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21.11.22
15:46 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Gedenken an Brandanschlag in Mölln, Notkredit, Bildung, Northvolt, A 20, Nah- und Fernwärmenetz, Integration und Teilhabe

Nr. 125 / 21. November 2022


Themen der Plenarsitzung: Gedenken an Brandanschlag in Mölln, Notkredit, Bildung, Northvolt, A 20, Nah- und Fernwärmenetz, Integration und Teilhabe

Zu seiner fünften Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 23. November, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen der Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren, der Weiterbau der A 20, eine Bildungsdebatte zur Etablierung von Campusklassen, den Leistungen in Grundschulen und der Unterrichtssituation im Land, ein Förderprogramm für Nah- und Fernwärmenetze, die Ansiedlung von Northvolt, ein Notkredit angesichts der Folgen des Ukraine-Krieges sowie das Integrations- und Teilhabegesetz.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 23. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 58 Gedenken an den Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/417), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Zu Beginn seiner Tagung erinnert der Schleswig-Holsteinische Landtag an den schwersten rassistischen Brandanschlag in Schleswig-Holstein, der sich am 23. November 1992 in Mölln 2


ereignete. „Wir erklären uns mit den Betroffenen von rechter und rassistischer Gewalt solidarisch“, heißt es in einem von allen Fraktionen unterzeichneten Resolutionspapier. Und: „Der Landtag gedenkt den Todesopfern und empfindet tiefes Mitgefühl mit den körperlich und seelisch verletzten Überlebenden sowie den Angehörigen der Opfer des Brandanschlags, die auch heute noch mit den Erinnerungen an dieses Verbrechen leben müssen.“
Neonazis hatten in der Kleinstadt im Süden Schleswig-Holsteins am 23. November 1992 Molotowcocktails auf zwei von türkischen Familien bewohnte Häuser geworfen. Die 51 Jahre alte Bahide Arslan sowie ihre Enkelinnen Yeliz Arslan (10) und Ayşe Yilmaz (14) kamen in den Flammen ums Leben. Die Attentäter wurden ein Jahr später zu Höchststrafen verurteilt. Ein 26- Jähriger erhielt wegen dreifachen Mordes, 39-fachen Mordversuchs und besonders schwerer Brandstiftung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Wegen derselben Delikte wurde ein 20-Jähriger nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Haft verurteilt.
„Der Brandanschlag mahnt, uns als Repräsentantinnen und Repräsentanten der wehrhaften Demokratie mit allen rechtsstaatlichen, demokratischen und im Grundgesetz verankerten Mitteln gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu stellen“, betonen CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW und sagen der Kleinstadt im Süden Schleswig-Holsteins in ihrem Bemühen, die Tat und die Folgen in Erinnerung zu halten, volle Unterstützung zu. Zum 30. Jahrestag der Brandanschläge von Mölln erinnert die Stadt an diesem Mittwoch mit einem Gedenkgottesdienst und Kranzniederlegungen an beiden Anschlagsorten an die Ereignisse, die bundesweit und international für Erschütterung gesorgt hatten. Das dokumentieren auch fast 500 Briefe an die Überlebenden, die seit 2021 im Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland in Köln archiviert werden.


TOP 47 Beschleunigung statt Moratorium - Tempo für die A 20!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/406), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Liberalen wollen ein für die CDU/Grünen-Koalition schwieriges Thema im Landtag zur Sprache bringen. Auf dem Tisch liegt ein Antrag, mit dem der ehemalige Koalitionspartner FDP von dem jetzigen Regierungsbündnis ein klares Bekenntnis zum Weiterbau der A20 verlangt. Klar wurde in den letzten Tagen bereits: Während Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (parteilos) den Weiterbau der Autobahn vorantreiben will, treten die mitregierenden Grüne auf die Bremse.
So sagte Grünen-Landtagsfraktionschef Lasse Petersdotter dem „Flensburger Tageblatt“ vergangenen Dienstag (15. November): „Wir Grüne werden uns auf Bundesebene nicht für eine privilegierte Umsetzung der A20 einsetzen“. Die A20 zähle weiterhin zu den teuersten und klimaschädlichsten Projekten im Bundesverkehrswegeplan. Dagegen hatte Minister Madsen zuvor Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) aufgefordert, die Autobahn weiterzubauen und das Projekt zu priorisieren. „Für die Entwicklung Schleswig-Holsteins bekennt sich die Landesregierung daher dazu, dass die A20, wie im aktuellen Bundesverkehrswegeplan vorgesehen, auf der geplanten Trasse gebaut wird“, heißt es in einem Brief an Wissing, aus dem das „Flensburger Tageblatt“ zitiert. 3


Derzeit ist die Autobahn, die eine durchgehende Ost-West-Verbindung zwischen Polen und den Niederlanden schaffen soll, östlich von Bad Segeberg zu Ende. Gerichtsurteile infolge von Klagen gegen Planungen verhinderten den Weiterbau bisher. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will den Weiterbau der Küstenautobahn A20 bei gemeinsamen Gesprächen der norddeutschen Länder mit Bundesverkehrsminister Wissing in dieser Woche beraten.
Mit ihrem Landtagsantrag verlangt die FDP wörtlich: „Der Landtag bekennt sich ausdrücklich zum Weiterbau der Küstenautobahn A20 auf der geplanten Trasse von Bad Segeberg bis zur A 28 in Niedersachsen bei Westerstede inklusive der neuen Elbquerung bei Glückstadt.“ Die Landesregierung wird aufgefordert, „sich auf Bundesebene konstruktiv einzubringen und auch auf Landesebene alle möglichen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ergreifen“.


TOP 8 und 39 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/369) sowie Bericht zur Task Force Digitalisierung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/385), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung soll auf Antrag der Koalitionsfraktionen mündlich ein erstes Zwischenfazit zu den Arbeitsergebnissen der von ihr eingesetzten „Task Force Digitalisierung“ ziehen. Es seien dabei Schlussfolgerungen darzulegen und das weitere Verfahren zum Abbau der identifizierten Digitalisierungshemmnisse zu beschreiben. Ein weiteres Thema der Debatte: Mit einem Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes will die Landesregierung Einsparungen über neue Regelungen im Umsatzsteuerrecht erzielen.
Die Task Force hatte die Landesregierung zu Beginn ihrer Amtszeit eingeführt. Hierzu zitiert die Landesregierung den Chef der Staatskanzlei, Dirk Schrödter (CDU), der im Rang eines Ministers für die Digitalisierung zuständig ist: „Entscheidend für die weitere Digitalisierung des Landes wird daneben der Abbau von Digitalisierungshemmnissen sein. Hier müssen wir deutlich mehr Fahrt aufnehmen“. In einer Task-Force werde die Landesregierung dazu zeitnah gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft an die Arbeit gehen. Deren Aufgabe werde es sein, nicht nur Digitalisierungshemmnisse zu identifizieren und Vorschläge für deren Abbau zu unterbreiten. Das Team solle zugleich Impulsgeber für ein Digitalisierungsbeschleunigungsgesetz sein.


TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/386), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wer einem Hund aus einem Tierheim ein neues Zuhause bietet, sollte nach Vorstellung der FDP- Landtagsfraktion dauerhaft von der Hundesteuer befreit werden. „Eine schnelle Vermittlung ist gut für den Hund, entlastet die Tierheime und die kommunalen Haushalte bei den Betreuungskosten“, 4


sagte die bei den Liberalen für Tierschutz zuständige Abgeordnete Annabell Krämer bei Vorstellung des Antrages Mitte Oktober. Die FDP befürchtet, dass die in den Heimen abgegebenen Vierbeiner jegliche Kapazitätsgrenzen sprengen könnten.
Um krankhaftes Sammeln von Tieren zu verhindern, solle die Steuerbefreiung nur für einen Hund gelten. „Von dieser leicht umzusetzenden und dauerhaften Entlastung würden sowohl Kommunen, Tierheime als auch Halter profitieren“, sagte Krämer. Kommunen müssten laut Richtlinie die Kosten für die Betreuung und Versorgung von Fundtieren für maximal sechs Monate übernehmen. Anfang Oktober teilte das Statistikamt Nord mit, dass die Corona-Pandemie den Kommunen in Schleswig-Holstein mehr Hundesteuer eingebracht habe. 2021 betrugen die Einnahmen fast 19 Millionen Euro ‒ das sind vier Prozent mehr als 2020. Die Einnahmen lagen 7,3 Prozent über denen vor der Pandemie im Jahr 2019. Damit war der Zuwachs der Hunde-Steuereinnahmen in den zwei Pandemie-Jahren stärker als in den beiden Jahren zuvor: Von 2017 zu 2019 waren die Hunde-Steuereinnahmen um 4,5 Prozent gestiegen.
Die höchsten Einnahmen aus dieser Steuer hatten demnach im vergangenen Jahr die beiden größten kreisfreien Städten Lübeck und Kiel: 1,4 beziehungsweise 1,1 Millionen Euro. In 29 Gemeinden wurde dagegen keine Hundesteuer eingenommen.


TOP 21, 25, 42 und 63 Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/256) und Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschulschülerinnen und –schülern, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/398) sowie Berichte zu Absturz von Grundschulleistungen aufarbeiten, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und des SSW (Drs. 20/345) und über die Unterrichtssituation 2021/22, Bericht des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/325), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
In einer breiten bildungspolitischen Debatte greifen die Landespolitiker vier Themen auf. Debattiert werden soll zum einen die Fortentwicklung von sogenannten Campusklassen an allgemeinbildenden Schulen, in denen Schüler im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung im Rahmen der Inklusion an einzelnen Orten beschult werden. Hier fordern die Koalitionsfraktionen ein Rahmenkonzept, um „eine Rechtssicherheit mit einer pädagogischen und auch statistischen Einordnung“ bei der Einrichtung weiterer Klassen sowie „der Weiterentwicklung kooperativer Modelle für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung“ zu gewährleisten. Weiter geht es in der Aussprache um die Leistungen der Grundschüler sowie um den jährlichen Regierungsbericht zur Unterrichtsversorgung.
Auf Antrag der Oppositionsfraktionen soll die Landesregierung mündlich zu den Ergebnissen des neuen „IQB-Bildungstrends 2021 ‒ Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der 4. Jahrgangsstufe im dritten Ländervergleich“ Stellung nehmen. Laut der Mitte Oktober bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin vorgestellten Studie des Instituts für Qualität im Bildungswesen (IQB) erreichen Grundschüler in Schleswig-Holstein einen Platz im Mittelfeld. Beim 5


Lesen, in der Rechtschreibung und der Mathematik liegt Schleswig-Holstein im Durchschnitt. Beim Zuhören schneiden die Kinder im nördlichsten Bundesland im Mittel besser ab als der deutsche Durchschnitt.
SPD, FDP und SSW fragen nach den „Ursachen für den Leistungsrückgang in allen gemessenen Kompetenzbereichen“, den „Umstand, dass Schleswig-Holstein eines von sechs Ländern ist, in denen eine signifikante Verstärkung der sozialen Ungleichheiten festgestellt wurde“, den „Umstand, dass Schleswig-Holstein eines von fünf Ländern ist, bei denen keine Angaben zur Ausstattung der Schulen mit technischen Endgeräten, WLAN oder dem Vorhandensein von Medienkonzepten möglich sind“ sowie den „Ursachen, aufgrund derer keine Aussagen zu Fernunterricht und Wechselunterricht in der Corona-Krise möglich waren“.
Bei der Erläuterung der neuen Studie hatte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) mitgeteilt, in Schleswig-Holstein habe der Anteil von Risikoschülerinnen und Risikoschülern seit 2016 signifikant zugenommen, und der Anteil der Schüler, die den Regelstandard erreichen abgenommen. Dies gelte auch für Lesen und Rechtschreibung. Dagegen gebe es im Norden im Vergleich zum Bundesdurchschnitt weniger Risikoschüler im Bereich Lesen und Zuhören. Bundesweit stellt die Studie einen negativen Trend fest. Viertklässler seien im Vergleich zu Gleichaltrigen vor zehn Jahren deutlich zurückgefallen. Die Gesamtentwicklung bezeichnete die Ministerin als besorgniserregend, das gelte besonders für Mathematik. Die Belastungen durch die Corona- Pandemie mit Schulschließungen, Wechselunterricht und Distanzlernen seien Erklärungen. Aber auch die fortschreitende Inklusion sowie die Zunahme der Kinder mit Migrationshintergrund spielten eine Rolle. Prien sagte, mit der Sprachförderung müsse noch eher begonnen werden. Für Fortschritte seien auch Verbesserungen der Qualität in der Aus- und Fortbildung von Lehrern entscheidend.
Auf den guten Ergebnissen, wie etwa im Bereich Zuhören, müsse aufgebaut werden; wo Leistungen gesunken sind, müsse gehandelt werden, schreiben die Koalitionsfraktionen in einem eigenen Antrag zum Thema. Sie leiten daraus die Forderung nach einer „Gesamtstrategie“ ab. Sie soll aufzeigen, „welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden, um in den kommenden Jahren für alle Basiskompetenzen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler zu verbessern“. Dabei seien Schwerpunkten auf Lesen, Schreiben und Rechnen zu legen. Konkret wird unter anderem „die Berücksichtigung aller Phasen des Bildungsverlaufs von der Kita bis zu den Schulabschlüssen“ genannt.
Ein weiteres Thema der Debatte ist der jährliche Regierungsbericht zur Unterrichtssituation. Hier zeigt sich, dass die Schülerzahl im vergangenen Schuljahr angesichts des Flüchtlingsstrom aus der Ukraine angestiegen ist und dass das vergangene Schuljahr erneut im Fokus der Corona- Pandemie stand. Gleichwohl sei es gelungen, „mit einer Vielzahl an Maßnahmen, Konzepten und Entwicklungen das Unterrichtsgeschehen an den Schulen aufrechtzuerhalten und Unterstützungsangebote bei pandemiebedingten Belastungen zu bieten“. Bei der Unterrichtsversorgung weist der Bericht eine Quote von 102 Prozent an allen allgemeinbildenden Schularten sowie 102 Prozent an den berufsbildenden Schulen aus. Die Unterrichtsversorgung gibt an, zu wie viel Prozent der landesweite Stellenbedarf der Schulen gedeckt ist. Allerdings kann 6


es auch einer Unterrichtsversorgung von über 100 Prozent zu Ausfallstunden kommen, etwa bei Erkrankung von Lehrkräften. Gemessen an der statistischen Relation „Unterrichtsstunde je Schüler“ zeigt der Regierungsbericht für die allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren einen leichten Rückgang von 1,69 auf 1,68 ‒ dies ergebe sich aus einer nahezu unveränderten Anzahl an Unterrichtswochenstunden bei gleichzeitigem Anstieg der Schülerzahl um 0,5 Prozent. Für die berufsbildenden Schulen wird eine Verbesserung des Messwertes „Unterrichtsstunde je Schüler“ von 1,05 auf 1,06 festgestellt, da hier einem Schülerzahlenrückgang von gut Minus 2,5 Prozent ein Rückgang von nur Minus 0,9 Prozent der Unterrichtswochenstunden gegenübersteht.
Gestartet ist das Schuljahr 2021/22 mit rund 275.700 Schülerinnen und Schüler. Laut dem Bericht bedeutet dies einen Anstieg von gut 1.400 Schülern zum Vorjahr. Am stärksten ist die Schülerzahl an den Grundschulen gestiegen, um 1.100 (1,1 Prozent) auf knapp 101.700. Die Zahl der Schüler mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache)-Förderung sei an allgemeinbildenden Schulen weiter gestiegen, von September 2020 bis September 2021 um rund 850 auf rund 26.800. Infolge des Kriegs in der Ukraine seien bis Mai 2022 noch einmal rund 4.500 geflüchtete Schüler hinzugekommen, davon rund 4.200 an allgemeinbildenden und rund 300 an berufsbildenden Schulen.
Mit Blick auf die Lehrkräfte weist der 120seitige Bericht zu Beginn des Schuljahres 2021/22 insgesamt 560 unbefristete Einstellungen aus, hinzu kämen 1.154 befristet Beschäftigte und 1.725 Vertretungslehrkräfte. „Insgesamt konnten in diesem Schuljahr 1.022 Lehramtsanwärterinnen und - anwärter in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden“, heißt es.


TOP 36 und 59 Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/381) sowie Förderprogramm für Nah- und Fernwärmenetze auf den Weg bringen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/418), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Ziel ist klar: Viel mehr Haushalte als bisher sollen über kommunale Netze mit Wärme versorgt werden. Darin sind Koalition und SPD im Norden einig. Dennoch liegen sie bei dem Thema ausei- nander. Die Sozialdemokraten bezeichnen die Wärmenetze in einem Ursprungsantrag als „das Rückgrat“ einer bezahlbaren und klimaneutralen Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein. Ihr Aus- bau müsse deshalb zur politischen Priorität bei der Umstellung der Wärmeversorgung werden. CDU und Grüne halten in einem eigenen Papier dagegen: Die Landesregierung habe bereits ge- nügend Investitionsmittel angekündigt, die auch der Wärmewende zugute kämen. Jetzt müssten den Kommunen „Kommunikationspakete und Handreichungen“ für die Umrüstung auf klimaneut- rale Wärme zur Verfügung gestellt werden. Über Wärmenetze wird Heizenergie von einer zentra- len Anlage an mehrere Gebäude geleitet – der eigene Heizkessel im Keller eines angeschlosse- nen Einfamilienhauses kann damit entfallen. Die SPD nennt das Ziel, 50 Prozent aller Haushalte im Land an ein Wärmenetz anzuschließen. Bis 2030 sollen als Zwischenziel 40 Prozent erreicht werden. Unter anderem müsse nach dem Willen der SPD ein flächendeckender Versorgungsatlas 7


für Schleswig-Holstein zu erarbeiten werden, um einen Überblick zu geben, in welchen Bereichen ein wirtschaftlicher Ausbau von Wärmenetzen prioritär betrieben werden könne. Zudem wird eine Landesinfrastrukturgesellschaft angeregt, die Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von Wär- menetzen unterstützt.
Eine solche Gesellschaft halten die Koalitionsfraktionen nicht für erforderlich. Für CDU und Grüne ist der Aufbau von kommunalen Wärme- und Kältenetzen eine wesentliche Voraussetzung um die Klimaziele der Landesregierung zu erreichen. „Gerade im Bestandswohnungsbau muss es gelin- gen, auch jüngere fossile Wärmeerzeuger auszutauschen“, heißt es in einem Antrag, der einlei- tend „die von der Landesregierung angekündigte Einrichtung eines Sondervermögens zur Förde- rung des kommunalen Klimaschutzes sowie der Wärmewende mit einem Anfangsvolumen von 75 Millionen Euro“ begrüßt. Auch die Förderung von Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik- anlagen, Energiespeicher und E-Ladestation voranzutreiben.


TOP 51 Planungssicherheit für die Breitbandförderung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/410), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Bis 2025 sollen Glasfaseranschlüsse in allen Regionen des Landes verfügbar sein. Vor dem Hin- tergrund dieses Zieles rufen CDU und Grüne dazu auf, beim Breitbandausbau nicht nachzulassen. Die Landesregierung soll sich beim Bund weiterhin dafür einsetzen, „dass keine einseitige Priori- sierung von weißen und hellgrauen Flecken erfolgt, sondern auch andere Möglichkeiten zur Vertei- lung der begrenzten Fördermittel gefunden werden, die regionale Besonderheiten der Bundeslän- der angemessen berücksichtigen und das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung vo- ranbringen“.
Mit diesem Appell verknüpfen die Koalitionsfraktionen die Erwartungen an die Bundesregierung, „dass sie schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive für die Zukunft der Breitbandförderung schafft, dafür kurzfristig eine neue Förderrichtlinie entwickelt und diese nach enger Abstimmung mit den Ländern zum Januar 2023 in Kraft treten lässt“. CDU und Grüne wollen mit ihrem Antrag die bereits 2013 verabschiedete Breitbandstrategie im Land am Laufen halten. Die konsequente Umsetzung dieser Strategie habe dazu geführt, das Schleswig-Holstein als „Glasfaserland“ den höchsten Versorgungsgrad mit Glasfaseranschlüssen unter allen Flächenländern in Deutschland hat, begründen die regierungstragenden Fraktionen ihren Aufruf.


TOP 45 Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/402), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mitte Oktober hatte FDP-Fraktionschef Christopher Vogt die Landesregierung wegen der aus sei- ner Sicht zu langsamen Bewilligung von Geld aus dem 2019 aufgelegten „Digitalpakt Schule“ kriti- siert. Schleswig-Holstein sei zusammen mit dem Saarland Schlusslicht in Deutschland. Das gehe aus der Antwort des Bildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage hervor, wie Vogt mitteilte. Von 8


insgesamt 170 Millionen Euro sei gerade mal ein Drittel der Mittel bewilligt worden, die Verteilung von mehr 100 Millionen Euro sei noch offen. Vor diesem Hintergrund fordern die Liberalen jetzt dazu auf, „das Antragsverfahren durch weniger Vorgaben des Landes zu vereinfachen und zu be- schleunigen“. Außerdem sei die Antragsfrist um drei Monate zu verlängern und die Beratung der Schulträger bei der Antragstellung durch mehr Personal zu verbessern.
Das Ministerium verwies in einer Reaktion darauf, dass die Antragsfrist erst am 31. Dezember ende und bis dahin fast alle Schulträger Anträge stellen wollen. Das habe sich aus einer telefoni- schen Kontaktaufnahme bei allen Schulträgern im Mai und Juni ergeben, die bis dahin keinen För- derantrag gestellt hatten. Der Digitalpakt war demnach für die allgemeine digitale Ausstattung der Schulen gedacht. Später gab es weitere Zusatzvereinbarungen – für die Sofortausstattung mit Schüler-Tablets in der Corona-Pandemie, für Endgeräte für Lehrer sowie für die Wartung und Pflege. Mit dem 2019 auf den Weg gebrachten ersten „Digitalpakt Schule“ stellte der Bund für den Ausbau der Infrastruktur in den Schulen fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder sollen ih- ren Anteil daraus mit zehn Prozent aufstocken.



Donnerstag, 24. November, 10 bis 18 Uhr

TOP 33 Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/375), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vor dem Hintergrund von Medienberichten, die Energiekrise beeinträchtige den Bau einer geplanten Batteriefabrik in Dithmarschen, fordern CDU und Grüne, dass der Investor Northvolt erneuerbare Energien zu einem „international wettbewerbsfähigen Preis“ beziehen kann. Die Landesregierung soll sich bei der Bundesregierung für eine Reform der Netzentgelte einsetzen, heißt es in einem entsprechenden Antrag.
Der schwedische Konzern hatte im März angekündigt, bei Heide ein großes Batteriezellenwerk mit bis zu 3.000 Arbeitsplätzen errichten zu wollen. Als Investitionsvolumen sind bis zu 4,5 Milliarden Euro im Gespräch. Der Bund und das Land Schleswig-Holstein haben Fördergelder in Höhe von 155 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Doch Anfang November wird Northvolt-Chef Carlsson in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ zitiert, der Baubeginn Mitte kommenden Jahres könne sich verzögern: „Mit den aktuellen Strompreisen sehen wir die Wirtschaftlichkeit von energieintensiven Projekten in Deutschland gefährdet.“ Aber eine Entscheidung sei nicht gefallen; das Unternehmen führe sehr intensive Gespräche mit der Bundes- und Landesregierung. Auf der Homepage des Unternehmens ist noch zu lesen, dass der Standort Heide „viel Sinn mache“. 9


Die Landtagsfraktionen von CDU und Grünen verlangen jetzt nicht nur eine Reform der Abgaben und Umlagen, sondern auch mehr Geld für den Ausbau der Schieneninfrastruktur. Die Region brauche mehr Strecken, damit schwere Güterzüge den Standort Heide besser erreichen können.


TOP 24 Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine außergewöhnliche Notsituation, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/317), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die große Mehrheit im Landtag will den Notkredit zur Bewältigung der Folgen des Ukraine-Kriegs um eine Milliarde Euro erhöhen. Die Regierungsfraktionen CDU und Grüne verständigten sich dazu wenige Tage vor der Plenartagung mit den Oppositionsfraktionen SPD und SSW auf einen gemeinsamen Antrag. Die Auswirkungen des Kriegs auf die Energiemärkte bedeuteten eine außergewöhnliche Notsituation, hieß es zur Begründung. Die vier Fraktionen folgen damit einem Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Nur die FDP ist nicht mit im Boot.
Bisher ist ein Ukraine-Notkredit über 400 Millionen Euro bewilligt; nun soll er auf 1,4 Milliarden wachsen – trotz beachtlicher Steuermehreinnahmen. Der Landtag hatte im Frühjahr die 400 Millionen aus dem Corona-Notkredit in einen Ukraine-Notkredit umgewandelt. Der Kreditrahmen werde nur in der Höhe genutzt, wie es zur Krisenbewältigung nötig sei, versicherte Heinold. Dem Plan der Antragsteller zufolge sollen die neuen Mittel nicht nur für Versorgung, Schutz, Aufnahme und Integration der Ukraine-Flüchtlinge verwendet werden, sondern besonders zur Finanzierung diverser Entlastungsbeschlüsse von Bund und Land. Auch wird die Summe der Investitionen in ein klimaneutrales Schleswig-Holstein um weitere 30 Millionen erhöht, da die Bewältigung der aktuellen Krise eng mit der Notwendigkeit der Energiewende verbunden sei.
FDP-Fraktionsvize Annabell Krämer kritisierte dagegen, der Notkredit stehe nicht auf den Säulen der Verfassung: „Mit dem Notkredit werden zum Teil Projekte finanziert, die nichts mit der Lösung der aktuellen Probleme und Sorgen der Menschen zu tun haben“. Eine ähnliche Kritik hat auch der Landesrechnungshof erhoben.
CDU, Grüne, SPD und SSW sind anderer Meinung: „Die Ursachen dieser außergewöhnlichen Notsituation entziehen sich der Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein. Zu ihrer Bewältigung sind zusätzliche finanzielle Mittel und somit das Überschreiten der zulässigen Kreditaufnahme bereits für das Jahr 2022 erforderlich“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag. Über den Haushaltsentwurf wird der Landtag kommenden Monat in Erster Lesung beraten.


TOP 22 Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/258), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne wollen das Thema „Verbraucherbildung im Ernährungsbereich“ an den Schulen stärker in den Blickpunkt rücken. Die Fraktionen rufen dazu auf, zu Beginn des kommenden 10


Jahres ein Konzept vorzulegen, wie die Verbindung zwischen Verbraucherinteressen, Landwirtschaft und Ernährung veranschaulicht werden kann. „Eine gesunde Ernährung mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, insbesondere Regionalität und Saisonalität, soll wesentliches Kernthema dieser Bildungsoffensive sein“, heißt es in dem entsprechenden Antrag.
Das Konzept soll nach dem Willen von CDU und Grünen bereits bestehende Projekte an den Zukunftsschulen, das Schulobstprogramm, das Projekt Schulklassen auf dem Bauernhof und die Initiativen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. Und: Das Thema soll „ganzheitlich in einer möglichst authentischen Lernumgebung vermittelt werden und im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) der Bezug zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler gestaltet werden“.


TOP 30 Weideprämie einführen, Antrag der Fraktionen von SSW, SPD und FDP (Drs. 20/372), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
SPD, FDP und SSW im Landtag setzen sich in einem gemeinsamen Antrag für eine Weideprämie ein. Die Oppositionsfraktionen appellieren an die Landesregierung, in der neuen EU-Förderperiode die Weidehaltung von Milchkühen, Mastrindern und Jungtieren besonders zu bezuschussen. Naturschutz- und Agrarverbände fordern schon länger von der Landespolitik höhere Öko-Prämien und faire Erzeugerpreise, weil die im nächsten Jahr in Kraft tretende Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) für Grünlandbetriebe mit Milchkühen weniger Prämiengelder aus EU-Töpfen beschere.
Das Problem: Reine Stallhaltung verspricht mehr Gewinne. SPD, FDP und SSW halten dagegen, dass die Weidetierhaltung die Biodiversität und den Artenschutz und damit den Klimaschutz insgesamt unterstütze. „Mit der Weidetierhaltung leisten Bäuerinnen und Bauern einen wichtigen Beitrag für Gemeinwohlleistungen in der Landwirtschaft, die bisher keine finanzielle Honorierung finden“, heißt es in dem vorliegenden Landtagsantrag. Insbesondere die kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe, die kleinflächiges und strukturreiches Grünland bewirtschaften, würden durch eine Weideprämie gestärkt.


TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/326), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Rund anderthalb Jahre nach Inkrafttreten eines Integrationsgesetzes legt der SSW ein umfangreiches Änderungspaket vor. In insgesamt 21 Punkten soll es Anpassungen geben. Man sei unzufrieden mit dem Integrations- und Teilhabegesetz, das im Juni 2021 durch die damalige Jamaika-Koalition beschlossen wurde, erklärte SSW-Fraktionschef Lars Harms bei Vorlage des Gesetzesentwurfs. Schleswig-Holstein brauche ein Integrationsgesetz, das seinem Namen wirklich gerecht werde und das Integrationsstrukturen stärke. Zugleich erinnert der SSW daran, Schwarz- 11


Grün habe in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz in der ersten Hälfte der Legislatur weiterzuentwickeln.
Der Vorstoß des SSW sieht beispielsweise mehr Gesundheitsleistungen und psychotherapeutische Angebote, Verbesserungen im Pflegebereich für Senioren mit Sprachbarrieren sowie einen bedarfsgerechten und kostenfreien Zugang zu Sprachkursen unabhängig vom Aufenthaltsstatus vor. Zudem soll die Schulpflicht für Menschen in Asylverfahren ausgeweitet werden und gleichzeitig soll es vereinfachte Möglichkeiten für das Nachweisen von Schulabschlüssen in Herkunftsländern geben. Außerdem setzt die Oppositionsfraktion sich für Integrationsbeauftragte in Kreisen und kreisfreien Städten ein.


TOP 35 und 54 Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Patienten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/379) sowie Veränderte Lage, veränderte Herausforderungen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/413), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wer positiv auf Corona getestet ist, muss in Schleswig-Holstein seit Donnerstag nicht mehr für fünf Tage zu Hause bleiben. Die Landesregierung hat per Erlass die generelle Isolationspflicht abgeschafft. Stattdessen gilt nun ‒ außerhalb der Wohnung – eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen ab dem 6. Lebensjahr, die einen positiven Test haben. Mit diesem Schritt ist eine Forderung aus einem dem Plenum vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen bereits umgesetzt worden. CDU und Grüne fordern aber noch weitere Schritte. Auf Antrag der FDP soll auch das Thema Long-Covid in der Debatte erörtert werden.
Die Landtagsdebatte fußt auch auf einer Anfang November seitens des Sozialausschusses durchgeführten Expertenanhörung im Landtag. Renommierte Mediziner hatten sich dabei dafür ausgesprochen, Corona-Schutzmaßnahmen weiter zurückzufahren. Sie befürworten eine Gleichstellung mit anderen Viruserkrankungen und befürchten eine schwere Grippewelle. CDU und Grüne regen jetzt trotzdem an, ein Impfangebot in Impfzentren zu erhalten und auch auf mobile Impfteams zu setzen. Außerdem soll es unter anderem für Kinder und Jugendliche sowie für Senioren, die in der Pandemie besonders gelitten hätten, weiter Entlastungsmaßnahmen geben. Und: Das Land soll sich auf einen möglichen Wegfall der Maskenpflicht im ÖPNV vorbereiten.
Eine weitere Forderung deckt sich mit dem Antrag der Liberalen: Die Forschung zu Long- und Post-Covid soll fortgesetzt und Folgerungen für die medizinische und psychosomatische Versorgung von Patienten daraus abgeleitet werden. Die Liberalen fordern konkret die Finanzierung eines Modellprojekts zur integrierten Versorgung von Erkrankten. Als Long Covid definieren die deutschen Patientenleitlinien Beschwerden, die länger als vier Wochen nach der Corona-Infektion bestehen, als Unterform Post Covid dauern sie länger als zwölf Wochen an. 12


TOP 46 Praxis der Kettenverträge beenden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/403), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Aus der FDP-Fraktion kommt Kritik an der Praxis des Landes, Lehrer zur Aushilfe mehrfach hintereinander mit Zeitverträgen zu beschäftigen. „Kettenverträge gehören leider noch immer zum schulischen Alltag in Schleswig-Holstein“, heißt es in einem Antrag der Liberalen mit der sich daraus ableitenden Forderung: Die Anzahl der Verkettung der Verträge solle zukünftig begrenzt werden und Fachkräfte seien über das IQSH so zu schulen, dass sie regulär und entfristet an den Schulen eingesetzt werden können.
Laut FDP habe die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage unter anderem zur Zahl der befristet beschäftigen Lehrer im Land mitgeteilt, dass wegen der Umstellung auf ein neues Personalmanagementverfahren derzeit keine Auswertung möglich sei. Nach Angaben des Ministeriums ist der Abschluss mehrerer befristeter Verträge hintereinander oder die Verlängerung von befristeten Verträgen bei Vorliegen eines Sachgrundes grundsätzlich zulässig. Vertretungsverträge seien ein Instrument zur Sicherung der Unterrichtsversorgung und dienten nicht der dauerhaften Erwerbssicherung.


TOP 56 und 57 Umsetzung der Beschlüsse der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz 2022 in Stockholm sowie Schutz unser Wasserressourcen – Umsetzung der Resolution der PSO „Europäischer Grüner Deal – Wasser und Klimawandel“, Anträge der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/415 und 20/416), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem interfraktionellen Antrag begrüßen die Landtagsfraktionen die Beschlüsse der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC), die Mitte Juni in Stockholm stattgefunden hatte. CDU, Grüne, SPD, FDP und SSW heben hervor, dass in der Resolution der „Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine aufs Schärfste verurteilt wird“, was eine umfassende Unterstützung der Ukraine bedeute. In einem weiteren Antrag, der dieser ostseepolitischen Debatte zugrunde liegt, stimmen die Abgeordneten den im September in Danzig erzielten Ergebnissen und Forderungen des 18. Parlamentsforums Südliche Ostsee geschlossen zu. Ein Schwerpunkt ist hier der Appell, die Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu verstärken und den Europäischen Green Deal zu unterstützen. In beiden Anträgen wird die Landesregierung aufgefordert, die internationalen Forderungen zu begleiten und umzusetzen.
Die BSPC-Resolution nimmt den Angriff Russlands auf die Ukraine auch zum Anlass, die zuständigen Regierungen aufzurufen, Desinformationskampagnen entschlossen entgegenzutreten und sowohl die Sicherheit als auch die regionale Identität im Ostseeraum zu stärken. Ein weiterer Fokus der Konferenz und der verabschiedeten Resolution waren der Klimawandel und der Erhalt der Biodiversität im Ostseeraum. Dabei ging es – auf maßgebliche Initiative von Schleswig- Holstein – auch um den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Schleswig-Holstein hatte eine Reihe von Anträgen eingebracht, die sämtlich angenommen wurden. In der Resolution Südliche Ostsee fordern die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, unter anderem die Maßnahmen für die 13


Bekämpfung des Klimawandels zu intensivieren und die Wasserressourcen in den Regionen noch stärker zu schützen. Vor dem Hintergrund des im Sommer eingetretenen Fischsterbens in der Oder waren sie sich auch darin einig, dass es notwendige Anpassungen bei der Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer geben müsse.


TOP 26 Eine landesweit einheitliche Online-Praktikumsbörse aufbauen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/353), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW spricht sich für den Aufbau einer landesweiten Online-Börse für Praktika aus. Das Portal soll alle bisherigen regionalen Praktikumsbörsen einbeziehen und für Unternehmen wie für Praktikumsinteressierte kostenfrei nutzbar sein. Als Vorbild benennt der SSW das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Praktikum Westküste“. „Für einen ersten Einblick in verschiedene Berufe sowie als potenzielle Türöffner für die weitere Karriereplanung können erfahrungsgemäß Praktika dienen“, begründet der SSW seinen Antrag. In der Praktikumsbörse sollen nicht nur Unternehmen vertreten sein, sondern auch Stellen für das Freiwillige Soziale, Ökologische und Kulturelle Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst angeboten werden.
Laut SSW gibt es bereits mehrere regionale Plattformen, auf denen insgesamt 2.327 Unternehmen organisiert und insgesamt 5.364 Angebote über alle Kreise hinweg gelistet seien. Eine landesweit einheitliche Börse unter der Schirmherrschaft des Landes „würde die Erreichbarkeit und das Management für alle Beteiligten sowie die Vermarktung deutlich erleichtern und verbessern“, heißt es weiter.



Freitag, 25. November, 10 bis 16 Uhr

TOP 37 und 49 Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten – Frauenfach- einrichtungen bedarfsgerecht finanzieren, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/382) sowie Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/408), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Erneut sind die Frauenhäuser Thema im Landtag. Die SPD reicht dabei einen identischen Antrag wie im September 2021 ein mit der Kernforderung, mehr Plätze in Frauenhäusern zu schaffen. Damals wurde der Vorstoß von der Jamaika-Koalition und der AfD abgelehnt. Dieses Mal wird ein Antrag der regierungstragenden Fraktionen mitdiskutiert. Um Gewalt gegen Frauen strukturell zu bekämpfen, fordern CDU und Grüne ein „Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt“. Einig sind sich SPD, CDU und Grüne, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag sich 14


gegen jegliche Gewalt gegenüber Frauen bekennt und die Istanbul-Konvention konsequent umsetzt.
Die Sozialdemokraten listen erneut in sieben Stichpunkten auf, wie aus ihrer Sicht „das Angebot für hilfebedürftige Frauen und deren Kinder flächendeckend und bedarfsgerecht“ ausgestaltet werden solle. So fordern die Sozialdemokraten, dass die Miet- und Betriebskosten der Frauenhäuser „vollumfänglich“ vom Land übernommen werden und die Zahl der Frauenhausplätze nach den Empfehlungen einer Bedarfsanalyse ausgebaut wird. Notwendig sei auch ein Ausbau der Frauenberatungsstellen, vor allem auf dem Land. Weitere Forderungen nennt die SPD zu Personalschlüssel, Präventionsarbeit und „inklusiveren Zugangsmöglichkeiten“.
Nach Angaben des Gleichstellungsministeriums gibt es im Norden derzeit 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen, die vom Ministerium gefördert werden. Außerdem hat das Land 24 weitere Schutzplätze in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg (zwölf je Kreis) bewilligt. Die neuen Frauenhäuser hierfür sind derzeit in Planung. Weitere 29 Plätze stehen auf Eigeninitiative von Kreisen und Städten bereit. Seit dem laufenden Jahr stehen rund 8,2 Millionen Euro für Frauenfacheinrichtungen bereit, die in dem kommenden Jahr jeweils um 2,5 Prozent erhöht werden sollen.
Am 1. Februar dieses Jahres ist in Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, dass Gewalt gegen Frauen bekämpft, Betroffenen Schutz und Unterstützung geboten und Gewalt verhindert wird. Die insgesamt 81 Artikel betreffen die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Schutz der Opfer und die Bestrafung der Personen, die gewalttätig werden. Zugleich werden die Gleichstellung von Mann und Frau und das Recht von Frauen auf ein gewaltfreies Leben gestärkt. Um die Istanbul-Konvention ratifizieren zu können, mussten die Regelungen der Konvention vollständig in nationales Recht umgesetzt werden.


TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/377), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung ist nach massiver Kritik von einer vorgesehenen rigorosen Einschränkung bei Bürgerbegehren abgerückt. Von der Regierung wegen landes- oder bundesweiter Bedeutung als unverzichtbar eingestufte Infrastruktur-, Investitions- oder Klimaprojekte werden nun doch nicht von Bürgerbegehren ausgeschlossen. Eine solche Generalklausel ist nicht in dem jetzt vorgelegten Entwurf zur Überarbeitung der kommunalrechtlichen Vorschriften enthalten. Insgesamt plant die Regierung mehrere Änderungen. So ist vorgesehen, dass in Gemeindevertretungen mit mindestens 31 Mitgliedern ‒ das sind in der Regel Orte mit mehr als 25 000 Einwohnern ‒ die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei angehoben werden kann, aber nicht muss. 15


Bürgerbegehren sollen mit den Plänen dennoch etwas eingeschränkt werden mit dem Ziel, die Beschleunigung von Vorhaben, etwa für erneuerbare Energien und den Wohnungsbau, sowie die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung voranzutreiben. Zum Beispiel soll es keine Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr geben dürfen, deren Aufstellungsbeschlüsse in der Kommunalvertretung eine Zweidrittel-Mehrheit hatten. Erneute Begehren gegen ein Vorhaben werden erst nach drei Jahren möglich.
Bürgerbegehren gegen einen Beschluss der Kommunalvertretung sollen künftig binnen drei Monaten folgen müssen. Derzeit gibt es keine Frist. Die Regierung schlägt auch vor, die Quoren für Bürgerbegehren anzuheben. Die maximale Obergrenze von zehn Prozent bleibt dem Entwurf zufolge aber unangetastet und auch an der Fünf-Prozent-Grenze auf Kreisebene ändert sich nichts.
Das Gesetz soll möglichst zur Kommunalwahl am 14. Mai nächsten Jahres in Kraft sein.


TOP 20 Die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten wirksam unterstützen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/248), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem bereits Mitte September formulierten Antrag fordert die SPD die Landesregierung auf, von einer pauschalen Begrenzung der Förderung von Flüchtlingsunterkünften in den Kommunen abzurücken und ein „bedarfsorientiertes Antragsverfahren“ einzuführen. Außerdem sei eine bedarfsorientierte Aufstockung der Landesförderung für die Herrichtung der Unterkünfte bei einem Eigenanteil der Kommunen in Höhe von 25 Prozent vorzunehmen.
Unterdessen hat die Landesregierung den Kommunen Ende September mehr Geld für die Versorgung von Geflüchteten als bei der letzten Vereinbarung im April besprochen zugesagt. Das Land stellt weitere acht Millionen Euro für Vorhaltekosten und für die Herrichtung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum bereit. Außerdem will es bereits entstandene Kosten für Notunterkünfte in den Kommunen bis Ende des Jahres übernehmen. 15 Millionen Euro gibt es für Betreuungsangebote, wobei das Land 90 Prozent der Kosten trägt. Das Gesamtvolumen des Pakets beziffert sich auf 95 Millionen Euro.
In einem aktuellen Alternativantrag begrüßen die Koalitionsfraktionen die getroffene Folgevereinbarung mit den Kommunalen Landesverbänden zur Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Sie sprechen von einer fairen Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen. „Mit dieser Vereinbarung wird das Land seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht“, heißt es von CDU und Grünen. Gleichzeitig sei jedoch auch der Bund gefordert, „seine gesamtstaatliche Verantwortung wahrzunehmen und sich im Rahmen einer fairen Lastenverteilung an den Kosten im Zusammenhang mit den steigenden Zahlen in Deutschland schutzsuchender Menschen zu beteiligen“. Eine entsprechende Zusage der Bundesregierung sei noch nicht umgesetzt worden. 16


Nach Zahlen des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge hatte der Norden bis Ende September rund 47.000 Menschen aufgenommen, davon gut 4000 Asylsuchende und 43.000 Flüchtlinge aus der Ukraine. Im Krisenjahr 2015 waren es insgesamt 35.000 Flüchtlinge.
Anfang November gab die Landesregierung bekannt, dass in Schleswig-Holstein bis März nächsten Jahres Kapazitäten für die Aufnahme von 20.000 weiteren Flüchtlingen geschaffen werden sollen. In seinen bestehenden Unterkünften will das Land seine Kapazitäten um 1.500 auf insgesamt 7000 Plätze aufstocken. Flüchtlinge sollen dort auch länger bleiben als bisher, vier Wochen statt 10 bis 14 Tagen. Die Kombination aus mehr verfügbaren Plätzen und einer längeren Verweildauer in den Landesunterkünften soll den Kommunen einen zusätzlichen Puffer verschaffen, um Wohnraum für die Geflüchteten zu organisieren. Dieser ist derzeit vielerorts knapp.


TOP 23 Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/261), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
50 Jahre nach den olympischen Segelregatten in Kiel rufen CDU und Grüne die Landesregierung dazu auf, „sich um mehr sportliche Großevents im Land zwischen den Meeren zu bemühen“ ‒ klimaneutral und im Sinne der UN-Nachhaltigkeitsziele. Solche Großveranstaltungen seien positiv für das Sportland Schleswig-Holstein insgesamt, den Breitensport, die Wirtschaft und den Tourismus, betonen die Koalitionsfraktionen in einem entsprechenden Antrag. Zur Begründung heißt es: „Schleswig-Holstein ist ein Land des Sports. Sportliche Großveranstaltungen erfreuen sich großer Popularität, ziehen viele Besucherinnen und Besucher an und fördern die Verbundenheit der Menschen mit Vereinen, der Region, aber auch mit dem ganzen Land Schleswig-Holstein.“ Aktuell wird in dem Antrag zudem begrüßt, „dass das Land Schleswig- Holstein mit einer neuen Richtlinie über die Förderung von Sportveranstaltungen die Ausrichtung von internationalen, nationalen und überregionalen Sport-Events unterstützt und ermöglicht“.


TOP 31 Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative der Bundesregierung „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/373), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wirtschaft, Gewerkschaften, Länder, Kommunen und weitere Verbände haben sich in einem von der Bundesregierung initiierten Bündnis auf das gemeinsame Ziel von deutlich mehr bezahlbaren Wohnungen in Deutschland verständigt. Die Teilnehmer unterzeichneten Mitte Oktober ein Abkommen für ein „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“. Rund 190 einzelne Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass 400.000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut werden können, davon 100.000 öffentlich geförderte. In einem Landtagsantrag begrüßt die schleswig-holsteinische SPD- Fraktion diese Initiative. 17


Steigende Wohnnebenkosten durch höhere Preise für Öl und Gas, Inflation und voraussichtlich weiter steigenden Mieten: Es bestehe Handlungsbedarf auf allen politischen Ebene, schreibt die SPD in ihrem Antrag. Eine Entspannung am Wohnungsmarkt sei mittel- bis langfristig nur durch eine Vergrößerung des zu knappen Angebots an Wohnraum durch den Neubau von Wohnungen zu erreichen. Deswegen käme das Bündnis zur richtigen Zeit. Denn: „Den derzeit außerordentlich schwierigen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau kann nur erfolgreich begegnet werden, wenn alle Beteiligten erhebliche Anstrengungen unternehmen, ihre Kräfte bündeln und sich eng abstimmen“.
Die Pläne des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ im Überblick:
Serielles und modulares Bauen: Dies soll gefördert werden und zur Begrenzung der Baukosten beitragen. Bei hoher Stückzahl sollen mit gleichbleibender Qualität besonders nachhaltige Gebäude mit hohem Energieeffizienzstandard und positiver Ökobilanz errichtet werden.
Innenstädte: Ein Ziel insgesamt ist die weitere Verdichtung von Innenstädten. Nachverdichtung und Dachgeschossausbau sollen befördert werden. Überprüft werden sollen dafür Abstandsregelungen, Brandschutz, Denkmalschutz, Natur- und Schallschutz. Brachflächen sollen revitalisiert werden. Nur noch maximal 30 Hektar Fläche sollen bis 2030 täglich neu für Siedlung und Verkehr verbraucht werden.
Stellplätze: Ein Beispiel für geplante Vereinfachungen ist, dass die Kommunen auf eine bisher übliche, nachträgliche Erhöhung der vorgeschriebenen Zahl von Stellplätzen für Autos verzichten können sollen, wenn Häuser aufgestockt werden.
Bauförderung: Eine eigenständige Neubauförderung soll etabliert und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden ‒ Ziel sind Anreize für Investitionen in den bezahlbaren Wohnraum. Die Umsetzung soll durch den Bund bis 1. Januar 2023 erfolgen. Für den sozialen Wohnungsbau sollen die Bundesmittel auf 14,5 Milliarden Euro für 2022 bis 2026 aufgestockt werden.
Wohngemeinnützigkeit: Die Bundesregierung will eine neue Wohngemeinnützigkeit auf den Weg bringen - verbunden mit einer steuerlichen Förderung und Investitionszulagen. So soll eine neue Dynamik für Bau und Erhalt bezahlbaren Wohnraums erzeugt werden.
Standards: Bauliche Anforderungsniveaus sollen überprüft werden. An die Stelle von hohen marktüblichen Standards sollen verstärkt Mindeststandards treten. Insgesamt soll das gesamte Normungswesen vereinfacht werden.
Beschleunigung von Planung und Genehmigungen: Als Schlüssel sieht das Bündnis die Digitalisierung an. Aber auch eine möglichst verbesserte Personalausstattung in den Behörden der Kommunen soll dazu dienen.
Wohnungslosigkeit: Bis 2030 soll die Obdach- und Wohnungslosigkeit überwunden werden. Das Bau-Bündnis will mit einem Nationalen Aktionsplan zur Überwindung der Wohnungslosigkeit mithelfen. 18


TOP 41 Das neue Bürgergeld auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/397), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In einem Antrag vom 8. November fordert die SPD-Fraktion im Landtag von der schwarz-grünen Landesregierung ihre Zustimmung zum geplanten Bürgergeld im Bundesrat. Mit dem Bürgergeld stehe eine Reform an, „die Millionen Menschen mit wenig Geld entlastet und neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt schafft“, so die Sozialdemokraten. Das neue Bürgergeld sei „ein fundamentaler Wandel des Sozialstaats“.
Inzwischen ist klar: In der Länderkammer fand der Entwurf bei der Abstimmung am vergangenen Montag keine Mehrheit, nachdem er im Bundestag bereits beschlossen worden war. Die CDU im Bundestag hatte die Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) abgelehnt, da Betroffenen ein in ihren Augen zu großes Schonvermögen zugestanden werden soll. Außerdem müssten sie nach Ansicht der Union künftig zu wenige Sanktionen bei Pflichtverletzungen fürchten. Der Streit um das geplante Bürgergeld soll nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gelöst werden, der einen Kompromiss zu dem Sozialgesetz finden soll.
Die Ampel-Pläne für das Bürgergeld sehen unter anderem eine Erhöhung des heutigen Regelsatzes von 449 Euro für Alleinstehende auf 502 Euro vor. Arbeitslose sollen zudem künftig weniger durch einen angedrohten Leistungsentzug (Sanktionen) unter Druck gesetzt und dafür bei Weiterbildungsmaßnahmen stärker unterstützt werden. Zudem sollen Vorgaben zur erlaubten Vermögenshöhe und zur Wohnungsgröße bei Leistungsbeziehern gelockert werden.


TOP 34 Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/378), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Wenige Tage vor dem bundesweiten Warntag am 8. Dezember setzen sich CDU und Grüne für einen verbesserten gemeinsamen Bevölkerungsschutz von Bund und Land ein. Die Landesregierung solle sich deshalb in Berlin für „eine weitere Stärkung des Bevölkerungs- und Zivilschutzes einsetzen“ und gemeinsam mit dem Bund das Engagement für den Bevölkerungs- und Zivilschutz abstimmen, heißt es in einem Antrag der Regierungskoalition. Schwarz-Grün verlangt vom Bund für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre für ein sogenanntes „Stärkungspaket Bevölkerungsschutz“. Ziel müsse es sein, die erforderlichen Strukturen zu schaffen, um der Bevölkerung „bei länderübergreifenden Lagen einen adäquaten Schutz bieten zu können“. Zudem müsse es eine „Präventionskampagne zur Stärkung des Gefahrenbewusstseins und zur Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung“ geben, so CDU und Grüne.
Weiterhin spricht sich die Koalition dafür aus, dass eines von acht geplanten Logistikzentren des Bundes in Schleswig-Holstein errichtet sowie eine der geplanten „Labore 5000“-Einheiten in Schleswig-Holstein stationiert werden soll. Im Pilotprojekt „Labor Betreuung 5.000“ wird ein mobiles Betreuungsmodul aufgebaut, in dem bei Bedarf bis zu 5.000 Menschen kurzfristig und 19


weitgehend autark für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr untergebracht und betreut werden können. Es ist geplant, bis 2024 zehn solcher Betreuungsmodule aufzubauen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Planung und Entwicklung der weiteren Betreuungsmodule ein. Zusammen bilden sie die Betreuungsreserve des Bundes für den Zivilschutz.


TOP 38 Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/383), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung soll besser werden. Das fordern SPD und SSW im Landtag. Dabei solle die „Qualität der Versorgung von Menschen mit Behinderungen weiter gestärkt und jegliche Barrieren in Bezug auf Gesundheitseinrichtungen und Dienste weiter abgebaut werden“, heißt es in dem entsprechenden Antrag. Aktuell gebe es für Menschen mit Behinderungen viele Barrieren im Gesundheitssystem – „von räumlichen über Barrieren in der Kommunikation bis zu fehlendem Wissen aufseiten der Fachleute“. Die Folge sei, dass Krankheiten bei Menschen mit komplexen Behinderungen häufig nicht rechtzeitig erkannt und angemessen behandelt würden.
Darüber hinaus setzen sich die Antragsteller für die Gründung „von mindestens einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung (MZEB) als spezifische Ergänzung der medizinischen Regelversorgung“ ein. Ein MZEB setze da an, „wo die Regelversorgung an ihre Grenzen stößt“, so die Oppositionsfraktionen. Ihr besonderer Auftrag bestehe in der „multidisziplinären und multiprofessionellen Versorgung von Menschen mit schwerer geistiger und mehrfacher Behinderung“.
Dass es in Schleswig-Holstein bislang kein solches Behandlungszentrum gibt, hat im September bereits der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, kritisiert. Auch er sieht in Schleswig-Holstein Nachholbedarf bei der gesundheitlichen Versorgung. Er kündigte an, Bemühungen der Landesbeauftragten Michaela Pries, solche Zentren auch im Norden zu bilden, zu unterstützen. Betroffene hätten einen gesetzlichen Anspruch auf solche Versorgungszentren. Bei der gesundheitlichen Betreuung gebe es in Deutschland insgesamt ein Qualitätsproblem. 75 Prozent der Arztpraxen seien nicht barrierefrei. Folglich sei es für viele Behinderte nicht selbstverständlich, den Arzt ihrer Wahl aufzusuchen. Das gelte besonders für den ländlichen Raum. Ein besonders großes Problem in Schleswig-Holstein ist Pries zufolge die gynäkologische Versorgung von Rollstuhlfahrerinnen.
Unterdessen ist die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr auf 263.885 gesunken. Das waren 2,1 Prozent weniger als bei der vorherigen Erhebung 2019, teilte das Statistikamt Nord im Oktober mit. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug neun Prozent. Bei Personen über 65 Jahren waren es 21 Prozent. Bei den 45- bis 65-Jährigen seien 9,4 Prozent als schwerbehindert anerkannt, teilte das Statistikamt weiter mit. Für die 18- bis 20


unter 45-Jährigen ergibt sich demnach eine Quote von 3,3 Prozent und für Kinder und Jugendliche ein Wert von 1,8 Prozent.


TOP 40 Kein Platz für Homophobie - Schleswig-Holstein ist weltoffen und tolerant, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/394), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Anfang November machte eine Messerattacke auf mehrere junge Männer vor einer Kieler Bar Schlagzeilen. Im Raum steht der Verdacht eines homofeindlichen Motivs der Täter. Vor diesem Hintergrund will die FDP im Landtag ein Zeichen für Weltoffenheit und Toleranz setzen und „der zunehmenden Gewalt gegenüber Menschen der LGBTIQ*-Community entschieden entgegengetreten“. So wollen die Liberalen Institutionen wie die LGBTIQ*-Stelle der Polizei in Schleswig-Holstein stärken. Vorhandene Instrumente zur Gleichstellung, wie der Aktionsplan „Echte Vielfalt“, sollen mit Blick auf Gewaltprävention und Opferschutz weiterentwickelt werden, heißt es weiter.



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 21


Reihenfolge der Beratung der 5. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 23. November 2022 58 Gedenken an den Brandanschlag in Mölln vor 30 Jahren 30 10:00 47 Beschleunigung statt Moratorium - Tempo für die A 20! 30 10:30 7 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Besol- 0 11:00 dungsgesetzes Schleswig-Holstein, zur Änderung von Behördenbezeich- nungen in den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes 8+39 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes sowie 30 11:00 Bericht zur Task Force Digitalisierung 11 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzaus- 0 11:30 gleichsgesetzes 12 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 30 11:30 des Landes Schleswig-Holstein 15 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestim- 0 12:00 mungsgesetzes Schleswig-Holstein
21+25 Rahmenkonzept zur Etablierung von Campusklassen erstellen und 60 15:00 +42+6 Konzept zur Verbesserung der Leistungen von Grundschulschülerin- 3 nen und –schülern sowie Berichte zu Absturz von Grundschulleistungen aufarbeiten und über die Unterrichtssituation 2021/22 36+59 Wärmenetze als Rückgrat einer bezahlbaren Wärmeversorgung in 30 16:00 Schleswig-Holstein sowie Förderprogramm für Nah- und Fernwärme- netze auf den Weg bringen 51 Planungssicherheit für die Breitbandförderung 30 16:30 45 Umsetzung des Digitalpakts Schule vereinfachen und beschleunigen 30 17:00 Donnerstag, 24. November 2022 33 Northvoltansiedlung bestmöglich unterstützen 30 10:00 24 Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Energiemärkte sind eine 60 10:30 außergewöhnliche Notsituation 17 Wahl der Mitglieder des Landtages für den Wahlkreisausschuss 0 11:30 18 Besetzung der Stelle der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesar- 0 11:30 beitsgerichts bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel 22 Bildungsoffensive zur Verbraucherbildung 30 11:30 30 Weideprämie einführen 30 12:00
5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Integrations- und Teilha- 30 15:00 begesetz für Schleswig-Holstein 35+54 Modellprojekt zur integrierten Versorgung von Patientinnen und Pati- 30 15:30 enten mit längerfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2 Infektion sowie Veränderte Lage, veränderte Herausforderungen 46 Praxis der Kettenverträge beenden 30 16:00 56+57 Umsetzung der Beschlüsse der 31. Ostseeparlamentarierkonferenz 2022 30 16:30 in Stockholm sowie Schutz unser Wasserressourcen – Umsetzung der Re- solution der PSO „Europäischer Grüner Deal – Wasser und Klimawandel“ 26 Eine landesweit einheitliche Online-Praktikumsbörse aufbauen 30 17:00 Freitag, 25. November 2022 22


37+49 Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten - Frauenfachein- 30 10:00 richtungen bedarfsgerecht finanzieren sowie Frauen schützen – Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 30 10:30 20 Die Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten wirksam unter- 30 11:00 stützen 23 Sportliche Großveranstaltungen in Schleswig-Holstein 30 11:30 31 Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Initiative der Bundesregie- 30 12:00 rung „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“!
41 Das neue Bürgergeld auf den Weg bringen 30 14:00 34 Gemeinsamer Bevölkerungsschutz durch Land und Bund 30 14:30 38 Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen 30 15:00 verbessern 40 Kein Platz für Homophobie - Schleswig-Holstein ist weltoffen und tolerant 30 15:30 61 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.04.2022 – 5 16:00 30.06.2022
Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:


TOP Redezeit 7 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungsgesetzes 0 Schleswig-Holstein, zur Änderung von Behördenbezeichnungen in den Geschäftsberei- chen des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucher- schutz und des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes 11 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 0 15 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes 0 Schleswig-Holstein
Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vorgesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale an Versorgungs- empfängerinnen und Versorgungsempfänger 3 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Grundsteuermodells nach dem sog. Flächen-Faktor-Verfah- ren 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des juristischen Vorbereitungsdienstes in Teilzeit 9 Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Verkehrsdatenerhebung in § 185a LVwG 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesbetreuungsgesetzes 16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Lan- desregierung 29 Zustimmung zur Neubenennung eines schleswig-holsteinischen stellvertretenden Mitglieds der Landesre- gierung im Ausschuss der Regionen 43 Umsatzsteuerbefreiung für Volkshochschulen 50 Ausweichflächen für Nonnengänse schaffen 60 Neue Studie: Was kostet es Eltern, ihr Kind in die Schule zu geben 62 Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen 23


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
19+55 Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie sowie Übergreifende Kostenbetrachtung der Auswirkungen des Klimawandels in Schleswig-Holstein 27 Landesweite und flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen 28 Ungewollt Kinderlose besser unterstützen - diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlung ermöglichen 32 Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken 44 Bericht zum Gutachten „Digitalisierung im Bildungssystem: Handlungsempfehlungen von der Kita bis zur Hochschule“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz 48 Mündlicher Bericht zur Finanzierung des LNVP und des Deutschlandtickets 52 Neujustierung und gezielte Weiterentwicklung der Beziehungen des Landes Schleswig-Holstein zu China 53 Handlungsfähigkeit und Investitionsmöglichkeiten der Kommunen erhalten