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23.11.23
11:00 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zu einem Transformationsfonds

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 10 + 30 – Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein Pressesprecherin (TraFo.SH)“ Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die klimapolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Nelly Waldeck: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 348.23 / 23.11.2023

Die Schuldenbremse muss endlich reformiert werden, damit wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
die Transformation zur Klimaneutralität ist eine Mammutaufgabe, die alle Lebensbereiche umfasst. Das Ziel, Wohlstand zu erhalten und die Transformation zur Klimaneutralität zu stemmen, erfordert erhebliche Investitionen.
Wir wollen Bahnverbindungen bauen, Ladeinfrastruktur schaffen, Wärmenetze aus- und Wärmepumpen einbauen, die Landwirtschaft klimaeffizienter gestalten und vieles mehr. Das alles kostet Geld, ob wir es Bürger*innen und Unternehmen finanzieren lassen oder ob wir es durch Steuergeld tragen.
Für uns ist keine Frage, dass das Geld aufgebracht werden muss. Über die Höhe des Geldes hingegen kann man zumindest diskutieren. Je weniger wir als Gesellschaft bereit sind, uns für die Reduktion von Treibhausgasen einzuschränken, desto mehr Geld kostet die Transformation.
Wir haben also mit hohen Kosten für Klimaschutzausgaben zu rechnen. Wenn wir diese Kosten über den regulären Haushalt decken wollen, müssen wir an anderen Stellen dras- tisch einsparen oder die Einnahmenseite erhöhen.
Ich habe mir die Fraktionsanträge im letzten Haushalt gut angesehen, da kamen viele Vorschläge, aber keine, die aufzeigen, wie der Landesnahverkehrsplan (LNVP) durch Landesmittel ausfinanziert oder die Wärmewende durch den regulären Haushalt finan- ziert werden soll. Wie so ein regulärer Transformationshaushalt aussehen soll, der alle

Seite 1 von 3 weiteren Ausgaben so einkürzt, dass für Klimaschutz genug Geld da ist, habe ich noch nicht gesehen.
Wir Grüne befürworten unter anderem auch die Aufnahme von Krediten für Klimaschutz- investitionen, allerdings muss an dieser Stelle auch klar sein, dass wir alle für diese Kre- dite aufkommen müssen. Deswegen ist es wichtig, nicht nur über Kredite zu gehen, son- dern auch über eine Steuerpolitik, die klimafreundliches Verhalten belohnt und starke Schultern mehr tragen lässt.
Doch ob wir kreditfinanzierten Klimaschutz wollen, kann doch spätestens seit letzter Wo- che nicht mehr in diesem Parlament beschlossen werden. Durch das Urteil des Bundes- verfassungsgerichts gibt es neue Klarheit in Bezug auf die Schuldenbremse. Und min- destens dieser Satz ist doch ziemlich deutlich: „Die Folgen von Krisen, die lange abseh- bar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.“
Die Klimakrise ist nicht nur seit langem absehbar, sie ist auch durch uns verursacht. Es heißt auch: „Je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je entfernter die Folgen sind, desto stärker wird sich der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers ver- engen.“
Auch hier gilt: Dass wir durch die zunehmende Erderwärmung unsere eigene Existenz gefährden, ist seit über 30 Jahren bekannt. Seit fast zehn Jahren haben wir uns sogar darauf verständigt, die Emissionen deutlich zu verringern.
Zumindest der direkte und einzige Zweck, die Treibhausgasemissionen, die wir selbst ausstoßen, zu reduzieren, ist im aktuellen Konstrukt der Schuldenbremse mindestens nicht vorgesehen gewesen und scheint durch dieses Gerichtsurteil nur sehr unwahr- scheinlich rechtens zu sein.
Genau deswegen ist es keine neue Forderung, die Schuldenbremse endlich so zu refor- mieren, dass wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können. Die Notwendigkeit dieser Änderung ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nochmal deutlicher gewor- den. Wir Grünen werden uns dafür weiter einsetzen und wenn uns der sozialdemokrati- sche Bundeskanzler bei diesem Vorhaben unterstützt, wären wir sicherlich ein ganzes Stück weiter.
Nun aber noch einmal zu dem ganz konkreten Gesetzentwurf: Wenn wir jetzt einen Fonds mit zwölf Milliarden Euro öffnen und Finanzierungszusagen verteilen, wie gehen wir dann vor, wenn die die Klage zu den Sondervermögen der anderen Länder in wenigen Mona- ten verloren wird?
Wir bringen uns doch nicht sehenden Auges in die Situation, einen Transformationsfonds aufzubauen, auszugestalten und Finanzierungen zuzusagen, um aller Wahrscheinlichkeit nach in wenigen Monaten per Urteil zu erfahren, dass dieser rechtswidrig ist und wir plötzlich hohe Summen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Das wäre ab- solut unverantwortlich.
Neben der Frage der Rechtmäßigkeit des Transformationsfonds habe ich einige inhaltli- che Punkte, beispielsweise die Frage für was wir als Land so alles zuständig sind und ob wir wirklich so vieles staatlich selbst aufbauen und nicht auf bestehende Strukturen zu- rückgreifen wollen.
2 Ich glaube aber, diese Debatte sollten wir nach dem Gerichtsurteil zu den weiteren Trans- formationsfonds führen und nicht jetzt. Denn aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein solcher Fonds Bestand hat.
Vielen Dank!
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