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24.03.22
17:54 Uhr
SPD

Stefan Weber zu TOP 16,59+66: Opferschutz stärken!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. März 2022
Stefan Weber: Opferschutz stärken! TOP 16,59+66: Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes mit Tätigkeitsbericht 2020/2021 der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein sowie 5. Opferschutzbericht der Landesregierung (Drs. 19/3411, 19/3723, 19/3479, 19/3693) „Opfer von Straftaten waren bis Mitte der 1980er Jahre im Grunde nur ein Beweismittel. Im Gerichtsverfahren ging es vorwiegend darum, den Täter angemessen zu verurteilen. Für die Strafverfolgung stand vor allem die Funktion des Opfers als Zeugin oder als Zeuge im Mittelpunkt. Das änderte sich 1986. Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozess" erhalten Opfer mehr Rechte und Möglichkeiten, in das Geschehen einer Gerichtsverhandlung einzugreifen. Sie können als Nebenkläger auftreten, sie bekommen das Recht auf Akteneinsicht, sie können schon während der Hauptverhandlung Schadenersatzansprüche geltend machen und sie werden über den Prozessausgang benachrichtigt.
Das Opferschutzgesetz, das Zeugenschutzgesetz aus dem Jahre 1998 und das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahre 2004 waren wichtige Schritte auf dem Weg, das Opfer aus der Rolle eines bloßen Beweismittels herauszuführen und ihm die Stellung eines mit eigenen Rechten ausgestatteten Prozessbeteiligten zu verschaffen. Nun liegt uns noch der Entwurf eines Opferunterstützungsgesetzes vor. Eine weitere Ergänzung als Unterstützung für Menschen die Betroffene von Straftaten sind.
Wir haben diesen Gesetzentwurf intensiv im Innen- und Rechtsausschuss diskutiert und eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Die Rückmeldungen der Vereine und Verbände waren durchweg positiv, allerdings gab es auch berechtigte Einwände und gute Ergänzungsvorschläge, die wir dann auch in einem Änderungsantrag aufgegriffen haben. Da die Jamaikakoalition den überwiegenden Teil unsere Forderungen dann in einem weiteren Änderungsantrag übernommen haben und somit der Gesetzentwurf noch etwas besser geworden ist, können wir hier heute diesem Gesetzentwurf zustimmen. Ob es sich um einen Taschendiebstahl, eine schwere Körperverletzung oder andere Straftaten handelt, man ist durch sie verletzt oder verstört und weiß danach oft nicht, was man machen

1 soll. Hier soll die zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige und die Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit den Opferhilfeeinrichtungen im Land helfen. Laut Vorwort zum Tätigkeitsbericht 2020/2021 versteht sich die zentrale Anlaufstelle als Lotse für Betroffene nach einem schädigenden Ereignis. Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal allen Opferhilfeeinrichtungen für die wichtige und gute Arbeit danken und nenne stellvertretend für alle den Weißen Ring, die Petze und ZEBRA e.V. Danke für Ihr Engagement.
Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zentralen Anlaufstelle und der Opferschutzbeauftragten Frau Stahlmann-Liebelt die sich unter schwierigen Pandemiebedingungen in den letzten eineinhalb Jahren mit ihrer Arbeit für den Opferschutz in Schleswig-Holstein eingesetzt haben. Bei den Anfragen ging hauptsächlich um Vermittlungsanliegen, finanzielle Hilfen sowie allgemeine Fragen zu Strafanzeigen oder um den generellen Ablauf von Strafverfahren. Jeder fünfte Hilfesuchende hatte den Wunsch nach gezielter Rechtsberatung zu laufenden oder bereits abgeschlossenen Ermittlungs- und Strafverfahren. Beim Überblick über die bisherigen Tätigkeiten steht auf Seite 13: „Eine der Hauptaufgaben im ersten Jahr seit Einrichtung der Zentralen Anlaufstelle war die Erarbeitung eines Krisenkonzepts, in dem die Vorgehensweise der Mitarbeiterinnen der Zentralen Anlaufstelle und der Opferschutzbeauftragten im Falle eines Terroranschlages bzw. einer anderen mutmaßlich auf einer Straftat basierenden Großschadenslage festgeschrieben wird, um – soweit möglich – auch auf derartige Ereignisse vorbereitet zu sein.“ Im Ausblick auf zukünftige Tätigkeiten steht auf Seite 17: „Ferner ist geplant, Kontakt zu den Polizeidirektionen des Landes aufzunehmen und dort vorstellig zu werden, um die Zentrale Anlaufstelle und die Opferschutzbeauftragte sowie deren Aufgaben näher vorzustellen und dafür zu werben, Betroffene möglichst zeitnah über das Angebot der Zentralen Anlaufstelle zu unterrichten. Hier muss ich doch sagen, das hätte man gleich zu Beginn machen sollen. Denn unsere 8 Polizeidirektionen sind neben Revieren und Stationen wesentliche Träger des polizeilichen Aufgabenvollzugs. Über die Polizeidirektionen hätte es dann in Revieren und Polizeistationen einen sehr schnellen Bekanntheitsgrad der Zentralen Anlaufstelle gegeben. Vielen Dank!“



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