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12.05.23
11:40 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zum Kindertagesförderungsgesetz und Fachkräftemangel

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 7 + 41 – Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes; Fachkräftemangel in Kitas Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Catharina Nies: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 154.23 / 12.05.2023


Schwarz-Grün steht konsequent an der Seite der Kinder, Eltern und Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Kitas und unsere Kindertagespflege sind Kinderorte: Sie stehen hier im Mittel- punkt. Sie müssen hier geschützt sein, Aufmerksamkeit bekommen, Raum für Individua- lität, mit Zeit und Spaß lernen können und sich entwickeln dürfen.
Und um das zu gewährleisten, brauchen wir zufriedene Fachkräfte und wir benötigen ausreichend Personal. Es muss uns also gelingen, Arbeitsbedingungen zu verbessern, Qualitätsstandards zu sichern und den Fachkräftemangel gleichzeitig in den Griff zu be- kommen. Das ist gar nicht einfach!
Und es geht auch nicht nur um das fehlende Personal in der Kita, sondern auch um die fehlenden Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen. Gerade sehen wir es am Beispiel Dithmarschen. Und es ist völlig klar, dass wir um jeden Ausbildungsplatz kämpfen müs- sen, um jede geeignete Bewerbung, um jede neue PiA-Klasse und um jede Fachkraft, die wir für unser Kita-System gewinnen können.
Und unsere Ministerinnen tun genau das. Mit dem Handlungsplan Lehrkräftegewinnung und mit der Fachkräfte-Stärken-Strategie.
Und konkret in Dithmarschen wird gerade alles versucht, um übergangsweise alternati- ves Lehrpersonal zu finden und unversorgte Bewerber*innen an anderen Fachschulen unterzubringen. Auch das zeigt: Wir sind fest entschlossen in dieser schwierigen Ge- mengelage, die bestmögliche KiTa-Politik zu gestalten. Seite 1 von 3 Und dafür brauchen wir einen ganzen Instrumentenkoffer - ausdifferenziert und viel- schichtig. Über gesetzliche Änderungen wie mit unserem heute vorliegenden Mai-Paket, über die Anpassung der Personalqualifizierungsverordnung im Nachgang, über den Aus- bau der Förderrichtlinie und über den Notkredit und zusätzliche Haushaltsmittel.
Es gibt nicht die eine Antwort. Es wird keine einfachen Antworten auf derart komplexe Fragen geben. Und wer das suggeriert, will entweder Wahlkampf machen oder steckt einfach nicht tief genug im Thema. Und nun wieder mit der Gießkanne Geld an alle Eltern verteilen zu wollen, einkommensunabhängig, wie heute von der FDP erneut vorgeschla- gen, hilft uns in der Fachkräftefrage und bei der Entlastung der Kitas nicht weiter.
Mit dem Haushalt 2023 haben wir fünf Millionen Euro für dieses Jahr und ab 2024 dann strukturell zehn Millionen Euro jedes Jahr zusätzlich für den Fachkräfteausbau im Bereich Erziehung und frühkindliche Bildung eingestellt. Und ja, werte SPD, FDP und SSW, weil Sie den Begriff jetzt so oft bewegt haben, das ist eine Personalgewinnungsstrategie, was sonst? Erhebliche Mittel fließen dabei in den Ausbau der Ausbildungskapazitäten und in eine erhöhte Ausbildungsvergütung.
Außerdem haben wir angekündigt, den Tarifabschluss von vor drei Wochen schnellst- möglich umzusetzen und stellen dafür bis 2025 165 Millionen Euro zusätzlich ein. Und danach jährlich 70 Millionen Euro. Und hier werden wir übrigens dafür sorgen, dass die Steigerung auch den Kindertagespflegepersonen zugutekommen wird. Die Anerkennung der Arbeit, die auch dort geleistet wird, ist mir persönlich sehr wichtig.
Gleichzeitig werden wir den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages damit beauftragen zu beurteilen, ob und wie eine gesetzliche Regelung für eine künftige, gegebenenfalls automatische Anpassung möglich wäre.
Und wir sehen, in welcher schwierigen Lage Familien mit Kindern und geringem Einkom- men sind. Deshalb verlängern wir die Ausweitung der sozialen Ermäßigung der Kita-Bei- träge, die Teil unseres Landesentlastungspakets im Herbst war, um ein weiteres Jahr bis Sommer 2024. Damit entlasten wir Familien, die es besonders benötigen, weiterhin ge- zielt. Auch dies planen wir für das Juni-Paket.
Die Praxisorientierte Ausbildung für Erzieher*innen mit Ausbildungsvergütung bauen wir weiter aus. Denn eine attraktive Ausbildung braucht faire Bedingungen. PiA hat im letzten Jahr erstmalig eine Landesförderung im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Diese verdop- peln wir nun auf 800 Euro monatlich pro Person und erhöhen die Platzanzahl. Und 21 zusätzliche Lehrer*innenstellen kommen an die Berufsbildenden Schulen. Ganz neue Anreize setzen wir in der zweijährigen SPA-Ausbildung, mit Ausbildungsvergütung. Die Erprobung von PiA-SPA läuft ab August 2023 an voraussichtlich neun Fachschulen.
Das Land wird für die gesamte Ausbildungszeit monatlich 600 Euro pro Auszubildenden dazu geben, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer Kita geschlossen wurde. Insgesamt wachsen die SPA-Klassen in Schleswig-Holstein von 59 auf 69 zum kommenden Schul- jahr an und die Erzieher*innen-Klassen von 57 auf 60 Klassen. Wir werden dann also fast 3.300 angehende SPAs und voraussichtlich mehr als 3.800 angehende Erzieher*innen in der Ausbildung haben.
Wir stärken den Quereinstieg. Damit gewinnen wir wahrscheinlich nicht so viel Fachper- sonal wie über den Ausbau der Ausbildungskapazitäten, aber es ist eine Maßnahme im Gesamtgefüge. Der Quereinstieg von nicht-pädagogischem Personal wurde übrigens
2 nicht neu erfunden. Er wurde bereits unter Heiner Garg als Sozialminister auf den Weg gebracht. Danke dafür.
Wir erweitern nun die bestehende Regelung um Personen aus den Tätigkeitsfeldern Mu- sik, Sport, Gesundheit, Bewegung und Naturwissenschaften, die natürlich vorher eine pädagogische Nachqualifizierung absolvieren müssen.
Wir ermöglichen sozialpädagogischen Assistent*innen den Aufstieg zur Gruppenleitung. Voraussetzungen hierfür sind zehn Jahre Berufserfahrung und eine 480-stündige Lei- tungsqualifizierung. Das schafft eine neue Perspektive. Die Sorge, wir hätten dann noch weniger Zweitfachkräfte im System, halte ich für unbegründet. Im Gegenteil: Wenn wir uns anschauen, wie kurz die Verweildauer von SPA derzeit ist, dann müssen wir unbe- dingt Anreize schaffen, um die Attraktivität zu erhöhen. Wer engagiert ist, braucht auch Entwicklungschancen.
Wir etablieren eine Melde- und Einbeziehungspflicht von Jugendhilfe und Eingliederungs- hilfe drei Wochen vor einer von Kita-Trägern geplanten Beendigung von Betreuungsver- trägen von Kindern mit Behinderung, um sicher zu gehen, dass Inklusion vor Ort gestärkt wird. Die Kreise, die schnell damit sind ein kreisweites Kompetenzteam Inklusion aufzu- bauen, haben damit ein starkes Begleitinstrument, um mit der jeweiligen Kita vor Ort nach Lösungen zu suchen. Die Fördergrundlage hierfür hat Ministerin Touré bereits im letzten Jahr geschaffen.
Wir entlasten die Kitas von dem Risiko finanzieller Rückforderungen im Fall von Perso- nalausfällen. Diese liegen zeitweise außerhalb des Planbaren, zum Beispiel bei hohen Krankheitsständen, aber auch bei einem mehrmonatigen Berufsverbot durch Schwan- gerschaft. Deshalb stellen wir nun gesetzlich klar, dass Kreise dann kein Geld rückfordern dürfen, wenn Kita-Personal ausfällt, sie aber grundsätzlich über eine ausreichende Per- sonalausstattung mit Fachkräften verfügen.
Und nein, wir geben den Ermessensspielraum hierbei nicht komplett an die Kreise und kreisfreien Städte durch eine „Kann-Regelung“ ab. Und ich will Ihnen auch gerne sagen, warum. Eine „Kann-Regel“ ist und bleibt eine „Kann-Regel“. Sie bedeutet, dass ein Rück- forderungsanspruch komplett ausgesetzt werden könnte. Sie bedeutet aber auch, dass ein Rückforderungsanspruch weiterhin voll geltend gemacht werden könnte.
Beide Varianten sind nicht das, was wir wollen: Wir wollen das Rückforderungsrisiko lan- desweit einheitlich und planungssicher für unsere Kitas in den beschriebenen Fällen mi- nimieren. Mit dem neuen Paragrafen 35 geben wir Sicherheit in alle Richtungen, ohne den Anspruch auf die Einhaltung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auszuhebeln.
Wir schließen die Augustlücke, denn Eltern haben über das SGB VIII einen bundesge- setzlichen Betreuungsanspruch in einer Kindertageseinrichtung bis zum Schuleintritt. Und das stellen wir heute klar und geben eine Vorlaufzeit, um die Regelung dann 2024 voll umzusetzen.
Ich glaube, es wird deutlich: Schwarz-Grün steht konsequent an der Seite der Kinder, der Eltern und Kitas in unserem Land.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
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