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20.10.22
08:40 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte: Wohngeldreform – bei Geldproblemen unbedingt Antrag auf Wohngeld stellen!

Nr. 31 / 20. Oktober 2022

Bürgerbeauftragte: Wohngeldreform – bei Geldproblemen unbedingt Antrag auf Wohngeld stellen!

Die Bürgerbeauftragte des Landes, Samiah El Samadoni, sieht in der zum 1. Januar 2023 geplanten Wohngeldreform seit langem erforderliche Verbesserungen für einkommens- schwache Haushalte. „Gerade für Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln stellen die in der letzten Zeit ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung und die Ausweitung des Kreises der Berechtigten mehr als notwendig ist“, so El Samadoni heute in Kiel.
Das Bundeskabinett plant eine Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2023 und hat dafür den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetzes beschlossen. Durch die Reform soll das Wohngeld angehoben und dafür gesorgt werden, dass mehr Haushalte einen Anspruch erhalten. Geplant ist außerdem die Einführung eines dauerhaften Heizkosten- und die Einführung eines Klimaanteils. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Für bereits wohngeldberechtigte Haushalte soll sich das Wohngeld im Jahr 2023 ungefähr verdoppeln. Durch eine Anhebung der Einkommensgrenzen soll sich gleichzeitig der Empfängerkreis ausweiten. „Durch die Erhöhung kann eine zielgerechte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte in Zeiten einer hohen Inflation und steigender Energiekosten ermöglicht werden“, so El Samadoni. Außerdem kann die Erhöhung des Wohngeldes dazu führen, dass Haushalte mit Hartz IV- oder Grundsicherungs-Bezug künftig nicht mehr auf diese Leistung angewiesen sind, weil ihnen das vorrangig zu zahlende Wohngeld zustehen würde.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz soll außerdem eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes erfolgen, um veränderte regionale Mietenniveaus berücksichtigen zu können. „Die Neuerungen führen sicher zu Verbesserungen, aber es bleibt dennoch abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, so die Bürgerbeauftragte.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesen Fragen gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr unter 0431-988 1240.