Parlamentspräsident Schlie: Schleswig-Holstein ohne eigenes Verfassungsgericht nicht mehr denkbar - Feierstunde im Landtag
Nr. 55 / 15. Juni 2021Parlamentspräsident Schlie: Schleswig-Holstein ohne eigenes Verfassungsgericht nicht mehr denkbar – Feierstunde im LandtagDer Schleswig-Holsteinische Landtag hat am Abend (Montag) die Richterinnen und Richter des Landesverfassungsgerichtes der ersten vollen Wahlperiode und ihre Arbeit gewürdigt. Zu Beginn dieses Jahres hatte mit Bernhard Flor erstmals ein Landesverfassungs- gerichtspräsident im Norden sein Amt an einen Nachfolger, Professor Christoph Brüning, übergeben. Die Laudatio der Festveranstaltung hielt Professor Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes.Es sei eine seltene Gelegenheit, dass Vertreterinnen und Vertreter aller drei essentiellen demokratischen Gewalten zusammenkämen, eröffnete Parlamentspräsident Klaus Schlie die Feierstunde im Plenarsaal des Landeshauses. An den Laudator gerichtet sagte Schlie, er danke ihm stellvertretend für die Institution in Karlsruhe und dessen Mitglieder für die Arbeit der vergangenen Jahrzehnte. „Bevor es eine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit hier im Norden gab, ist das Bundesverfassungsgericht sehr oft hilfreich eingesprungen. Sie haben wichtige Aufgaben für Schleswig-Holstein wahrgenommen.“Nach der Einrichtung des Landesverfassungsgerichtes vor 13 Jahren habe dieses schnell eine praktische Wirkung entfaltet, hob der Landtagspräsident hervor. „Damit das gelingen kann, kommt es auf die Personen an, die das Amt ausführen und das Gericht mit ihrer Arbeit prägen.“ Dazu gehöre mitunter auch, dem Gesetzgeber den Spiegel vorzuhalten. „Genau diese Aufgabe hat unser Landesverfassungsgericht unter der Präsidentschaft von Bernhard Flor wahrgenommen“, so Schlie. Mittlerweile sei Schleswig-Holstein ohne diese eigene Institution nicht mehr denkbar: „Das ist das Ergebnis mutiger Entscheidungen und der Arbeit eines von hoher Kompetenz und großer Integrität geprägten Kollegiums.“Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Professor Stephan Harbarth hob in seiner Festrede die anspruchsvolle Aufgabe der Richterinnen und Richtern eines neuen Gerichtes hervor. 2„Es erfordert besondere Kenntnisse, wenn ein Landesverfassungsgericht aus der Taufe gehoben wird. Sie alle haben Ihre ehrenamtliche neue Aufgabe mit größter Verantwortung und Engagement wahrgenommen“, sagte Harbarth mit Blick auf die Richterinnen und Richter. „Sie haben das Landesverfassungsgericht zu einer schlagkräftigen Kontrollinstanz entwickelt und ihm großes Ansehen im Land verschafft.“Die Einrichtung eines eigenen Landesverfassungsgerichtes sei für Schleswig-Holstein überfällig gewesen, betonte der Bundesverfassungsgerichtspräsident. „Einen Hüter der Landesverfassung zu haben, ist kein Luxus, sondern eine Selbstverständlichkeit. Denn Verfassung darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss auch durchsetzbar sein.“ Bei dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht handelt es sich um das jüngste in Deutschland. Es habe schnell gezeigt, wie ein Gericht der Landesverfassung Konturen und Profil verleihen könne und seit 2008 eine Fülle bedeutender Entscheidungen getroffen, so Harbarth. „Ihre Urteile haben bundesweit Beachtung gefunden und zeigten, dass das noch junge Gericht seine Rolle selbstbewusst und schnell ausgefüllt hatte. Die nachfolgenden Richterinnen und Richter werden sicher bemerkenswerte Rechtsprechungen hinzufügen.“Im Anschluss an die Festrede sprach der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts Professor Christoph Brüning und dessen Vorgänger Bernhard Flor über die Herausforderungen für die Landesverfassungsgerichtsbarkeit in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Moderiert wurde die Runde von dem Leiter des Politikressorts der Zeit, Heinrich Wefing.