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11.05.23
16:14 Uhr
B 90/Grüne

Uta Röpcke zum Musikschulfördergesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 16 – Förderung von Musikschulen durch ein Musik- schulfördergesetz Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Uta Röpcke: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 149.23 / 11.05.2023



Musikförderung ist wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe
Sehr geehrte Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
„Mut und Hoffnung“ - unter diesem Motto findet in dieser Woche zum zehnten Mal die „Folk Baltica“ statt. Beim Eröffnungskonzert vergangenen Samstag in Sønderborg stan- den neben Profi-Musiker*innen auch viele Kinder und Jugendliche auf der Bühne, an In- strumenten, im Chor oder mit selbstverfassten, nachdenklichen und hoffnungsvollen Tex- ten. Es war das lebendigste und berührendste Konzert, das ich in diesem Jahr hören durfte: Ein beeindruckendes Miteinander der Künstler*innen auf der Bühne, das Hoffnung macht.
Auch bei diesem Festival gibt es eine Vielzahl von Ehrenamtlichen zwischen Deutschland und Dänemark, die dies alles erst möglich machen – und es während der Pandemie sehr schwer hatten. Dafür danke ich allen daran Beteiligten ausdrücklich und von ganzem Herzen.
Möglich ist das bei der Folk Baltica durch die Freiheiten, die der Festival-Charakter bietet, und durch die Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig in Kooperation mit der Syd- dansk Folkemusiktalentskole und diversen Sponsoren und Förderungen, auch vom Land Schleswig-Holstein.
In Kunst und Kultur darf, ja muss sogar, experimentiert werden. Musikalische Experi- mente erweitern unsere Gedanken- und Erfahrungshorizonte, eröffnen neue Perspekti- ven. Aber: Wer den Sprung ins Experiment wagt, braucht einen sicheren, festen Boden, Seite 1 von 3 um überhaupt springen zu können. Damit Künstler*innen, Veranstalter*innen oder Ver- eine diese für uns alle so wichtigen Experimente wagen können, braucht es solide Grund- lagen. Ein Musikschulfördergesetz schafft diese Grundlagen. Es schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und sichert so auch mögliche Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen.
Es ermöglicht nachhaltige kulturelle Bildung, im schulischen Ganztag, aber auch im au- ßerschulischen Kontext. Gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig- Holstein mehr Planungssicherheit und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstan- dards. Uns ist die Musikförderung wichtig, denn sie ist wesentlicher Bestandteil von kul- tureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.
Seit 2021 gibt es in Schleswig-Holstein am Nordkolleg in Rendsburg außerdem das Kom- petenzzentrum für musikalische Bildung, das mit seiner Vernetzung verschiedener Ko- operationspartner ebenfalls eine wichtige Rolle in der Musikförderung im Land über- nimmt. Mit dem Musikschulfördergesetz wollen wir eine noch umfassendere Musikförde- rung erreichen, von der alle profitieren. Unser Antrag greift damit mittelbar auch die Prob- lematik des Lehrer*innenmangels im Fach Musik auf. Nur wer sich früh mit Musik be- schäftigt und eine Verbindung dazu aufbaut, vielleicht sogar eine Leidenschaft für die Musik entwickelt, kann sich später Musik auch als Beruf vorstellen. Im Landesjugendor- chester mitzuspielen macht schon in jungem Alter erfahrbar, wie ein späteres Leben als Berufsmusiker*in aussehen könnte und ob es zum eigenen Lebensentwurf passt. Der Landesmusikrat hat einen 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei Musiklehrer*innen erstellt, der hilfreiche Anregungen liefert und bei der Ausarbeitung des Gesetzes Berücksichtigung finden sollte.
Nicht nur die Musikförderung im Speziellen, sondern auch die Kulturförderung im Allge- meinen muss verlässlich, institutionell, strategisch und dynamisch sein - nur so können wir die Kultur in unserem Land zukunftsfest und krisensicher machen. Dies dient auch der Nachhaltigkeit und festigt breite Kooperationen mit kulturnahen Akteur*innen wie den Schulen. Wir haben ein Bibliotheksgesetz, ein Denkmalschutzgesetz und möchten nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, ein weiteres Element für einen langen Weg hin zu einem Kulturfördergesetz, wie es der SSW nun fordert.
Aber ein gutes und umfassendes Kulturfördergesetz lässt sich nicht bis zum 2. Quartal 2024 realisieren, wenn wir den vor über 10 Jahren begonnenen Weg des Kulturdialogs so weitergehen wollen. Und das sollten wir unbedingt, das haben die Erfahrungen in den Bundesländern gezeigt, die bereits eine Kulturgesetzgebung auf den Weg gebracht ha- ben.
Unser Weg hin zu einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung der Kulturförderung in Schleswig-Holstein ist daher aus unserer Sicht zielführender, weil nach und nach die Rahmenbedingungen der Kulturakteur*innen durch eine gemeinsam Prioritätensetzung verbessert werden und gleichzeitig die Musikförderung bei uns im Land schon auf dem Weg dahin gestärkt wird.
Und auch der Vorschlag der FDP, den Zeitrahmen insgesamt zu verkürzen und als Ziel- marke das 04. Quartal 2023 zu setzen, wird dem hohen Anspruch des Vorhabens nicht gerecht. Das Ministerium befindet sich unter Beteiligung der Kulturverbände aktuell in einem Leitlinienprozess, dessen Ergebnisse in das Gesetz unbedingt noch mit einfließen sollten.


2 Aber wenn wir uns im Ziel einig sind, können wir über den besten Weg dahin auch gerne noch weiter im Ausschuss beraten. Und wenn Sie noch nicht überzeugt davon sind, dass es Musikförderung in unserem Land braucht, empfehle ich Ihnen: Lassen Sie sich in den nächsten Tagen auch noch von der Folk-Baltica mit Konzerten in Ihrer Region inspirieren.
Vielen Dank! ***



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