Kinderwunschbehandlung: "Das Land darf die Menschen nicht länger im Stich lassen"
PressemitteilungNr. 154/2022 Kiel, 09.11.2022Pressesprecher Per Dittrich, Tel. 0431-988 1383Kinderwunschbehandlung: "Das Land darf die Menschen nicht länger im Stich lassen"Die SSW-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, einFörderprogramm zur Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungenaufzulegen und sich für einen bundeseinheitlich diskriminierungsfreienZugang zur Förderung einzusetzen.Bereits seit 2012 stellt der Bund im Rahmen der Initiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" finanzielle Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2bereit. Voraussetzung ist jedoch, dass sich auch das jeweilige Bundesland in mindestensgleicher Höhe beteiligt."Leider hat sich Schleswig-Holstein dieser Initiative nie mit einem entsprechendenLandesprogramm angeschlossen und lässt ungewollt Kinderlose hierzulande im Regen stehen", bedauert der sozial- und gesundheitspolitische Sprecher, Christian Dirschauer.Er hat deshalb jetzt die Landesregierung aufgefordert, kurzfristig ein Förderprogramm auf den Weg zu bringen. Das Land dürfe die Menschen nicht länger im Stich lassen. findet Dirschauer, denn eine solche assistierte Reproduktion könne richtig ins Geld gehen: "Je nach individuellen Faktoren und Behandlungsansatz können da schnell 5-6000 Euro zusammenkommen. Und das pro Zyklus. Denn oft sind sogar mehrere Behandlungen nötig", so Dirschauer.Die Krankenkassen tragen die Behandlungskosten oft nur anteilig mit und unter ganz unterschiedlichen, teilweise gar diskriminierenden Bedingungen. "Da ist von Anforderungen zur Erfolgschance bis hin zur Sexualität, zum Alter oder demFamilienstand alles dabei. Und das geht gar nicht", findet der SSW-Landtagsabgeordnete.Deshalb hat er die Landesregierung ferner dazu aufgefordert, sich für eine diskriminierungsfreie Lösung für die finanzielle Unterstützung von Kinderwunschbehandlungen einzusetzen.Der Antrag ist im Landtagsinformationssystem als Drucksache 20/336 abrufbar.