Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
21.12.23
11:35 Uhr
CDU

Thomas Jepsen: Wir sorgen für Verlässlichkeit und Akzeptanz

Landesplanung | 21.12.2023 | Nr. 437/23
Thomas Jepsen: Wir sorgen für Verlässlichkeit und Akzeptanz Zu den Eckpunkten der neuen Windenergie-Planung erklärt der Sprecher für Landesplanung Thomas Jepsen:
"An der Steuerung und dem Grundgedanken einer räumlichen Konzentration von Windparks festzuhalten ist richtig. Nur mit verlässlicher Planung werden wir unser Leistungsziel von 15 GW installierter Leistung Windenergie an Land erreichen und die Akzeptanz für Windkraftanlagen behalten können.
Schleswig-Holstein hat ein Energieziel und wir müssen die Flächen dafür planen. Die Bundesregierung macht Flächenvorgaben, hat aber kein Leistungsziel.
Die Bundesregierung untergräbt zwar mit ihrem Windenergie-an-Land-Gesetz die bisher eigenständige Länderplanung und gefährdet die örtliche Akzeptanz z.B. dadurch, dass Flächenziele verbindlich vorgegeben werden oder dass Höhenbegrenzungen für Ausbauflächen nicht mehr vorgegeben werden dürfen. Aber für die Landesplanung ist ein gesteuerter Ausbau von Windparks und deren Flächenplanung trotzdem unabdingbar. Planungssicherheit muss gewährleistet werden und ist auch für das Energieziel von 15 GW installierter Leistung Windenergie an Land notwendig.
In Schleswig-Holstein haben wir mit der bisherigen Regionalplanung für Windvorrangflächen eine gute Grundlage, um auf die geänderte Rechtslage des Bundes reagieren zu können. Die bereits geltenden Vorranggebiete sollen grundsätzlich als Windenergiegebiete beibehalten werden.
Bei der zukünftigen Flächenauswahl werden auch die bisherigen Mindestabstände zu Siedlungen und Wohngebäuden im Außenbereich beibehalten. Höhenbegrenzungen hingegen können aufgrund der Bundesgesetzgebung nicht mehr vorgegeben werden. Um die Ausweisung weiterer benötigter Flächen zu ermöglichen, werden z.B. Straßen oder Leitungen möglichst in die Gebiete einbezogen, Abstände zu Wäldern je nach ökologischer Wertigkeit angepasst, Abstände für FFH-Verträglichkeitsprüfungen reduziert oder bestimmte Artenschutzbelange nicht mehr pauschal sondern flächengenau berücksichtigt. Ich gehe davon aus, dass mit den neuen Kriterien ausreichend vom Bund geforderte Flächen gefunden werden. Artenschutzbelange und Biodiversität müssen dabei gewahrt bleiben und ich bin auch zuversichtlich, dass dies gelingen wird.



Seite 1/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Insgesamt wird die Windplanung auch deutlich flexibler als bisher. Die Vorranggebiete werden in einer Positivplanung ausgewiesen, die Ausschlusswirkung fällt weg und Gemeinden können im Wege von Bauleitplanungen Windenergiegebiete dort festlegen, wo Ziele der Raumordnung nicht entgegenstehen und die Kriterien der Regionalplanung wie z.B. Abstandsregelungen eingehalten werden. Wo die Akzeptanz lokal gegeben ist, kann mit dem kommunalen Planungsrecht dem örtlichen Interesse gefolgt werden.
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist stets darauf zu achten, dass diesem auch der Netzausbau zeitnah folgt. Die bislang vorhandenen Stromleitungen reichen zu den windstarken Zeiten nicht aus und neue Leitungen sind erforderlich, um Transportlücken im Stromnetz zu schließen. Der Netzentwicklungsplan Strom muss für den Ausbau der Leitungsnetzinfrastruktur mit dem Höchstspannungs- Übertragungsnetz und dem Verteilnetz weiter in regelmäßigen Abständen angepasst werden", so Jepsen.



Seite 2/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de