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28.03.24
08:38 Uhr
Landtag

Landeszuwanderungsbeauftragte betont Vorteile der Einbürgerung und spricht sich für schnellere Einbürgerungsverfahren aus

Nr. 7 / 28. März 2024
Zusammenhalt durch Teilhabe: Landeszuwanderungsbeauftragte betont Vorteile der Einbürgerung und spricht sich für schnellere Einbürgerungsverfahren aus Der jüngst veröffentlichte "Erster Einbürgerungsbericht 2023 für Schleswig- Holstein" zeigt, dass die Einbürgerung ein wichtiger Baustein für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ist. Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, begrüßt den Bericht und spricht sich gleichzeitig für eine neue Einbürgerungskampagne in Schleswig- Holstein aus.
Der Bericht bietet einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen und Statistiken rund um das Thema Einbürgerung im Zeitraum von 2008 bis 2022. Er offenbart, dass Schleswig-Holstein im Jahr 2022 mit 5.201 Einbürgerungen einen signifikanten Anstieg verzeichnet hat – ein klares Zeichen für den Erfolg der Integrationsbemühungen des Landes sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Zu diesen Bemühungen zählt auch die landesweite Einbürgerungskampagne in den Jahren 2019 bis 2021. Die Einbürgerungsquote Schleswig-Holsteins gehört zu den höchsten in Deutschland, ein Beleg für die Verbundenheit der hier lebenden Menschen mit ihrem Land und dessen Werten.
„Die kürzlichen Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz vereinfachen den Einbürgerungsprozess und machen ihn zugänglicher. Dies bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit, die Bemühungen zur Einbürgerung weiter zu verstärken und mehr Menschen zu motivieren, den Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft zu wagen“, findet die Landeszuwanderungsbeauftragte Doris Kratz-Hinrichsen. Die neuen Regelungen, wie die Einbürgerung ohne Verlust der Herkunftsstaatsangehörigkeit und die Verkürzung des Aufenthaltserfordernisses auf fünf Jahre, erleichtern den Einbürgerungsprozess und machen ihn attraktiver. Die Änderungen werden zum 26. Juni dieses Jahres in Kraft treten.
Die Landeszuwanderungsbeauftragte sieht allerdings auch, dass die Einbürgerungsverfahren in Schleswig-Holstein zu lange dauern und für die Antragstellenden von Unsicherheiten geprägt sind. In diesem Kontext spricht sich Doris Kratz-Hinrichsen für eine erneute Einbürgerungskampagne im Land Schleswig-Holstein aus. Darüber hinaus müssen die Einbürgerungsbehörden personell weiter aufgestockt werden und die Einbürgerungsverfahren schneller digitalisiert werden. 2
Die Einbürgerung ermöglicht vollständigen Zugang zu bürgerlichen, sozialen und politischen Rechten, was wiederum die Partizipation und das Engagement in der und die Zugehörigkeit zu der Gesellschaft stärkt. Allerdings wirken hohe Warte- und Bearbeitungszeiten sowie Unsicherheiten bezüglich der neusten gesetzlichen Regelungen abschreckend auf Menschen, die potentiell die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten könnten. Eine Einbürgerungskampagne mit umfassenden Informationen zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen kann dazu beitragen, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, den Menschen Rechtssicherheit zu geben und die Hürden für die Einbürgerung abbauen. Schleswig-Holstein steht für Vielfalt, Offenheit und Zusammenhalt. Das Land sollte ein klares Zeichen setzen, um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft ein Gefühl von Zugehörigkeit und Heimat zu vermitteln.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Doris Kratz-Hinrichsen, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon 0431 988-1291 I Telefax 0431 988-6101293 I E-Mail fb@landtag.ltsh.de Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de I Die Landesbeauftragte im Internet: www.sh-landtag.de/beauftragte/fb