Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
29.08.22
16:10 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Energiekrise, Kita-Debatte, Corona-Lage, Landwirtschaft, Tariftreue- und Vergabegesetz, Grundsteuerreform

Nr. 82 / 29. August 2022


Themen der Plenarsitzung: Regierungserklärung, Energiekrise, Kita- Debatte, Corona-Lage, Landwirtschaft, Tariftreue- und Vergabegesetz, Grundsteuerreform

Zu seiner zweiten regulären Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 29. August, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, das Schwerpunktthema Energie, eine Debatte zur Senkung der Elternbeiträge, zur personellen Aufstockung sowie zur Sprachförderung in den Kitas, der Umgang mit dem Coronavirus im kommenden Herbst und Winter, die Zukunft der Landwirtschaft, die Forderung der Wiedereinsetzung eines Tariftreuegesetzes im Land sowie Anträge zu einer bürgerfreundlichen Umsetzung der Grundsteuerreform.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 31. August, 10 bis 18 Uhr



TOP 1 Regierungserklärung „Zusammenhalten – zusammen gestalten“, geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 180 Minuten 2


Der im Juni wiedergewählte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wird zum Auftakt der August- Tagung seine Regierungserklärung zur Regierungsbildung und zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags von CDU und Grünen halten. Daniel Günther war am 29. Juni vom Schleswig- Holsteinischen Parlament zum zweiten Mal zum Ministerpräsidenten des Landes gewählt worden. Der 49-jährige CDU-Politiker erhielt 47 Stimmen der 66 anwesenden Abgeordneten. Ein CDU- Abgeordneter fehlte bei der Abstimmung. 15 Abgeordnete stimmten gegen Günther, vier enthielten sich. Günther regiert mit einem Bündnis aus CDU und Grünen, das über 48 der insgesamt 69 Sitze im Landtag verfügt. Bei den Koalitionsverhandlungen wurde vereinbart, dass bei dem Zuschnitt der Ministerien die Zuständigkeiten für Umwelt und Landwirtschaft nach längerer Zeit wieder getrennt werden. In dieser 20. Wahlperiode gibt es statt sieben nunmehr acht Fachressorts: Justiz/Gesundheit, Bildung/Wissenschaft, Inneres, Wirtschaft und Landwirtschaft entfallen auf die CDU, Umwelt/Energie, Finanzen und Soziales auf die Grünen. Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) ist zuständig für die Digitalisierung und bekommt Ministerrang.
Bei der Union sind Karin Prien (Bildung) und Sabine Sütterlin-Waack (Inneres) wie in der 19. Wahlperiode im Amt, das Wirtschaftsressort übernahm der bisherige Rostocker Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos). Das Landwirtschaftsministerium wurde mit Werner Schwarz (CDU), bisher Präsident des Landesbauernverbandes, und das neu geschnittene Ministerium für Justiz und Gesundheit mit Kerstin von der Decken (CDU), Professorin für Öffentliches Recht, besetzt. Für Bündnis 90/Die Grünen behielt Monika Heinold ihr Finanzministerium, Aminata Touré leitet die Geschicke der Sozialpolitik des Landes und Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt übernahm den Chefsessel des Ministeriums Umwelt/Energie.
Laut dem ausgehandelten Koalitionsvertrag wollen CDU und Grüne in Schleswig-Holstein bis 2040 Klimaneutralität für das Land erreichen, die erneuerbaren Energien samt Windkraft an Land weiter ausbauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen. Dies gehört neben einer Stärkung der inneren Sicherheit zu den Kernzielen, auf die sich beide Parteien in ihren Verhandlungen im Juni verständigt haben. „Uns verbindet der Anspruch, die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft gemeinsam zu lösen. Wir sind bereit, dafür neue Wege zu gehen“, heißt es in der Präambel zum 244-seitigen Koalitionsvertrag. Dieser steht unter dem Motto „Ideen verbinden ‒ Chancen nutzen ‒ Schleswig-Holstein gestalten“.
Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an Land soll kräftig steigen, für Neubauten von Häusern soll ab 2025 eine Solarpflicht für Dächer greifen. Eine befristete Erweiterung der Öl- Fördermengen in der Nordsee könne zur Energieunabhängigkeit Deutschlands beitragen. Bis 2038 soll die Förderung von Kohlenwasserstoffen insgesamt beendet werden. Der Atomausstieg soll konsequent umgesetzt werden. Weiter ist vorgesehen, den Anteil an ökologisch wirtschaftenden Betrieben ‒ derzeit sechs bis sieben Prozent ‒ zu verdoppeln. CDU und Grüne bekennen sich dazu, dass die A20 wie im aktuellen Bundesverkehrswegeplan verankert auf der geplanten Trasse gebaut wird. Die Kitas sollen mehr Plätze und Fachkräfte bekommen; für Familien ist zum Ersterwerb einer Immobilie eine Eigenheimzulage geplant. An den Schulen werde es erweiterte Ganztagsangebote geben, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Informatik 3


werde flächendeckend Pflichtfach an den weiterführenden Schulen. An Kriminalitätsschwerpunkten und „Angsträumen“ soll die Videoüberwachung verstärkt werden. Der Verfassungsschutz soll in Ausnahmefällen zur Abwehr einer dringenden Gefahr „die Möglichkeit zur technischen Datenerhebung in oder aus Wohnungen“ bekommen. Der Einsatz von Bodycams soll auch in Wohnungen ermöglicht werden. Die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt bleibt.


TOP 30 Jede Kilowattstunde zählt, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/138), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landtagsfraktion der FDP fordert die Landesregierung dazu auf, sich für Laufzeit- verlängerungen der Kernkraftwerke in Deutschland einzusetzen. Dabei soll auch geprüft werden, ob das AKW Brokdorf bei Brunsbüttel wieder den Betrieb aufnehmen soll. Die Liberalen begründen ihre Forderungen damit, dass wegen der Energiekrise und des anstehenden Winters ein höheres Stromangebot Deutschland von Energieimporten unabhängig macht und den Geldbeutel der Kunden schont. Der Landtagsabgeordnete und designierte FDP-Landeschef Oliver Kumbartzky, der den scheidenden Ex-Gesundheitsminister Heiner Garg auf diesem Posten beerben will, ist offen dafür. „Das Wiederanfahren von Brokdorf ist eine Option, die man ernsthaft prüfen sollte. Der Rückbau ist noch nicht so weit fortgeschritten, als dass ein Wiederanfahren unmöglich wäre“, sagte Kumbartzky der Nachrichtenagentur dpa. Die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geplante Wiederinbetriebnahme von Braunkohlekraftwerken sieht er hingegen als äußerst klimaschädlich an. Der 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima beschlossene Atomausstieg betrifft auch die drei schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke. Brunsbüttel und Krümmel sind bereits vor mehr als zehn Jahren abgeschaltet worden, Brokdorf ging am 1. Januar 2022 vom Netz. Zurzeit befindet sich das AKW Brokdorf im Rückbau, der soll 2029 abgeschlossen sein. Insgesamt gibt es in Deutschland noch drei aktive Kernkraftwerke, die voraussichtlich Ende des Jahres nicht mehr in Betrieb sind: Das AKW Emsland bei Osnabrück in Niedersachsen, das AKW Isar 2 bei München in Bayern und das AKW Neckarwestheim 2 zwischen Heilbronn und Ludwigsburg in Baden-Württemberg.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht sich gegen die Laufzeitverlängerung der noch verbliebenen Atommeiler aus. Mit dem AKW-Weiterbetrieb könne man den Gasverbrauch um maximal zwei Prozent senken, sagte er bei einem Bürgerdialog am Tag der offenen Tür der Bundesregierung. „Für das Wenige, was wir da gewinnen, ist es die falsche Entscheidung“, so Habeck. Dafür solle der Konsens zum Atom-Ausstieg nicht wieder aufgeschnürt werden.


TOP 26, 34, 38 und 42 Elternentlastung und Entlastung der personellen Situation in Kindertageseinrichtungen und Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ fortsetzen, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 20/128), der SPD (Drs. 20/142), der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/153 und 20/158), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 4


In einer breitgefächerten Kita-Debatte berät der Landtag die Themen Elternbeiträge, sprachliche Förderung sowie Personalkosten. Schwerpunkt der Aussprache werden erneut die Gebühren sein: Hier verlangt die FDP, den Beitragsdeckel für die Krippenbetreuung auf die Höhe für einen Kita- Platz abzusenken und den einheitlichen Deckel später von 226 Euro für eine Acht-Stunden- Betreuung um zehn Prozent jährlich zu verringern. „In Zeiten, in denen die Inflation und die Preise steigen, ist die Senkung der Elternbeiträge eine wirksame und vor allem schnelle Entlastung für Familien, begründete der kitapolitische Sprecher der Liberalen, Ex-Sozialminister Heiner Garg, den Vorstoß.
Die ebenfalls in der Opposition stehende SPD-Fraktion erneuert mit einem eigenen Antrag ihren langjährigen Ruf nach einer völlig beitragsfreien Kita und Kindertagespflege und gibt jetzt hierfür 2027 als Ziel aus. In einem ersten Schritt sollen ab sofort die Elternbeiträge für Kinder mit Behinderung wegfallen, und ab 2023 wollen die Sozialdemokraten eine kostenfreie, fünfstündige Grundbetreuung für alle Kinder. Der Alltag für Kita-Eltern sei in den letzten Jahren schon aufgrund der Corona-Pandemie extrem hart gewesen, sagt die Kita-Fachfrau Sophia Schiebe. „Jetzt werden sie durch die infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gestiegenen Energiekosten belastet.“
Ein weiterer Punkt der Debatte gilt den sogenannten Sprach-Kitas. Aus Sorge vor dem Auslaufen der Förderung im kommenden Jahr rufen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu auf, „sich auf Bundesebene für eine Fortsetzung des Bundesprogramms einzusetzen“. In Schleswig- Holstein gibt es laut CDU und Grünen 221 Sprach-Kitas, in denen eine alltagsintegrierte Sprachbildung für alle Kinder sowie für Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf angeboten und fachlich unterstützt wird. In einem Alternativantrag unterstützt die FDP diesen Appell, mahnt das Land aber auch, eigene Initiativen auf diesem Gebiet fortzufahren.
Mit Blick auf die schwierige personelle Situation an den Kitas mit immer mehr geflüchteten Kindern regen Union und Grüne in einem weiteren Antrag die Erarbeitung eines Konzepts für einen Personalergänzungsfonds an. Die Sondermittel sollen es den Trägern ermöglichen, um „niedrigschwellig und ohne hohen Verwaltungsaufwand kurzfristig auf die jeweilige Situation vor Ort reagieren zu können“, heißt es in dem Antrag. Ferner solle geprüft werden inwieweit in diesem Rahmen die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie ein Quereinstieg in die pädagogische Arbeit unterstützt werden kann und ob darüber auch zusätzliche FSJ-Plätze an Kindertageseinrichtungen möglich sind.


TOP 5 und 44 Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte, Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/111) und Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/160), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Oppositionsfraktionen im Landtag wollen neuen Beamten den möglichen Einstieg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erleichtern. Dazu brachten die Oppositionsfraktionen den 5


Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer pauschalen Beihilfe für GKV-versicherte Beamte ein ‒ der Inhalt ist nahezu identisch mit einem SPD-Entwurf aus der vergangenen Wahlperiode. Während damals die regierenden Fraktionen von CDU, Grünen und FDP den Vorstoß ablehnten, signalisiert die jetzt regierende schwarz-grüne Koalition ein Einlenken und kündigt einen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung an. Der neu wiederaufgelegte Gesetzentwurf von SPD, FDP und SSW sieht nach einem Hamburger Vorbild die Einführung einer pauschalen Beihilfe für GKV- versicherte Beamte vor. Die Antragsteller begründen die Initiative mit Gerechtigkeitsaspekten und dem Ziel, den öffentlichen Dienst im Land attraktiv zu halten. Die Regelung soll nur für neue Beamte gelten und für jene, die bereits gesetzlich versichert sind. Bisher bekommen Beamte, die sich freiwillig in der GKV versichert haben, keine Zuschüsse. Sie müssen den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen.
Vergangene Woche legten CDU und Grüne einen Antrag vor, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen. Auch er soll regeln, dass Beamte in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln oder verbleiben können. „Dabei soll berücksichtigt werden, dass dies nur auf Antrag und mit Begründung, wie beispielsweise späte Verbeamtung, Krankheit oder besondere Familiensituation erfolgt. Das Land soll in einem solchen Fall den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung statt einer Beihilfe übernehmen“, heißt es in dem Papier der Koalitionsfraktionen.
In Hamburg ist die Zahl der gesetzlich versicherten Beamten dreieinhalb Jahre nach Einführung des dortigen Pilotprojekts für Wechselwillige gestiegen. Erhielten im Februar 2019, ein halbes Jahr nach dem Start, 1.015 Beamte die sogenannte pauschale Beihilfe ausgezahlt, waren es im Februar dieses Jahres bereits 1.962 aktive Beamte und 350 Versorgungsempfänger, wie aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU hervorgeht. Thüringen, Bremen, Brandenburg und Berlin haben inzwischen ähnliche Regelungen eingeführt. In den übrigen Bundesländern haben Beamte keinen Anspruch auf eine Beihilfe, wenn sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.


TOP 14 und 48 Die Bundeswehr und Wehrtechnische Industrie in Schleswig-Holstein stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/33), Alternativantrag der Fraktion der SPD (Drs. , 20/45), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/154) und Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/165), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Seit Monaten tobt der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Seitdem wird in Deutschland eine Stärkung der Bundeswehr aus fast allen politischen Lagern befürwortet. Diese Tendenz unterstreicht jetzt die FDP im Landtag mit einem Resolutionspapier, das die gesamtgesellschaft- liche Anerkennung der Bundeswehr hervorhebt, den Bundesratsbeschluss für das 100-Milliarden- Sondervermögen für die Bundeswehr lobt und „für eine transparente Aufklärung über die Tätigkeiten der Bundeswehr“ in der Öffentlichkeit wirbt. Der anderthalbseitige Antrag der Oppositionsfraktion beinhaltet zugleich mehrere Forderungen. So wird die neue Landesregierung 6


aufgerufen, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass die in Schleswig-Holstein ansässige Wehrtechnik-Industrie an der dringend notwendigen besseren Ausrüstung der Bundeswehr maßgeblich beteiligt wird“. Ferner begrüßen die Liberalen Bestrebungen der EU-Kommission, dass Wehrtechnik und Rüstungsgüter in den Entwürfen zur Sozialen Taxonomie in einem ersten Schritt nicht länger als „nicht nachhaltig“ eingestuft werden sollen. Das helfe Unternehmen der Verteidigungs- und Sicherheitstechnologie bei der Beschaffung von Finanzmitteln für notwendige Investitionen, heißt es.
In zwei Alternativanträgen stützen sowohl die SPD wie auch die Koalitionsfraktionen den neuen bundeswehrfreundlichen Kurs und machen weitere Vorschläge im Detail, wie die Schlagkraft der Bundeswehr unter anderem mit Infrastrukturmaßnahmen schnell erhöht werden kann. Zudem begrüßen CDU und Grüne in einem weiteren separaten Antrag, die Durchführung eines lokalen Wehrtechnik-Gipfels. Der Dialog mit der schleswig-holsteinischen Rüstungsindustrie sei im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe im Rahmen des 100-Milliarden-Sondervermögens von besonderer Bedeutung, heißt es in dem Papier.
Am Freitag vor der Tagung teilte der Arbeitskreis Wehrtechnik mit, dass die Rüstungsunternehmen in Schleswig-Holstein für ihre Geschäfte mit einem besonderen Schub aus dem 100-Milliarden- Euro-Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr rechnen. Das habe eine Umfrage unter 18 Mitgliedsunternehmen des Arbeitskreises ergeben. Das Sondervermögen werde laut einem Sprecher des Arbeitskreises voraussichtlich ein kräftiges Plus bei der Binnennachfrage bringen. Wachstumsträger ist bisher vor allem der Export. In Schleswig-Holstein dominiert der Marineschiffbau. Dem Arbeitskreis gehörten 2021 rund 30 Unternehmen mit gut 7400 direkt in der Wehrtechnik beschäftigten Menschen an.



Donnerstag, 1. September, 10 bis 18 Uhr



TOP 25 Sozialen Zusammenhalt sichern: Entlastungs- und Sicherungspaket gegen steigende Energiekosten in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/125), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Strompreise werden sich nach Schätzungen für die Verbraucher zum Winter verdoppeln, die Wärmepreise verdrei- bis vervierfachen: Das Thema Entlastungen von hohen Kosten rückt auch im Norden verstärkt in den Fokus der Landespolitik. Die SPD-Fraktion in Schleswig-Holstein sieht nicht nur den Bund in der Pflicht, die Bürger – und hier insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen – vor existenzgefährdenden Energieausgaben zu schützen. Spätestens ab Oktober müsse auch das Land stärker initiativ werden, „weil viele Maßnahmen auf der regionalen Ebene 7


deutlich zielgenauer umgesetzt werden können“, heißt es in einem Antrag der Sozialdemokraten. Konkret wird ein 100 Millionen Euro schweres Entlastungspaket gefordert. Das Geld soll aus Notkrediten kommen, die zur Abfederung von Folgekosten des Ukrainekrieges beschlossen wurden. „Wir setzen auf den Dreiklang von Entlastungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Stärkung von Kommunen und Energieversorgern sowie Anreize und Unterstützung bei Energieeinsparungen“, heißt es in dem SPD-Antrag. Die Pläne seien nicht für Empfänger von Grundsicherung bestimmt, sondern für Haushalte mit geringem Einkommen, die besonders von den Energiekosten belastet sind. Konkret wollen die Sozialdemokraten Härtefallfonds kofinanzieren, die Kommunen, Energieversorger und Wohnungsunternehmen für Menschen in Not auflegen. 30 Millionen sind für praktische Energiesparmaßnahmen vorgesehen, „wie beispiels- weise der Vornahme hydraulischer Abgleiche“, zehn Millionen zur Vermittlung von Hilfsangeboten wie Wohngeld, Beratung und Energiespartipps. Fünf Millionen Euro sind geplant für eine Werbe- kampagne zum Recht auf Wohngeld, das laut SPD möglicherweise von 100.000 zusätzlichen Berechtigten beansprucht werde. Weitere fünf Millionen sollen in Zusatzangebote der Verbraucher- und Schuldnerberatung fließen.
Die Landesregierung hat unterdessen einen Energiegipfel mit Spitzen von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohnungs- und Landwirtschaft, Sozialverbänden und Verbraucherschutz ankündigt: der Schwerpunkt soll auf Energiesparmaßnahmen liegen. Land und Kommunen müssten eng abgestimmt die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen, sagte Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen), und laut Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) gebe es in Kommunen wie beim Land viele Ideen für Sparmaßnahmen. Die Kommunen sollten einen einheitlichen Maßnahmenkatalog entwickeln. Das Land sei bereit, so Günther, Hemmnisse bei der Umsetzung zu beseitigen.


TOP 21, 22 und 39 Umgang mit dem Coronavirus im Herbst und Winter, Isolationspflicht abschaffen, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 20/118 und 20/119) und Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage treffen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/155), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der Landtag soll sich erneut fachlichen Rat zum Umgang mit dem Coronavirus über die anstehenden Herbst- und Wintermonate holen. CDU und Grüne schlagen eine weitere Expertenanhörung im Sozial- sowie im Innen- und Rechtsausschuss vor. Die Debatte angestoßen hat die FDP. Sie verlangt Antworten von der Landesregierung zu den geplanten Vorgaben zum Pandemieschutz. Zugleich halten die Liberalen ein Ende der Isolationspflicht nach Corona- Infektionen für geboten. Diese Verpflichtung gebe es in nur noch wenigen Ländern, sie müsse daher in Deutschland abgeschafft werden, um einen deutschen Sonderweg zu vermeiden, heißt es zur Begründung. Medienberichten zufolge spricht sich auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) für eine Quarantäne nur noch für Infizierte mit Symptomen aus.
Die FDP will zudem unter anderem wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung trifft, um ausreichend Kapazitäten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich für 8


Akuterkrankungen aufrechtzuerhalten, welche Kommunikationsstrategie angedacht ist und wie Kita-, Schul- und Hochschulbetrieb weiterlaufen sollen.
Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen wieder schärfere staatliche Eingriffsmöglichkeiten für eine erwartete neue Corona-Welle auf den Weg gebracht. Die vom Kabinett gebilligten Pläne sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit Maskenpflicht gelten, dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Und: Die Länder sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 abgestuft nach Infektionslage weitere Vorgaben anordnen können. Der Entwurf des Bundeskabinetts geht nun an die Koalitionsfraktionen, der Bundestag könnte das Gesetz nach weiteren Beratungen am 8. September beschließen. Zustimmen muss auch noch der Bundesrat, der am 16. September tagt. Die jetzigen Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus.


TOP 15, 19, 41 und 45 Ehrenamt und Freiwilligendienste, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 20/34 und 20/116) sowie Anträge der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/157 und 20/161), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Fraktion im Landtag lehnt die Einführung eines sozialen Pflichtjahres für junge Menschen ab. Stattdessen wollen die Liberalen Ehrenamt und Freiwilligendienste mehr unterstützen, und an die Bundespolitik wird appelliert, den freiwilligen Wehrdienst attraktiver zu gestalten. Für die FDP stellt die Dienstpflicht für Jugendliche einen „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“ dar. Sie begründen ihre Ablehnung in einem bereits im Juni vorgelegten Antrag auch mit einer Beurteilung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Demnach verstoße das soziale Pflichtjahr gegen das Verbot der Zwangsarbeit und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention – es sei somit unions- und völkerrechtswidrig. In Grundgesetz Artikel 12 steht: „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.“ Unter „herkömmlich“ fallen demnach nur Bereiche wie Feuerwehr oder Deichschutz. Für eine Änderung des Grundgesetzes bräuchte es Zwei-Drittel- Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat.
Mitte Juni hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Debatte über die soziale Pflichtzeit zum Wohle der Gesellschaft angestoßen. „Man kommt raus aus der eigenen Blase, trifft ganz andere Menschen, hilft Bürgern in Notlagen. Das baut Vorurteile ab und stärkt den Gemeinsinn“, wird Steinmeier in der „Bild am Sonntag“ zitiert. Seitdem wird das Thema auf bundespolitischer Ebene kontrovers diskutiert. Der Vorschlag stößt in der Berliner Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP auf Zurückhaltung. Vize-Regierungssprecher Wolfgang Büchner verwies auf die bestehenden Freiwilligendienste. Die Bundesregierung habe sich vorgenommen, das bürgerschaftliche Engagement weiter zu stärken.
Die CDU hingegen steht einem gesellschaftlichen Pflichtjahr offen gegenüber. Der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende, Carsten Linnemann, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, mit 9


einem „verpflichtenden Gesellschaftsjahr“ könnte man einer immer pluralistischer werdenden Gesellschaft, in der sich viele soziale und ethnische Milieus nicht mehr begegnen, entgegentreten.
Bei einem Freiwilligendienst können sich Jugendliche und junge Erwachsene nach der Schule mit Blick auf ihre berufliche Zukunft orientieren und bei einer Einrichtung ihrer Wahl rund ein Jahr mitarbeiten. Neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD), gibt es noch das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) mit seinen Schwerpunkten Kultur/Politik, Sport und Schule sowie das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Für den BFD ist der Bund zuständig, es gibt keine Altersgrenze und eine Wiederholung des Dienstes ist nach fünf Jahren möglich. Dagegen sind FSJ und FÖJ Sache der Länder und können nur einmalig bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres absolviert werden. In Schleswig-Holstein gibt es etwa 900 landesgeförderte FSJ- Plätze und zahlreiche weitere Plätze bei Trägern im ganzen Land sowie 190 FÖJ-Plätze.
Ein weiterer Punkt der Debatte: Die Liberalen wollen die zumeist ehrenamtlichen Kräfte aus Schleswig-Holstein für ihren letztjährigen Hilfseinsatz im Ahrtal mit „Fluthelferorden“ auszeichnen. Nach Informationen der Fraktion haben rund 1.400 Einsatzkräfte aus dem Norden bei der Bewältigung der Folgen der dortigen Flutkatastrophe geholfen. Bei dem Hochwasser nach extremem Starkregen am 14. und 15. Juli 2021 waren mindestens 135 Menschen im nördlichen Rheinland-Pfalz getötet worden ‒ 134 im Ahrtal und ein Mann in der Eifel. Mehr als 750 wurden verletzt. Auf rund 40 Kilometern an der Ahr wurden rund 9.000 Gebäude sowie Straßen, Brücken, Schienen, Gas-, Strom- und Wasserleitungen zerstört oder schwer beschädigt. Im benachbarten Nordrhein-Westfalen starben bei der Flutkatastrophe 49 Menschen. Hier gab es ebenfalls schwere Zerstörungen.
Ebenfalls Teil der Debatte: In einem im August vorgelegten Papier bekennen sich die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen zu den Freiwilligendiensten. „Wir möchten sie weiterentwickeln und allen jungen Menschen ermöglichen, ein Freiwilliges Soziales Jahr, ein Freiwilliges Ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst in Schleswig-Holstein zu absolvieren. Finanzielle Gründe bei den Betroffenen sollen kein Hemmnis sein“, heißt es in dem entsprechenden Papier.
Und: In einem weiteren Papier zur Förderung des Ehrenamtes fordern die Koalitionsfraktionen die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, „dass Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige signifikant höher steuerfrei gestellt werden“. Zudem soll erreicht werden, dass die Hinzuverdienstgrenze für Entschädigungen aus einem Ehrenamt bei Rentnern, die die Regelaltersgrenze nicht erreicht haben, sowie für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, nicht gilt.


TOP 16 Willkürliche Preiserhöhungen an Tankstellen unterbinden, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/82), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Geht es nach dem SSW, sollen Preiserhöhungen nur noch einmal wöchentlich an einem festen Wochentag erlaubt sein. An Feiertagen und in Ferienzeiten soll die „Preiswillkür“ gänzlich 10


untersagt werden. Die Landesregierung wird wenige Tage vor dem Auslaufen des vom Bund gewährten Tankrabatts aufgefordert, sich im Bundesrat für diese Spritpreisbremsen einzusetzen. Preissenkungen sollten nach Auffassung des SSW hingegen jederzeit möglich sein. Und: Benzinpreise dürften künftig nur noch in vollen Euro und Cent angegeben werden. Der Preis solle „klar und transparent“ sein, und Autofahrer sollen nicht mehr mit Cent-Teilbeträgen irritiert werden können, heißt es in einem entsprechenden Antrag. Die Kraftstoffpreise lägen auf historisch hohem Niveau, obwohl die Rohölpreise um fast zehn Prozent gesunken seien, heißt es zur Begründung. „Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger, die ohnehin unter massiven Preisanstiegen in nahezu allen Lebensbereichen ächzen.“ Der SSW verweist darauf, dass es in anderen Ländern wie Dänemark und Österreich strengere Vorgaben gebe – und entsprechend geringere Schwankungen beim Benzinpreis. Ziel müsse ein „fairer Preiswettbewerb“ sein, der sich an den tatsächlichen Bezugskosten orientiere. Es werde Zeit, „den freidrehenden Mineralölkonzernen Spielregeln aufzuerlegen“.


TOP 17 Grenzkontrollen beenden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/114), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Kritik an den Grenzkontrollen Dänemarks reißt nicht ab. Die FDP will nun erreichen, dass sich die Landesregierung „für ein Ende der Grenzkontrollen sowie eine Rückkehr zum europäischen Normalzustand“ einsetzt. Dafür sollen, so die Liberalen, „alle vorhandenen Gesprächskanäle auf nationaler und europäischer Ebene“ genutzt werden. In einer Sitzung des Europaausschusses in der vergangenen Woche hatte der auch für den Bereich Europa zuständige Landwirtschafts- minister Werner Schwarz (CDU) bereits angekündigt, dass Gespräche mit der dänischen Seite geplant seien, voraussichtlich im Herbst in Kopenhagen. Darüber hinaus setzt der Minister laut eigener Aussage auch auf Unterstützung von Seiten der EU.
Erst im Frühjahr hatte es ein Urteil des EuGH gegeben. Darin bestätigt das Gericht, dass Kontrollen im Schengen-Raum nur mit ernsthaften Bedrohungen der inneren Sicherheit zu begründen sind. Die dänische Regierung begründet ihr Vorgehen regelmäßig mit Terrorabwehr. Eigentlich gibt es im Schengen-Raum, dem 26 europäische Länder angehören, keine Personenkontrollen an den Grenzen. Nach der Flüchtlingskrise hatten aber Länder wie Deutschland, Österreich, Dänemark und Schweden solche Kontrollen teils wiedereingeführt. Einige Staaten, wie auch Dänemark, haben die Maßnahmen seitdem halbjährlich verlängert.


TOP 36 Fortführung des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/151), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen von CDU und Grünen haben einen Antrag vorgelegt, der dazu aufruft, den in der vorherigen Legislaturperiode begonnenen Dialogprozess „Zukunft der Landwirtschaft“ fortzuführen. Den Dialog hatte die Landesregierung im Herbst 2018 ins Leben 11


gerufen mit dem Ziel, mehr für landwirtschaftlichen Vertragsnaturschutz, ökologischen Landbau, das Agrarinvestitionsförderprogramm und Tierwohlmaßnahmen zu tun. Dazu sind neben Landwirten alle gesellschaftlichen Gruppen eingeladen, branchenübergreifend ihre Vorstellungen von einer zukunftsorientierten Landwirtschaft einzubringen. Ein erster Erfolg ist die Verständigung auf eine betriebswirtschaftlich attraktive Landwirtschaft, bei der ökologische Leistungen besonders honoriert werden sollen. Vertreter von Landesregierung, Verbänden und Landwirtschaft hatten diesbezüglich vor einem Jahr eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Der damalige Landwirt- schaftsminister Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) sagte seinerzeit, „erstmals ist es gelungen, in einem breiten Bündnis aller Beteiligten eine Perspektive für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zu entwickeln, die den ökonomischen und ökologischen Ansprüchen gerecht wird“.


TOP 27 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/129), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP will Schwimmunterricht in Schulen verbindlich machen. In Grundschulen sollen alle Kinder im Rahmen des Sportunterrichts Schwimmen lernen und in weiterführenden Schulen die Schwimmfähigkeiten verbessern können. Außerdem schlagen die Liberalen in ihrem Antrag vor, die Infrastruktur für den schulischen Schwimmunterricht zu stärken. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen soll intensiviert werden, und die Kosten für Kompaktkurse für Schulen, ohne Schwimmstätte in der Nähe, sollen erstattet werden. Die Oppositionspartei begründet ihre Forderungen damit, dass Schwimmunterricht in den Schulen in der Regel nur unzureichend stattfinde. Der Bedarf an privaten Schwimmkursen sei vielerorts größer als das Angebot. „Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein sind nicht erst seit der Corona-Pandemie unbefriedigend“, heißt es in dem Antragstext.
Dass es um die Schwimmfähigkeiten von Schülern bundesweit nicht gutbestellt ist, geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und dem Deutschen Schwimm-Verband (DSV) von Anfang August 2022 hervor: „Von den rund 750.000 Kindern, die jedes Jahr von den Grundschulen an die weiterführenden Schulen wechseln, waren schon vor der Pandemie 60 Prozent keine sicheren Schwimmer.“ Und aktuell geht die Sorge um, dass Hallenbäder wegen des bundesweiten Energiesparzwangs geschlossen werden könnten – und der Schwimmunterricht sowie außerschulische Schwimmkurse weiter eingeschränkt werden.
Nach DLRG-Zahlen aus dem August ist die Zahl der in Deutschland ertrunkenen Menschen von Januar bis Juli dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahr um 15 auf mindestens 199 gestiegen. Die Mehrzahl der Unfälle ereignet sich nach DLRG-Angaben im Binnenland in zumeist unbewachten Gewässern. In Schleswig-Holstein sind den Angaben zufolge im ersten Halbjahr des Jahres zwölf Menschen ertrunken. Das war ein Toter mehr als in den ersten sieben Monaten des Vorjahres. Fünf Menschen ertranken in Seen, drei in Hafenbecken, zwei im Meer und einer in einem Fluss. 12


TOP 29 Aussetzung der Flächenstilllegung, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/137), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die EU-Kommission schlägt vor, für ein Jahr Ausnahmen von der geplanten Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche zu machen. Hintergrund ist die Sorge vor drohenden Lebensmittelengpässen. Die FDP-Fraktion im Landtag begrüßt den Vorschlag und ruft die Landesregierung auf, sich in Deutschland für diese Option stark zu machen. Ende Juli bereits hatte der Bauernverband in Schleswig-Holstein eine ähnliche Forderung aufgestellt. Der Verband sieht ein Potenzial von 200.000 Hektar Ackerfläche in Deutschland und von 14.000 Hektar in Schleswig- Holstein, die aus seiner Sicht im nächsten Jahr nutzbar bleiben sollten. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) hat vor einem Monat auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa den Vorschlag der EU-Kommission, die Flächen-Stilllegungen ausnahmsweise 2023 auszusetzen, „grundsätzlich begrüßt“. Es seien in Abstimmung von Bund und Ländern aber mögliche Wechselwirkungen zu anderen Regelungen zu prüfen. „Uns ist es wichtig, dass die landwirtschaftlichen Betriebe für ihre aktuellen Anbauplanungen die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine temporäre Aussetzung der verpflichtenden Flächenstilllegung 2023 frühzeitig kennen und keine unerwarteten Kosten auf sie zukommen.“


TOP 31 Kein Ausschluss von Themen bei Bürgerbegehren, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/139), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Kritik an der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen festgehaltenen Generalklausel zu Bürgerbegehren geht weiter. Nun nimmt sich die FDP im Landtag des Themas an und fordert die Landesregierung auf, bei den von ihr geplanten Änderungen der Gemeindeordnung auf den Ausschluss bestimmter Themenbereiche und auf die Einführung von kurzen Fristen zu verzichten. Dem Vertrag zufolge soll es keine Bürgerbegehren gegen Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte geben dürfen, die aus Sicht der Regierung unverzichtbar sind. Dieser Schritt baue Hindernisse auf, die die direkte Beteiligung der Bürger an der Demokratie erschwerten, kritisiert die FDP.Zwar seien Planungsbeschleunigung und Entbürokratisierung „unabdingbare Voraussetzungen für wichtige Strukturprojekte des Landes“, weshalb die Veränderung bestimmter Quoren durchaus zielführend sein könne, räumen die Liberalen ein. Allerdings seien Bürgerbegehren „ein etabliertes demokratisches Instrument, das die Mitbestimmung der Menschen an wichtigen politischen Entscheidungen ermöglicht“. Deshalb sei der Ausschluss bestimmter politischer Themen mit demokratischen Prinzipien ebenso wenig vereinbar wie die Einführung sehr kurzer Fristen.
Zuvor hatten bereits einige Organisationen scharfe Kritik geäußert. So erklärte etwa der Verein „Mehr Demokratie“, 80 bis 90 Prozent aller Bürgerbegehren würden damit verhindert. Das Land falle „bei der aktiven Bürgerbeteiligung um 40 Jahre zurück“, hieß es. Bürgerbegehren sind, wie der Einwohnerantrag und der Bürgerentscheid, Instrumente der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können Bürger einer Stadt 13


oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag muss von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein.


TOP 33 und 54 Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/141) sowie Verfassungsschutzbericht 2021, Bericht des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/94), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne fordern einen besseren Schutz von Kandidaten bei Wahlen. Sie bitten die Landesregierung, das Wahlrecht so anzupassen, „dass den Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen über die bisherigen Bestimmungen hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, statt der vollständigen Wohnanschrift lediglich den Wohnort und die Postleitzahl auf dem Stimmzettel anzugeben“. Die Begründung: Auch in Schleswig-Holstein komme es zu Angriffen auf Privathäuser beziehungsweise Privatwohnungen. In einem Zeitraum von Januar 2018 bis November 2020 habe das Landeskriminalamt insgesamt 41 solcher Angriffe auf Mitglieder von Parteien verzeichnet.
Zum Thema passend wird in der Debatte der aktuelle Verfassungsschutzbericht mitberaten, den Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) Ende Juli vorgestellt hat. Daraus geht hervor, dass vor allem politisch motivierte Kriminalität deutlich zugenommen hat – um 381 Fälle oder knapp 37 Prozent. Bei den Taten ohne Gewalt gab es einen Anstieg um mehr als 39 Prozent. Entsprechende Fälle wurden demnach vor allem im Umfeld von Protesten gegen Corona- Maßnahmen sowie im Zusammenhang mit der Bundestagswahl verzeichnet.
Weitere Beobachtungen der Verfassungsschützer: Aktuelle Probleme wie etwa der Preisanstieg, der Krieg in der Ukraine und die Corona-Pandemie verschärfen die Situation. „Die Feinde unserer Demokratie versuchen – von innen wie von außen und in der virtuellen wie in der realen Welt – aktuelle Krisen für ihre Zwecke zu nutzen“, sagte Sütterlin-Waack bei der Vorstellung des Berichts. Sogenannte Delegitimierer lehnten staatliche Institutionen ab und machten sie verächtlich, um einen Wechsel des politischen Systems herbeizuführen. Extremisten unterschieden sich in einem wesentlichen Punkt von bürgerlichen, besorgten oder verärgerten Milieus, sagte der stellvertretende Leiter des Verfassungsschutzes, Wolfgang Klonz. In Telegram-Gruppen und anderen Kanälen werde kundgetan: „Wir müssen dem Protest neue Nahrung geben.“ Deutlich gestiegene Preise seien ein guter Grund für Bürger, ihrer Sorge und Angst Ausdruck zu verleihen.
Weitere Inhalte des Verfassungsschutzberichts:
Rechtsextremismus: Die Verfassungsschützer registrierten eine verstärkte Verlagerung von Aktivitäten von der realen in die virtuelle Welt. Trotz leichten Rückgangs der Gewaltdelikte bleibe die Gewaltbereitschaft der Szene auf hohem Niveau, sagte Sütterlin-Waack. Dem Spektrum werden rund 1.200 Norddeutsche zugerechnet, 20 mehr als 2020. 350 gelten als gewaltorientiert (2020: 340). Die NPD verlor 20 Mitglieder, nun sind es 100.
Islamismus und islamistischer Terrorismus: Bei Islamisten gab es ein Plus auf 866 Personen (846). Weiterhin werden 750 Menschen dem Salafismus zugerechnet. „In Deutschland und damit auch in 14


Schleswig-Holstein besteht weiterhin ein abstrakt hohes Gefährdungspotential für islamistisch motivierte Anschläge“, sagte Sütterlin-Waack.
Linksextremismus: Hier verzeichneten die Behörden einen leichten Anstieg von 730 auf 735 Personen, der gewaltorientierten Szene gehören weiter 340 an. Auffällig waren Aktivitäten im Bereich der Klimabewegung. Es ist der linken Szene laut Bericht aber nicht gelungen, angestrebte Vernetzungen ins zivilgesellschaftliche Spektrum auszubauen.
Antisemitismus: Es gab eine Zunahme um 28 auf 73 Taten. Schwerpunkt waren Volksverhetzungen (51 Fälle). Überwiegend handele es sich den Angaben zufolge um im Internet begangene Straftaten.
Reichsbürger und „Selbstverwalter“: Hier registrierten die Verfassungsschützer einen Anstieg um 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 480 Personen. Er sei vor allem mit den Corona- Einschränkungen zu erklären. Die Szene fasse staatliche Maßnahmen grundsätzlich als unrechtmäßige Repressalien auf. 17 Personen hatten waffenrechtliche Erlaubnisse und besitzen 58 Waffen. 15 Personen sind aus rechtsextremistischen Bestrebungen bekannt.
Delegitimierung: Wie hoch das Potenzial der Radikalisierung über soziale Medien in der Corona- Pandemie war, zeigt laut Verfassungsschutz der öffentliche Telegram-Kanal „Freie Schleswig- Holsteiner“. Er habe innerhalb weniger Wochen knapp 8.000 Abonnentinnen und Abonnenten gehabt. Zweck des Kanals war demnach laut Eigenbeschreibung eine Bündelung des „Widerstands“ im Norden.



Freitag, 2. September, 10 bis 16 Uhr



TOP 2 Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie für fairen Wettbewerb (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein – TTG), Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/69), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW verlangt einen beschäftigungspolitischen Neustart in Schleswig-Holstein und will das von CDU, Grünen und FDP in der vergangenen Wahlperiode abgeschaffte Tariftreuegesetz wieder- beleben. Demnach sollen öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten tarif-und sozialgerechte Löhne und Leistungen gewähren, Mindeststandards zum Klima- und Umweltschutz einhalten sowie Qualität und Innovation fördern und unterstützen. Und: Es muss in jedem Fall ein Mindestentgelt von 13 Euro bei der Verrichtung öffentlicher Aufträge eingehalten werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf der Oppositionsfraktion. 15


In Schleswig-Holstein war das Tariftreue- und Vergabegesetz 2013 in Kraft getreten, wurde aber in dieser Form 2019 von der vormaligen Jamaika-Regierungskoalition gekippt und durch ein neues Gesetz ersetzt, das Angebotsstellern bei öffentlichen Aufträgen weniger Vorgaben macht. Ein Kernargument war ein zu hoher bürokratischer Aufwand bei der Vergabeprüfung. Der ehemalige FDP-Wirtschaftsminister Bernd Buchholz sagte zuletzt im Frühjahr: „Die geringste Tarifbindung gibt es in den Ländern mit den schärfsten Tariftreue- und Vergabegesetzen.“ Ein solches Gesetz schaffe nur „überbordenden Bürokratismus“ für mittelständische Unternehmen.


TOP 18, 28 und 43 Bei der Grundsteuererklärung besser unterstützen und verlässlich umsetzen, Anträge der Fraktion der FDP (Drs. 20/115), der SPD (Drs. 20/130) sowie der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/159), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Einheitswert, Gemarkung, Mietniveaustufe: Das sind nur einige Begriffe, mit denen sich Grundstückseigentümer derzeit beschäftigen müssen. Denn: Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer- Berechnung gelten. Die bisher geltende Steuer hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Dafür müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Im Land sind es 1,3 Millionen. Eigentümer müssen bis 31. Oktober alle Daten melden. Die beiden Oppositionsfraktionen SPD und FDP im Kieler Landtag fordern nun eine Fristverlängerung für die Abgabe der Formulare. Es gebe „großes Optimierungspotential“ stellt die FDP fest. Die SPD spricht von „einer großen Belastung“ für die Menschen in Schleswig-Holstein. Beide Fraktionen legen eigene Anträge vor. Dabei wollen die Sozialdemokraten eine Fristverlängerung bis 31. Dezember. Bis März kommenden Jahres soll es keine Strafen für einen Verzug geben. Die FDP fordert die Landesregierung auf, den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) zur Verlängerung der Abgabefrist der Grundsteuererklärung zu unterstützen. Demnach sollten Grundsteuererklärungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Ende der offiziellen Abgabefrist beim Finanzamt eingehen, als rechtzeitig abgegeben angesehen werden. Einig sind sich beide Fraktionen, dass es mehr Unterstützung für die Bürger geben müsse. Die SPD fordert eine bessere telefonische Erreichbarkeit der Finanzämter, die FDP will eine Ausweitung des Rückrufservices. Seit dem 1. Juli nehmen die Finanzbehörden Daten entgegen. Mitte Juli kam es bei der Steuer-Plattform Elster zu technischen Schwierigkeiten. Sie war vorübergehend nicht erreichbar. Auch die Bundessteuerberaterkammer und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sowie einige Landespolitiker fordern eine Verlängerung der Abgabefrist.
Im Norden gingen bis August rund zehn Prozent aller abzugebenden Erklärungen über das Internetportal ein. Damit lag das Land laut einem weiteren Antrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, auf dem dritten Platz im Bundesländervergleich. Über eine Fristverlängerung soll Landes-Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen) gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister sowie den Finanzministern der Länder erst dann entscheiden, „wenn abzusehen ist, dass ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger die Grundsteuererklärung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist abgeben wird“, schreiben CDU und Grüne. Eine solche 16


Fristverlängerung müsse sicherstellen, dass die Grundsteuerreform rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 umgesetzt wird.


TOP 20 Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/117), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Fraktion der FDP will die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Justizvollzugszulagen zum Jahresbeginn 2023 wiedereinführen. Der Antrag der Oppositionsfraktion wird damit begründet, mit dieser Wiedereinführung „die Attraktivität der Berufe“ steigern zu wollen sowie zur „Wertschätzung gegenüber den Menschen im Polizei- und Justizdienst“ beizutragen. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage ist mit einer Übergangsregelung 1998 bundesweit abgeschafft worden. Aufgrund der „hohen physischen und psychischen Belastungen“ für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte fordert jedoch die FDP-Fraktion, sich den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen anzuschließen, die schrittweise der Ruhegehaltsfähigkeit wieder zugestimmt haben. Auf Bundesebene haben die Koalitionsregierung aus SPD, Grünen und FDP bereits einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der die Wiedereinführung vorsieht.
Bei der Ruhegehaltsfähigkeit handelt es sich um Versorgungsbezüge. Grundsätzlich zählen zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, wie etwa Zulagen, die im Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltsfähig ausgewiesen sind. Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurden die Bezüge weitestgehend abgeschafft.


TOP 35 Strukturiertes Schülerfeedback flächendeckend einführen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/143), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will laut ihrem Rahmenkonzept für das frisch begonnene Schuljahr Schülerinnen und Schüler aktiv an Prozessen in Schule beteiligen und den Jugendlichen ein sogenanntes „Schülerfeedback“ einräumen. „Diese Feedbackkultur bedeute auch, dass sich die Lehrkräfte eine regelmäßige Rückmeldung zum Unterricht von ihren Schülern einholen“, ist auf den Internestseiten des Bildungsministeriums zu lesen. So könne der Unterricht besser auf die Lernbedürfnisse der Schüler abgestimmt werden. Die Fraktionen von CDU und Grünen heben das Thema jetzt auf die Plenarbühne und fordern von Bildungsministerin Karin Prien (CDU) einen mündlichen Bericht. Konkret soll die Ministerin unter anderem darlegen, wie das Umsetzungsverfahren der Schulen für die Teilnahme am „Schülerfeedback“ gestaltet wird, ob Schülervertretungen eingebunden waren und wann mit dem Start zu rechnen sei. „Inwiefern nimmt das Konzept des Schülerfeedbacks Bezug zu bisherigen Nutzung von Feedbackverfahren und zum aktuellen Kenntnisstand der Forschung?“, ist eine weitere Frage, die CDU und Grüne in ihrem Berichtsantrag auflisten. 17


TOP 40 Bezahlbare Pflege ermöglichen und die Pflegefinanzierung ausgewogen gestalten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/156), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Ab 1. September müssen im gesamten Bundesgebiet alle Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen mindestens in Tarifhöhe bezahlt werden. Ansonsten dürfen Pflegekassen mit ihnen keine Versorgungsverträge mehr abschließen. Das gilt auch für Pflegeeinrichtungen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind. So ist es im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung geregelt. Mit der Lohnanpassung steigen aber auch die Kosten für Pflegebedürftige zum Teil deutlich. Die Kieler Regierungskoalition aus CDU und Grünen will nun, dass der Bund die Belastung für Betroffene über eine „nachhaltige Pflegereform“ spürbar abfedert. In einem Antrag der beiden Fraktionen wird die Landesregierung aufgefordert, sich in Berlin dafür einzusetzen, dass die steigenden Pflegekosten maßgeblich über die Pflegeversicherung getragen werden. Zudem soll der Eigenanteil für Pflegebedürftige gesenkt und die Leistungszuschläge bereits ab dem ersten Jahr des Aufenthaltes in einer Pflegeeinrichtung deutlich angehoben werden. Und: Auch die Pflege im häuslichen Umfeld müsse davon profitieren. Langfristig betrachtet werde es immer mehr Pflegebedürftige und deutlich weniger Beitragszahler geben, heißt es in dem Antrag von Schwarz-Grün. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dürften deshalb finanziell nicht in dem Ausmaß überfordert werden, dass sie sich stationäre oder ambulante Pflege und somit die Pflegeleistungen nicht mehr leisten können und diese infolgedessen kürzen oder sogar kündigen müssen. CDU und Grüne fürchten dabei auch das Aus für viele ambulante und stationäre Pflegedienste im Land.
Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag eine Pflegereform verabschiedet, die eine schrittweise Verringerung der Eigenanteile für vollstationäre Pflegeleistungen beinhaltet. So wird seit 1. Januar 2022 ein mit der Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung ansteigender Zuschuss aus der Pflegeversicherung gewährt. Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim ist, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag und desto geringer ist der Eigenanteil. Im ersten Jahr beträgt dieser fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent. Pflegeheimbewohner, die länger als drei Jahre dort leben, bekommen einen Zuschlag von 70 Prozent auf den Eigenanteil. Betroffene, die den Eigenanteil an den Pflegekosten nicht selbst aufbringen können, können einen Antrag auf Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“ beim zuständigen Sozialamt stellen. Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Pflege, wenn nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorhanden sind.
Den Pflegekassen selbst geht es unterdessen offenbar nicht gut. Medienberichten zufolge hat die Pflegeversicherung das Jahr 2021 mit einem Defizit von 1,35 Milliarden Euro abgeschlossen. Hauptursache für die neuerlichen Finanzprobleme seien die pandemiebedingten Ausgaben für den sogenannten Pflegeschutzschirm, heißt es. Dieser wurde errichtet, um den Pflegeeinrichtungen Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstatten. 18


TOP 46 Corona-Notkredit an die Steuerentwicklung anpassen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/162), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Im Zuge einer Finanzdebatte soll der Corona-Notkredit über 5,5 Milliarden Euro, den der Landtag 2020 nach Beginn der Pandemie eingesetzt hatte, deutlich verkleinert werden. Die Landesregierung will jetzt nur noch gut drei Milliarden Euro aus dem Notkredit nutzen. Finanzministerin Monika Heinold (Bündnis 90/Die Grünen) hält die Anpassung angesichts der aktuellen Entwicklung der Steuereinnahmen für notwendig. Nach ihrem Willen, der in einem entsprechenden Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen aufgenommen wird, soll der Landtag die Kreditsumme um 2,1 Milliarden Euro senken. Zuletzt hatte das Parlament im April 400 Millionen Euro in einen Notkredit für die Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine umgewandelt. Weil das Land die Summe zuvor bereits um 355 Millionen Euro gesenkt hatte, soll der Notkredit künftig nur noch 3,045 Milliarden Euro umfassen.
Laut Finanzministerium wurden von den 5,5 Milliarden Euro bereits 1,7 Milliarden Euro ausgegeben. Weitere 800 Millionen Euro seien bereits verplant, rund 530 Millionen Euro sollen in Sondervermögen und Rücklagen überführt werden. Unter anderem stehen 75 Millionen Euro für das Universitätsklinikum und 371 Millionen für große Bauprojekte bereit.
Ab 2024 will das Land den Notkredit zurückzahlen, startend mit 50 Millionen Euro. Nach Planung soll er 2052 abbezahlt sein. Ende 2021 hatte das Land rund 31,5 Milliarden Euro Schulden, darin bereits eine Milliarde Euro aus dem Notkredit enthalten. Mit dem Rest der Kreditsumme und weiteren 1,5 Milliarden Euro für die ehemalige HSH Nordbank wird der Schuldenstand auf 35 Milliarden Euro steigen.


TOP 49 Erhöhung der Regionalisierungsmittel, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/166), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Länder sind offen für eine Nachfolgeregelung des Ende August auslaufenden 9-Euro-Tickets – das ist ein Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz am vergangenen Freitag. Eine Forderung: Der Bund solle deutlich mehr Geld für den ÖPNV zur Verfügung stellen. An diesem Punkt setzen die Koalitionsfraktionen im Landtag an. CDU und Grüne fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür stark zu machen, „die Erhöhungen der Regionalisierungsmittel noch in diesem Jahr umzusetzen und die Regionalisierungsmittel für 2023 um mindestens 3 Milliarden Euro aufzustocken“. Die Bundesregierung habe die Erhöhung für dieses Jahr zugesagt, sie sei aber noch nicht umgesetzt worden. Regionalisierungsmittel sind Geldmittel, die auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes des Bundes verteilt werden. Die in dem Gesetz geregelte Regionalisierung des Schienenverkehrs ist einer der drei Hauptinhalte der in den 1990er Jahren umgesetzten Bahnreform in Deutschland. 19


TOP 50 Berichtsantrag Gasmangellage, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/167), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Koalitionsfraktionen haben einen Berichtsantrag zu der Gasversorgung des Landes. Sie wollen wissen, wie es aktuell aussieht, welche Szenarien für eine mögliche Mangellage denkbar sind, und wie die Landesregierung sich darauf vorbereitet. Aktuelle Zahlen machen Hoffnung: Der Füllstand der deutschen Erdgasspeicher nähert sich trotz erheblich gedrosselter Liefermengen aus Russland weiter der 85-Prozent-Marke. Wie aus Daten der europäischen Gasspeicher-Betreiber hervorging, lag der Füllstand am Donnerstag bei 81,78 Prozent. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die von ihm vorgegebenen Zielmarken deutlich früher erreicht werden.
Eine Verordnung sieht vor, dass die deutschen Speicher am 1. Oktober zu mindestens 85 Prozent gefüllt sein müssen. Am 1. November sollen es mindestens 95 Prozent sein. Die Speicher gleichen Schwankungen beim Gasverbrauch aus und bilden damit eine Art Puffersystem für den Gasmarkt. Der Bezug von russischem Gas ist laut Wirtschaftsministerium deutlich gesunken. Im August seien nur neuneinhalb Prozent des Gasverbrauchs über die russischen Pipelines angekommen. Das liege auch am geringen Verbrauch des Sommers. Neue Bezugsquelle soll nach Medienberichten nun Frankreich werden. Deutschland verfügt in Mittel- und Westeuropa über die größten Speicherkapazitäten für Erdgas. Laut Branchenverband Ines können sie Gas mit einem Energiegehalt von maximal rund 256 Terrawattstunden speichern. Das entspricht etwa einem Viertel des jährlichen Gasverbrauchs in Deutschland. Das Speichervolumen alleine kann Deutschland nach früheren Angaben der Bundesregierung zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate lang mit Gas versorgen.
Die Hoffnung auf eine weniger angespannte Versorgungslage hat den Preis für europäisches Erdgas am Montag (29. August) etwas fallen lassen. Am Morgen sank der Preis des Terminkontrakts TTF für niederländisches Erdgas zeitweise auf 286 Euro je Megawattstunde. Am Vormittag lag der Preis dann bei 300 Euro. Am Freitag war der TTF-Kontrakt noch mit rund 340 Euro gehandelt worden.


TOP 51 Nord-Ostsee-Kanal stärken, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/168), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die CDU und Grüne fordern den Bund auf, den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) weiterhin in Stand zu halten und auszubauen und nicht die Mittel für Baumaßnahmen an der Wasserstraße zu kürzen. Die Regierungsparteien begründen ihre Forderungen damit, dass Bundesverkehrsministers Volker Wissing (FDP) im nächsten Jahr die Mittel für Baumaßnahmen um circa ein Drittel von heute 909 auf 594 Millionen Euro kürzen wolle. Im Antragstext heißt es weiter: „Verzögerungen bei Baumaßnahmen gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals und zudem Arbeitsplätze in der maritimen Wirtschaft.“ Zudem werden die Böschungsunterspülungen an der Wasserstraße angeführt, weshalb Schiffe nun im Kanal langsamer fahren müssen. Aufgrund der verringerten Mittel für Baumaßnahmen für den NOK sollen der Ausbau der Oststrecke zwischen 20


Rendsburg und Kiel sowie der Neubau der kleinen Schleusen in Kiel auf ein Minimum reduziert werden, berichtete die Tageszeitung „Kieler Nachrichten“ Anfang August und berief sich dabei auf ein internes Papier der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.
Unterdessen hat auch Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) ein Festhalten des Bundes an den Ausbauplänen für den Nord-Ostsee-Kanal gefordert. Weitere Verzögerungen seien angesichts des volkswirtschaftlichen Nutzens der künstlichen Wasserstraße nicht hinnehmbar, warnte Madsen. Bereits die Jamaika-Vorgängerregierung hatte sich dem Infrastrukturproblem angenommen und einen interfraktionellen Antrag auf den Weg bringen können, der den Einsatz des Landes beim Bund für den NOK zu Ziel hatte.
Der Ende des 19. Jahrhunderts von Kaiser Wilhelm II. eingeweihte Nord-Ostsee-Kanal ist heute die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt: Er ist 98,637 Kilometer lang, zwischen 102,5 und 162 Meter breit und elf Meter tief. Der Nord-Ostsee-Kanal führt quer durch Schleswig- Holstein von Brunsbüttel an der Nordseeküste nach Kiel an der Ostseeküste.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 21


Reihenfolge der Beratung der 3. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.
angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 31. August 2022 1 Regierungserklärung "Zusammenhalten - zusammen gestalten" 180 10:00
30 Jede Kilowattstunde zählt 30 15:00 26+34 Elternentlastung und Entlastung der personellen Situation 30 15:30 +38+ in Kindertageseinrichtungen und Bundesprogramm 42 „Sprach-Kitas“ fortsetzen 5+44 Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich 30 16:00 krankenversicherte Beamtinnen und Beamte und Antrag Besondere Situationen auch in der Krankenversicherung berücksichtigen 6 Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Regionalkammer des 0 16:30 Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) 7 Wahl eines Mitglieds sowie stellvertretenden Mitglieds für die neue 0 16:30 "Stiftung für die Friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein (Friesenstiftung)" 8 Wahl des Vorstandes des Büchereivereins Schleswig-Holstein e. V. 0 16:30 9 Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Landes 0 16:30 Schleswig-Holstein 10 Beobachterstatus für das Land Schleswig-Holstein im Nordischen Rat 0 16:30 11 Wahl eines Vertreters im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Eutin 0 16:30 12 Vertretung des Landes Schleswig-Holstein im Ausschuss der Regionen 0 16:30 (AdR) 13 Nachbesetzung des Verwaltungsrates der Anstalt Schleswig-Holsteinische 0 16:30 Landesforsten 14+48 Die Bundeswehr und Wehrtechnische Industrie in 30 16:30 Schleswig-Holstein stärken Donnerstag, 01. September 2022 25 Sozialen Zusammenhalt sichern: Entlastungs- und Sicherungspaket 30 10:00 gegen steigende Energiekosten in Schleswig-Holstein 21+22 Umgang mit dem Coronavirus im Herbst und Winter, 30 10:30 +39 Isolationspflicht abschaffen und Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage treffen 15+19 Ehrenamt und Freiwilligendienste 30 11:00 +41+ 45 16 Willkürliche Preiserhöhungen an Tankstellen unterbinden 30 11:30 17 Grenzkontrollen beenden 30 12:00
36 Fortführung des Dialogprozesses „Zukunft der Landwirtschaft“ 30 15:00 27 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen 30 15:30 29 Aussetzung der Flächenstilllegung 30 16:00 31 Kein Ausschluss von Themen bei Bürgerbegehren 30 16:30 33+54 Schutz von Kandidatinnen und Kandidaten zu Wahlen 30 17:00 sowie Verfassungsschutzbericht 2021 22


Freitag, 02. September 2022 2 Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie für 30 10:00 fairen Wettbewerb (Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig- Holstein – TTG) 18+28 Bei der Grundsteuererklärung besser unterstützen und verlässlich 30 10:30 +43 umsetzen 20 Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit 30 11:00 35 Strukturiertes Schülerfeedback flächendeckend einführen 30 11:30 40 Bezahlbare Pflege ermöglichen und die Pflegefinanzierung ausgewogen 30 12:00 gestalten
46 Corona-Notkredit an die Steuerentwicklung anpassen 30 14:00 49 Erhöhung der Regionalisierungsmittel 30 14:30 50 Berichtsantrag Gasmangellage 30 15:00 51 Nord-Ostsee-Kanal stärken 30 15:30



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse 4 Gesetz zur Zulassung von Verfassungsbeschwerden 23 Inklusion an Schulen – Bericht in der 20. Legislaturperiode 24 Neue Studie: Was kostet es Eltern, ihr Kind in die Schule zu geben 32 Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 52 Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht, Az.: LVerfG 4/22 53 Vorlagebeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts zum Bundesverfassungsgericht in Hinblick auf Artikel 33 Absatz 5 GG, Az.: 2 BvL 13/18 55 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche Tätigkeitsbericht 2020/21 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig- Holstein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe 56 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
37 Bericht über die Auswirkungen eines durch Corona geänderten Freizeitverhaltens auf die Natur 47 Geschäftsstelle für den Digitalverbund der Hochschulen Schleswig-Holstein schaffen