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29.09.23
20:30 Uhr
Landtag

Altenparlament tagt im Landeshaus

Nr. 242 / 29. September 2023

Altenparlament tagt im Landeshaus – knapp 60 Beschlüsse gefasst
Selbstbestimmung und Teilhabe – das sind die Ziele der Mitglieder des Altenparlaments, die heute (Freitag) im Landeshaus zusammenkamen: „Das Altenparlament liefert wertvolle Impulse für die Arbeit des Schleswig-Holsteinischen Landtages“, unterstrich Parlamentsvizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering bei ihrer Begrüßung. „Selbstbestimmung hat keine Altersgrenze, und demokratische Teilhabe darf keine Altersfrage sein.“ Es gehe darum, „die Politik angesichts der sich deutlich ändernden Altersstruktur zum Handeln anzuregen“, betonte auch der Präsident der diesjährigen Veranstaltung, Michael Hollerbuhl aus Wasbek (Kreis Rendsburg-Eckernförde), der die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände vertritt. Insgesamt wurden Im Plenarsaal knapp 60 Beschlüsse gefasst.
Angesichts des demografischen Wandels und steigender Betreuungskosten fordert das Schleswig- holsteinische Altenparlament, das seit 1989 einmal im Jahr tagt, eine Reform der Pflegeversicherung. Die rund 80 Delegierten im Alter von 60 bis 85 Jahren aus Verbänden, Seniorenräten, Gewerkschaften und Parteien machen sich für eine solidarische Pflegevollversicherung stark, in die auch Beamte und Selbständige einzahlen. Bereits zum Jahresbeginn 2025 soll der Systemwechsel vonstattengehen. Der Eigenanteil der Heimbewohner soll zudem gedeckelt werden.
Bei der 35. Auflage des Altenparlaments wurde auch eine Pflegeprognoseformel gefordert: Kommunalverwaltungen sollen sich schon jetzt auf einen wachsenden Bedarf einstellen, falls die Zahl der Über-60-Jährigen absehbar bis 2030 über einem Viertel der Einwohnerzahl liegt. Frühzeitige „blutige“ Krankenhausentlassungen nach Operationen werden angeprangert und ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management vorgeschlagen. Außerdem wird die Landespolitik mit Blick auf die aktuellen Engpässe aufgerufen, eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten sicherzustellen. 2

Bahnhöfe und Bushaltestellen sollen schnellstmöglich barrierefrei werden und der ÖPNV im ländlichen Raum ausgebaut werden. Auch das selbstbestimmte Wohnen in genossenschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnangeboten ist Teil des Forderungskatalogs. Zum Schutz vor Altersdiskriminierung wird eine Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ins Spiel gebracht – die derzeitigen Höchstaltersgrenzen beim Ehrenamt und bei Schöffen, die Benachteiligung Älterer bei der Wohnungssuche und die Verweigerung medizinischer Maßnahmen aufgrund des Alters seien alltägliche Probleme. Auch ein neuer Landesbeauftragter für ältere Menschen soll sich dieser Thematik annehmen. Und: Rentner sollen einen einmaligen Inflationsausgleich von 3.000 Euro erhalten.
Das diesjährige Fachreferat hielt Hanne Schweitzer, Leiterin des Kölner Büros gegen Altersdiskriminierung. Sie warnte davor, dass „die Ruhestandsbrücken vom Erwerbsleben ins Rentenalter nicht ins tiefe Tal der Langeweile“ führen dürften. Ältere Menschen seien sowohl im Beruf als auch im Ehrenamt unverzichtbar, um die Lücken zu füllen, die der bröckelnde Sozialstaat hinterlassen habe.
Die Beschlüsse des Altenparlaments werden nun den Fraktionen, den Landesministerien sowie den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten vorgelegt. Deren Stellungnahmen bilden dann die Basis für ein Abschlussgespräch im kommenden Frühjahr.


Beschlüsse


Gesundheit/Mobilität
Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Pflegekosten in der stationären Pflege ab dem 1.1.2025 von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckt werden. Bei Inanspruchnahme der Hilfe zur Pflege müssen die Gepflegten und ihre Ehepartner*innen mindestens einen Vermögensrückbehalt von 40.000 Euro behalten. Die Gepflegten behalten einen monatlichen Rückbehalt von 250 Euro, der nicht für Pflegewahlleistungen verwendet werden darf. Die Länder werden aufgefordert, ihrer Verpflichtung zur Deckung der notwendigen Investitionskosten umfänglich und zügig nachzukommen. Hier könnte Schleswig-Holstein Vorbildfunktion einnehmen.
Eigenanteil in Alten- und Pflegeheimen senken Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Kosten in den Alten- und Pflegeheimen insgesamt gesenkt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung reformiert werden, die Kosten der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Inflationsrate regelmäßig erhöht und der Eigenanteil gedeckelt werden. 3

Auch das zum 01.02.2022 in Kraft getretene Gesetz zur Pflegereform kann hierbei keine Abhilfe schaffen.
Offenlegung der Investitionskosten in Alten- und Pflegeheimen Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Investitionskosten in den Alten- und Pflegeheimen dem Bewohnerbeirat offengelegt werden, also wofür diese Kosten verwendet werden.
Tages- und Kurzzeitpflege in den Kommunen Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Kommunen in Schleswig- Holstein eine am jeweiligen Bedarf orientierte ausreichende Anzahl von Plätzen für Tages- und Kurzzeitpflege vorhalten.
Mehr kommunale Verantwortung bei Pflege und Gesundheit Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in den wichtigen Bereichen Pflege und Gesundheit wieder mehr auf kommunaler Ebene entschieden wird.
Entlassungsmanagement der Kliniken - „blutige“ Krankenhausentlassungen Die Landesregierung möge ihre fachliche Kompetenz einbringen, um das Entlassungsmanagement der Kliniken in Schleswig-Holstein zu kontrollieren, unter Einbindung der nachgeordneten Bereiche wie Sozialdienst, Krankenversicherungen und weiterer fachgebundener Organisationen, damit die Verpflichtung zur gesundheitlichen Grundversorgung eingehalten werden kann.
Entlass-Management nach ambulanten Operationen und Prozeduren Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene gesetzlich und in Gesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung festgelegt wird, dass für alle Patient*innen, an denen ambulante Operationen oder Prozeduren vorgenommen werden, ein verbindliches und gesichertes Entlass-Management durchgeführt wird.
Sicherheit von Patient*innen in Krankenhäusern durch Maßnahmen, die eine Verantwortungskultur ermöglichen Die Landesregierung möge sich für Maßnahmen einsetzen, um die Sicherheit von Patienten in Krankenhäusern in Schleswig-Holstein zu verbessern.
Eine Verantwortungskultur ist zu fordern und zu fördern:
• Behördliche Überprüfung in allen Krankenhäusern: von Check-Listen, Überlastungsanzeigen des Personals.
• Ein System der Fehlerkultur ist einzurichten.
• Einrichtungsbezogene Veröffentlichung von Sterblichkeitsraten (wie z.B. in Schweden),
• Liste aller Patient*innen, die auf dem Flur behandelt werden.
Psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass 4

für pflegende An- und Zugehörige wieder ortsnahe therapeutische Gesprächsgruppen eingerichtet werden, um durch eine begleitende psychosoziale Beratungsstruktur im Pflegealltag eine nachhaltige Unterstützung und Stabilisierung zu ermöglichen.
Aufwertung der pflegenden Angehörigen durch Lohnersatzleistungen Der Schleswig-Hosteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Arbeit der pflegenden Angehörigen besser wertzuschätzen. Deshalb die Forderung an die Landesregierung, sich für eine Allianz aus den fünf norddeutschen Bundesländern einzusetzen, in der im Durchschnitt 50 Prozent der Pflegebedürftigen in Familien gepflegt werden. Durch die Allianz kann der Druck erhöht werden, eine Besserstellung der pflegenden Angehörigen zu erreichen und die Zahl der pflegenden Angehörigen noch zu erhöhen.
Ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich Das Altenparlament fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bei den entscheidenden Stellen darauf einzuwirken, eine gute und ausreichende Versorgung im gerontopsychiatrischen Bereich im Land herzustellen.
Fach- und hausärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die hausärztliche und fachärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen sichergestellt wird.
Entwicklung einer Pflegeprognose durch die Kommunen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein mögen sich dafür einsetzen, dass eine Prognose für die wahrscheinliche Pflegesituation in 2025 und 2030 entwickelt werden soll, ausgehend von den aktuellen Demographie-Werten für Kommunen. Die kommunale Verwaltung hat damit eine Berechnung und Vorsorgeplanung durchzuführen, wenn mehr als 20 bis 25 Prozent ihrer Einwohner*innen über 60 Jahre alt sind.
Genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorhalten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechend der Daseinsvorsorge genügend Pflegeplätze in Alten- und Pflegeheimen vorgehalten werden.
Versorgung von akuten Notfallpatient*innen auch im ländlichen Raum Der Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landesweit auch im ländlichen Raum Patient*innen mit akuten Notfallsituationen nach ihrem unterschiedlichen medizinischen Bedarf zeitgerecht behandelt werden.
Ärztliche Grundversorgung im ländlichen Raum Die Landesregierung wird aufgefordert, Gespräche auf Bundesebene mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Gesetzlichen Krankenkassen zu führen, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung auch in entlegenen ländlichen Gebieten herzustellen. 5

Gewährleistung einer lückenlosen Versorgung der Bevölkerung Schleswig-Holsteins mit lebensnotwendigen Medikamenten Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich auch im Bundesrat dafür einzusetzen, dass keine Versorgungslücken mit lebenswichtigen Medikamenten die Gesundheit bzw. notwendige Therapien der Menschen im Lande bedrohen.
Präventionsarbeit für Jung und Alt auf breitere Füße stellen Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das Engagement im Bereich gesundheitlicher Prävention im Sinne des Präventionsgesetzes des Bundes sowie der nationalen Gesundheitsziele zu erhöhen. Einzubeziehen sind die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen, die privaten Krankenversicherungen, die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V., Patientenvertreter*innen und Selbsthilfegruppen, Ärzt*innen sowie weitere Leistungserbringer*innen im Gesundheitswesen.
Unterricht über allgemeine Gesundheitspflege an allgemeinbildenden Schulen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Entlastung der Notfallversorgung durch Ärzt*innen und Krankenhäuser an den allgemein bildenden Schulen ein Fachbereich Hygiene im Zuge des Faches Verbraucherkunde für Schüler*innen zur Pflicht wird.
Förderung von Sport als gesundheitliche Prävention Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln ein Zusammenwirken der unterschiedlichen Interessensvertreter*innen im Kontext Gesundheit/Prävention zu bündeln und zu moderieren. Zielsetzung sollte dabei sein, Gesundheitssportangebote für Ältere aus dem Bereich der Primärprävention in besonderem Maße zu fördern und diese in den Lebenswelten von vor allem älteren Menschen nachhaltig zu implementieren.
Digitalisierung im Gesundheitswesen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Digitalstrategie und Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zügig und konsequent umgesetzt werden, ohne die analoge Information zu vernachlässigen.
Umgang mit Patienten*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in die Ausbildung der Pflegekräfte ein Modul eingefügt wird: „Umgang mit Patient*innen/ Bewohner*innen mit Beeinträchtigungen des Gehörs oder der Sehfähigkeit“.
Vorsorgeuntersuchungen altersbedingter Augenerkrankungen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden gebeten, sich beim Bund und besonders beim Gemeinsamen Bundesausschuss dafür einzusetzen, dass für altersbedingte Augenerkrankungen, wie z.B. trockene und feuchte 6

Makuladegeneration und Glaukom, ab dem 50. Lebensjahr regelmäßige, sichere und zahlungsfreie Vorsorgeuntersuchungen eingeführt werden.


Wohnen/Mobilität
Bezahlbarer Wohnraum für ältere Menschen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für Maßnahmen zur Schaffung von altersgerechtem und bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Zu diesem Zweck muss, ausgehend von einer Definition nach DIN 18040, der aktuelle und zukünftige Bedarf an solchem Wohnraum ermittelt werden. Bei einer festgestellten Unterversorgung muss die Landesregierung messbar wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um diese Lücke zu schließen. Die Landesregierung wird aufgefordert, den Kommunen eine Vorgabe zum Erstellen von Sozialwohnungen in Sanierungs- und Neubaugebieten zu machen und diese dementsprechend zu fördern.
Förderung von Tagespflege und Pflegewohngruppen im genossenschaftlichen Wohnen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung sollen sich dafür einsetzen, dass die Errichtung von Tagespflege und Pflegewohngruppen in einer genossenschaftlich organisierten betreuten Wohnanalage mit dem gleichen Verhältnis aus dem sozialen Wohnungsbau gefördert werden wie die Wohnungen in der gesamten betreuten Wohnanlage.
Generationsübergreifendes Wohnen im Quartier fördern Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, sich für generationsübergreifendes Wohnen mit angeschlossenem Quartiersmanagement durch geeignete Förderprogramme einzusetzen. Dabei gilt es, bestehende Quartiere durch ein Quartiersmanagement aufzuwerten. Gefördert werden sollen Quartiersmanagement-Konzepte, in denen hauptamtlich koordiniert und gearbeitet, ehrenamtliches Engagement jedoch einbezogen wird.
Selbstbestimmtes Leben / Wohnen Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, selbstbestimmtes Wohnen und Leben im gewohnten Zuhause sowie im vertrauten sozialen Umfeld durch anpassende Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und zu ermöglichen.
Mehr barrierefreie Wohnungen Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die Zahl der barrierefreien Wohnungen signifikant zu erhöhen. Neubauten müssen grundsätzlich barrierefrei geplant werden.
Barrierefreier Zugang zu Apotheken sowie Arztpraxen Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass
• alle neu einzurichtenden Apotheken und Arztpraxen einen barrierefreien Zugang haben sollen, 7

• eine barrierefreie ärztliche Behandlung in Medizinischen Ärztezentren und / oder Gemeinschaftspraxen vorgehalten wird.
Barrierefreie Mobilität Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der gesamte ÖPNV und SPNV einschließlich seiner Infrastruktur schnellstmöglich barrierefrei werden. Dabei darf der ländliche ÖPNV/SPNV-Raum nicht abgekoppelt werden.
Koordinationsstelle für seniorengerechte Mobilität Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt zu verpflichten, eine Koordinationsstelle als Ansprechpartner zu schaffen für seniorengerechte Mobilität in der Fläche und in Ballungsgebieten.
Verstärkung des ÖPNV Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine Verstärkung, Verbesserung und Verdichtung des ÖPNV im ländlichen Raum einzusetzen.
Änderung des Deutschlandtickets für eine erleichterte Nutzung von Älteren Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bei Nutzung und Verkauf des Deutschlandtickets folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen werden. Damit kann die Nutzung allen, insbesondere auch Älteren, ermöglicht werden:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, für Senior*innen ein vergünstigtes Deutschland-Ticket auf den Weg zu bringen.
2. Der Erwerb des Deutschlandtickets soll dahingehend ergänzt werden, dass es, unabhängig von einem Abonnement, auch für eine einmonatliche Dauer erworben werden kann.
3. Der nicht-digitale Erwerb soll über das Jahr 2023 hinaus beibehalten werden.
4. In Städten und Gemeinden sind Hilfsmöglichkeiten einzurichten, um insbesondere Älteren und Alten ohne Internetzugang bzw. Smartphone ein Deutschlandticket in Papier- oder Kartenform zu ermöglichen.
5. Weitere Möglichkeiten der Personenbeförderung, die öffentlich gefördert werden, wie z. B. Fähren, müssen mit dem Deutschlandticket für Fahrgäste nutzbar gemacht werden.
Inklusivere Sportstätteninfrastruktur Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Konkretisierung möglicher Unterstützungsleistungen für Kommunen zur Realisierung einer an die Sport- und Bewegungsbedürfnisse verschiedener Zielgruppen, insbesondere für Ältere, angepassten kommunalen Sportstätteninfrastruktur voranzutreiben. 8

Haftungspflicht bei Miet-E-Scootern Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, über eine Bundesratsinitiative zu einer Halterhaftpflicht bei Miet-E-Scootern hinzuwirken.


Gesellschaftliches Miteinander/lebenslanges Lernen
Gesetzliche Richtlinien zum Schutz vor Altersdiskriminierung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich für eine erweiterte Gleichbehandlungsrichtlinie einzusetzen und gesetzliche Initiativen zu veranlassen. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist im August 2006 in Kraft getreten und durch ein Begleitgesetz vom April 2013 geändert worden. Die bestehende Charta der Grundrechte der EU und die Gleichbehandlungsrichtlinie für den Bereich Beschäftigung reichen in der existierenden Fassung nicht aus, um ältere Menschen außerhalb der Arbeitswelt in den europäischen Staaten vor Diskriminierung zu schützen.
Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine Bundesratsinitiative anzustoßen, damit eine UN- Altenrechtskonvention ausgearbeitet wird und zeitnah in Deutschland angewandt wird.
Altersgrenzen im Ehrenamt überdenken Der Schleswig-Holsteinische Landtag wird aufgefordert, die Altersgrenzen im Ehrenamt abzuschaffen.
Altersbeschränkung für die Berufung von Schöff*innen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altersbeschränkung von 70 Jahren für die Berufung von Schöff*innen (§ 33 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz GVG) gestrichen wird.
Ausführungsgesetze zu § 71 SGB XII für Schleswig-Holstein – Übergänge in ein selbstbestimmtes Alter durch Altenhilfe ermöglichen Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, die Altenhilfe in den Kommunen als Pflichtaufgabe zu formulieren, sich für Ausführungsgesetze nach § 71 SGB XII für das Bundesland Schleswig-Holstein und für die Finanzierung dieser Aufgabe einsetzen.
Altenhilfe soll einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe haben Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass die Altenhilfe einen gleichwertigen Anspruch wie die Jugendhilfe erhält. Hierzu bedarf es einer Bundesratsinitiative, die zum Ziel hat, dass das SGB XII, § 71 nicht eine Soll-, sondern eine Muss-Leistung wird, d.h. „soll“ wird durch „muss“ ersetzt.
Landesbeauftragte*r für ältere Menschen in Schleswig-Holstein Der Schleswig-Holsteinische Landtag und das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, 9

Integration und Gleichstellung werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, eine*n Landesbeauftragte*n für ältere Menschen in Schleswig-Holstein ins Amt zu berufen.
Gemeindeschwester Die Landesregierung wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, die vor einigen Jahren abgeschaffte Institution der Gemeindeschwester wiederzubeleben.
Erleichterungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Voraussetzungen im Rahmen der Alltagsförderungsverordnung (AföVO) für eine niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe nach SGB XI § 45b im Sinne des § 45a zu schaffen, um diese Form der ehrenamtlichen Tätigkeit zu stärken.
Zahlung eines Inflationsausgleiches auch an Rentnerinnen und Rentner Der Schleswig-Holsteinische Landtag möge die Landesregierung auffordern, über den Bundesrat auf die Bundesregierung einzuwirken, dass den Rentner*innen ebenfalls ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro ausgezahlt werden muss. Es muss eine Gleichbehandlung innerhalb der Versorgung der Einwohner*innen im Rentenalter stattfinden. Die pensionsberechtigen Rentner*innen erhalten durch Beschluss der Bundesregierung den Inflationsausgleich in voller Höhe.
Steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen für die Weiterbildung von Rentner*innen und Pensionär*innen Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag mögen sich dafür einsetzen, dass Aufwendungen für die Weiterbildung von Ruheständler*innen und Rentner*innen, die der Ausübung eines Ehrenamtes dienen, wie bei Berufstätigen steuerlich absetzbar sind.
Digitale Teilhabe: niedrigschwellige Beratung mit Digital-Stammtischen Die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinischer Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, mit einer geeigneten gesetzlichen Absicherung und gegenfinanziert z.B. mit Mitteln aus der Digitalstrategie des Landes S-H die digitale Teilhabe von alten und hochbetagten Menschen sicherzustellen: Sogenannte Digital-Stammtische, also ein fortlaufendes Beratungsangebot mit geselligem Charakter in Präsenz, soll in Quartieren und stationären Einrichtungen niedrigschwellig Beratung zur digitalen Teilhabe anbieten. WLAN in Pflegeheimen und anderen (teil-)stationären Wohneinrichtungen für Alte und Pflegebedürftige muss verpflichtend zur Ausstattung gehören. Dafür soll das Sozialministerium intensiv werben, denn bis Ende 2023 können noch Mittel dafür aus dem Förderprogramm des Pflegestärkungsgesetzes beantragt werden.
Digitalisierungsbotschafter*in Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holstein werden aufgefordert, sich dafür einsetzen, dass für die Fortschreitung des Landes- Digitalisierungsprogrammes oder die Überarbeitung anderer Projekte zur Förderung der Digitalisierung in Schleswig-Holstein die Aufnahme des Projektes “Digitalisierungs- Botschafter*innen für Ältere ab 60 Jahren“ mit aufgenommen wird. 10

Digitale Teilhabe Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der Schleswig-Holsteinische Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den barrierearmen Zugang zu digitalen Medien und Angeboten zu ermöglichen, zu erhalten und zu fördern sowie den Zugang zu analogen Angeboten und öffentlichen Leistungen im Sinne der Teilhabe aller weiterhin aufrechtzuerhalten. Dies betreffend werden die Landesregierung und der Schleswig-Holsteinische Landtag aufgefordert, ihren Einfluss auf Problemstellungen innerhalb und auch außerhalb landesrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten auf übergeordneter Ebene geltend zu machen.
Ausbau des Internets Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, den Ausbau des Internets im ländlichen Raum zügig voranzutreiben.
Datenschutzgrundverordnung Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung Schleswig-Holsteins werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in eine praxistaugliche Form gebracht wird, die die ehrenamtliche Arbeit im Verein stützt und nicht behindert. Und sich dafür einsetzen, dass Fortbildungen zum Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorhanden sind, die den ehrenamtlichen Mitgliedern die Angst vor der DSGVO nehmen.
Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Integration von Migrant*innen im Senior*innenalter auf allen Ebenen zu fördern und mit der gebotenen Sorgfalt hinsichtlich der unterschiedlichen Kulturen voranzutreiben.
Stärkung von Sport als Bildungsträger Der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Landesregierung werden aufgefordert, mit umfassenden Maßnahmen und Mitteln den Sport als Bildungsträger für Ältere bei der Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen zu stärken. Zielsetzung sollte dabei sein, Lehr- und Lernumfeld an die sich stetig verändernden Anforderungen anzupassen und Lehrenden wie Lernenden optimale und zeitgemäße Rahmenbedingungen zu ermöglichen.