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16.06.23
14:06 Uhr
FDP

Bernd Buchholz zu TOP 13 "Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen"

16.06.2023 | Recht
Bernd Buchholz zu TOP 13 "Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen" In seiner Rede zu TOP 13 (Stärkere Einbindung der Gerichtshilfe und freier Träger bei Ersatzfreiheitsstrafen) erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„Das Thema Ersatzfreiheitsstrafen zu reduzieren ist ein richtiges Thema. Es eint uns glaube ich auch alle hier, dass es hoch sinnvoll ist, Ersatzfreiheitsstrafen insgesamt eigentlich so gut wie gegen null zu bringen, weil es unsinnig ist, die Gerichte und die Gefängnisse damit zu belasten, dass Geldstrafen, die ausgeworfen oder ausgeurteilt worden sind, in Form von Freiheitsstrafen abgeleistet werden.
Nun muss man allerdings auch dazu sagen, dass Schleswig-Holstein, was das angeht, auch im Bundesvergleich heute schon ziemlich gut dasteht.
Zu Beginn des Jahres 2020, es sind ja immer Stichtags-Betrachtungen, waren es in Baden- Württemberg 543 Ersatzfreiheitsstrafen-Inhaftierte, in Bayern 650 und in Schleswig-Holstein 78. Also wir sind da schon auf einem sehr guten Weg, auch weil wir ein sehr gutes Gesetz, das Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz im Lande haben. Allerdings ist es Kollege Claussen, und da waren sie einmal maßgeblich dafür verantwortlich das umzusetzen, durchaus so, dass viele der Dinge, die in diesem guten Gesetz drinstehen, so nicht unbedingt immer zur Anwendung kommen. Wir haben das hier gerade in einer Anhörung erlebt. Nach der Katastrophe von Brokstedt, haben uns die Vertreterinnen und Vertreter der Strafverteidiger aber auch diejenigen aus der Straffälligenhilfe freundlich vorgetragen, dass so viele Punkte, die im Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz geregelt sind, in der Praxis nicht umgesetzt werden, weil die Menschen dafür nicht da sind und das Geld fehlt.
Und hier habe ich einfach Nachfragebedarf, denn ich bin auch dafür, frühzeitig jemanden, der zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, darauf hinzuweisen, dass man sie gegebenenfalls auch durch gemeinnützige Arbeit ableisten kann usw..
Wer das aber verpflichtend durch die freien Träger machen will, der schafft hier einen Kostenblock, dessen Umfang ich gerne einmal wissen möchte. Denn das ist nichts anderes als aufsuchende Sozialarbeit, die da stattfindet. Und zwar in der Form, dass man diejenigen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind,  als diejenigen identifizieren müsste, die möglicherweise ebenfalls in einem bestimmten Zeitraum die Geldstrafe nicht bezahlen werden. Die freien Träger übrigens – sie dürfen gerne mal mit denen telefonieren ich habe das getan – sagen, dass das ja eine super Aufgabe sei. Allerdings haben sie dafür keine Leute und es sei ein immenser Aufwand, den sie da stemmen müssten. Das sollten wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens genau wissen, wie viel dann da tatsächlich an Ausgaben auf uns zukommt.
Auf Bundesebene finde ich das alles überhaupt nicht zielführend. Ich finde es hingegen sehr zielführend, wenn man im Vergleich mal gucken würde, dass andere Bundesländer, was das Thema Ersatzfreiheitsstrafen angeht, deutlich weniger liberal mit dem Thema umgehen – und zwar konservativ geführte Länder, die das Abschaffen oder das Reduzieren der Ersatzfreiheitsstrafe überhaupt gar nicht wollen.
Deswegen hat der Kollege Buschmann als Kompromiss in dieser Debatte gesagt, dass zunächst mal der entsprechende § 43 des Strafgesetzbuches dergestalt geändert werden soll, dass ein Tag Freiheitsstrafe nicht mehr einem Tagessatz sondern zwei Tagessätzen entspricht. Das ist immerhin die Halbierung im Vergleich zu dem, was wir heute haben. Zweitens will ich nur mal darauf hinweisen, dass er auch dafür sorgt, dass in einem neuen Abs. 2a des §459e Strafprozessordnung die Übermittlung der Daten und die frühzeitige Einbindung freier Träger ermöglicht wird. Also auch da passiert etwas in die richtige Richtung.
Wenn Sie den Antrag heute hier beschließen wollen, wozu Sie meine Unterstützung haben, weil das Ziel richtig ist, dann gilt trotzdem, nicht etwas zu beschließen, was man nachher nicht mit Leben füllen kann, weil die Menschen, die es ausfüllen wollen, nicht da sind.
Deshalb ist es zwingend, dass im Rahmen der dann anstehenden Beratungen deutlich gemacht wird, welche Kapazitäten die freien Träger dafür brauchen, wie viel Geld das kostet und wie schnell so etwas umzusetzen ist.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort



Bernd Buchholz Sprecher für Wirtschaft, Verkehr, Tourismus, Innen und Recht sowie Medien Kontakt: Sina Schmalfuß, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1490 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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