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20.03.24
11:40 Uhr
SSW

Lars Harms: Für uns geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Presseinformation
Kiel, den 20.03.2024 Es gilt das gesprochene Wort


Lars Harms TOP 2+4+22+34+42 Haushaltsberatungen 2024 Generaldebatte Drs. 20/1700; 20/1701; 20/1937; 20/1463; 20/1490(neu); 20/1960; 20/1978; 20/466; 20/1938; 20/1894


„Erfüllt dieser neue Notkredit für 2024 nun also die sehr strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils? Hier noch einmal ganz klar die Antwort, nämlich: Ja! Ich finde, die Menschen hätten bei so massiver Kritik durchaus erwarten können, dass die SPD und die FDP Vorschläge für einen aus ihrer Sicht verfassungskonformen Haushalt vorgelegt hätten. Aber dann hätte man ja auch die Einschnitte im Haushalt vorlegen müssen, die automatisch damit verbunden wären. Dazu hatten SPD und FDP offensichtlich keine Lust! Vor diesem Hintergrund haben wir nun die Situation, dass neben den Koalitionsvorschlägen erstmals nur die SSW-Vorschläge beraten werden. Ob das toll für den SSW ist oder ein Armutszeugnis für andere, das mag jeder selber entscheiden.“
Hier und heute werden wir also den Haushalt für das laufende Jahr 2024 beschließen und somit die vorläufige Haushaltsführung beenden können. Statt über einzelne Projekte und Summen entbrannten sich die Diskussionen in den Beratungen dabei vor allem an der Frage, ob der Haushaltsentwurf in seiner Gesamtkonstruktion verfassungskonform ist oder ob dieser mit einer eventuellen Klage kassiert werden könnte. Für den SSW habe ich ja bereits festgehalten, dass wir die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts im Haushaltsentwurf 2024 formalrechtlich als erfüllt ansehen. Ich werde auf dieses Thema später noch einmal ausführlicher eingehen. Wir vom SSW haben uns jedenfalls dazu entschieden, auch weiterhin unserer Linie der skandinavisch geprägten, pragmatischen Sachpolitik treu zu bleiben. Wir wollen konstruktiv

Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2
mitarbeiten. Entsprechend freuen wir uns sehr, dass wir immerhin fünf unserer Anträge sowie eine Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes in die Beschlussempfehlung miteinbringen konnten! Mit unseren Anträgen wird insbesondere die kulturelle und gesellschaftspolitische Arbeit der verschiedenen Minderheiten hier bei uns im Land nachhaltig gestärkt, noch sichtbarer gemacht und finanziell abgesichert, was ein ganz wichtiges Signal in diesen finanzpolitisch schwierigen Zeiten ist.
Ich möchte diese Anträge nun gern einmal vorstellen: Zum einen werden wir mit einmalig 9.500 Euro den sogenannten FUEN-Kongress anteilig fördern. Die FUEN ist der Dachverband der autochthonen nationalen Minderheiten, Nationalitäten und Sprachgemeinschaften Europas. Mehr als 100 Mitgliedsorganisationen aus 36 europäischen Ländern sind unter diesem Dach organisiert. Die FUEN hält jedes Jahr in einer der europäischen Regionen, in denen es Mitgliederorganisationen gibt, einen Minderheitenkongress ab. In diesem Jahr 2024 wird nun die friesische Minderheit Gastgeber des FUEN-Kongresses sein und wir freuen uns bereits sehr auf diese europäische Großveranstaltung. Während die Tagung selbst durch die FUEN finanziert wird und sowohl die FUEN als auch der Friesenrat Mittel zur Finanzierung des Rahmenprogramms beisteuern werden, wird die verbleibende Lücke nun durch das Land finanziert. Dies ist ein tolles Zeichen der Unterstützung, wenn wie gesagt zahlreiche Minderheitenvertreter aus den verschiedenen europäischen Ländern nach Nordfriesland kommen werden – und da der gesamte Kongress auch in einer Filmdokumentation festgehalten werden soll, haben davon letztlich wir alle etwas.
Unser zweiter Antrag fördert einmalig die Ausrichtung eines deutsch-dänischen Arbeitergeschichtsfestivals. Während die Geschichte Nord- und Südschleswigs in Hinblick auf die „nationale Frage“ schon recht umfangreich dokumentiert und analysiert worden ist, gibt es über die Geschichte der Arbeiterbewegung in der Grenzregion hingegen nur recht wenig Material – und dass, obwohl die dänische Minderheit sich überwiegend aus Menschen aus der Arbeiterklasse zusammensetzte und die Arbeiterbewegung in Nordschleswig stark durch Menschen und Haltungen aus der deutschen Arbeiterbewegung geprägt wurden. Wir wollen daher eine entsprechende Auftaktveranstaltung finanzieren, in deren Rahmen dieses Thema einmal näher beleuchtet werden kann und wo sich dann auch entsprechende Fachleute gern grenzüberschreitend vernetzen können. Womöglich kann sich daran dann ja auch eine entsprechende wissenschaftliche Aufarbeitung anschließen. Und neben der historischen Betrachtung kann sich der Blick natürlich gern auch für weitere aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich „Arbeit“ öffnen, beispielsweise wie die Transformation von Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung gelingt. Dies wird auf jeden Fall ein spannendes Projekt, das nicht nur für die Minderheit interessant und relevant wird. Als Termin ist der 9. November vorgemerkt!
Um die Kenntnis und die Sichtbarkeit der dänischen Minderheit zudem noch weiter zu erhöhen, wollen wir zum Dritten deren Kulturarbeit nachhaltig mit 90.000 Euro stärken. Vor allem die Anforderungen an die Kommunikation sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. So gibt es nicht nur diverse neue Kommunikationskanäle, die bespielt werden müssen, sondern auch die Anforderungen und der Umfang an Kommunikationsaufgaben haben sich derart erhöht, dass der 3
Sydslesvigsk Forening (SSF) als Kulturverband nicht mehr darauf bauen kann, dass diese Arbeit von Ehrenamtlern übernommen werden kann. Der SSF möchte diesen Bereich sowie die Betreuung der Vereinsarbeit daher personell verstärken. Und wir freuen uns, dass es diese Zuschusserhöhung auf Initiative des SSW nun also geben wird und der SSF sich schon bald an die Umsetzung der neuen Kommunikationsideen setzen kann.
Mit unserem vierten Antrag wollen wir die weitere Professionalisierung der Arbeit der friesischen Minderheit fördern, indem wir den entsprechenden Fördertitel dauerhaft um 72.800 Euro erhöhen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Vorsitzende und die jeweiligen Stellvertreter künftig eine Aufwandsentschädigung erhalten können. Außerdem soll sich auch die personelle Situation bei der Friisk Foriining und beim Nordfriesischen Verein verbessern, damit die Arbeiten noch professioneller erledigt werden können. Und dann soll auch der Friesenrat die Möglichkeit bekommen, seinen Biikeempfang, wie die anderen Minderheiten auch, aus dauerhaften Haushaltsmitteln und nicht mehr aus Projektmitteln zu finanzieren.
Schließlich freuen wir uns noch über die Erhöhung des Fördertitels für die Geschäfts- und Beratungsstelle der Sinti Union Schleswig-Holstein um 20.000 Euro. Die 2017 gegründete Sinti Union Schleswig-Holstein e.V. hat ihre Arbeit in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet und sich insbesondere in der Bürgerrechtsarbeit zugunsten der Minderheit der deutschen Sinti und Roma einen Namen gemacht. Dort arbeiten fleißige und motivierte Leute, mit denen wir im guten Kontakt stehen und deren Anliegen und Arbeit wir gerne unterstützen.
Insgesamt haben wir also Anträge im Umfang von 202.300 Euro in den nun finalen Haushalt 2024 hineinverhandeln können und wir freuen uns über die breite Zustimmung und Unterstützung für diese wichtigen Themen und Anliegen der verschiedenen Minderheiten, denen wir somit Gehör und finanzielle Planungssicherheit verschaffen konnten. Darüber hinaus haben wir dann auch noch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes eingebracht, die dazu führen wird, dass Eltern mit Kindern in Einrichtungen in Schleswig-Holstein, diese dort lassen können, wenn sie möglicherweise nach Dänemark umziehen. Das betrifft sicherlich nicht viele Eltern, aber das war immer ein großes Problem für die betroffenen Eltern und für die Träger der Einrichtungen. Gut, dass wir das jetzt angepasst haben. Und deshalb: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit an die regierungstragenden Fraktionen!
Darüber hinaus haben ja auch noch weitere Themen und Titelanpassungen endlich Eingang gefunden in den Haushaltsentwurf, nachdem wir diese teilweise schon seit Jahren immer wieder bzw. im Verlaufe des diesjährigen Verfahrens gefordert hatten. Eine kleine Auswahl: Der Ansatz für die Zuweisungen zur Förderung von freiwilligen gemeindlichen Gebietsänderungen ist inzwischen von der Landesregierung auf 0,0 Euro gesetzt worden – genau wie wir es seit Jahren beantragen, weil eine Prämie an dieser Stelle einfach überflüssig ist. Zudem hat die Landesregierung die Ansätze im Bereich der Soziokultur angehoben. Zwar wissen wir von weiteren Mehrbedarfen, die wir entsprechend weiterhin beantragen, aber immerhin hat sich hier etwas getan. Dies gilt auch für die Tourismusinfrastruktur – hier hat die Nachschiebeliste gerade noch rechtzeitig die notwendigen Ansatzerhöhungen mit sich gebracht, die wir sonst auch beantragt 4
hätten. Denn der Tourismus ist ja nun mal eine tragende Wirtschafts- und Gesellschaftssäule hier bei uns in Schleswig-Holstein. Und auch in puncto Migrationsberatungsstellen sind unsere Anregungen aufgegriffen worden, um hier Stellen- und Planungssicherheit zu schaffen, und die entsprechende Richtlinie wird bis 2026 gültig sein. All dies sind also positive Punkte im Haushalt und wir freuen uns, dass die regierungstragenden Fraktionen hier ähnliche Ansätze haben wie wir.
Gleichzeitig würden wir aber gern auch noch weitere Verbesserungen einbringen wollen, weshalb wir unseren Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 20/2005 hier zur finalen Beratung eingebracht haben und neben unserer Gesamttabelle auch mehrere Einzelabstimmungen beantragt haben. Näheres dazu werden meine Kollegen dann nachher in den Einzelplandebatten erläutern.
Ich möchte nun noch einmal auf die übergeordnete Diskussion um die Verfassungskonformität unseres Landeshaushaltes zu sprechen kommen. Vieles ist dazu bereits gesagt worden, sowohl in der 1. Lesung als auch heute von meinen Vorrednern. Es waren und sind Jahre mehrerer, sich parallel ereignender Krisen. Corona, Ukraine, Ostseesturmflut. Schleswig-Holstein ist wieder ein Haushaltskonsolidierungsland. Die Abwägungsfrage war und ist: Nehmen wir in diesen Zeiten rechtlich zulässige, eng definierte Notkredite auf – oder nicht? Unsere Antwort ist: Ja! Und diese Frage müssen sich auch die SPD und die FDP stellen – auch wenn sie die Rechtmäßigkeit der Notkredite in Frage stellen – und dann eigentlich auch entsprechende Haushaltsanträge stellen. Was ist dann die Alternative? SPD und FDP könnten in Haushaltsvorschlägen sämtliche Notkreditmittel streichen und die entsprechenden Ausgabetitel im Haushalt entfernen. Dann allerdings würden die Folgen der Notlagen nicht mehr gelöst werden und Zusagen gegenüber Betroffenen würden nicht eingehalten werden können. Der Staat wäre dann nicht mehr handlungsfähig, was sicherlich auch Extremisten in die Hände spielen würde. Die andere Lösung wäre, dass SPD und FDP zwar Maßnahmen aus dem Notkredit aufrechterhalten und diese dann aus dem eigentlichen Haushalt mit entsprechenden Kürzungen finanzieren würden. Ohne Notkredite könnte dann aber ein großer Teil der staatlichen Daseinsvorsorge nicht aufrechterhalten werden, denn die bis zu 1,5 Milliarden Euro müssen ja irgendwo herkommen. Wirtschaftshilfen, Sport, Kultur, Soziales – für all das wäre flächendeckend kein Geld mehr da gewesen. Diesen reinen Wein müssten die SPD und die FDP den Bürgerinnen und Bürgern schon einschenken. Wir wollen diesen Kahlschlag nicht; das könnten wir uns auch angesichts des Sozialgefüges, das wir haben, gar nicht leisten. Aber hier in die Haushaltsberatungen zu gehen und den Merz zu machen, das geht eben auch nicht. Als Ampelkoalition in Berlin zu kritisieren, dass die CDU auf Bundesebene zum Bundeshaushalt keine Änderungsvorschläge macht, und dann auf Landesebene mit verändertem politischem Vorzeichen durch SPD und FDP das Gleiche zu tun, was man vor Monaten bei Herrn Merz noch kritisiert hatte, ist nicht wirklich konsistent. Ich finde, die Menschen hätten bei so massiver Kritik durchaus erwarten können, dass die SPD und die FDP Vorschläge für einen aus ihrer Sicht verfassungskonformen Haushalt vorgelegt hätten. Aber dann hätte man ja auch die Einschnitte im Haushalt vorlegen müssen, die automatisch damit verbunden wären. Dazu hatten SPD und FDP offensichtlich keine Lust! 5
Wir haben das Instrument eines Notkredits zu Corona-Zeiten erstmals genutzt. Und es wurden Zusagen und Verträge über mehrere Jahre gemacht, um den Menschen, aber unter anderem auch den Kommunen, Planungssicherheit zu geben. Dafür waren auch Gelder aus Notkreditmitteln eingeplant. War dieses Vorgehen verfassungsgemäß? Nein, wie wir ja haben lernen müssen. Das wussten wir zum damaligen Zeitpunkt aber alle nicht und es gab auch kein entsprechendes Urteil. Und so war durch diese Überjährigkeitsplanung nicht nur der Landeshaushalt 2023 verfassungswidrig, sondern auch die Haushalte davor. Dies ist wichtig festzuhalten: Zu verschiedenen Zeitpunkten haben wir alle hier im Hause, alle Fraktionen, solche Notkredite und solche Haushalte auf den Weg gebracht und diese mitgetragen. Natürlich nach bestem Wissen und Gewissen. Und dann wurde das inzwischen allseits bekannte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht – Mitte November letzten Jahres. Es kam dann sehr schnell die Frage und auch die Kritik auf, ob man den letztjährigen Landeshaushalt also noch sehr kurzfristig mit einem Nachtragshaushalt hätte „heilen“ können. Dazu haben wir ja auch eine entsprechende Anhörung im Finanzausschuss durchgeführt – und selbst in dieser kleinen Runde von juristischen Experten haben wir verschiedene Auslegungen und Zeitfenster für solch eine „Heilung“ zu hören bekommen. Wir sehen also: Urteile bringen durchaus eine gewisse Sicherheit und einen formalrechtlichen Rahmen für bestimmte Themen und Fragestellungen mit sich; aber selbst nach offiziellen Urteilen gibt es noch immer Fragestellungen, die nicht abschließend geklärt sind.
Tatsache ist: Der bisherige Umgang mit Notkrediten war nicht verfassungskonform und aus dem Urteil mussten entsprechende Lehren für künftige Landeshaushalte gezogen werden. Erfüllt dieser neue Notkredit für 2024 nun also die sehr strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils? Hier noch einmal ganz klar die Antwort, nämlich: Ja! Als Begründung für den kurzfristigen Landtagsbeschluss Ende 2023 zur Feststellung einer anhaltenden außergewöhnlichen Notlage wurde ja die Kombination aus den Corona-Nachwirkungen, den unvorhersehbaren Ukraine-Entwicklungen sowie den Sturmflut-Folgen formuliert. Eine solche Argumentation ist zulässig, wie auch die Anhörung im Finanzausschuss gezeigt hat. Und weiter ist auch wichtig, dass die Beantwortung der Frage sich an finanzpolitischen Erwägungen bemisst. Kriterium ist, ob wir eine unabwendbare Haushaltsnotlage haben und nicht, ob die eine oder die andere Maßnahme zur Bekämpfung der Haushaltsnotlage einem genehm ist oder nicht. Bei der Umsetzung von konkreten Maßnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber gemäß Bundesverfassungsgerichtsurteil einen sehr weiten Ermessensspielraum. Auf die einzelnen Maßnahmen kommt es also weniger an und auf die Begründung im Notkreditbeschluss umso mehr. Somit ist auch die Aufnahme eines entsprechenden Notkredites zulässig und gerechtfertigt, um die Handlungsfähigkeit des Staates und der staatlichen Daseinsvorsorge sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund werden wir in den Einzelabstimmungen den einzelnen aus Notkreditmitteln finanzierten Maßnahmen zustimmen, weil sie dazu beitragen, die durch die Notlage entstandene Haushaltsnotlage abzumildern. Die Herausforderung wird dann am Ende des Jahres werden, zu schauen, ob und inwieweit diese Notlage dann auch im nächsten Jahr noch Bestand haben wird und wie Notkreditgelder entsprechend begründet und eingesetzt werden dürfen. Denn ja, es würde in der Tat schwer, das Stichwort „Corona“ im nächsten Jahr noch einmal verwenden zu wollen. Gleichzeitig werden 6
insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Sturmflut-Begründung ja noch nicht vollständig umgesetzt und finanziert worden sein; ich denke hier beispielsweise an den verstärkten Wiederaufbau von Deichen. Das müssen wir uns dann rechtzeitig anschauen und rechtssicher klären.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch gern noch einmal auf unseren Antrag zur Reformierung der Schuldenbremse verweisen. Inzwischen sind sich ja fast alle einig, dass die Schuldenbremse zumindest leichte Anpassungen an die aktuellen Herausforderungen und Ausblicke vertragen könnte. Wir würden gern das, was in der Theorie jetzt eigentlich schon rechtlich möglich ist, aber in der Praxis nicht genutzt wird, gerne nutzbar machen, sprich: Strukturelle Kredite im Rahmen der Vorgaben des Europäischen Fiskalpaktes sowie der Schuldenbremse auf Bundesebene für unseren Landeshaushalt ermöglichen – und dabei aber auch eine feste Investitionsquote einhalten. Zudem wäre zu diskutieren, ob nicht doch auch mehrjährig gültige Notkredite in sehr engem Rahmen für ganz spezifisch festgelegte Maßnahmen rechtlich zulässig gemacht werden könnten. Es liegen ja nun verschiedene Reformvorschläge auf dem Tisch und wir freuen uns auf die Diskussion dazu im Ausschuss – und erwarten dann eigentlich auch, dass die Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative einbringt; wenn ihr der Bund nicht zuvorkommen soll.
Abschließend möchte ich wie in der 1. Lesung noch einmal Folgendes festhalten: Ein Notkredit ist ein Instrument, das in einer sehr streng definierten außergewöhnlichen Notsituation genutzt werden kann, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sicherzustellen. Notkreditmittel dürfen also weder für parteipolitische Präferenzprojekte, noch langfristig zur Finanzierung von regulären und planbaren Landesaufgaben verwendet werden. Daher genügen beispielsweise weder die Stichworte „Klimawandel“ noch „Bildungskrise“ der Notlagen-Definition, auch wenn es sich manch einer noch so gern hinargumentieren wollen würde, sondern diese fallen unter die Anforderungen von absehbaren, langfristigen Landesaufgaben und -ausgaben. Zur Bewältigung einer entsprechend vorher eng definierten außergewöhnlichen Notsituation muss die Landesregierung geeignete, sehr gut begründete und anschließend auf ihren Erfolg hin überprüfbare Maßnahmen definieren und umsetzen. Die enge Einbindung des Parlaments in eine solche Erfolgskontrolle hat uns die Landesregierung ja zugesichert.
Im Januar habe ich gesagt: Wir müssen uns nun wieder auf das Brot- und Buttergeschäft konzentrieren. Auch weil wir anerkennen müssen, dass der Erhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur ein Wert an sich ist, auf den die Menschen sich verlassen können müssen und wollen. Hier geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Abwendung radikaler Entwicklungen. Politik muss verlässlich, transparent und ausgewogen sein – und Zusagen müssen eingehalten werden. Dies wird auch mit den Notkreditmitteln nun gemacht. Und auf diese muss man sich verlassen können! Bis Ende dieses Jahres werden wir nicht alle Nachwirkungen der verschiedenen Krisen gelöst haben; aber wir werden einiges abarbeiten können. Und dann blicken wir auch schon auf die kommenden Jahre und Haushalte, die nicht leichter werden. Wir als SSW werden uns aber auch 7
diesen schweren Diskussionen in der Zukunft stellen und bieten auch weiterhin unserer skandinavischen Tradition entsprechend Gespräche über den Haushalt an und werden auch weiterhin konstruktiv mit der jeweiligen Regierungskoalition zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben wir nun die Situation, dass neben den Koalitionsvorschlägen erstmals nur die SSW-Vorschläge beraten werden. Ob das toll für den SSW ist oder ein Armutszeugnis für andere, das mag jeder selber entscheiden. In diesem Sinne bedanke ich mich bei der Landesregierung und den regierungstragenden Fraktionen für die gute Zusammenarbeit und bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien für ihre tolle Mitarbeit!
Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/