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26.01.22
15:00 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 12+16 "Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie"

26.01.2022 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 12+16 „Einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19- Pandemie" In ihrer Rede zu TOP 12+16 (Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie sowie Antrag Zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und - empfänger) erklärt die finanzpolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Corona-Pandemie stellt uns anhaltend vor nie dagewesene Herausforderungen. Weltweit haben wir mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Trotzdem konnten und können sich die Menschen darauf verlassen, dass der Staat auch unter diesen Umständen weitestgehend funktioniert. Das ist dem unermüdlichen Einsatz derjenigen zu verdanken, die in diesem Land rund um die Uhr ihr Bestes geben und das Land am Laufen halten. Das sind selbstverständlich die vielen Menschen im Dienst von Gesundheit und Pflege, Sicherheit und Bildung. Aber auch jene im Handel oder Handwerk und selbstverständlich die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, die unsere Daseinsvorsorge sicherstellen. Ihnen allen möchte ich heute noch einmal ausdrücklich danken!
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die im November erzielte Tarifeinigung über eine Corona-Sonderzahlung für den öffentlichen Dienst auch für die Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig- Holstein umsetzen. Ob als Angestellte oder Angestellter im Öffentlichen Dienst oder als Beamtin bzw. Beamter – der Staat und die dahinterstehenden Arbeitskräfte mussten während der Pandemie mehr denn je in all ihren Facetten funktionieren. Die Erfüllung staatlicher Aufgaben wurde auch im letzten Jahr sichergestellt – sofern es irgendwie möglich war aus dem Homeoffice heraus. Wer vom Arbeitsplatz aus gearbeitet hat, tat dies unter teils mehr, teils weniger strengen infektionsschutzkonformen Auflagen.
So oder so war auch das zweite Jahr der Pandemie geprägt von einer Andersartigkeit des Arbeitsalltags und in so manchen Fällen ist damit eine erhebliche und spürbare Mehrbelastung einhergegangen. Während manch einer im Homeoffice den idealen Rückzugsort und Arbeitsplatz gefunden hat, hat ein anderer im Homeoffice seine Arbeit vom Küchentisch aus verrichtet, während die Kinder im ‚Home-Schooling‘ waren oder die Kita- Betreuung ausgefallen ist und die Kinder zu Hause herumtobten. Wieder andere konnten ihre Arbeit nicht von zu Hause aus erledigen, wie zum Beispiel die Menschen im Dienst des öffentlichen Gesundheitswesens oder aber unsere Polizistinnen und Polizisten und Lehrkräfte. Sie und viele weitere haben die Erfüllung ihres staatlichen Auftrages unter extremer Unsicherheit, Anspannung und Mehrbelastung vorgenommen. Auch unsere Auszubildenden im Staatsdienst haben im letzten Jahr erneut ein pandemiegeprägtes Ausbildungsjahr mit vielen Einschränkungen erlebt. 
Zur Abmilderung der zusätzlichen mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen sollen auch unsere Beamtinnen und Beamten eine einmalige Sonderzahlung für das Jahr 2021 erhalten. Damit wollen wir all die Menschen, die im Dienste unseres Landes jeden Tag wertvolle Arbeit leisten, honorieren. Mir ist bewusst, dass wir mit einer pauschalen Prämie für alle nicht bloß diejenigen entlasten, denen während der Pandemie am Arbeitsplatz besonders viel abverlangt wurde. Die Prämie erhält auch, wen die Pandemie im Arbeitsalltag nicht sonderlich tangiert hat. Aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie haben während des letzten Jahres im Dienst des Landes ihren staatlichen Auftrag erfüllt. 
Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der SPD nach einer zeit- und wirkungsgleichen Übernahme des Tarifabschlusses für die Versorgungsempfänger des Landes nicht bloß nicht durchdacht, sondern argumentativ auch nicht vertretbar. Die geforderte Übernahme würde bereits in steuerrechtlicher Hinsicht scheitern. Nach § 3 Nr. 11a EStG werden Arbeitgeberleistungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei gestellt, sofern diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aufgrund der Corona-Krise an die Mitarbeiter geleistet werden. Maßgeblich ist, was in Bezug auf die Zielrichtung der Sonderzahlung  im geschlossenen Tarifvertrag steht. Diese liegt in der Anerkennung der durch Arbeitsleistung erzeugten zusätzlichen Belastung. Deshalb fehlt auch die Fantasie dafür, wie man das gegenüber denjenigen, die diese Kosten tragen werden, rechtfertigen sollte. Das sind auf der einen Seite unsere Kinder und deren Kinder, die die finanziellen Auswirkungen der Pandemie nahezu vollständig alleine zu tragen haben. Andererseits sind das aber auch alle anderen Beschäftigten, die täglich im Feuer stehen und – je nach Arbeitgeber –  nicht in den Genuss einer Sonderzahlung kommen. Hier denke ich an unseren gesamten Gesundheitsbereich, die Busfahrer, Erzieher, Müllwerker, Paketzusteller oder auch Verkäufer im Einzelhandel und viele weitere Menschen, die sich weiterhin jeden zusätzlichen emotionalen Belastungen und Arbeitsbelastungen aussetzen müssen.
Die Auszahlung der  Sonderzahlung dient der Abmilderung von mit der Corona-Pandemie einhergegangenen Belastungen bei der Erbringung der Arbeitsleistung. Eine Auszahlung auch an Pensionäre widerspräche somit auch klar dem Sinn dieser Sonderzahlung. Der Verweis auf die allgemeine Rentenentwicklung ist nicht zielführend. In 2021 fiel die Rentenerhöhung in den alten Bundesländern aufgrund der gesunkenen Reallöhne aus. Die Pensionen hingegen wurden in 2021 zweimal angepasst: Zum 1. Januar stieg die Versorgung um 1,29 Prozent und zum 1. Juni nochmals um 0,4 Prozent. Die heute zu beschließende Sonderzahlung für aktive Staatsdiener dient der Würdigung der erbrachten zusätzlichen Leistungen während der Pandemie und stellt keine allgemeine Einkommenskomponente dar.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort



Annabell Krämer
Sprecherin für Haushalt, Finanzen und Tourismus, Tierschutz


Kontakt:
Eva Grimminger, v.i.S.d.P.
Pressesprecherin

Tel.: 0431 988 1488
fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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