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20.04.23
16:02 Uhr
CDU

Hauke Hansen: Vorschläge der Ampel stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz

Krankenhausreform | 20.04.2023 | Nr. 143/23
Hauke Hansen: Vorschläge der Ampel stehen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz Zum heute von der Gesundheitsministerin und den Gesundheitsministern der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgestellten Rechtsgutachten zur verfassungsmäßigkeit der Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform der Ampel erklärt der gesundheitspolitische Sprecher Hauke Hansen:
"Wenig überraschend kommt das Gutachten von Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nicht im Alleingang durch den Bund umgesetzt werden können. Laut Grundgesetz haben die Länder die Kompetenz zur Krankenhausplanung, auch wenn der Bundesgesundheitsminister das gerne ignorieren möchte.
Ich begrüße das Ergebnis des Gutachtens ausdrücklich, es stärkt die Position von zukünftigen Patientinnen und Patienten in unserem Bundesland. Die Verhältnisse in Schleswig-Holstein entsprechen eben nicht den Verhältnissen in Berlin oder Hamburg. Diesem Umstand wird mit den bisherigen Vorschlägen zu wenig Bedeutung zugemessen, wir brauchen für Schleswig-Holstein passgenaue Lösungen für eine gute und bedarfsgerechte Versorgung. Auch die Menschen auf unseren Inseln und dem flachen Land haben Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung, die nicht erst nach zwei Stunden Fahrt im Rettungswagen erreicht wird. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass regionale Besonderheiten unseres Bundeslandes bei der Krankenhausreform Berücksichtigung finden werden", so Hansen.



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