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15.06.22
09:11 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsbestand zu

Nr.14 / 13. Juni 2022

Bürgerbeauftragte informiert: Bundesrat stimmt Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsbestand zu

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten, Samiah El Samadoni, begrüßt die Regelungen des am 10. Juni vom Bundesrat gebilligten Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand und die damit verbundene Erhöhung der Renten. „Die Rentenanpassung ist längst überfällig, aber im Hinblick auf die aktuell steigenden Preise – insbesondere bei den Energiekosten – unzureichend, da Rentner*innen keinen Zuschuss zu den Energiekosten erhalten“, so die Bürgerbeauftragte.
Eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurückgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.
Besonders positiv bewertet die Bürgerbeauftragte die Verbesserungen bei den Erwerbs- minderungsrenten. Zwar wurden die Leistungen für Erwerbsminderungsrentner*innen seit 2014 verbessert, aber nur für Rentenneuzugänge. Schlechter gestellt und unberücksichtigt blieben bisher die Personen, die bereits zuvor eine Erwerbsminderungsrente bezogen hatten. Diese Benachteiligung wird nun durch die Gewährung eines pauschalen Zuschlags in zwei unterschiedlichen Höhen teilweise ausgeglichen. Erwerbsgeminderte, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 erstmals Rente bezogen haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Diejenigen, deren Anspruch auf Rentenzahlung vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2018 entstanden ist, erhalten zukünftig einen Zuschlag von 4,5 Prozent. „Es ist höchste Zeit, diese nicht gerechtfertigte Schlechterstellung der Bestandserwerbsminderungsrentner*innen zu beseitigen“, so El Samadoni. „Bedauerlicherweise erfolgt die Gewährung erst ab 1. Juli 2024. Hier wäre eine schnellere Umsetzung dringend nötig.“