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09.05.23
14:38 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Ausbau der A23, Wohnungsbau in Schleswig-Holstein, Gleichstellung bei der Besetzung von Organen in Landesunternehmen, Schulgesetz, Stärkung des ländlichen Raumes und Kindertagesförderungsgesetz

Nr. 188 / 09. Mai 2023


Themen der Plenarsitzung: Aktuelle Stunde zum Ausbau der A23, Wohnungsbau in Schleswig-Holstein, Gleichstellung bei der Besetzung von Organen in Landesunternehmen, Schulgesetz, Stärkung des ländlichen Raumes und Kindertagesförderungsgesetz

Zu seiner 10. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 10. Mai, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine Aktuelle Stunde zum Ausbau der A23, der Wohnungsbau und der Schutz von Wohnraum in Schleswig-Holstein, die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Landesunternehmen und –beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, das Schulgesetz sowie die Weiterentwicklung des PerspektivSchul-Programms und die Senkung von Bildungskosten, die Stärkung des ländlichen Raumes sowie das Kindertagesförderungsgesetz und der Fachkräftemangel in Kitas.
Nähere Informationen zu den gesetzten Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 10. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 1 Aktuelle Stunde "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes öffentliches Interesse‘ eingestuft werden", geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 2


Die Nicht-Berücksichtigung der A23 bei der schnelleren Planung von Autobahnen beschäftigt den Landtag. Die FDP hat eine Aktuelle Stunde zu dem Thema beantragt unter dem Motto: „Der A23- Ausbau muss als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ eingestuft werden.“ Der Landtag müsse „ein geschlossenes Signal aus Schleswig-Holstein“ an den Bundestag senden, so die Liberalen. Sie werfen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vor, den beschleunigten Ausbau der Trasse „in letzter Minute“ blockiert zu haben.
Die Bundesregierung hatte in der Woche vor der Landtagssitzung den Weg für einen schnelleren Ausbau zahlreicher Autobahnen in ganz Deutschland freigemacht – allerdings nicht für die A23. Die viel befahrene Autobahn soll nach Planungen des Bundes zwischen Tornesch (Kreis Pinneberg) und Hamburg-Eidelstedt auf sechs Spuren erweitert werden.
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, das Projekt sei auf Bitten von Habeck von einer Planungsbeschleunigung zunächst ausgenommen worden. Eine Sprecherin Habecks verwies jedoch darauf, dass die A23 auf einer sogenannten 144er-Liste explizit nicht ausgewiesen gewesen sei, die der Koalitionsausschuss am 28. März beschlossen habe. Auf das Problem habe das Wirtschaftsministerium rechtzeitig hingewiesen.
Die Landes-FDP wirft den Grünen vor, bereits bei einer von Wissing vorgeschlagenen Beschleunigung des Weiterbaus der A20 und des Nord-Ostsee-Kanals blockiert zu haben. „Dass jetzt sogar der notwendige Ausbau der wichtigen A23 zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein, dem auch der grüne Verkehrssenator Hamburgs seinen Segen gegeben hatte, gestrichen werden soll, ist ein bundesweit einmaliger Vorgang, der zu Lasten unseres Bundeslandes geht“, heißt es in einer Pressemitteilung der FDP-Fraktion.


TOP 47A und 47B Gemeinsame Beratung
a) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23
b) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Abstraktes Normenkontrollverfahren; Az. LVerfG 4/23,
geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten
FDP und SSW laufen Sturm gegen die kürzlich mit Koalitionsmehrheit verabschiedete Reform des Kommunalrechts. Die beiden Oppositionsfraktionen haben wegen der darin verankerten neuen Mindestgröße für Fraktionen in Kommunalparlamenten das Landesverfassungsgericht eingeschaltet. Sie fürchten Demokratieabbau. Da die Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften bereits ab 1. Juni und damit kurze Zeit nach den bevorstehenden Kommunalwahlen am 14. Mai in Kraft treten soll, hatten die Kläger ein Normenkontrollverfahren angestrengt und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Letzteres würde einen vorläufigen Stopp bedeuten. Jetzt hakt das Verfassungsgericht nach: Der Landtag soll bis Mittwoch-Mittag eine Stellungnahme abgeben. 3


Bis 12 Uhr wollen die Richter in Schleswig die Stellungnahme vorliegen haben. Am Montag beriet kurzfristig der Ältestenrat des Landtages und setzte das Thema am Mittwoch-Vormittag auf die Tagesordnung der Plenartagung. Vor Beginn der Tagung wird der Innen- und Rechtsausschuss zusammenkommen und eine Beschlussempfehlung abgeben. Diese wird kurz darauf debattiert. Der Landtag hatte die Kommunalreform Ende März gegen heftige Oppositionskritik beschlossen. Dazu gehören Einschnitte bei Bürgerbegehren und eine Erhöhung der Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen von zwei auf nunmehr drei Mitglieder. Faktisch würde das bedeuten, dass mindestens neun Prozent der Wählerstimmen nötig wären, um Fraktionsstatus zu erreichen. Nunmehr werden auch Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen ausgeschlossen, für die in der Kommunalvertretung eine Zweidrittelmehrheit nötig war.


TOP 38 Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen verbessern, Munitionsbergung voranbringen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/961), geplanter Aufruf 11:25 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP greift die Kritik aus der Küstenregion auf und wendet sich gegen die geplante Einrichtung eines Nationalparks an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste: „Zusätzliche Einschränkungen für die Küsten- sowie die Angelfischerei und den Wassersport“ lehnen die Liberalen ab. Stattdessen wird die Landesregierung aufgerufen, gemeinsam mit den anderen Anrainern den Artenschutz zu verbessern und die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Und: Das Land soll beim Bund darauf dringen, dass die Weltkriegsmunition am Boden der Ostsee rasch geborgen wird.
Nach Plänen des Umweltministeriums kommt eine Fläche von insgesamt 193.000 Hektar für den Nationalpark in Frage. Als Gebiete sind die Flensburger Förde bis zur Schlei-Mündung, die südliche Eckernförder Bucht und die östliche Kieler Bucht bis Fehmarn im Gespräch. Die stark touristisch geprägte Lübecker Bucht ist nicht dabei. Es sollen hauptsächlich bereits bestehende Schutzgebiete und Natura-2000-Flächen aufgenommen werden. Nach einem Konsultationsprozess mit Kommunalpolitikern und Anwohnern soll im kommenden Jahr eine Entscheidung fallen. Vor Ort gibt es zahlreiche kritische Stimmen. Angler, Wassersportler und die Tourismusbranche befürchten weitgehende Einschränkungen.
Die Weltkriegsmunition am Grund von Nord- und Ostsee ist ein seit Jahrzehnten drängendes Problem. In beiden Meeren liegen im deutschen Teil laut Umweltministerium in 71 belasteten Gebieten 1,6 Millionen Tonnen konventionelle und etwa 5.000 Tonnen chemische Munition, die eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Mit zunehmender Korrosion der Metallhüllen werden toxische Stoffe freigesetzt, zudem besteht Explosionsgefahr. Das Bundesumweltministerium plant den Bau einer Spezialplattform, die ab spätestens 2025 die Bergung in Angriff nehmen soll. Über die Aufteilung der Kosten gibt es Streit zwischen Bund und Ländern. 4


TOP 15 Gesundheit schützen - nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen PFAS, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/803), geplanter Aufruf 11:55 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



TOP 8+11+24+28 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz , Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/899) sowie „Junges Wohnen“ in Schleswig-Holstein umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 20/681, Drs. 20/909 und 20/944), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Das Innenministerium legt dem Landtag ein Wohnraumschutzgesetz vor. Die SPD fordert mehr Einsatz des Landes beim Bau von bezahlbarem Wohnraum und reicht mehrere Anträge zu diesem Thema ein.
Mit dem Wohnraumschutzgesetz will die Landesregierung der Verwahrlosung von Mietwohnungen begegnen. Immer wieder zeigten Einzelfälle, dass die Kommunen mehr Durchgriffsmöglichkeiten bräuchten. Der Gesetzentwurf legt Mindeststandards fest. Demnach sollen Heizungs- und Sanitäranlagen funktionieren müssen, die Gebäudehülle dicht sein und genügend Tageslicht die Räume erreichen. Aufzugs-, Türschließ- oder Beleuchtungsanlagen in Hauseingängen und Treppenfluren müssen nutzbar sein. Im Falle von Missständen sollen Gemeinden handeln können. Sie werden den Plänen zufolge Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen können und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Dann müsste der Vermieter für eine anderweitige zumutbare Unterbringung der Mieter sorgen, wenn er den schlechten Zustand zu verantworten hat.
Vor dem Hintergrund steigender Zinsen, steigender Bau-, Rohstoff- und Energiepreise und des Fachkräftemangels setzen die Sozialdemokraten auf einen Zehn-Punkte-Plan. Darin fordern sie ein Landesbündnis für bezahlbares Wohnen, das als zentrales Gremium im Dialog mit Kommunen, Wohnungswirtschaft und Verbänden nach Lösungen für den steigenden Wohnungsbedarf suchen soll.
Von der Landesregierung fordert die SPD nicht nur mehr Geld für die Kommunen für inklusive und bezahlbare Wohnkonzepte, sondern auch eine Projektstudie für eine Landeswohnungsgesellschaft. Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen müssten für alle Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt wieder in Kraft gesetzt werden. Zudem soll das Land seine gesetzgeberischen Kompetenzen ausschöpfen, damit Städte und Gemeinden die Zweckentfremdung und Verwahrlosung von Wohnraum unterbinden und unzumutbare Mängel an Mietwohnungen auf Kosten der Eigentümer beseitigen können. Der freie Markt alleine versage bei der Lösung der Verwerfungen, heißt es in dem SPD-Antrag. Land und Kommunen müssten ihre Spielräume erweitern, um selbst Wohnraum zu schaffen und Bauland zur Verfügung zu stellen. 5


Mit einem zweiten Antrag fordern die Sozialdemokraten die Landesregierung auf, Bundesmittel aus dem Programm „Junges Wohnen“ vollständig für den Neubau, die Modernisierung oder den Erwerb von Wohnheimplätzen für Studenten und Auszubildende einzusetzen. Für den Norden stünden 17 Millionen Euro bereit. Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt treffe besonders junge Menschen, die aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung noch kein volles Erwerbseinkommen erzielen können. In einem Alternativantrag rufen CDU und Grüne die Landesregierung auf, das Studentenwerk beim Bau von Unterkünften zu unterstützen und das Planungsrecht zu vereinfachen.
Ein dritter SPD-Antrag fordert eine sozial gerechte Ausgestaltung der EU-Gebäuderichtlinie. Eine pauschale Sanierungspflicht für alle Gebäude innerhalb der nächsten sieben bis zehn Jahre sei insbesondere für Privathaushalte, wie auch für große Teile der Wohnungswirtschaft, „technisch wie wirtschaftlich nicht realistisch darstellbar“. Mieter, insbesondere im unteren Mietsegment, dürften durch die geplanten verpflichtenden Gebäudesanierungen nicht noch weiter belastet werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass Eigenheimbesitzer sich ihr Eigentum noch leisten können und „Lebensleistung nicht durch unwirtschaftliche Vorgaben zerstört wird“.


TOP 13 und 31 Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung sowie Landesbürgschaften für kommunale Stadt- und Gemeindewerke, Anträge der Fraktion der SPD (Drs. 20/798 und 20/952), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Vor dem Hintergrund der stetig an Fahrt gewinnenden Energiewende fordert die SPD von der Landesregierung einen mündlichen Bericht über den Stand der Planung zum Ausbau der Stromverteilnetze in Schleswig-Holstein. Ein weiterer Antrag der Oppositionsfraktion zielt auf den Ausbau kommunaler Wärmenetze statt individueller Wärmepumpen. Verlangt wird dabei vom Land ein kräftiges finanzielles Engagement. Hierzu hat die Landesregierung zwischenzeitlich Ziele formuliert.
Der SPD geht es bei ihrem Berichtsantrag zu den Strom- beziehungsweise Wärmenetzen insbesondere um die Auswirkungen des vermehrten Einbaus von Wärmepumpen, der steigenden Nutzung von Elektro-Autos sowie die dafür notwendige flächendeckende Ladeinfrastruktur und die Auswirkungen der Einspeisung von privaten PV-Anlagen auf die notwendigen Kapazitäten in den Stromverteilnetzen, heißt es im Antrag. Zudem wollen die Sozialdemokraten Auskunft über den Investitionsbedarf, um die Stromverteilnetze in Schleswig-Holstein für die Energiewende zu ertüchtigen, sowie Informationen über die Schritte, um im Austausch mit SH-Netz und den Stadtwerken in Schleswig-Holstein „einen rechtzeitigen Kapazitätsausbau der Stromverteilnetze zu garantieren und so Engpässe zu verhindern“.
Beim Aufbau kommunaler Wärmenetze in Schleswig-Holstein verlangt die SPD Landesbürgschaften von bis zu zwei Milliarden Euro für Stadt- und Gemeindewerke sowie genossenschaftliche Betreiber, um diese finanziell abzusichern. Wenn nötig, soll das Land auch mit zusätzlichem Eigenkapital helfen. Da Investitionen in Wärmenetze sehr teuer seien, müsse das Land finanziell helfen, heißt es zur Begründung in dem Anfang Mai vorgelegten Antrag. „Ein 6


Wärmenetz ist in den allermeisten Städten und Gemeinden die günstigste und sozial gerechteste Form der Wärmeversorgung.“
Die Alternative dazu sei, dass jedes Haus mit Wärmepumpe, Solaranlage, Speicher und Dämmung einzeln klimaneutral gemacht wird. Das würde viele Menschen dazu zwingen, sich zu verschulden, hieß es. „Deshalb ist es der bessere Weg, wenn der Staat die Kosten übernimmt und sie langfristig von allen gemeinsam getragen werden.“ Nach dem Willen der SPD soll sich die Landesregierung auch dafür einsetzen, dass überall da, wo die kommunale Wärmeplanung ein Wärmenetz vorsieht, kein Verbot von Öl- und Gasheizungen greift.
Kurz nach Vorlage des Antrags bekannte sich die Landesregierung dazu, den Aufbau kommunaler Wärmenetze zu unterstützen. Die Stadtwerke will die Regierung mit Landesbürgschaften in Höhe von zwei Milliarden Euro unterstützen, wie Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach einem Spitzengespräch mit Vertretern von Kommunen, Wohnungs- und Energiewirtschaft, Wissenschaft und Verbraucherschutz in Kiel ankündigte. Dafür plant sie mit einem Nachtragshaushalt.
Schleswig-Holsteins Stadtwerke rechnen mit Investitionen von mindestens sechs Milliarden Euro. Das sei nötig, um die klimapolitischen Ziele der Landesregierung mit einem massiven Ausbau der Fernwärmenetze und dem Einsatz von erneuerbaren Energien zu erreichen. Bis 2040 will das Land klimaneutral werden. Die Stadtwerke trauten sich zu, die enorme Investitionssumme zu schultern, sagte Günther. Das nötige Eigenkapital stelle für diese aber eine Herausforderung dar.
Die 78 größten Kommunen im Land, in denen 60 Prozent der Bevölkerung leben, müssen aufgrund des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes je nach Größe im Zeitraum zwischen 2024 und 2027 eigene Konzepte zur klimaneutralen Wärmeversorgung erarbeiten. Nach Angaben von Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) sei das Heizen für ein Drittel der CO2-Emissionen im Land verantwortlich.
Die Bundesregierung plant, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Dann müssen etwa Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung eingebaut werden.
Für Günther spielt der Ausbau bestehender und der Neubau von Wärmenetzen eine entscheidende Rolle. „Die Menschen brauchen schnell Klarheit, wie es zukünftig mit der Wärmeversorgung weitergeht.“ Das Land unterstütze Kommunen nicht nur finanziell, sondern wolle auch ein Kompetenzzentrum für eine klimaneutrale Wärmeversorgung ins Leben rufen. Zudem sind Änderungen am Klimaschutzgesetz geplant. Noch nicht entschieden ist, ob mehr Kommunen verpflichtet werden sollen, klimaneutrale Wärmepläne zu erarbeiten.
Mit zehn Millionen Euro will das Land die Energieberatung ausbauen. Mit Hilfe des Ukraine- Notkredits hatte Schwarz-Grün bereits Landesmittel in Höhe von 75 Millionen Euro für die Wärmeversorgung bereitgestellt, die die Kommunen mit weiteren 75 Millionen Euro kofinanzieren sollen. 7


TOP 18 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/814), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



TOP 49 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/700), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Donnerstag, 11. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 51 Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2023 – 2035, Bericht der Landesregierung (Drs. 20/837), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Mit einem Investitionsvolumen von 550 Millionen Euro will die Landesregierung in den kommenden viereinhalb Jahren die Sanierung maroder Landesstraßen und Radwege fortsetzen. Das sieht ein Papier aus dem Verkehrsministerium vor, das nun im Landtag beraten wird. Bis Ende 2027 sollen 564 Kilometer Landesstraßen auf Vordermann gebracht werden, an denen 242 Kilometer Radwege verlaufen, die zu 90 Prozent ebenfalls sanierungsbedürftig sind. Allein in diesem Jahr ist vorgesehen, rund 100 Kilometer Fahrbahnen und mindestens 50 Kilometer Radwege in Schuss zu bringen. Das schleswig-holsteinische Landesstraßennetz umfasst knapp 3.700 Kilometer, von denen zwei Drittel über einen begleitenden Radweg verfügen. Die Gesamtlänge des Radwegenetzes beträgt 2.351 Kilometer.
Ziel des Ministeriums ist es, das gesamte Landesstraßennetz bis 2035 in einen guten Zustand zu versetzen. Dafür würden pro Jahr mindestens 90 Millionen Euro benötigt. Insgesamt sei gegenüber vorherigen Schätzungen mit höheren Ausgaben in diesem Bereich zu rechnen als zunächst angenommen. Das liege an den Kostensteigerungen in der Baubranche von bis zu 20 Prozent. Hinzu komme, dass mehr Straßen „tiefgreifend“ saniert werden müssten als 2018, bei Verabschiedung der ersten Landesstraßenstrategie, von Experten prognostiziert wurde. Ursprünglich ging die Landesregierung davon aus, dass zwei Drittel der Straßen nur eine Oberschicht-Reparatur benötigen. Inzwischen sei aber klar, dass dies nur bei maximal 30 Prozent genügen werde. Die übrigen Straßen müssen komplett saniert werden. 8


TOP 32 und 33 Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren streichen sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindestlohn – damit das Leben bezahlbar bleibt!, Anträge der Fraktion des SSW (Drs. 20/954 und 20/955), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Der SSW verlangt eine Debatte zu zwei Anträgen zum Thema Arbeitslohn. Zum einen wird die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zum Betriebsrentengesetz zu starten. Das Gesetz sei derart zu ändern, „dass eine Umgehung des regelmäßigen Erfordernisses der Anpassungsprüfung unmöglich gemacht wird“. Ein weiterer Antrag zielt auf das Mindestlohngesetz. Auch hier verlangt der SSW eine schleswig-holsteinische Länderinitiative. Demnach soll die Mindestlohnkommission künftig jährlich bis zum 30. Juni über Anpassungen der Höhe des Mindestlohnes beschließen und „im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung einer armutsfesten Ausgestaltung“ jeweils eine Neufestlegung prüfen.
Die Oppositionsfraktion erachtet den derzeitigen Mindestlohn für „nicht armutsfest“. Zwölf Euro Mindestlohn bedeuteten weder gute Arbeit noch eine gute Rente. „Die aktuell hohen Inflationswerte sorgen zudem für eine schleichende Entwertung des Mindestlohnes. Der Mindestlohn muss mithin angepasst und armutsfest ausgestaltet werden. Die bestehenden Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren sowie Langzeitarbeitslose sind zudem abzuschaffen“, heißt es in dem entsprechenden Antrag des SSW.


TOP 2 Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Landesunternehmen und - beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/677), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/929), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Landesregierung will die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Spitzengremien von öffentlichen Unternehmen und Sparkassen vorantreiben. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium vor, den der Landtag nun abschließend berät. Eine Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses steht noch aus. Laut dem Entwurf müssen künftig Aufsichtsräte, Verwaltungsräte und Vorstände von Unternehmen mit Landesbeteiligung sowie die Verwaltungsräte der Sparkassen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden.
Aktuell gebe es in diesem Bereich noch ein Ungleichgewicht, so das Finanzministerium. Zwar entsende das Land seine Vertreter in diesen Gremien inzwischen geschlechterparitätisch. Andere Körperschaften täten dies jedoch nicht. Insgesamt liege der Frauenanteil in den Landesunternehmen lediglich bei 34,6 Prozent. Von den 143 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Schleswig-Holstein sind demnach 31 weiblich (Stand: 31. Dezember 2021). Das entspricht einem Anteil von 22 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Sparkassen liegen zwischen acht und 40 Prozent. 9


In den Anhörungen des Innen- und Rechtsausschusses wurden rechtliche Einwände gegen das Vorhaben geäußert. Die FDP hat den Entwurf als „handwerklich schlecht gemacht“ und „verfassungsrechtlich bedenklich“ beurteilt. Die Landesregierung verfahre nach dem Motto „Geschlecht schlägt Expertise“. Die Bestenauslese spiele keine Rolle mehr. Eine weniger qualifizierte Frau einem besser qualifizierten Mann per Gesetz vorzuziehen, sei „falsch verstandene Frauenförderung“. Die SPD weist mit Blick auf die Sparkassen darauf hin, dass „das Land noch nicht einmal die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich besitzt“, da der Bund mit dem Kreditwesengesetz eine abschließende Regelung getroffen habe. „Wir halten die bestehenden, bundeseinheitlichen Regelungen für vollkommen ausreichend“, betonen die Sozialdemokraten.


TOP 17 Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deportation von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/811), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 35 Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/957), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 9, 23 und 36 Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion des SSW (Drs. 20/950) sowie Senkung von Bildungskosten, Antrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/878) und PerspektivSchul-Programm weiterentwickeln, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/958), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Schulhefte, Schulbücher, digitale Endgeräte sowie weitere „Hilfsmittel“ und „Verbrauchsmaterial“ sollen Schleswig-Holsteins Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll es eine Obergrenze für die Kostenbeteiligung der Eltern an der Schulverpflegung sowie an Ausflügen und Klassenfahrten geben. Das regen SSW und SPD in einem gemeinsamen Antrag an. Der SSW legt zudem eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes vor. Die Kosten, die Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder zu zahlen hätten, sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, heißt es zur Begründung. Die aktuelle Inflation verschärfe die Lage in vielen Familien noch.
Vertreter von SPD und SSW hatten die Kosten pro Kind und Schuljahr in einer Landtagsdebatte im März auf 1.200 bis 1.600 Euro beziffert. Die beiden Fraktionen hatten die Landesregierung in einer Großen Anfrage aufgefordert, konkrete Zahlen vorzulegen. Das Bildungsministerium hatte jedoch darauf verwiesen, dass dazu „keine Erkenntnisse“ vorlägen. 10


CDU und Grüne rufen die Landesregierung unterdessen auf, das Mitte 2024 auslaufende Programm der Perspektivschulen fortzusetzen und um eine stärkere Anbindung an Kitas und die Jugendhilfe zu erweitern. Das 2019 aufgelegte Programm soll Schulen an sozialen Brennpunkten stärken. Dafür stehen insgesamt rund 50 Millionen Euro bereit, die die Schulen in zusätzliches Personal und eigene Projekte investieren können. 62 Schulen im ganzen Land sind beteiligt. Schwerpunkte sind Kiel (zwölf Standorte) und Lübeck (elf). Das Konzept habe sich hervorragend entwickelt, so die Koalitionsfraktionen.


TOP 16 Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/804), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Angesichts eines Lehrkräftemangels im Fach Musik rufen CDU und Grüne die Landesregierung auf, bis Mitte 2024 einen Entwurf für ein Musikschulförderungsgesetz vorzulegen. Es soll den Einrichtungen mehr Planungssicherheit verschaffen und Qualitätsstandards festlegen. Zudem sollen Kooperationen der Musikschulen mit allgemein- und berufsbildenden Schulen sowie Kitas gefördert werden. Ziel sei es, das „unverzichtbare“ Fach Musik zu stärken und auf lange Sicht mehr Lehramtsstudenten für ein Studium in diesem Bereich zu motivieren. Der Landesverband der Musikschulen hat derzeit 22 Mitgliedseinrichtungen.
Laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Februar ist in den kommenden Jahren mit einem erheblichen Mangel an Musiklehrern zu rechnen. So besteht an den Grundschulen bis 2032 ein Bedarf von 973 Neueinstellungen. An den Hochschulen des Landes haben derzeit aber lediglich 65 Studenten diesen Zweig belegt. Das entspricht sieben Prozent des Bedarfs. An den Gemeinschaftsschulen können die Hochschulen den Bedarf zu 31 Prozent decken und an den Gymnasien zu 39 Prozent.


TOP 12 Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/696), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 14, 34, 39 und 42 Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/800), Mündlicher Bericht zur Umsetzung der Krankenhausreform, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/956), Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/964) und Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/968), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten 11


Freitag, 12. Mai, 10 bis 17 Uhr

TOP 37 Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/959), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Das Land soll Klima-Aktivisten, die aus Protest Straßen blockieren, für den dadurch nötigen Polizeieinsatz zur Kasse bitten. Das fordert die FDP und verweist auf entsprechende Passagen im Landesverwaltungsgesetz und in der Vollzugs- und Vollstreckungskostenverordnung. Bislang müssen die Demonstranten für das Wegtragen und das eventuell notwendige Loslösen festgeklebter Teilnehmer in Schleswig-Holstein nicht zahlen. In Berlin hingegen wird eine Gebühr fällig. Die Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ werden bundesweit zunehmend sehr kritisch betrachtet und entsprechend kontrovers diskutiert.
Bis Ende April gab es im Norden sechs derartige Aktionen: drei in Kiel, zwei in Flensburg und eine in Lübeck. Die Liberalen kritisieren, dass die Klima-Aktivisten das Demonstrationsrecht missbrauchten und die öffentliche Ordnung gefährdeten, weil sie Kranken- und Rettungswagen blockierten. Für den Polizeieinsatz sei eine Gebühr von 63 Euro pro Stunde und pro Mitarbeiter fällig, hinzu komme ein Kilometergeld pro Polizeiwagen.


TOP 7 und 41 Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/832), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/965) sowie Fachkräftemangel in Kitas, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/967), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten
Der Landtag will Änderungen am Kindertagesförderungsgesetz in Zweiter Lesung beschließen. Auf Initiative von CDU und Grünen sind Maßnahmen geplant, um den Fachkräftemangel in den Kitas zu bekämpfen. So sollen künftig sozialpädagogische Assistenten, kurz SPA, Gruppen leiten können, wenn sie über mindestens zehn Jahre Berufserfahrung verfügen und eine zertifizierte Leitungsweiterbildung nachweisen. Bislang war das Erziehern vorbehalten. Außerdem soll der Quereinstieg für Personen ohne abgeschlossene pädagogische Ausbildung erleichtert werden. Teil der Debatte soll zudem ein von der SPD geforderter Bericht zum allgemeinen Fachkräftemangel sein.
Im Kita-Gesetz sollen zudem Regelungen verankert werden, um eine verlässliche Betreuung von Kindern im letzten Kindergartenjahr zwischen dem Schuljahresbeginn und dem Einschulungstermin – die sogenannte Augustlücke – besser gewährleisten zu können. Weiterhin ist eine Verlängerung der Maßnahme vorgesehen, die Gruppenstärke bei Bedarf auf 25 Kinder anzuheben.
Der Gesetzentwurf der Koalition wurde im Sozialausschuss von den Oppositionsfraktionen abgelehnt. Der SSW kritisierte in den Beratungen etwa, dass nicht jedes Mittel legitim ist, das mehr 12


Personal in Kitas bringt. Hier setzte auch die Gewerkschaft GEW an und kritisierte nach einer Anhörung: „Wir lösen den Personalmangel in den Kitas nicht, indem wir die Qualifikation für das Personal herunterschrauben“, sagte die Landesvorsitzende Astrid Henke. Die Koalitionspläne sehen unter anderem vor, dass Personen mit einer anderen Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen wie einer Zusatzqualifizierung in der frühkindlichen Bildung und Betreuung als Zweitkraft in einer Kita arbeiten können.
Mit ihrem Berichtsantrag zum Fachkräftebedarf will die SPD von der Landesregierung über das Ausmaß des derzeitigen Mangels in vielen Branchen sowie über das Ausmaß und die Gründe für die Absagen an Ausbildungsinteressierte aufgeklärt werden. Außerdem soll dargelegt werden, wie die Situation schnell verbessert werden kann.


TOP 19 Gemeinsame Beratung a) Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen b) Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen
Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/824), geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20 und 21 Schulabschluss an Förderzentren anerkennen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/826) sowie Mündlicher Bericht zu jungen Menschen ohne Schulabschluss, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/829), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 22 Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/830), geplanter Aufruf 12:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 27 Stärkung des ländlichen Raumes, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/943), geplanter Aufruf 14:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne rufen die Landesregierung auf, mehr Fördermittel des Bundes für den ländlichen Raum ins Land zu holen. Konkret geht es um den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung (SRPLE) und das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung plus (BuLE).
Der SRPLE wurde 2009 aufgelegt, als Unterstützung für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK), das wichtigste Förderinstrument des Bundes in diesem Bereich. Die Länder können Gelder aus dem SRPLE abrufen, um beispielsweise die Dorfentwicklung, die ländliche Infrastruktur, die Flurneuordnung, die Breitbandversorgung oder Kleinunternehmen der Grundversorgung zu fördern. Seit 2019 stehen jährlich 25 Millionen Euro für Schleswig-Holstein 13


zur Verfügung. Das Programm läuft Ende des Jahres aus. Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung, sich in Berlin für eine Fortsetzung stark zu machen.
Das 2015 aufgelegte BuLE fördert Beratungsangebote für Innovationen im ländlichen Bereich, etwa in den Bereichen Modellvorhaben, Wettbewerbe, Forschung und Wissenstransfer. Dafür stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium jährlich 55 Millionen Euro bereit. Die Koalitionsfraktionen im Landtag rufen die Landesregierung auf, mehr Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit mehr Mittel aus dem BuLE nach Schleswig-Holstein fließen.


TOP 26 Überarbeitung der Schengen-Regelungen: EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/942), geplanter Aufruf 14:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 29 Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/945), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 30 Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/946), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 40 Wie unsere Innenstädte zu Zentren zum Arbeiten, Wohnen und Erleben werden, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/966), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 44 und 45 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages, (Drs. 20/14 und 20/105), Berichte und Beschlussempfehlungen des Sozialausschusses (Drs. 20/815 und 20/816), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 25 Minuten 14


Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/.


Reihenfolge der Beratung der 10. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 10. Mai 2023 1 Aktuelle Stunde "Der A23-Ausbau muss als ‘überragendes öffentli- 60 10:00 ches Interesse‘ eingestuft werden" 47A+ Gemeinsame Beratung 25 11:00 47B a) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Antrag auf einstweilige Anordnung; Az. LVerfG 3/23 b) Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Abstraktes Normenkontrollverfahren; Az. LVerfG 4/23 38 Zustand der Ostsee ohne zusätzliche Einschränkungen 30 11:25 verbessern, Munitionsbergung voranbringen 15 Gesundheit schützen - nationaler Aktions- und Handlungsplan gegen 30 11:55 PFAS
8+11+ Schleswig-Holsteinisches Wohnraumschutzgesetz sowie „Junges 60 15:00 24+28 Wohnen“ in Schleswig-Holstein umsetzen, Herausforderungen für den Wohnungsbau gemeinsam meistern und EU-Gebäuderichtlinie sozial gerecht ausgestalten 13+31 Berichtsantrag Stromverteilnetzplanung sowie Landesbürgschaften 30 16:00 für kommunale Stadt- und Gemeindewerke 18 Abwasserdichtheitsprüfung nur in begründeten Verdachtsfällen 30 16:30 49 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- 30 17:00 schutzes“ (GAK) Donnerstag, 11. Mai 2023 51 Strategie zur Entwicklung der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 30 10:00 2023 – 2035 32+33 Betriebsrenten stärken – Ausnahmen vom Anpassungsverfahren 30 10:30 streichen sowie Bundesratsinitiative für einen armutsfesten Mindest- lohn – damit das Leben bezahlbar bleibt! 2 Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und 30 11:00 Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichts- organen der Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Ver- waltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen 17 Rolle der Finanzbehörden bei der Entrechtung, Ausbeutung und Deporta- 30 11:30 tion von Jüdinnen und Juden, von Sintize und Sinti sowie Romnja und Roma lückenlos aufklären 35 Klares Zeichen für mehr Eigentum: Den Bund bei der 30 12:00 15


Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer unterstützen
9+23+ Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes sowie 30 15:00 36 Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm weiter- entwickeln 16 Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz 30 15:30 12 Gesellschaft vor Verfassungsfeinden schützen 30 16:00 14+34 Stationäre Geburtshilfe in Schleswig-Holstein absichern, Mündlicher Be- 60 16:30 +39+ richt zur Umsetzung der Krankenhausreform, 42 Krankenhäuser unterstützen – Tarifabschlüsse refinanzieren und Gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung sichern Freitag, 12. Mai 2023 37 Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen 30 10:00 7+41 Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes sowie 42 10:30 Fachkräftemangel in Kitas 19 Gemeinsame Beratung 30 11:12 a) Sofortprogramm: Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule si- cherstellen b) Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen 20+21 Schulabschluss an Förderzentren anerkennen sowie Mündlicher Bericht 30 11:42 zu jungen Menschen ohne Schulabschluss 22 Politische und wirtschaftliche Bildung in den Schulen stärken 30 12:12
27 Stärkung des ländlichen Raumes 30 14:00 26 Überarbeitung der Schengen-Regelungen: 30 14:30 EU-Binnengrenzkontrollen weitestgehend einschränken 29 Verstärkte Förderung der Schulsozialarbeit 30 15:00 30 Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheits- 30 15:30 strafen 40 Wie unsere Innenstädte zu Zentren zum Arbeiten, Wohnen und Erleben 30 16:00 werden 44+45 Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche sowie 25 16:30 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

TOP Redezeit 3 Gesetz zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes 0



Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :

TOP 4 Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 5 Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie zur Änderung weiterer Rechtsvor- schriften 46 Ausweichflächen für Nonnengänse schaffen 47 Stellungnahme im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betr. Wahlprüfungsbeschwerde zur Landtagswahl am 8. Mai 2022; Az. LVerfG 2/23 16


52 Die Metropolregion innovativ und nachhaltig für eine gute Zukunft ausrichten 56 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 100c Absatz 1 Nummer 3 Strafpro- zessordnung (StPO) zum Zeitraum 2022 57 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein



Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 6 Gesetz zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans für die zur Bekämpfung der SARS-CoV-2/CO- VID19-Pandemie sowie zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des russischen An- griffskrieges gegen die Ukraine gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Hol- stein erfolgten Überschreitungen der zulässigen Kreditaufnahme 10 Länderfinanzverwaltung in Schleswig-Holstein 25 Start eines Dialogprozesses „Zukunft der Küstenfischerei“ 43 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen 48 2. Tätigkeitsbericht der Geldwäscheaufsicht beim Finanzministerium für den Zeitraum 2020 bis 2022 50 Bericht zur Förderung der Nachbarsprache Dänisch 53 Mündlicher Bericht zur Einrichtung von 20 Partnerschaften zwischen deutschen und dänischen Oberstufenschulen 54 Bericht zum Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule 55 Bericht der Landesregierung zur Lage der Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein 2023