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22.02.23
15:10 Uhr
CDU

Dagmar Hildebrand: TOP 24: Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung | 22.02.2023 | Nr. 60/23
Dagmar Hildebrand: TOP 24: Null Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,
die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Straftat, die seit September 2013 hier in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Wir sprechen bei dem damals neu eingeführten § 226a StGB also ganz klar von einem Verbrechen und nicht mehr von einem Vergehen.
Weltweit sind rund 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen. Insbesondere in Ländern Afrikas und des Nahen Ostens aber auch in einigen Ländern Asiens und Lateinamerikas fallen Frauen und Mädchen ihr zum Opfer. Und auch in 17 europäischen Ländern sind immer noch etwa 190.000 Mädchen von Genitalverstümmelung bedroht.
Auch bei uns in Deutschland sind Frauen und Mädchen mit entsprechendem Migrationshintergrund weiterhin dem Risiko der Verstümmelung ausgesetzt.
Sei es, dass diese entweder heimlich, hier bei uns, oder im Ausland auf diese Weise misshandelt werden. Wir sprechen hier von einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit – mit schlimmsten körperlichen und seelischen Folgen.
Dies ist eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Dabei ist eines klar: Keine kulturelle oder religiöse Tradition kann diese Verstümmelung rechtfertigen.
Wir als Mitglieder des Landtags Schleswig-Holstein verurteilen diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt, die weltweit an Frauen und Mädchen verübt wird, auf das Schärfste.
Durch die Einführung des Strafrechtstatbestandes des § 226a StGB sollten die Betroffenen besser geschützt und das Bewusstsein für das Unrecht der Genitalverstümmelung geschärft werden.
Die Regelung war ein wichtiger Schritt. Aber, auch das gehört zur Wahrheit, dieser


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Schritt war noch nicht ausreichend. Denn in Deutschland und auch in Schleswig- Holstein kam es in den letzten Jahren nach wie vor zu Fällen von Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen.
Wir müssen mehr tun.
Das betrifft auch die Beihilfe: Wer die Tat vermittelt, das Opfer zum Tatort bringt, zum Beispiel ins Ausland, oder das Verbrechen finanziert, macht sich der Beihilfe schuldig. Das gilt auch für Angehörige der Opfer! Das möchte ich hier an dieser Stelle auch ganz deutlich sagen.
Wir tolerieren die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen in keinem Falle.
Und: Wir müssen noch mehr tun.
Dementsprechend bitten wir die Landesregierung sicherzustellen, dass das Recht auf Sicherheit und körperliche Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen geschützt wird. Dabei helfen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe 35 zur Umsetzung der Istanbul Konvention in Schleswig-Holstein zu diesem Thema:
Mithilfe eines Aktionsplans zum Thema „Weibliche Genitalverstümmelung“ sollen Frauenärzte, Hebammen sowie Berufsgruppen wie Pädagogen, Juristen, Behördenmitarbeiter für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung stärker sensibilisiert werden.
Darüber hinaus muss die Landesregierung das Vorhaben der EU-Kommission unterstützen, der Verstümmelung weiblicher Genitalien innerhalb und außerhalb der EU ein Ende zu setzen. Dazu brauchen wir eine EU-weite Vorschrift für die Kriminalisierung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen.
Des Weiteren brauchen wir:
Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täter bei Genitalverstümmelung, auch wenn diese im Ausland erfolgt ist.
Ein niedrigschwelliges Angebot zur Aufklärung und Präventionsmaßnahmen für bedrohte Frauen und Mädchen.
Zudem möchten wir die Landesregierung bitten, ein Netzwerk von spezialisierten Beratungsstellen und psychosozialen Hilfsangeboten für betroffene Mädchen Frauen und Angehörige aktiv zu unterstützen – und zwar sowohl auf Landes- , als auch auf Bundes- und auf europäischer Ebene.
Das sind wir den bedrohten und betroffenen Frauen und Mädchen schuldig!
Herzlichen Dank.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de