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29.09.22
16:48 Uhr
SPD

Kai Dolgnner zu TOP 19: Was will schwarzgrün denn nun beim Kommunalwahlrecht?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 29. September 2022
Kai Dolgner: Was will schwarzgrün denn nun beim Kommunalwahlrecht? TOP 19: Kein Demokratieabbau in unseren Kommunen (Drs. 20/226(neu), AltA 20/307) „Der schwarzgrüne Koalitionsvertrag ist auch bei den Änderungen in der Kommunalverfassung bemerkenswert unklar. So auch bei den zukünftigen Gemeindevertretungen. Ich bin schon sehr gespannt, was dabei rauskommt, wenn „die Größe der Kommunalvertretungen in den Blick genommen“ wurde. Einer der Highlights nichtssagender politischer Lyrik im Koalitionsvertrag. Und es soll „mehr Stimmengerechtigkeit“ geschaffen werden.
Interessant, dass dort offenbar ein Defizit sein soll, wo das jetzige Verfahren früher immer von den Grünen als das einzig Gerechte bezeichnet wurde. Hat sich mathematisch etwas an den Gütekriterien der Stimmzuteilungsverfahren geändert? Nein, aber an der Zahl der Sitze der Grünen in den Kommunalparlamenten. Sein bestimmt wohl auch bei den Fraktionsgrößen das Bewusstsein.
Auch hier ist der Koalitionsvertrag maximal unbestimmt. Was sind denn bitte größere Kommunen? Nur 5% unserer Städte und Gemeinden haben über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten 5% darf man wohl unter „größere“ Kommunen rechnen oder nicht? Und wenn Sie die „Größe der Kommunalvertretungen in den Blick nehmen“ wollen, heißt das doch wohl, dass sie sie verkleinern wollen, oder nicht? Sehr geehrte schwarzgrüne Kolleginnen und Kollegen. Muss ich eine Gruppe von Schriftgelehrten bemühen, um Ihre mystisch- kryptischen Formulierungen zu interpretieren?
Meine Exegese: Größere Gemeinden sind über 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die haben zurzeit eine Regelgröße von 23. Sagen wir mal, nach der „In-Blick-Name“ senken sie das um eine Klasse auf 19 ab. Die Möglichkeiten Fraktionen zu bilden und z.B. am Sitzzuteilungsverfahren für die Ausschüsse teilzunehmen, hätten nur bei Parteien mit 3 von 19 also ca. 16% der Sitze. Wenn das nicht stimmt, sollten Sie die Gelegenheit nutzen, einmal klipp und klar zu erklären, was Sie vorhaben, liebe Kolleginnen: So mit Zahlen und Fakten und nicht mit Lyrik.


1 Ja, zu den Fakten gehört auch, dass in der Küstenkoalition unserer grünen Koalitionspartner über eine Anpassung der Fraktionsgrößen bei den Kommunalparlamenten der Kreise und kreisfreien Städte mit Regelgrößen überhaupt nicht reden wollte, denn dort war und ist das Problem der häufigen Bäumchen-wechsel-Dich-Spielchen konkret vorhanden.
Hier halten wir eine Fraktionsgröße von drei für sinnvoll. Das wären 6 bis 7% der Regelratsgrößen und würde mit der Mindestgröße von 4 bzw. den ca. 6% hier im Landtag korrespondieren. Deshalb können wir leider auch nicht dem Antrag der Kolleginnen und Kollegen von FDP und SSW zustimmen. Wir warten also weiter darauf, dass uns das schwarzgrüne Orakel huldvoll mitteilt, ob und was es konkret am Gemeinde- und Kreiswahlgesetz zu ändern gedenken, wenn es denn genügend in den Blick genommen und geprüft hat.“



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