter anderem folgende Ziele im Mittelpunkt stehen:
- Die Förderung der Selbstbestimmung und der Erhalt der Selbstständigkeit älterer Menschen.
- Die Stärkung der Sicherheits- und Schutzfunktion der Kommunen bei besonderen Bedarfen wie Krankheit, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit.
- Die flächendeckende Schaffung kommunaler Angebote im Bereich der Gesundheits- förderung und Prävention sowie die Stärkung von Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten.
- Die Einführung vorsorgender Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren insbesondere im Hinblick auf die altersgerechte Ausstattung der Wohnung.


Anspruch auf Erhalt des erworbenen Lebensstandards und ein würdevolles Leben im Alter
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein werden aufgefordert, eine gesetzliche Regelung finden, die es den Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein untersagt, Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflege-einrichtungen bzw. die Angehörigen aufgrund von Entgelterhöhungen dazu aufzufordern, das gewohnte Umfeld zu verlassen und damit auf den bis dahin erworbenen Lebensstandard zu verzichten.
Entgelterhöhungen in stationären Pflegeeinrichtungen und in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein werden aufgefordert sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die jährlichen Pflegesatzerhöhungen gerechter gestaltet werden. Die Pflegekassen sollen mit dem glei-chen Anteil wie die Bewohner belastet werden. Der Gesetzgeber hat es versäumt, dass die 9

Angemessenheit der letzten Erhöhung überprüft wird. Es ist daher zwingend notwendig, ein Kontrollgremium einzurichten, das die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vertritt und die Angemessenheit der zurückliegenden Entgelterhöhungen überprüft.


Kurzzeitpflege
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, ein Konzept im Bereich der Kurzzeitpflege zu entwickeln, das
- ein bedarfsgerechtes und wohnortnahes Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen sicherstellt;
- solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen fördert (analog Sonderförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ in Baden-Württemberg) und
- die Qualität für eine fachgerechte Kurzzeitpflege gewährleistet.
Grundlage dieses Konzeptes muss eine gesicherte wirtschaftlich tragfähige Vergütung sein.


Betreuungsrecht
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Betreuungsrecht folgende Punkte aufgenommen werden:
- Kein/e Betreuer/in darf mehr als 40 Betreuungen führen.
- In einem Landesregister ist zu hinterlegen, wie viele Betreuungen von einer/m Betreuer/in durchgeführt werden.
- Fortbildungen sollen vor Beginn und während der Tätigkeit als Betreuer/in z.B. zu der Frage der Fixierungen zwingend sein.
- Jede/r Betreuer/in muss dazu verpflichtet werden, den Betreuten mindestens einmal pro Quartal persönlich aufzusuchen.


Nationale Demenzstrategie
Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, Mittel in auskömmlicher Höhe zur Verfügung zu stellen, damit sich alle Kreise und kreisfreien Städte an der „Nationalen Demenzstrategie“ soweit noch nicht geschehen, beteiligen und entsprechende Netzwerke auf- und ausbauen.