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16.10.20
13:28 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter: So kann Isolation von Bewohnern in der zweiten Welle vermieden werden

20 / 16. Oktober 2020

Landesbeauftragter: So kann die Isolation von Bewohnern in der zwei- ten Welle vermieden werden!
Anlässlich der neu formulierten Ansprüche auf Testung auf den Coronavirus sagt Ulrich Hase, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: „Das ist eine gute Möglichkeit, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr zu lange in ihren Wohneinrichtungen auf Außenkontakte und Bewegungsfreiheit war- ten müssen. Dies freut mich sehr und zeigt, dass die Verantwortlichen dazugelernt haben!“
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 14. Oktober 2020 die Ansprüche auf die Testung auch bei Personen im Umfeld der Betreuungsreinrichtungen von Menschen mit Behinderungen neu gefasst. So können nun neben den betreuenden Mitarbeitern und Mit- arbeiterinnen auch die betreuten Personen und ihre Angehörigen getestet werden. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen von den Einrichtungen erfüllt werden. „Ich appelliere an die Einrichtungsträger sich angesichts der Pandemieentwicklung mit den Bedingungen zu befassen, um möglichst schnell die Voraussetzungen für die Nutzung der Testmöglichkeiten zu schaffen,“ sagt Hase. Der Landesbeauftragte ist im Frühjahr aufgrund von Rückmeldungen von betroffenen Per- sonen auf die Landespolitik zugegangen und hat erfolgreich appelliert, sich der Problema- tik anzunehmen. Nach dem Infektionsschutzgesetz wurden die Wohneinrichtungen so ein- gestuft wie Pflegeeinrichtungen mit so genannten Risikogruppen. Daraus folgte, dass die Angehörigen ihre betreuten Familienmitglieder lange nicht besuchen konnten. Relativ selbständige Bewohner von Wohnformen konnten ihre alltäglichen Kontakte nicht pflegen. Diese Situation war für die Betroffenen sehr belastend. Nun besteht eine gute Möglichkeit, andere Wege zu gehen und dies nicht wiederholen zu müssen.

Die Verordnung im Internet: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/2coerGfapy- esEix72ma/content/2coerGfapyesEix72ma/BAnz%20AT%2014.10.2020%20V1.pdf?inline

Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: Link zur Website: https://t1p.de/wew0