Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
02.09.22
11:04 Uhr
SPD

Birgit Herdejürgen zu TOP 18,28+43: Das Versagen des Landes darf nicht zu einem Nachteil der Bürger*innen führen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 02. September 2022
Birgit Herdejürgen: Das Versagen des Landes darf nicht zu einem Nachteil der Bürger*innen führen TOP 18,28+43: Bei der Grundsteuererklärung besser unterstützen und verlässlich umsetzen (Drs. 20/115, 20/130, 20/159) „Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Im Dezember 2019 ist ein neues Bewertungsrecht in Kraft getreten. Bis zum 31.12.2024 läuft eine Übergangsfrist, in der das alte Recht noch angewendet werden darf. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach dem neuen Recht festgesetzt werden. Dies bedeutet, dass bis dahin in Schleswig-Holstein sämtliche 1,2 Mio. wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet, werden müssen.
Die Landesregierung hat offensichtlich den Umsetzungsaufwand der Grundsteuerreform falsch eingeschätzt und es deswegen versäumt, ausreichend personelle und organisatorische Vorbereitungen zu ergreifen. Die digitale Abgabe der Erklärung überfordert viele Menschen und ist zudem technisch schlecht umgesetzt. Das Land hat es nicht geschafft, die digitalen Prozesse effizient und nutzerfreundlich zu implementieren. Gleichzeitig fehlt es an Alternativen zu der Online-Lösung.
Wohlgemerkt - die Beschäftigten in den Finanzämtern machen gerade einen Riesenjob! Dafür danke ich Ihnen auch im Namen meiner Fraktion herzlich! Die Neubewertung ALLER Grundstücke ist eine Jahrhundertaufgabe, und dementsprechend hätte sie vorbereitet werden müssen. Aber nicht nur vom Bund, sondern auch im Land SH! Denn jetzt stehen wir vor der absurden Situation, dass der Staat den Grundstückseigentümer*innen eine Erklärung innerhalb von vier Monaten abverlangt und sie mit der Erfüllung dieser Pflicht allein lässt!
Schon vor zwei Jahren hatte der Landesrechnungshof folgendes festgestellt: „Die Finanzämter des Landes sind auf diese umfassende Neubewertung weder technisch noch personell vorbereitet. Bereits jetzt schieben die Bewertungsstellen einen Berg von 56.000 unerledigten Fällen vor sich her. Grund dafür ist die Tatsache, dass dort nur 131 Vollzeitkräfte tätig sind. Deutlich zu wenig, wie die hohen Arbeitsrückstände zeigen.


1 Das Finanzministerium hat diesen Zustand zu lange hingenommen. Jetzt ist es in der Pflicht, bis zu 114 zusätzliche Kräfte zu akquirieren, um die Neubewertungen vornehmen zu können. Das Finanzministerium muss deshalb dringend ein Konzept vorlegen, wie es den zusätzlichen Personalbedarf decken will.“
Dies wurde stets mit dem Hinweis aufgeschoben, dass die Entscheidung für das Bewertungsmodell noch nicht vorlag. Dass es zu personellem Mehrbedarf kommt, war jedoch schon damals klar. Denn schließlich müssen in jedem Fall alle Grundstücke neu bewertet werden, und zwar in sehr kurzer Zeit. Die Steuerverwaltung muss in dieser Angelegenheit als Dienstleister für die Bürger*innen fungieren. Ich kann die Priorisierung der digitalen Erklärungen aus Sicht der Verwaltung zwar nachvollziehen, aber meine über 80jährige Nachbarin muss auch die Möglichkeit haben, Ihre Erklärung persönlich abzugeben, wenn sie es denn will.
Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Prozesse schnell angepasst werden, um eine erleichterte Einreichung der Anträge zu ermöglichen. Keinesfalls darf das Versagen des Landes zu einem Nachteil der Bürgerinnen und Bürger führen. Dafür gibt es nur eine Lösung, nämlich eine Fristverlängerung! Über den Zeitraum können wir gerne streiten. Denn in der letzten FinA- Sitzumg haben wir gehört, dass die Feststellungsprogramme noch gar nicht laufen – also wäre jetzt personelle Kapazität in den FinÄ da, um Grundsteuererklärungen vor Ort entgegenzunehmen. Denn die angebotenen Telefontermine werden ja nicht genutzt… Und Zwangsmaßnahmen verbieten sich in dieser Zeit von selbst!“



2