Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
25.04.23
07:51 Uhr
Landtag

Bürgerbeauftragte und Kolleg*innen fordern guten Zugang zu Behörden – Verabschiedung der Schweriner Erklärung

Nr. 15 / 25. April 2023

Bürgerbeauftragte und Kolleg*innen fordern guten Zugang zu Behörden – Verabschiedung der Schweriner Erklärung

Die Bürgerbeauftragt*innen der Bundesländer fordern, dass Bürger*innen der Zugang zu Behörden und deren Dienstleistungen wieder mehr geöffnet werden bzw. in Teilen überhaupt sichergestellt werden müssen. „Corona und Personalmangel haben in einigen Behörden dazu geführt, dass Bürger*innen nach wie vor nur noch mit Termin und deutlichen Wartezeiten ihre Anliegen vortragen und Leistungen beantragen können“, so die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni. „Hier muss sich schnellstens etwas ändern“.
Die parlamentarisch gewählten Bürgerbeauftragt*innen der Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich letzte Woche in Schwerin im Rahmen ihrer Jahrestagung getroffen und die „Schweriner Erklärung“ verabschiedet. Mit Sorge sehen sie, dass Verwaltungsverfahren in vielen Bereichen immer länger dauern und öffentliche Dienstleistungen immer mehr Zeit benötigen. Sie fordern daher einen besseren Zugang zu Behörden und ihren Dienstleistungen. Es fehlten oft noch Onlinezugänge für Amtshandlungen. Zudem fehle Personal in den Ämtern. Die Bürgerbeauftragt*innen fordern einen umfassenden Lösungsansatz der Politik und eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung für durchgreifende Lösungen.
„Ich weiß, dass viele Behörden bereits am Limit und darüber hinaus arbeiten, auch weil vielerorts Fachkräfte fehlen“, so El Samadoni. „Es ist aber auch wichtig, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Die Bürger*innen müssen vor Ort ganz praktisch erfahren, dass ihr Antrag schnell bearbeitet und zum Beispiel eine Leistung zügig gewährt wird. Ein guter Zugang zu Behördendienstleistungen ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz unseres demokratischen Rechtsstaats“.


Die vollständige Schweriner Erklärung finden Sie im Anhang. 2
Gemeinsame Schweriner Erklärung der parlamentarisch gewählten Bürgerbeauf­ tragten
Guten Zugang zu Behörden-Dienstleistungen sichern - auch in Zukunft

Eine leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung ist für das Funktionieren und die Akzep­ tanz des demokratischen Rechtsstaats von herausragender Bedeutung. Insofern berühren die Entwicklungen den Kern des demokratischen Konsenses und erfüllen die Bürgerbeauf­ tragten mit Sorge.

- Der Zugang zu den Dienstleistungen der Behörden hat sich in den letzten Jahren verschlechtert – auch durch die Corona-Pandemie. Seither sind allgemeine Öff­ nungszeiten stark reduziert oder gar ganz abgeschafft worden. Sprechzeiten erfor­ dern vielfach eine Terminvereinbarung; der vereinbarte Termin liegt oft weit in der Zukunft. Der persönliche Zugang zu Bediensteten und Verwaltungsgebäuden ist stark limitiert worden. Zu einem öffentlichen Amtsgebäude gehört aber ein mög­ lichst ungehinderter Zugang für die Öffentlichkeit.
- Auf der anderen Seite wurden Kommunikationsmöglichkeiten und Antragstellungen weiter digitalisiert; es gibt wachsende Möglichkeiten, mit wenig Aufwand öffentliche Dienstleistungen zu initiieren und zu erhalten. Dieser Weg ist richtig und nötig. Er vereinfacht und verkürzt Verwaltungsverfahren; er spart Personal, das entweder fehlt oder an anderer Stelle dringend gebraucht wird. Ein umfassender Online-Zu­ gang zur öffentlichen Verwaltung war schon per Gesetz bis Ende 2022 vorgesehen. Dieses Ziel wurde weit verfehlt.
- Unsere Verwaltung braucht beschleunigte Digitalisierung und Vernetzung, damit sie funktionsfähig bleibt. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr und besonders nutzerzentrierten Online-Zugang zu Dienstleistungen der Behörden, damit sie bes­ ser ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen können. Die Bürgerbeauftragten rufen gerade an diesem Punkt zu verstärkten Anstrengungen der öffentlichen Träger auf.
- Auf der anderen Seite dürfen die Menschen nicht vergessen werden, die technisch und persönlich für mehr digitale Teilhabe nicht gerüstet sind. Menschen, die im per­ sönlichen Gespräch erfahren möchten, ob sie ein Formular richtig verstanden ha­ ben. Menschen, die nicht in der telefonischen Warteschleife auf eine Terminverein­ barung warten wollen. Der niedrigschwellige persönliche Kontakt zu Behörden und Ämtern muss für alle weiterhin möglich sein. Für dringende Angelegenheiten gilt das besonders.
- Die Bürgerbeauftragten sehen mit Sorge, dass Verwaltungsverfahren in vielen Be­ reichen immer länger dauern und Amtshandlungen und Dienstleistungen anstei­ gend mehr Zeit benötigen. Öffentliche Aufgaben werden mehr und komplexer, wäh­ rend es Behörden und öffentlichen Einrichtungen immer weniger gelingt, alle Stel­ len mit geeigneten Personen zu besetzen, auch weil die erwerbsfähige Bevölkerung schrumpft. Die Indikatoren für eine funktionierende Verwaltung verschlechtern sich merklich. 3
- Die Bürgerbeauftragten können keinen umfassenden Lösungsansatz der Politik für die Träger öffentlicher Verwaltungen für dieses grundlegende Problem erkennen. Viele Institutionen kämpfen nur für sich. Standardisierungen, Aufgabenkritik, Auto­ matisierungen, Entbürokratisierungen können Teilantworten sein – und natürlich eine bürgerorientierte Fehlerkultur. Gerade hier sind die Bürgerbeauftragten bereit, an Verbesserungen mitzuarbeiten. Aber durchgreifende Lösungen sind nur als ge­ samtstaatliche Kraftanstrengung zu finden.


Schwerin, den 21.04.2023

Beate Böhlen – Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
Dr. Alexander Oerke – Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin
Matthias Crone – Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Barbara Schleicher-Rothmund - Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und Be­ auftragte für die Landespolizei
Samiah El Samadoni – Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein und Beauftragte für die Landespolizei
Dr. Kurt Herzberg – Bürgerbeauftragter des Freistaats Thüringen