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14.06.23
17:33 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 16: Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 14. Juni 2023
Beate Raudies: Wer die Lippen spitzt, muss auch pfeifen! TOP 16: Bundesratsinitiative zur Änderung des Kreditwesengesetzes (Drs. 20/995)
„Zu Beginn leihe ich mir Worte unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz: „Ich bin überzeugt, dass Politik, Wirtschaft, Gesellschaft davon profitieren, wenn Frauen gleich viel zu sagen haben.“ Das ist auch meine Überzeugung, und es ist auch die Überzeugung der SPD-Landtagsfraktion. Deswegen haben wir in der letzten Sitzung für die Parität, also die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Verwaltungsräten der Sparkassen gestimmt. Das Gesetz gilt für acht unserer 11 Sparkassen, nämlich für die in öffentlich-rechtlicher Struktur. Es lässt aber die SH- Besonderheiten außer Acht: Bei uns gibt es auch privatrechtlich organisierte Sparkassen, nämlich Aktiengesellschaften, AGs. Für die gilt unser Gesetz nicht.
Der Landesregierung ist das durchaus bewusst. In der Gesetzesbegründung weist sie darauf hin, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsräte dieser AGs über das Aktiengesetz geregelt wird. Ein Blick ins Aktiengesetz zeigt: Seit 2016 gilt für die Aufsichtsräte von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eine verbindliche Geschlechterquote in Höhe von 30 Prozent. Das heißt aber: Die Sparkassen-AGs aus SH fallen nicht unter die Quoten des AktG. Und diese sind niedriger als unsere landesgesetzlichen Regelungen. Andere Geldinstitute, etwa die V+R-Banken oder Privatbanken, fallen auch nicht unters Aktienrecht.
Insgesamt ist der europäische Bankensektor noch weit von einer Gleichstellung der Geschlechter in den Führungsetagen entfernt. Die Boston Consulting Group zeigt in ihrer BCG- Gleichstellungsstudie 2022: Der Frauenanteil in den Vorständen der 50 größten börsennotierten Banken in Europa ist zwar gestiegen, beträgt per Ende 2021 aber gerade einmal 22 Prozent. Wenn es in dem Tempo weitergeht, würde es weitere 10 Jahre dauern, bis eine gleichberechtigte Vertretung in den Vorständen erreicht ist. Das reicht uns nicht!
Darum zurück aufs deutsche Parkett: Wir sind davon überzeugt, dass es verbindliche Vorgaben zur gleichberechtigten Teilhabe braucht. Für alle Geldinstitute verbindlich sind die Regeln des Kreditwesengesetzes (KWG). Deswegen unterstützen wir den Antrag des SSW. Das ist eine gute

1 Gelegenheit, das Thema Parität auf die nächste Ebene zu ziehen. Ich bin überzeugt davon, dass wir dort UnterstützerInnen finden werden. Einen habe ich zu Beginn meiner Rede zitiert.“



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