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25.01.24
12:14 Uhr
B 90/Grüne

KORREKTUR - Ulrike Täck zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solaranlagen

Presseinformation
Korrektur – Bitte verwenden Sie diese Fassung Der angesprochene Änderungsantrag wurde von der Landtagsfraktion SPD-Fraktion gestellt, nicht wie ursprünglich angegeben von Schleswig-Holstein SPD- und SSW-Fraktion gemeinsam. Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 31 – Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin Zentrale: 0431 / 988 – 1500 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Ulrike Täck: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 031.24 / 25.01.2024

Die Verbindung von Denkmälern mit Solaranlagen soll noch mehr Beachtung bekommen Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
Denkmäler zusammen mit modernen Anbauten sind nichts Neues. In meinem Geburtsort, Gifhorn, wurde das Schloss mit gläsernen Anbauten erweitert. Hierdurch konnte das Mu- seum von der Ergänzung mit einem Restaurant profitieren. 2003 wurde unser Landtag mit dem modernen Plenarsaal ausgebaut. Das sorgte nicht nur für mehr Platz, sondern auch für mehr Barrierefreiheit. Die Verbindung von Denkmälern mit modernen und tech- nisch wichtigen Ergänzungen hat schon immer Beachtung gefunden.
Auf den Ausbau der Solarenergie schauend, ist das Beispiel der PV-Dachziegel im Än- derungsantrag der SPD ein gutes Beispiel. Dieses wurde ihnen, Kollege Habersaat, ja auf ihre Anfrage vom 09.10.2023 vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur genannt. Und es gibt noch ein paar mehr, Stichwort: Musik- und Kongresshalle Lübeck, Altstädte Lauenburg und Bad Segeberg. Doch da wo Licht ist, ist auch Schatten und so gibt es auch Beispiele, bei denen eine PV-Anlage nicht genehmigt wurde, obwohl es beim ersten Blick auf das Denkmal nicht verständlich ist. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies von Kreis zu Kreis ganz verschieden sein kann. Dieser Antrag soll nunmehr anstoßen, dass die Verbindung von Denkmälern mit Solaranlagen noch mehr Beachtung bekommt.
Auch jetzt arbeiten die Denkmalämter an der Vereinbarkeit von Denkmälern und Solar- anlagen. Hierfür gibt es einen Leitfaden, der in Form einer durch Fragen gesteuerten Checkliste, die Ämter dabei unterstützt, auf welche Aspekte geachtet werden soll. Laut dieses Leitfadens sollen die Ämter die Abwägung der denkmalrechtlichen Genehmi- gungsfähigkeit gemäß §11 des Denkmalschutzgesetzes durchführen. In diesem Para- graphen steht - ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin: „Bei allen Maßnahmen ist
Seite 1 von 2 auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen. Die Denkmal- schutzbehörden sollen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und beraten.“ Hiermit wird deutlich, dass Abwägungen nicht wirklich vereinfacht sind und dass Ent- scheidungen in jedem Kreis anders ausfallen können, auch bei vergleichbaren Denkmä- lern. Deshalb bitten wir die Landesregierung, diesen Leitfaden über die genannten Checklisten hinaus weiterzuentwickeln, um für die Denkmalschutzämter als effektives Hilfsmittel für die Abwägungen zu dienen. Hierbei soll auch das überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien in Betracht gezogen werden. Zudem soll der Leit- faden in Zukunft neue Entwicklungen bei Solaranlagen berücksichtigen und wenn eine Solaranlage - ich möchte es so ausdrücken - der Würde des Denkmales nicht schadet, soll sie genehmigt werden. Konkret ist gemeint, dass eine Solaranlage genehmigt werden soll, wenn man sie nicht sieht oder sie nicht in die Bausubstanz eingreift. Wir bitten die Landesregierung, für den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Verfahren zu prüfen, unter welchen Umständen die baugenehmigungsrechtliche Verfahrensfreiheit eingeführt werden kann und dass diese in der Landesbauordnung Berücksichtigung fin- det. Da Konfliktfälle nie vollkommen ausgeschlossen sind, sollen die unteren Behörden diese, wenn sie nicht lösbar sind, an die obere Denkmalschutzbehörde zur Prüfung ge- ben.
In Deutschland sind nur ungefähr 2,8 Prozent der Gebäude denkmalgeschützt. Man mag denken, dass der Effekt von Solaranlagen auf solchen Gebäuden kaum zur Energie- wende beiträgt. Außerdem könnte man ja auch sagen, wie die Deutsche Stiftung Denk- malschutz es tut, dass es genügend andere Dächer gibt. Hierbei wird aber ein wichtiger Aspekt ausgeblendet. Wenn wir Solaranlagen öfter mit dem Schutz von Denkmälern ver- einbaren können, dann ermöglicht dies auch mehr Teilhabe der Menschen an der Ener- giewende. Für den Landwirt, der auf dem Dach seiner denkmalgeschützten Scheune ei- genen Strom produzieren möchte. Für die Mieter in einem Altstadthaus, die ein Mieters- tromprojekt verwirklichen wollen. Lassen sie uns mit diesem Antrag mehr Licht in den Schatten bringen.
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