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14.06.23
17:04 Uhr
CDU

Ole-Christopher Plambeck: TOP 9: Die Steuerverwaltung für die Zukunft weiterentwickeln

Länderfinanzverwaltung | 14.06.2023 | Nr. 217/23
Ole-Christopher Plambeck: TOP 9: Die Steuerverwaltung für die Zukunft weiterentwickeln Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
da ich seit knapp 20 Jahren beruflich mit den unterschiedlichsten Finanzämtern zu tun habe, erlaube ich mir ein kleines Urteil über die Arbeit in den Finanzämtern. Meines Erachtens gehören die Finanzverwaltungen mit zu den leistungsfähigsten Verwaltungen im Land. Daher möchte ich zu Beginn einen großen Dank an die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Finanzämtern im Land aussprechen. Sie machen einen sehr guten Job trotz immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen. Sei es die laufenden Rechtsänderungen, immer neue Urteile, eine immer internationalere Vernetzung, neue Geschäftsmodelle und neue Aufgaben, wie z.B. die Grundsteuerreform.
Dazu kommt der im Jahr 2011 auferlegte Personalabbaupfad, um das damalige Haushaltsdefizit abzubauen. Dabei war die Finanzverwaltung seinerzeit besonders betroffen, sodass in der Steuerverwaltung bis 2020 insgesamt 321 Stellen abgebaut worden sind. Übersetzt bedeutet das, dass im Land fast ein komplettes Finanzamt eingespart wurde. Die Arbeit ist aber nicht weniger, sondern eher mehr und komplexer geworden. Ich ziehe daher meinen Hut vor der Leistung die vor Ort erbracht wird. Dabei muss man auch wissen, dass die Arbeit im Finanzamt nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist, insbesondere wenn die Auseinandersetzungen bei Betriebsprüfungen, in den Veranlagungen oder in der Rechtsbehelfsstellen auch mal persönlich werden.
Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen, dass der Personalbedarf aktuell höher ist, als es Stellen gibt. Nach der aktuellsten Personalbedarfsberechnung liegt der Bedarf bei ca. 4.286,1 Arbeitskräften, dem zum Stichtag 01.07.2022 rund 3.546 Haushaltsstellen gegenüberstehen. Der Fehlbedarf von 740,1 Stellen heißt also, dass fast zwei Finanzämter im Land fehlen.
Festgestellt wurde auch, dass regelmäßig Personen vor Eintritt in den Ruhestand aus der Steuerverwaltung ausscheiden. Dabei handelt es hier um einen Beruf, wo durchaus längeres Arbeiten möglich sein sollte, hier müssen die Gründe genau untersucht werden, um dann entsprechende Maßnahmen einzuleiten, da gerade auch die Älteren durch ihre Erfahrungen einen großen Mehrwert bieten.

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Auf der anderen Seite muss natürlich für Nachwuchs gesorgt werden. 2018 hat Jamaika das bereits umgesetzt und die Anwärterstellen seitdem erhöht. Zudem wurde mit der Einführung der sogenannten Allgemeinen Veranlagungsstellen oder des Finanzamtes für Zentrale Prüfungsdienste die Effizienz und Wirtschaftlichkeit gesteigert.
Trotz vieler in den Antworten zur Großen Anfrage beschriebenen Effizienzsteigerungen bleibt ein großes Problem die Fachkräftemangel in der Steuerverwaltung. Dies kann meines Erachtens nur durch eine Attraktivitätssteigerung des Berufes erfolgen, wobei das Thema bereits durch viele Maßnahmen angegangen worden ist. Zum zweiten muss natürlich eine gute digitale Ausstattung und Automatisierung erfolgen. In der Steuerberatung ist die reine digitale Kanzlei, die mit Automatisierungen arbeitet, keine Seltenheit mehr. Dies muss zunehmend in der Steuerverwaltung erfolgen. Ein Schlüssel wird dabei der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sein. Denn der Großteil der benötigten Daten liegen digital vor. Es fehlt aber an einer intelligenten Vernetzung. Da aber die verwendete Software im Konsensverbund mit Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt wird, muss zwingend über die Verknüpfung von Daten und die automatisierte Veranlagung und damit auch eine Amtsveranlagung in Zukunft erfolgen. Spätestens zur neuen Hauptfeststellungszeitpunkt zur Grundsteuer auf den 01.01.2029 muss dies umgesetzt sein und durchgeführt werden können.
Ohne eine qualifizierte Steuerverwaltung ist kein Staat zu machen, denn die Steuerverwaltung sichert das Steueraufkommen des Staates und gewährleistet eine gleichmäßige Besteuerung. Daher lohnen sich Investitionen in die Steuerverwaltung.
Ich bin dem SSW dankbar, dass er diese Große Anfrage gestellt hat und ich bin dem Finanzministerium für die umfassenden Antworten dankbar.
Fünf Minuten Redezeit sind viel zu kurz für dieses Thema, daher schlage ich vor, die Drucksache zur abschließenden Beratung in den Finanzausschuss zu überweisen.
Vielen Dank.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de