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11.05.23
13:59 Uhr
CDU

Claus Christian Claussen: TOP 32+33: Das System funktioniert

Betriebsrenten | 11.05.2023 | Nr. 174/23
Claus Christian Claussen: TOP 32+33: Das System funktioniert Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
wir beraten jetzt zwei Anträge des SSW, für die das Land keine Zuständigkeit hat. Gleichwohl – wir wollen uns der Diskussion nicht verschließen und ich möchte folgendes anmerken.
1. Als erstes ist da die Forderung nach einem armutsfesten Mindestlohn, damit soll das Leben bezahlbar bleiben.
Das war im Grunde der Ausgangspunkt in der Mindestlohndebatte und der Bundesgesetzgeber hat seine Antwort darauf mit dem Mindestlohngesetz gegeben. § 9 des Gesetzes schreibt vor, dass die Mindestlohnkommission bis zum 30.06.2023 über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohnes zum 01.01.2024 zu beschließen hat. Der SSW fordert, dass diese Entscheidung jedes Jahr und nicht – wie im Gesetz vorgesehen - alle zwei Jahre zu treffen ist. Das scheint mir ein zu kurzer Zeitraum zu sein, um die Eignung der festgesetzten Mindestlohhöhe zu überprüfen.
Denn die Mindestlohnkommission soll nach § 9 Abs 2 folgendes leisten:
„(2) Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.“
Und in Abs 4 heißt es weiter:
„(4) Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.“



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Ich denke, dass die Arbeit der Kommission damit hinreichend klar definiert ist. Sie ist meines Erachtens auch nicht gehindert, Zwischenberichte abzugeben, was in Zeiten von hoher Inflation wohl auch angebracht wäre. Ich glaube aber auch, dass die Kommission durch ihre Besetzung mit den Vertretern der Tarifparteien und die wissenschaftliche Begleitung, diese Anforderungen sehr viel besser gerecht wird, als wenn die Höhe des Mindestlohns frei nach dem Motto - wer bietet mehr? – durch politisch motivierte Forderungen aus Bundes- oder Landtagen festgelegt wird.
2. Bei den Betriebsrenten zeigt sich ein ähnliches Bild: Das Betriebsrentengesetz legt in § 16 fest, dass die Höhe der Betriebsrenten regelmäßig, alle drei Jahre, überprüft werden müssen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert zu erhöhen.
Dies Ausnahme möchte der SSW jetzt abschaffen. Auch das scheint mir nicht wirklich vorteilhaft zu sein.
Zum einen nicht für die Arbeitgeber, da der Prozess der Überprüfung einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und das Ergebnis für die Arbeitnehmer keineswegs besser sein muss, als die pauschale Anpassung. Denn der Arbeitgeber hat hierrüber nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist. Dass kann eben auch dazu führen, dass eine Anpassung zu Recht nicht stattfindet. Dann ist den Arbeitnehmern mit der jährlichen, einprozentigen Anpassung sehr viel mehr geholfen. Bei der niedrigen Inflation der vergangenen Jahre dürften also die Leistungsempfänger von der Regelung eher profitiert haben.
Und hinzu kommt: der Arbeitgeber kann natürlich auch weit höhere Anpassungen vornehmen: So meldet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung am 13.02.2023: „Thyssenkrupp Steel: Betriebsrenten steigen um 14,25 Prozent.“
Das zeigt, dass das System funktioniert und der Antrag des SSW nach meiner Auffassung deshalb nur mehr Bürokratie ohne echten Nutzen bedeutet.
Aber, wie ich zu Beginn schon sagte: wir wollen uns der Diskussion nicht verschließen. Deshalb beantrage ich, beide Anträge in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!



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