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27.11.20
13:42 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 3: Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch sicherstellen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. November 2020
Birte Pauls: Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch sicherstellen TOP 3: Frauen nicht allein lassen – Versorgungsangebot für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch in Schleswig-Holstein sicherstellen (Drs. 19/2544)
„Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt auf Grundlage der sogenannten Beratungsregelung, bei einer medizinischen oder kriminologischen Indikation straffrei. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch macht sich keine Frau leicht. Die Tatsache, sich mit dieser Entscheidung innerhalb des Strafgesetzbuches zu bewegen, setzt die Frauen zusätzlich unter moralischen Druck und gehört nicht mehr in unsere Zeit. Die betroffenen Frauen befinden sich eh schon in einem emotionalen Ausnahmezustand, der häufig durch Unsicherheit, Scham und Angst geprägt ist und oft stehen sie im persönlichen Umfeld mit der Entscheidung alleine. Um nur ein Beispiel einer ungewollten Schwangerschaft zu nennen: Wenn Frauen sich keine Verhütungsmittel leisten können, muss man ihnen finanziell, vielleicht auch organisatorisch helfen, aber sie bitte nicht in die Nähe von Straftaten rücken. Die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung bietet den Frauen oft die einzige Möglichkeit, neutral, ohne Vorwürfe und Druck die Situation zu betrachten. Frauen müssen den Eingriff selbst bezahlen, außer ihr Einkommen ist so gering, dass es einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten gibt. Besonders für ganz junge Frauen eine zusätzliche Hürde. Die Bundesärztekammer verpflichtet sich die entsprechenden Praxen und Krankenhäuser, die Abbrüche vornehmen, zu listen – wenn diese es dann wollen. Davon nehmen viele Abstand, weil sie Repressalien von Abtreibungsgegnern befürchten. Wer hat schon gerne blutbeschmierte Wände und Demonstrationen vor der Tür? Sogenannte „Gehwegberatungen“ belästigen die Frauen – eine weitere emotionale Zumutung.
Schauen wir auf die Situation in Schleswig – Holstein am Beispiel von Flensburg. Aktuell sind auf der Liste der Bundesärztekammer für Schleswig – Holstein 26 Praxen gelistet. Die nördlichste Praxis liegt laut Liste in Kappeln. Wir wissen aber durch meine kleine Anfrage im Oktober ( Drucksachennummer 19/ 2463), dass es in Flensburg noch 4 Praxen mit dem ambulanten und ein klinisches Angebot gibt. Vor wenigen Jahren waren es noch 12 Praxen. Die Anhörung im Petitionsausschuss zeigte auf, dass nicht nur durch die zukünftige Einstellung des stationären Angebots in Flensburg nach der Fusion der Kliniken, sondern auch durch die Verrentung von Ärzte*innen, die aktuell Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, Versorgungslücken entstehen. So werden es bald nur noch 2 Praxen in Flensburg sein. Hinzu kommt, dass immer weniger Ärzt*innen folgen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, da es nicht Bestandteil der Regelausbildung in der Medizin ist. Wir freuen uns, dass in Flensburg eine neue moderne Klinik entstehen soll. Wir freuen uns auch, dass kein privater Konzern im Spiel ist, sondern die beiden jetzigen Träger, die ev. Diakonissenanstalt und das katholische St. Franziskus – Hospital, fusionieren. Der katholische Träger lehnt jedoch Schwangerschaftsabbrüche aus Prinzip ab. Für die Fusion war das nicht verhandelbar. Somit wird ein weiteres Angebot und vor allem die Sicherheit eines Krankenhauses für die Frauen vor Ort wegfallen. Das Diktat aus Rom der männlich dominierten katholischen


1 Kirche trifft die Frauen in Not im nördlichen Schleswig-Holstein. Die Frage, ob das mit dem christlichen Glauben vereinbar ist, müssen sich die Entscheidungsträger schon gefallen lassen! Die Landesregierung zuckt zu all dem mit den Schultern. Auf Nachfrage im Sozialausschuss und in der Antwort kleinen Anfrage sieht das Ministerium auch in Zukunft keinerlei Engpässe in der Versorgung, weder in Flensburg noch im Land. Das sehen die Frauen in Flensburg und im Land aber ganz anders. Und deshalb ist es gut, dass sich eine engagierte sozialdemokratische Oberbürgermeisterin Simone Lange gemeinsam mit den Frauen des Themas annimmt. Auch bleibt ihr Alternativantrag weit hinter den Erwartungen zurück und macht deutlich, dass diese Landesregierung immer auf dem Level des kleinsten gemeinsamen Nenners agiert.
Wir Sozialdemokrat*innen lehnen sämtliche Pläne ab, dass irgendwo auf dem Hinterhof der neuen Klinik ein Extragebäude errichtet wird und die Stigmatisierung der Frauen quasi in Beton gegossen wird. Wofür haben Frauen jahrzehntelang demonstriert? Für Eigenverantwortung! Für Selbstbestimmung! Kein Mensch, erst recht kein Mann, kann uns diese Verantwortung abnehmen! Eine sukzessive Reduzierung von gesetzlich vorgeschriebenen Angeboten für Frauen in Not quasi durch die Hintertür, nämlich durch Nichtstun dieser Landesregierung ist mit uns Sozialdemokrat *innen nicht zu machen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, den in §13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes formulierten Versorgungsauftrag für ein ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen wahrzunehmen und eine flächendeckende Planung für Schleswig-Holstein zu erstellen.“



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