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18.08.22
11:38 Uhr
Landtag

Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2021: Vielen Menschen droht Armut

Nr. 23 / 18. August 2022

Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2021: Vielen Menschen droht Armut

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes, Samiah El Samadoni, stellte heute (Donnerstag) ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2021 in Kiel vor. Mit den 3.302 Eingaben aus dem Jahr 2021 wurden seit der Einrichtung des Amtes im Jahr 1988 insgesamt 94.136 Petitionen bearbeitet. „Die Corona-Sonderreglungen im SGB II haben sich bewährt und sollten beibehalten werden. Allerdings müssen die Regelsätze wegen der steigenden Energiekosten und Inflation zwingend erhöht werden. Hier ruht meine Hoffnung auf dem neuen Bürgergeld“, resümierte die Bürgerbeauftragte. Bei den Corona-Sonderreglungen im SGB II handelt es sich insbesondere um eine erleichterte Vermögensanrechnung und die Übernahme der tatsächlichen Miete. Diese vereinfachten den Zugang zu den Leistungen und entschärften Konflikte zwischen Bürger*innen und Behörden. Folgerichtig werden diese Aspekte bei dem nunmehr schon zum 1. Januar 2023 geplanten Bürgergeld nach dem vorgelegten Referentenentwurf berücksichtigt. Fraglich ist aber, ob die geltenden Regelsätze überhaupt das Existenzminimum wiedergeben, oder ob diese nicht deutlich erhöht werden müssten. „Es war für die Menschen unglaublich schwierig, mit dem Regelsatz über die Runden zu kommen. Und dies betrifft ja das Jahr 2021, bevor die Energiepreise so deutlich angestiegen sind und die starke Inflation einsetzte“, sagte El Samadoni. „Es bereitet mir große Sorgen, dass das „dicke Ende“, also die Heiz- und Stromkostenabrechnung für das Jahr 2022, viele Menschen Anfang 2023 treffen wird. Ich befürchte – auch für viele Familien mit geringem Einkommen, die sich schon jetzt keine Erhöhung der Abschlagszahlungen leisten konnten – eine neue Armut, wenn sich die Energiekosten weiter so rasant erhöhen.“ Viele Bürger*innen wissen auch nicht, dass sie, falls sie durch die Abrechnung am Anfang des Jahres leistungsberechtigt werden, den Antrag auf Grundsicherung in dem Monat der Fälligkeit der Heizkostenabrechnung stellen müssen. Nur dann kann nach dem geltenden Recht ein Zuschuss gewährt werden. Die Bürgerbeauftragte will sich für eine gesetzliche Regelung einsetzen, nach der auch verspätete Anträge berücksichtigt werden. Aus dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Fonds für soziale 2
Härten“ sollte nach Auffassung der Bürgerbeauftragten in diesen Härtefällen Menschen geholfen werden, die ihre Strom- und Gasrechnungen nicht bezahlen können und ihren Antrag zu spät gestellt haben.
Die Bürgerbeauftragte bemängelte, dass Teile der Sozialbehörden immer wieder nicht arbeitsfähig waren: „Wir erleben es immer häufiger, dass Bearbeitungszeiten immens lang sind oder auch gar keine Bearbeitung mehr erfolgt, Behörden für Bürger*innen nicht erreichbar sind.“ So zum Beispiel in einem aktuellen Fall, in dem die Nichtbearbeitung des Antrages und fehlende Erreichbarkeit der Behörde dazu geführt hat, dass einem anspruchsberechtigten Bürger schließlich die Wohnung gekündigt wurde, weil er seine Miete nicht zahlen konnte. „Fachkräftemangel, krankheitsbedingte Abwesenheiten der Mitarbeitenden, generelle Arbeitsverdichtung – oft durch eine bereits vor Corona gegebene Minderausstattung der Behörden verursacht – und das teilweise regelrechte „Abschotten“ im Homeoffice tragen zu einer in vielen Behörden immer schlechter werdenden Erreichbarkeit bei“, berichtete die Bürgerbeauftragte. Auch seien noch nicht alle Behörden wieder persönlich erreichbar, weil in vielen Gebäuden der öffentliche Publikumsverkehr noch nicht wieder uneingeschränkt erlaubt sei. Es werden teilweise zu hohe Hürden für den persönlichen Kontakt aufgebaut. „Wichtige staatliche Aufgaben müssen aber dringend weiterhin zuverlässig erledigt werden“, mahnte die Bürgerbeauftragte.
Zu den wesentlichen Anregungen der Bürgerbeauftragten zum Berichtszeitraum 2021 gehört ferner, die tatsächlichen Stromkosten im Rahmen des Bezuges von Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII separat vom Regelsatz und nach dem tatsächlichen Verbrauch zu berücksichtigen. Im Regelsatz sind grundsätzlich die Stromkosten pauschaliert mit monatlich 38 € für einen Einpersonenhaushalt enthalten. „Das ist nicht auskömmlich – es bestand schon im Jahr 2021 in etwa eine Unterdeckung von mehr als 200 € jährlich“, so El Samadoni. „Es ist insbesondere vor dem Hintergrund der weiterhin steigenden Stromkosten dringend erforderlich, den Zustand der Unterversorgung zu beenden.“
Mit Sorge sieht El Samadoni die Inklusion in der Schule. Problematisch sei es, dass kommunale Behörden über die erforderliche Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen oft eher mit Blick auf das Budget entschieden. „Hier wird oft nicht präventiv gehandelt und ausbaden müssen die Unter­ versorgung dann die Kinder und die Schulen“, so die Bürgerbeauftragte. Benötigt werde eine ganz andere Struktur: über die Schulbegleitung müsse zentral in den Schulen entschieden werden.
Nach den neuerdings erprobten „Poollösungen“ für Schulbegleitung, bei der nicht jedes Kind seine eigene Schulbegleitung bekomme, sondern diese jeweils passend zum Bedarf aus einem bereitste­ henden Pool abgerufen werde, gibt es Schwierigkeiten für Kinder, die z.B. unter Störungen aus dem Autismus-Spektrum leiden. „Denn die häufig wechselnden Personen machen es den Kindern und Jugendlichen schwieriger, eine Beziehung zu der Schulbegleitung aufzubauen“, erklärte die Bürger­ 3
beauftragte. Bei weiterem Ausbau der Poolmodelle müsse verbindlich gewährleistet sein, dass Kin­ der und Jugendliche, die zum Erfolg einer Schulbegleitung eine Beziehung zu dieser aufbauen müs­ sen, eine feste, ihnen vertraute Person als Schulbegleitung erhalten. Auch die Expertise und Emp­ fehlungen des Landesförderzentrums Autistisches Verhalten sollten verbindlich berücksichtigt wer­ den.