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14.06.23
12:05 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 3: Kreditaufnahme und Tilgung sind zwei Seiten derselben Medaille

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 14. Juni 2023
Beate Raudies: Kreditaufnahme und Tilgung sind zwei Seiten derselben Medaille TOP 3: Entwurf eines Gesetzes zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans für die zur Bekämpfung der SARS-CoV-2/COVID19-Pandemie sowie zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erfolgten Überschreitungen der zulässigen Kreditaufnahme (Drs. 20/734, 20/953 (neu))
„In der Nacht vom 29. auf den 30. Oktober 2020 konnte ich nicht schlafen. Das war die Nacht vor der Sitzung des Landtages, in der wir einen Notkredit in Höhe von 4,5 Milliarden Euro beschließen mussten.
Ich mache schon lange Finanzpolitik, und ich habe schon viel erlebt: Bankenkrise, Haushaltssperren, Kassenkredite, Zinskrise, Haushaltsdefizite, Wiederbesetzungssperren und nicht zu vergessen: die Abwicklung der HSH-Nordbank.
Wir standen am Beginn der Pandemie. Niemand hatte Zweifel, dass es sich um eine außerordentliche Krisensituation handelte. Aber ein Notkredit! Eine Ausnahme von der verfassungsrechtlich geregelten Schuldenbremse in dieser Höhe – das brachte mich um den Schlaf.
Dem Beschluss gingen intensive Verhandlungen voraus zwischen Regierung und Opposition. Denn unsere Verfassung legt in Art. 61 Abs. 3 für einen Notkredit hohe Grenzen, ein Zustimmungsquorum fest. Zwei Drittel aller Abgeordneten müssen ja sagen, also in der Regel Abgeordnete von Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Das Quorum zwingt Regierung und Opposition zur Zusammenarbeit. Weil es sich um eine Notlage handelt, sollen politische Unterschiede zurückstehen. Regierung und Opposition müssen sich einigen! Das ist übrigens längst nicht in allen Ländern so. In derselben Vorschrift - Art. 61 Abs. 3 S.2 - regelt unsere Verfassung auch die Rückzahlung des Kredits. Diejenigen, die neue Schulden beschließen, müssen auch festlegen, wann und wie sie zurückgezahlt werden.


1 Der Wissenschaftliche Dienst zitiert in seinem Gutachten aus einem Antrag aller Fraktionen zur Verfassungsänderung in der 17. Legislaturperiode: „Darüber, welcher Zeitraum als angemessenen anzusehen ist, hat das Parlament in Ansehung der Größenordnung der erhöhten Kreditaufnahme sowie der konkreten konjunkturellen Situation zu entscheiden“ Kreditaufnahme und Tilgung sind zwei Seiten derselben Medaille! Deswegen ist auch für den Beschluss über das Tilgungsgesetz eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Die Zweidrittelmehrheit können die Regierungsfraktionen nun selbst liefern. Vielleicht haben Sie es deshalb auch nicht nötig, mit der Opposition über den Inhalt des Gesetzentwurfes zu sprechen – Schade! Denn das Gesetz bindet uns für 30 Jahre. Wir schränken die finanzpolitischen Entscheidungsspielräume des Landtages für mehr als eine Legislaturperiode ein. Egal wer dann mit welchen Mehrheitsverhältnissen regiert. Egal, welche Aufgaben dann zu bewältigen sind. Das wäre ein Gespräch aller Fraktionen wert gewesen!
Wir haben gemeinschaftlich über die Aufnahme der Kredite entschieden. Das sollten wir auch für den Tilgungsplan tun. Dazu ist schwarz-grün leider nicht bereit gewesen. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf nicht zu.“



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