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21.09.23
12:53 Uhr
SSW

Lars Harms: Viele Fragen zur Pflichtversicherung von Elementarschäden bleiben unbeantwortet

Presseinformation Kiel, den 21. September 2023

Es gilt das gesprochene Wort.


Lars Harms TOP 36 Keine weitere Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger Drs.20/1188
„Wieso werden eigentlich Sturmflutschäden nicht von einer solchen Elementarversicherung erfasst? Wäre es nicht unser regionales Interesse, das zu ändern?“
Zunächst einmal vielen Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag. Ein Antrag, der nur drei Sätze beinhaltet, die jedoch in meiner Fraktion sehr lebendig besprochen wurden. Es hat sich bisher kein eindeutiges Votum meiner Fraktion ergeben, so viel kann ich schon einmal vorwegnehmen. Bevor ich auf die einzelnen Punkte eingehe, möchte ich zunächst einmal auf die übergeordneten Formalitäten eingehen.
Die Landesregierung soll in diesem Fall also aufgefordert werden, sich auf Bundesebene gegen eine Pflichtversicherung von Elementarschäden einzusetzen. Kann man machen, aber dazu muss man wissen, was auf den unterschiedlichen Ebenen dazu bereits beraten worden ist. Hintergrund ist die Flut, die Deutschlands Westen vor ziemlich genau zwei Jahren verwüstet hat. Nordrhein- Westfalen und Baden-Württemberg haben einen Antrag dazu im Bundesrat gestellt. Thüringen ist ebenfalls mit auf den Antrag gegangen und der Antrag wurde angenommen. Dazu hat es eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gegeben. Die Forderung wurde abgelehnt. Das war Ende letzten Jahres. Beim Bund-Länder-Gipfel vor einigen Wochen wurde die Frage nochmals besprochen. Mit dem Ergebnis: Alles bleibt, wie es ist, aber es soll nochmals neu geprüft werden. Neue Erkenntnisse erwarte ich da nicht.
Die Frage bleibt dann natürlich, ob wir nun eine solche Pflichtversicherung auf den Weg bringen sollen oder nicht. Und da sind wir wieder bei der lebhaften Diskussion, die ich am Anfang erwähnt habe. Hier oben im Norden kennen wir die Kraft des Wassers sehr genau. Wir wissen, dass Wasser viel Schönes bringen kann, aber eben auch Tod und Zerstörung. Vor dem Hintergrund des Antrags wurden in meiner Fraktion folgende Fragen diskutiert: Wieso werden eigentlich Sturmflutschäden nicht von einer solchen Elementarversicherung erfasst? Wäre es nicht unser regionales Interesse, das zu ändern?



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Sollte eine Pflichtversicherung kommen, ist sie denn auch für die Eigentümer tatsächlich bezahlbar? Oder werden Mondpreise verlangt? Darüber hinaus wurde darüber gesprochen, ob man nicht die Versicherungsbeiträge über die Steuererklärung wieder bekommen könnte oder andere Ausgleichsmodelle. Dem steht aber gegenüber, dass dann die Allgemeinheit Versicherungsbeiträge zu subventionieren hat. Das wäre auch nicht unbedingt erstrebenswert. Dann wurde noch darüber gesprochen, ob Versicherungen Versicherungswillige weiterhin im Vorwege ablehnen können? Denn falls es eine Versicherungspflicht gibt, bedeutet das auch, dass eine solche Pflicht auch wieder finanziell zumutbar sein muss. Und dann wären wir wieder bei einer Subvention durch den Steuerzahler. Sonst ist eine solche Regelung einfach nicht praktikabel.
Ebenso wurden die regionalen Unterschiede besprochen, die wirklich extrem unterschiedlich sein können. Aber ist es eigentlich richtig, dass wir es den Menschen durch eine solche Pflichtversicherung ermöglichen, in den gefährdeten Gebieten wohnen zu bleiben? Die schlaueste Lösung wäre doch eigentlich, dass die Menschen aus den gefährdeten Gebieten herausgeholt werden. Wir würden aber Anreize schaffen, in diesen Gebieten zu bleiben. Menschlich wäre dies zu verstehen, aber faktisch bleiben dann alle Probleme weiter bestehen.
Nehmen wir also einmal an, eine große Flut erreicht einen großen Fluss bei uns im Land, können sich die Bundes- und die Landesregierung im Falle einer Pflichtversicherung dann einen schlanken Fuß machen und Unterstützung verwehren? Gewiss nicht! Hilfe wäre immer noch nötig. Auch das Problem wäre nicht gelöst.
Die vielen Fragen, die wir haben, sind bisher unbeantwortet geblieben. Das liegt daran, dass wir ja noch kein vollständig ausgearbeitetes Konzept vorliegen haben. Es spricht manches für eine Pflichtversicherung, aber eben auch manches dagegen. Und da es kein endgültiges Konzept hierzu gibt, das unsere Fragen beantwortet, werden wir uns hier der Stimme enthalten.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/