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23.11.22
12:26 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zum E-Government-Gesetz und zur Task Force Digitalisierung

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 8+39 - Änderung des E-Government-Gesetzes; Task Force Digitalisierung Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die digitalpolitische Sprecherin Landeshaus der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Nelly Waldeck: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 267.22 / 23.11.2022

Wir schaffen den Rahmen für eine zeitgemäße, digitale, öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,
zunächst einmal danke ich Ihnen, Herr Minister, für den Bericht.
Vor ungefähr zehn Jahren sorgte unsere damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel mit ihrem Satz „Das Internet ist für uns alle Neuland” für Erheiterung im Netz. Gefallen ist er bei einem Treffen mit dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama, in dem es um das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit im Netz ging.
Insofern war die Formulierung vielleicht unbedacht, mit Blick auf die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung steckte aber auch ein wahrer Kern in dieser Aussage - leider, möchte ich an dieser Stelle sagen.
Wir kaufen inzwischen online ein, streamen unsere Lieblingsserie oder machen Online- Banking. Die Digitalisierung hat schon eine Vielzahl unserer Lebensbereiche erreicht. Sie scheitert aber häufig an Alltagsdingen wie der Beantragung eines neuen Personalaus- weises.
Diese Prozesse umzugestalten, erfordert die Bereitschaft zur Veränderung, jahrzehnte- lange Prozesse aufzubrechen und umzugestalten. Das ist eine Herausforderung und kein Selbstläufer. Während meine Generation den Kopf darüber schüttelt, was digital noch nicht möglich ist, freuen sich ältere Menschen darüber, dass sie ihr Geld noch in der Bankfiliale abheben können oder statt einer smarten On-Demand Lösung einen Rufbus anrufen können.

Seite 1 von 2 Gleichzeitig bietet die Digitalisierung auch Chancen, die weit über das Papier sparen hin- ausgehen. Wenn wir es richtig machen, können wir Prozesse erleichtern, beschleunigen und auch transparenter machen. Dafür haben Bund und Land mit dem Onlinezugangs- gesetz den Grundstein gelegt. Die Digitalisierung der Verwaltung wird damit auf der Front End-Seite, bei den Bürger*innen, sichtbar und entschieden vorangebracht.
Gleichzeitig findet die Digitalisierung vor Ort, in den Gemeinden, Ämtern und Kommunen statt. Wir schaffen hier vielleicht die Grundlage, der Personalausweis wird aber vor Ort beantragt und ausgestellt. Und das OZG selbst hilft bei der Back-End Seite der Digitali- sierung in der Verwaltung nur wenig.
Auch hatten die Kommunen bei der Erstellung des OZG wenig mitzusprechen. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass wir jetzt bei unserer Digitalisierungsstrategie zuallererst diejenigen anhören und einbeziehen, die die Digitalisierung vor Ort gestalten: Kommu- nen, soziale Träger, Universitäten.
Die erhaltenen Rückmeldungen gelten als Prüfauftrag, den wir als Land abarbeiten und regelmäßig auf den Prüfstand stellen müssen.
Das Internet ist längst kein Neuland mehr, als Land schaffen wir den Rahmen für eine zeitgemäße, digitale, öffentliche Verwaltung. Zu diesem Rahmen gehört auch das eGovernmentgesetz.
Für eine gelungene Digitalisierung brauchen wir verlässliche Partner, die mit uns an der Gestaltung und Umsetzung arbeiten. Mit Dataport hat das Land einen solchen Partner seit vielen Jahren. Sei es bei der Beschaffung von Hardware oder der Umsetzung von Videokonferenzlösungen.
Das Land schafft an der Stelle keine neue Abhängigkeit von Dataport. Laut der Landes- beschaffungsordnung muss das Land schon jetzt Dataport als Dienstleister beauftragen. Ausnahmen müssen beantragt werden. Und das geschieht nur in geringem Umfang. Kor- rigieren Sie mich gerne, aber diese Beschaffungspraxis ist in den letzten Legislaturperi- oden nicht angegangen worden.
Mit dem eGovernmentgesetz soll das Land soll künftig ausschließlich Verträge über IT- Bedarfe mit juristischen Personen des öffentlichen Rechtes schließen dürfen. Das ist auch Dataport, aber nicht nur. Und diese Regelung bedeutet nicht, dass privatwirtschaft- liche Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind. Dataport kann viel, aber eben auch nicht alles.
Dataport wird in meiner Vorstellung deswegen künftig eine stärkere koordinierende Funk- tion zukommen, die IT-Bedarfe des Landes mit dem eigenen Angebot und dem Angebot anderer Unternehmen abzugleichen.
In Gesprächen mit den CDOs des Landes wurde mir mehrfach mitgeteilt, dass sich Kom- munen im Hinblick auf die Änderungen ein gemeinsames Vorgehen wünschen und auch die digitale Wirtschaft wünscht sich attraktivere Bedingungen für die Übernahme von Auf- trägen des Landes.
Um ein umfassendes Bild zu bekommen, möchten wir über genau diese Wünsche und Bedenken mit allen Beteiligten im Wirtschaftsausschuss sprechen und deshalb freue ich mich auf die Beratung. ***
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