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24.01.24
17:45 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und zur Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid"

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 11 + 40 – Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative Pressesprecherin „Rettet den Bürgerentscheid“ Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin Düsternbrooker Weg 70 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Bina Braun: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 025.24 / 24.01.2024


Demokratie bedeutet anzuerkennen, dass es unterschiedliche Blickwinkel auf ein Thema gibt
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
das Thema Bürgerbegehren beschäftigt uns heute erneut, weil es der Volksinitiative ge- lungen ist, über 20.000 Unterschriften zu sammeln. Das ist eine sehr beeindruckende Zahl.
Als ich bei der Übergabe der Unterschriften an den Landtag hier vor dem Haus dabei war, sprach mich ein Journalist an, ob ich bereit wäre, dazu etwas zu sagen. Ich sagte zu und er hielt mir sein Handy zur Aufzeichnung hin und seine erste Frage war: Haben die Grünen sich über den Tisch ziehen lassen?
Diese Art der Betrachtung beschäftigt mich seitdem, denn ehrlich gesagt halte ich es für gesellschaftlich problematisch, einen Kompromiss als Niederlage für die eine und als Sieg für die andere Seite zu werten. Es mag der vermeintlich interessanteren Meldung geschuldet sein, aber für uns alle ist es doch unser Alltag, Kompromisse zu finden.
Und das ist auch gut so, denn Demokratie bedeutet doch nicht, ich setze meine Meinung zu 100 Prozent durch und ansonsten habe ich verloren oder mich über den Tisch ziehen lassen. Und wenn wir hier auf Landesebene Kompromisse schlecht reden, wie soll das dann auf kommunaler Ebene funktionieren?
Denn bei Bürgerbegehren geht es darum, die eigene Meinung auf kommunaler Ebene durchzusetzen. Auch hier müssten sich eigentlich beide Seiten aufeinander zu bewegen. Manchmal klappt das nicht, und darum sind Bürgerbegehren an sich unverzichtbar. Aber sie sind weder das einzige Mittel zur Bürgerbeteiligung, noch das Beste. Seite 1 von 2 Bei einem Bürgerrat beispielsweise redet man miteinander, das ist ein konstruktiver Pro- zess. Bei Bürgerbegehren gibt es mehrere Arten, beispielsweise initiierende und kassa- torische.
Das initiierende Bürgerbegehren finde ich klasse, Menschen haben eine Idee, sammeln Unterschriften und bringen Ideen in ein kommunales Gremium ein. So weit so gut. Beim kassatorischen Begehren geht es darum, den Beschluss eines demokratisch legitimierten Gremiums zu kippen. Das ist manchmal notwendig, wenn die Gemeinde- oder Stadtver- treter*innen nicht gesprächsbereit sind, was sie eigentlich sein sollten. Aber am Ende gibt es dabei immer Gewinner*innen und Verlierer*innen, und das kann besonders in kleinen Gemeinden ein Problem sein.
Demokratie bedeutet für mich, anzuerkennen, dass es unterschiedliche Blickwinkel auch auf dieses Thema gibt: Die einen finden Bürgerbegehren schlecht, sie finden es völlig ausreichend, wenn nur die gewählten Vertreter*innen Entscheidungen treffen. Die ande- ren finden Bürgerbegehren geradezu ideal, um bei strittigen Fragen eine zügige Klärung herbeizuführen.
Wir Grüne sind für Bürgerbegehren, daher habe ich mich in den Verhandlungen mit un- serem Koalitionspartner sehr dafür eingesetzt, dass wir eben keine Anhebung der Quoren auf 15 Prozent für Begehren und 30 Prozent für Entscheide bekommen und das auch noch landeseinheitlich, egal ob im Dorf oder in der Großstadt.
Und wir haben in den Verhandlungen folgenden Kompromiss erzielt: Wir haben weiterhin eine Staffelung nach Ortsgröße, was entscheidend ist, um Bürgerbegehren und Bürger- entscheide überhaupt noch erfolgreich durchführen zu können. Und wir haben geringere Quoren geeint. Ein Klimabegehren wie in Flensburg hätte mit Quoren von 15 und 30 Prozent keinen Erfolg mehr gehabt. Es gibt auch weiterhin für Initiativbürgerbegehren wie das Klimabegehren in Flensburg sechs Monate Zeit für die Sammlung von Unterschriften.
Bei der Bauleitplanung sind die Fristen kürzer und wenn die Beschlüsse mit einer 2/3- Mehrheit gefasst werden, sind keine Bürgerbegehren dagegen mehr möglich. Dass wir da mitgegangen sind, hat auch damit zu tun, dass bei diesen Beschlüssen zur Bauleit- planung ohnehin Beteiligungsverfahren für Bürger*innen gesetzlich vorgesehen sind, ganz unabhängig von Bürgerbegehren.
Ja, wir Grüne hätten von uns aus gar nichts bei den Bürgerbegehren verändert und ja, die CDU hätte gern viel mehr verändert bei den Bürgerbegehren. Wir sind aufeinander zugegangen, haben hart in der Sache gerungen und einen Kompromiss erarbeitet und zu diesem Kompromiss stehen wir.
Vielen Dank!
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