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29.09.22
14:26 Uhr
SPD

REDE ZU PROTOKOLL GEGEBEN: Kai Dolgner zu TOP 24: Die GemHVO-Doppik bedarf einer Überarbeitung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 29. September 2022
Kai Dolgner: Die GemHVO-Doppik bedarf einer Überarbeitung TOP 24 Die GemHVO-Doppik zukunftsfest weiterentwickeln (Drs. 20/231) „Dieser Antrag gehört offenbar in die eine Fortsetzungsserie: Wir fordern die Landesregierung auf, den Koalitionsvertrag in kleinstmöglichen Portionen umzusetzen. Warum ist das notwendig? Haben Sie, angesichts des langen Zeitraums bis zur Regierungserklärung, verständliche, Befürchtung, die Landesregierung hätte den Koalitionsvertrag noch nicht ganz durchgelesen? Immerhin findet sich Ihr Antrag wortgleich erst ziemlich weit hinten. Oder muss in Ihrer Koalition eine Ministerin erstmal auf eine Aufforderung des Parlamentes warten, um etwas umzusetzen, was sie im Koalitionsvertrag selbst unterschrieben hat und in ihrer Verantwortung liegt? Das wäre ja einmal eine Erklärung warum diese Regierung so langsam ist. Sie wartet darauf, dass das Parlament ihr den Koalitionsvertrag häppchenweise vorliest.
Das Instrument der Ausgleichsrücklage ist für uns unproblematisch, solange es eine freiwillige Möglichkeit bleibt und nicht erzwungen wird, um zum Beispiel Fehlbedarfszuweisungen abzuwehren. Ich bin ja immer dafür, flexible Instrumente erstmal auszuprobieren, bevor diese ex-ante in der Bedenkenträgerei ertrinken.
Ich hoffe, wir sind uns einig, dass das nur ein kleiner Baustein sein kann. Ich halte die Doppik in vielen weiteren Punkten dringend für überarbeitungsbedürftig. Und gerne kann sich die Innenministerin einmal mit der Frage beschäftigen, ob es wirklich sinnvoll ist, die Leistungsfähigkeit der Kommunen nur deshalb in Frage zu stellen, weil die wegen sinkender Zinssätze nötige Neubewertung der Pensionsrückstellungen fiktive, aber nicht echte Verluste verursacht hat. Wegen den Zinssteigerungen wird es nun zu einen umgekehrten Rückstellungsneubewertung und fiktiven Gewinnen kommen, die aber den Kommunen natürlich nicht wirklich z.B. für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Haushalte konsolidiert das alles nicht. Ich möchte Sie davor warnen, beim Auslaufen der Konsolidierungshilfen, die 30 Mio. ursprünglichen Landesmittel für einen neuen Vorwegabzug anderweitig zu verwenden. Abgesehen davon, dass diese eine Kompensation für andere Eingriffe ist, haben die Kommunen faktisch 30 Mio. pro Jahr weniger zur Verfügung, wenn sie die Geldflüsse komplett rechnen. Damit verschiebt sich das Gefüge im kommunalen Finanzausgleich entsprechend, und

1 das wird halt nicht durch einen neuen zweckgebunden Vorwegabzug mit entsprechender Aufgabenintensivierung im ÖPNV kompensiert.
Aber über diese große Aufgabe können wir bei der Evaluation des FAG reden. Nun hat erstmal die Innenministerin die kleine Aufgabe, die kommunale Haushaltswirtschaft, um ein Instrument zu erweitern, was anderswo längst existiert. Plagiate sind ja bei Verordnungen nicht verboten, sondern bei Best Practice sogar erwünscht. Wäre schön, wenn Sie es noch bis zu den kommunalen Haushaltsbeschlüssen schaffen würden.“



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