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10.12.20
15:18 Uhr
Landtag

Landesbeauftragter zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes: Da gibt es noch einiges zu tun!

25 / 10.12.20

Landesbeauftragter zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes: Da gibt es noch einiges zu tun!
Anlässlich der heutigen Befassung mit der Änderung des Kindertagesförderungsge- setzes im Landtag, sagt der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase: „Die KiTa-Reform ist ein guter Schritt in die Richtung der Entwicklung eines inklusiven vorschulischen Betreuungssystems für Kinder mit und ohne Be- hinderungen ist. Aber eben nur ein Schritt auf dem Weg!“
Hase: „Aktuell erreichen uns viele Beschwerden von Eltern von Kindern mit Behin- derungen. Sie waren - aufgrund der besonderen Belastung durch die Betreuung ei- nes Kindes mit Behinderungen - von der Zahlung eines Elternbeitrages für die KiTa befreit. Dies wird nun zum 1.1. aufgehoben. Grund ist die - als Schritt in Richtung In- klusion - nachvollziehbare Gleichstellung aller Eltern. Es gibt also gleiche Pflichten – aber gibt es auch gleiche Rechte? Leider nein!“
„Für viele Eltern von Kindern mit Behinderungen ist es bitter, dass sie erst kurz vor Weih- nachten erfahren, dass Ihnen ab dem Januar um die 200 Euro weniger Geld zur Verfü- gung steht“, sagt Hase. „Das ist für diese Familien, die viele höhere Belastungen aufgrund der Behinderung eines Kindes haben, viel Geld. Gleichzeitig bemerken diese Eltern, dass ein Teil des erhöhten Aufwandes dadurch entsteht, dass sie nicht die gleichen Zugänge zur KiTa Betreuung haben, wie Eltern von Kindern ohne Behinderungen. Das empfinden sie zurecht als ungerecht.“ Um nur einige Beispiele zu nennen: Weil eine KiTa sich als für die Betreuung eines Kindes mit Behinderungen als nicht geeignet einschätzt, müssen Eltern weitere Wege zu einer an- deren Kita in Kauf nehmen. Weil die Eingliederungshilfe nur eine bis zu 6 stündige tägliche Betreuungszeit unterstützt, ist eine Berufstätigkeit nur in Teilzeit möglich. Hase sagt dazu: „Bei allem Verständnis für einen Reformprozess, der nicht von heute auf morgen fertig ist, hätte die Betreuungssituation von Kindern mit Behinderungen konse- quenter von Beginn an mitgedacht werden müssen. Nun gibt es die genannten Ungerech- tigkeiten.“



Verantwortlich für diesen Pressetext: Prof. Dr. Ulrich Hase, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-1624, Dirk Mitzloff Der Beauftragte im Internet: Link zur Internetpräsentation 2
Aber auch das bisherige Entlastungssystem, war auch Sicht des Landesbeauftragten nicht gerecht. Die Beitragsbefreiung war an die Art der heilpädagogischen Förderung gekoppelt und nicht an den besonderen Bedarf des Kindes. So haben viele Eltern von der Befreiung profitiert, aber deutlich mehr Eltern haben keine Entlastung erfahren, obwohl sie die glei- chen Belastungen tragen.

Hase sagt dazu: „Daher ist klar, dass da etwas passieren musste. Ich hätte mir aber ge- wünscht, dass die betroffenen Eltern frühzeitiger informiert und bei auftretenden finanziel- len Problemen beraten und unterstützt worden wären.“

Es bleibt ein schlechter Nachgeschmack: Gleiche Pflichten bei gleichen Rechten gerne, aber keine gleichberechtigten Zugänge zur Teilhabe in KiTas und trotzdem das gleiche zahlen? Das passt nicht zusammen!

Hase appelliert: „Es gibt an dieser Stelle noch viel zu tun. Zugänge zum System der Kin- dertagesbetreuung müssen für alle Kinder und ihre Eltern gleichberechtigt sicher gestellt werden! Dadurch entstehende behinderungsbedingte Mehrbedarfe müssen von der Ein- gliederungshilfe übernommen werden – ohne Wenn und Aber!“