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21.09.23
16:32 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 19: Das Land muss endlich seiner Verantwortung gegenüber den Pflegenden gerecht werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 21. September 2023
Birte Pauls Das Land muss endlich seiner Verantwortung gegenüber den Pflegenden gerecht werden TOP 19: Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen bei Eigenanteilen entlasten - Investitionskosten übernehmen und Pflegevollversicherung einführen (Drs. 20/1263(neu))
„Stell dir vor, du hast 45 Jahre hart als Tischlerin oder Frisör gearbeitet. Du wohnst in einer Mietwohnung oder einem kleinen Häuschen, das du mit deiner Lebensarbeitszeit finanziert hast. Auf dem Sparbuch sind vielleicht 5.000€.
Es war mal etwas mehr, mal etwas weniger, aber viel war es nie. Aber man braucht ja etwas für den Notfall. Die Renten in den genannten Bereichen liegen zum Teil unter der Armutsgrenze oder knapp darüber. Tja und dann ist irgendwann vielleicht die Situation da, dass du Pflege benötigst und es zuhause nicht mehr geht.
Die Frage der Kosten dominiert die Suche nach einem Pflegeheim. Es muss ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt erfolgen. Ein Schritt, den nach wie vor viele ältere Menschen sehr scheuen. Ist das eigentlich gerecht? Ein Leben lang hart gearbeitet, bescheiden gelebt um dann im Alter zum Sozialhilfeempfänger zu werden? Nein es ist weder gerecht, noch ist es würdevoll.
Bereits das dritte Mal debattieren wir hier über die Pflegekosten im stationären Bereich. Das letzte Mal genau vor einem Jahr. SPD, FDP und SSW haben einen Antrag zur Reform der Investitionskosten in der Pflege (Drucksache 20/228) gestellt. Wir wollten und wollen heute erneut, dass das Land seiner Verantwortung gegenüber den Pflegenden gerecht wird und seinen Verpflichtungen aus dem Sozialgesetzbuch SGB XI Paragraph 9 endlich nachkommt. Die Antwort der Landesregierung bzw. der Koalitionsfraktionen war genauso spärlich wie ideenlos. Bereits wenige Wochen nach Regierungsbeginn fiel dieser Koalition nichts anderes ein, als nach dem Bund zu schreien. Das konnte man vielleicht noch damit entschuldigen, dass eine neue Sozialministerin sich erst einmal in das Thema Pflege, das sie eigentlich gar nicht haben wollte, einarbeiten musste.

1 Aber jetzt, ein Jahr später, erwarte ich, erwarten wir, erwarten vor allem die Pflegebedürftigen und die Pflegeinrichtungen Antworten auf die drängenden Probleme. Und Ihnen fällt nichts Besseres ein, als unseren Antrag den Sie im letzten Jahr noch abgelehnt haben, fast zu kopieren. Frau Touré, ich muss leider feststellen, dass Sie den Erwartungen und den Anforderungen im gesamten Pflegebereich auch nach einem Jahr Verantwortung nicht gerecht werden. In dieser Zeit, in der erhebliche Herausforderungen gestemmt und wichtige Weichen gestellt werden müssen, tauchen Sie in eine TikTok-Welt ab, die mit der Realität und den Problemen der älteren Menschen nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Auch Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema wachsender Altersarmut hat mich sehr erschrocken, da Sie in der steigenden Zahl offenbar keine Brisanz oder Handlungsbedarfe sehen. Gehe ich auf die Seite der Terminübersicht der Landesregierung finde ich auf der Seite des Sozialministeriums: „Zurzeit keine Termine“
Wie oft tauschen Sie sich mit den Einrichtungen, mit den pflegenden Angehörigen und mit den Pflegebedürftigen aus? Wie oft besuchen Sie Pflegeeinrichtungen? Ich befürchte, Ihnen ist die ganze Brisanz in der Pflege überhaupt nicht bewusst. Zurück zu den Kosten. Die Bundesregierung, nach der diese Landesregierung immer schreit, wenn sie keine eigenen Ideen hat bzw. sich mal wieder nicht einig ist, hat geliefert. Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, das seit Juli in Kraft ist, sind wichtige Schritte der finanziellen Entlastung gemacht worden. Die Leistungszuschläge, die die Pflegeversicherung nach § 43c SGB XI für Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in vollstationären Pflegeeinrichtungen übernimmt, werden erhöht. Die Höhe der monatlichen Zuschläge ist dabei abhängig von der Verweildauer der Pflegebedürftigen in der vollstationären Pflege. Je länger die Dauer des Aufenthaltes, desto höher der Zuschlag. Dafür stellt der Bund 6,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Mehr geht immer. Aber es ist ein erster wichtiger Schritt.
Um Ihren eigenen Antrag und der Rede der Ministerin aus dem letzten Jahr gerecht zu werden, muss jetzt das Land handeln. Ich bleibe deshalb bei unserer Forderung: Die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen müssen vom Land finanziert werden. Aber Sie kommen ja auch Ihren Investitionsverpflichtungen im Krankenhausbereich nicht nach. Die Pflegeleistungen müssen durch eine Pflegevollversicherung übernommen werden. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Unterkunft und Verpflegung werden von Bewohnerinnen und Bewohner finanziert, wie sie es zuhause auch müssten. Das zusammen entschärft nicht nur die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen und Bewohner, sondern reduziert auch den bürokratischen Aufwand und die zum Teil unwürdigen Antragsverfahren. Außerdem müssten viele Einrichtungen nicht länger auf die Zahlungen der Sozialämter warten, die zum Teil recht verzögert kommen und die Einrichtungen in finanzielle Schieflage bringen.“


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