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15.12.22
10:29 Uhr
CDU

Andreas Hein: TOP 22: Windkraftpotenziale weiter nutzen

Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen | 15.12.2022 | Nr. 365/22
Andreas Hein: TOP 22: Windkraftpotenziale weiter nutzen Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste
Ein Antrag von SPD und SSW der ins Leere läuft und ich sage ihnen auch warum: Sie beantragen die Genehmigungsverfahren für die Genehmigung von Windkraftanlagen deutlich zu reduzieren, auf innerhalb von 12 Monaten ab Antragseingang.
Nun zeigen sowohl die Auswertungen der Fachabteilung als auch die des Bund – des Länder Kooperationsausschusses Erneuerbare Energien, dass Schleswig-Holstein mit der Kürze der Genehmigungsverfahren einen vorderen Platz belegt und das mit einem Durchschnittswert von 6,7 Monaten ab Vollständigkeit der Unterlagen. Und wenn die Unterlagen nun mal nicht vollständig sind, dann kann man sie auch nicht genehmigen – das sollte ja auch ihnen klar sein.
Und auch bei der Gesamt-Genehmigungsdauer sind wir in Schleswig-Holstein mit etwas über 14 Monaten - dann wenn nämlich die entsprechenden Unterlagen nachgereicht wurden - unter den schnellsten im Bundesgebiet. Sicherlich liegt es auch daran, dass die Antragsteller im Rahmen der Mitwirkungspflicht für die Vollständigkeit der Antragsunterlagen Sorge zu tragen haben und diesem meist schnell und kompetent nachkommen.
Lassen sie mich aber auch noch folgende Aspekte erwähnen:
Wir begrüßen, dass die Genehmigungsbehörden Beratungsgespräche im Vorfeld von Genehmigungsverfahren anbieten und bitten die Vorhabenträger, von diesem auch Gebrauch zu machen.
Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur hat und wird im Bereich des:
Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weitere Personalverstärkung für die Genehmigungen von Windkraftanlagen vornehmen.
Denn eins ist klar, wir wollen mehr Energie aus erneuerbaren in Schleswig-Holstein und brauchen dafür entsprechend kompetentes Personal.


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Dann geht ihr Antrag noch auf die Übernahme des überragenden öffentlichen Interesses im EEG ein, auch das ist längst in Arbeit. Der Landtag begrüßt daher auch den im §2 des EEG festgeschriebenen Rechtsgrundsatz, wonach die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sowie dazugehöriger Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Damit wir noch schneller zu Genehmigungen von erneuerbaren Energieanlagen kommen, setzen wir außerdem auf weitere Digitalisierungs-Prozesse und standardisierte Verfahren.
Ein weiterer wesentlicher Punkt kommt der Erprobung sogenannter Zweitypengenehmigungen zu. Daher bitten wir die Landesregierung, die Ergebnisse dieses Projektes zu evaluieren und Vorschläge für ein typenunabhängiges Genehmigungsverfahren auszuarbeiten.
Auch daran sehen wir, Schleswig-Holstein ist unter Schwarz-Grün bestens aufgestellt!
Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag.
Vielen Dank



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de