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25.01.24
15:39 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 28 "Ein Schleswig-Holstein-Pakt für die Zukunftsinvestitionen"

25.01.2024 | Finanzen
Annabell Krämer zu TOP 28 "Ein Schleswig-Holstein-Pakt für die Zukunftsinvestitionen" In ihrer Rede zu TOP 28 (Ein Schleswig-Holstein-Pakt für die Zukunftsinvestitionen in Kinderbetreuung, Bildung, Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung und Klimaschutz) erklärt die finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die SPD hat die Handlungs- und Investitionsfelder in ihrem vorgelegten Antrag grundsätzlich richtig erkannt – diese sind aber auch nicht neu. Ihr Antrag bleibt leider eine bloße Auflistung der Investitionsbedarfe des Landes. Zielgerichtete Maßnahmen enthält er leider nicht. Und mit dem letzten Satz des Antrages sind wir spätestens raus, denn da heißt es: ‚Sollten keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen, erfolgt das in Form einer Kreditaufnahme auf Basis einer Haushaltsnotlage.‘ Das zeigt leider erneut, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem letzten November, welches die Grenzen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse klar dargelegt hat, in der SDP-Fraktion in Schleswig-Holstein noch nicht angekommen ist.
Investitionsbedarfe sind grundsätzlich aus dem laufenden Haushalt zu decken. Zudem gibt es die Möglichkeit, in gewissem Maße in konjunkturell schlechten Jahre Schulden aufzunehmen, die in wirtschaftlich guten Jahren unverzüglich zurückzuführen sind. Bei der Erklärung einer Haushaltsnotlage hingegen braucht es eine außergewöhnliche Notlage, die sich der Kontrolle des Staates im Wesentlichen entzieht. Hier ist das Bundesverfassungsgericht sehr deutlich. Ich zitiere mantramäßig erneut aus Ziffer 109 des Urteils: ‚Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden‘. Die von Ihnen genannten Herausforderungen sind originäre Staatsaufgaben. Damit wäre eine solche Beschlussfassung keineswegs verfassungskonform. Wir werden den Antrag alleine schon deswegen ablehnen.  
Liebe SPD, gehen Sie gerne mit uns den Weg, eine Mindestinvestitionsquote in der Landesverfassung zu verankern. Aber so wie Sie es vorhaben, wird es nicht funktionieren. Für die Bewältigung der von Ihnen richtig herausgearbeiteten Herausforderungen muss also an anderer Stellschraube gedreht werden. Zum Beispiel beim Klimaschutz: Förderungen müssen zum einen zielgerichtet eingesetzt werden und zum anderen muss deren Wirkung endlich gemessen werden. Förderprogramme zur Erreichung des Ziels, erstes klimaneutrales Industrieland zu werden, ohne CO2-Einsparung zu prognostizieren oder deren Wirkung zu messen (Drucksache 20/1714) – wie es bisher ausschließlich der Fall ist – darf es nicht mehr geben, wenn man es mit dem Ziel ernst meint.
Schauen wir uns auch das Beispiel Wohnungsbau an: Schleswig-Holsteins Fördermaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau sind seit vielen Jahren vorbildlich. Zusätzlich zu diesen richtigen Förderungen sollte die Baubranche durch den Abbau von Vorschriften und Bürokratie sowie Anpassung der Rahmenbedingungen entlastet werden. Hier hat sich der Bund mit dem Wachstumschancengesetz bereits auf den Weg gemacht. Hervorzuheben ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Es ist ein Skandal, dass die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrer Blockadehaltung im Bundesrat diese wichtige Entlastung für die Wohnungsbauwirtschaft und unseren Mittelstand zu verhindern versucht. Wirtschaftsförderung fordern, aber bitte nur mit Bundesmitteln – Herr Ministerpräsident, das ist unseriös. Sie lassen Schleswig-Holsteins Wirtschaft aus Angst vor dem Verlust von Steuergeldern im Regen stehen!
Liebe Sozialdemokraten, Sie zeigen die richtigen Probleme, nur leider kaum Lösungen. Bei den Krankenhäusern halten wir Ihre Lösungen sogar zum Teil für grundlegend falsch. Richtig ist, dass über Jahre zu wenig investiert wurde. Deswegen ist es umso wichtiger, dass unter anderem die während der Jamaika-Koalition zugesagte zweite Tranche der Krankenhausinvestitionen dringend bereitgestellt werden muss. Wir müssen insgesamt mehr in unsere Gesundheitsversorgung investieren. Falsch ist, dass wir alle Standorte im Land erhalten müssen oder sogar sollten, um eine gute flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Im Gegenteil, wir benötigen eine verlässliche Grund- und Regelversorgung – zu der die Notversorgung zählt – in der Fläche, aber wir brauchen eine Konzentration und Spezialisierung hochkomplexer Leistungen auf einige Standorte in Schleswig-Holstein. Nur mit einer dringend erforderlichen Strukturreform erreichen wir die beste Gesundheitsversorgung für unsere Bürger!
Ich will das an dieser Stelle nicht weiter ausführen: Wir sind immer bereit über Lösungsansätze zu diskutieren. Wir sind jedoch nicht bereit, Ketten-Notlagen zu beschließen. Die Probleme sind benannt. Lösungen sind möglich – mit Wirtschaftswachstum, der Bereitschaft neue Wege zu gehen und klarem Monitoring von Förderprogrammen. Schulden mit der Gießkanne und ohne jegliches Konzept zu verteilen, erscheint uns nicht angemessen.“
 
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de