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14.06.23
13:39 Uhr
B 90/Grüne

Dirk Kock-Rohwer zum Gesetzentwurf über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt der feuerwehrpolitische Sprecher der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dirk Kock-Rohwer: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 188.23 / 14.06.2023

Ehrenamtliche Helfer*innen unterstützen und fördern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
über den Sinn und Zweck der Feuerwehren brauche ich hier sicher nicht zu sprechen. Mein Dank gilt all jenen oftmals freiwilligen Helfer*innen, die täglich bereit sind, zu unse- rem Schutz in den Einsatz zu gehen. Aber woher kommen diese Menschen, woher kommt der Nachwuchs?
In der vorliegenden Gesetzesänderung geht es um die Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Bis zum heutigen Tag ist jede Ausbildung in Sachen Kinder – oder Jugendwehr ein reines Privatvergnügen. Es besteht kein Anspruch auf Verdienst- ausfall, kein Anspruch auf Bildungsurlaub und für den Landesfeuerwehrverband als aus- führendes Organ der Bildung auch kein Anspruch auf öffentliche Mittel für die Schulun- gen. Diese wurden bisher aus Spendenmitteln finanziert.
Aber von welcher Organisation sprechen wir hier eigentlich? In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 430 Jugendwehren, mit mehr als 10.000 Kindern und Jugendlichen in den Kinderabteilungen mit Jungen und Mädchen ab 6 Jahren und in den Jugendfeuerwehren, die ab der Altersstufe von 10 Jahren hier aktiv werden können. Natürlich nicht im Einsatz- geschehen, das ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Schon hier zeigt sich die große Aufgabe der Jugendabteilungen. Gerade in Zeiten gerin- gerer Akzeptanz von Freiwilligendiensten können hier Kinder und Jugendliche für die Auf- gaben der Feuerwehr begeistert werden und viele finden so auch den Übergang in die aktiven Wehren, wo Nachwuchs egal welchen Alters immer dringend gesucht wird. Seite 1 von 2 Aber was wird jetzt durch die Gesetzesänderung geregelt? Wir geben Kinder und Ju- gendliche in die Hände von zumeist jungen Erwachsenen. Dort sollen sie in feuerwehr- technischen Dingen spielerisch angelernt werden, gleichzeitig haben die Ausbilder*innen eine hohe soziale und pädagogische Verantwortung. Dafür muss die notwendige Schu- lung erfolgen. Bis jetzt geschah dies durch hohes eigenes Engagement, zumeist unent- geltlich in der Freizeit oder im Urlaub.
Das ändert sich mit diesem Gesetzentwurf. Durch die Anerkennung des Landesfeuer- wehrverbandes als Ausbildungsträger müssen die Lehrgänge nicht mehr aus Spenden finanziert werden. Die Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Bereich der Jugendwehren wird nun als Bildungsurlaub anerkannt, die Arbeitgeber müs- sen Mitarbeiter*innen freistellen und der Verdienstausfall wird entschädigt. Die Arbeit und insbesondere die Aus- und Weiterbildung dieser ehrenamtlichen Helfer*innen zu unter- stützen und zu fördern, soll hiermit geregelt werden.
Mein Dank gilt all denen, die die Aufgabe der Betreuung der Kinderabteilungen und der Jugendfeuerwehren übernehmen. Denen, die es bis jetzt ohne große Unterstützung auf sich nehmen und denen, die es in Zukunft zumindest mit ein wenig mehr Hilfe tun werden. Sie leisten einen großen Beitrag für die Sicherstellung des Schutzes für uns alle in der Zukunft. Und nicht zu unterschätzen ist der Einfluss, den diese Gruppen auch auf die Sozialisierung der Kinder und Jugendlichen haben. Danke für euer Engagement! Arbei- ten im Team hilft später sogar in der Politik.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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