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28.09.22
13:30 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 37: Die Vermögenssteuer gehört wieder auf die Agenda

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 28. September 2022
Beate Raudies: Die Vermögenssteuer gehört wieder auf die Agenda TOP 37: Automatische Inflationsanpassung auch bei Lohn- und Einkommenssteuer (Drs. 20/253) „Zu Beginn ein kleiner historischer Exkurs ins deutsche Steuerrecht: Unser Einkommensteuerrecht enthält seit 1996 bereits eine Komponente zum Inflationsausgleich, nämlich die regelmäßige Anpassung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag stellt seit 1996 sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird. In einer Reihe von Entscheidungen hatte seinerzeit das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Grundgesetz – insbesondere mit Blick auf die Bedeutung und rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips – das Steuerrecht und das Sozialhilferecht eng miteinander verknüpft sind. Einkommensteuerpflichtigen muss nach Erfüllung der Einkommensteuerschuld vom Einkommen mindestens soviel verbleiben, wie zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen der Familie nötig ist. Maßstab für dieses steuerfrei zu stellende Existenzminimum ist das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, das nicht unterschritten werden darf. Dabei sind laut Bundesverfassungsgericht bei der Berechnung des Existenzminimums nicht nur die Höhe der Verbraucherpreise, sondern auch die Belastung durch die in die Verbraucherpreise eingehenden indirekten Steuern zu berücksichtigen und bei der Einkommensbesteuerung zu kompensieren.
Ein Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern wird dem Bundestag alle zwei Jahre vorgelegt, der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst. Da haben Sie Ihren Inflationsausgleich! Wir können jetzt gerne darüber streiten, ob dieser Mechanismus ausreicht. Die FDP fordert nun, auch den Einkommenssteuertarif künftig automatisch an die Inflation anzupassen. Wie genau, lässt der Antrag klugerweise offen… Vor allem aber – und das ist mein Hauptkritikpunkt: Wir doktern mit dem, was Sie vorschlagen, mal wieder nur an den Symptomen herum, anstatt einmal die große Herausforderung anzugehen, nämlich den Einkommensteuertarif vom Kopf auf die Füße zustellen. Zu allererst – und das würde in der jetzigen Situation deutlich schneller helfen als ihr Vorschlag - könnten wir uns gemeinsam


1 beim Bundesfinanzminister dafür einsetzen, dass die Anpassung des Grundfreibetrags in diesen Zeiten nicht nur alle zwei Jahre erfolgt…
Ich möchte aber einen weiteren Aspekt in die Debatte einbringen. Wir leben in einem der reichsten Länder der Welt. Unsere Gesellschaft hat eigentlich genug Wohlstand, um alle Herausforderungen der Gegenwart zu finanzieren. Dieser Wohlstand ist zurzeit nur sehr ungerecht verteilt. Wenn wir dieser wachsenden Ungerechtigkeit ernsthaft entgegenwirken wollen, dann müssen wir uns auch endlich ehrlich mit den Verteilungswirkungen unseres Steuersystems auseinandersetzen. Denn zunehmende Ungleichheit wird auf Dauer auch ein Problem für die Wohlhabenden, weil sie die Stabilität einer Gesellschaft gefährdet. Deshalb gehört für uns SozialdemokratInnen ein zumutbar höherer Beitrag der oberen Einkommen zu einer zukunftssicheren Steuerreform. Deswegen darf die Anhebung des Spitzensteuersatzes auch nicht länger ein Tabu sein. Auch das Einkommen aus Kapitalerträgen sollte wieder mit dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert werden, um die Privilegierung gegenüber der Erwerbsarbeit rückgängig zu machen. Zentrales Instrument zur Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit ist und bleibt für uns die Erbschaftssteuer.
Und ohne eine höhere Beteiligung der besonders Vermögenden werden wir nicht nur die jetzige Krise, sondern auch unsere Staatsausgaben nicht dauerhaft finanzieren können. Deswegen gehört auch die Vermögensteuer wieder auf die Agenda!“



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