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20.06.25 , 11:25 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 26 "Tier- und Artenschutz ernst nehmen"

20.06.2025 | Tierschutz
Annabell Krämer zu TOP 26 "Tier- und Artenschutz ernst nehmen" In ihrer Rede zu TOP 26 (Tier- und Artenschutz ernst nehmen – Finanzierung von Auffang- und Betreuungsstationen sichern) erklärt die stellvertretende Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Im Haushalt 2025 im Einzelplan 8 sind Zuwendungen für anerkannte Stationen für die Betreuung und Pflege verletzter, hilfloser oder kranker Wildtiere im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes z. B. für die Einrichtung oder Ausstattung von Betreuungsstationen sowie anderer Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionalität vorgesehen. Der Ansatz für 2024 betrug 200.000 Euro.
Wie sieht er für 2025 aus? Ich zitiere: ‚Anpassung um -100,0 T€ an den tatsächlichen Bedarf in 2025.‘ Ob der ‚tatsächliche Bedarf‘ wirklich nur bei 100.000 Euro liegt, darf und muss man kritisch hinterfragen. Gerade in Zeiten, in denen der Druck auf unsere Artenvielfalt steigt und der Klimawandel die Lebensräume vieler Tiere bedroht, erscheint dieser Ansatz realitätsfern. Ich habe es in diesem Haus schon mehrfach gesagt: Die bürokratischen Hürden zur Beantragung dieser Mittel sind ein Desaster. Es darf nicht sein, dass Mittel nicht abgerufen werden, nur weil die Beantragung so hochkomplex ist. Hier wird kein Geld gespart – hier wird Vertrauen verspielt!
Aber es kam ja noch schlimmer: Obwohl selbst in der Begründung des Haushaltsansatzes anerkannt wird, dass zumindest 100.000 Euro nötig wären, wurden diese auch noch gestrichen. Ich zitiere erneut: ‚-100,0 T€ Konsolidierungsbeitrag 2. Tranche.‘ Und das schlägt dem Fass wirklich den Boden aus! Der Bedarf wird gesehen – aber gedeckt wird er nicht. Die Verantwortung wird auf das Ehrenamt abgewälzt. Ich betone es heute nicht zum ersten Mal: Wildtiere kennen keine kommunalen Grenzen! Das ist eine Landesaufgabe – und zwar eine, die nicht länger auf dem Rücken von Ehrenamtlichen ausgetragen werden darf.
Wie oft betonen gerade die grünen Kolleginnen und Kollegen die Bedeutung von Artenvielfalt und Biodiversität. Aber wenn es konkret wird, dann steht der Tierschutz regelmäßig ganz hinten auf der Prioritätenliste. Verletzte Seeadler, Wildkatzen, Greifvögel oder Eulen müssen dringend versorgt werden – aber bitte vom Ehrenamt, auf eigene Kosten, mit Formular D-23b in dreifacher Ausfertigung, wenn’s geht. Und wehe, das Reptil stammt aus einem Terrarium statt aus einem schleswig-holsteinischen Mischwald – dann wird’s richtig kompliziert. Gleichzeitig erleben wir bei anderen Arten eine ganz andere Fördersensibilität: Nonnen- und Graugänse zum Beispiel. Da wird tief in die Kasse gegriffen, um verursachte Schäden zu kompensieren. Bei Wildtierstationen hingegen Fehlanzeige. Das ist nicht konsequent. Das ist nicht glaubwürdig. Und das ist schlicht ungerecht.
Und da ich noch ein wenig Redezeit habe, kommen wir nun zur berühmten Anakonda Ben, ehemals von Quickborn – heute Ben von Stendal, Sachsen-Anhalt. Ein Tier, das nicht nur für großes öffentliches Interesse sorgte, sondern auch für ganz großes Behördenchaos. Die Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop hat die Schlange aufgenommen, nachdem ein Züchter das Tier einfangen konnte. Polizei und Feuerwehr waren maßlos überfordert mit dem Fund der Schlange. Ben kam also in einer Kiste in die Wildtierstation. Das ist in einer solchen Notfallsituation ausnahmsweise in Ordnung. Was folgte, war kein Dank, keine Unterstützung, kein unkomplizierter Kontakt mit den zuständigen Stellen, sondern bürokratisches Theater erster Güte. Denn die Presse wurde über diesen Fund informiert und terrorisierte die zuständigen Behörden, die wiederum dachten, dass die Wildtierstation für das öffentliche Aufsehen verantwortlich war. Das Ordnungsamt schien ebenso überfordert wie Polizei und Feuerwehr. Wer war denn nun zuständig für Ben? Das LfU hat die Schlange als ‚nicht Gefahrtier‘ eingestuft. Was folgte, war ein Ping-Pong der Zuständigkeiten. Niemand hatte sich für das Fundtier zuständig gefühlt. Angeblich bestehe nicht automatisch eine Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde, auch wenn eine Anakonda unter den Artenschutz fällt. Diese käme erst ins Spiel, wenn das örtliche Ordnungsamt den Halter ermitteln oder prüfen lassen will, ob ein Artenschutzverstoß vorliegt. Der reine Fund und das entsprechende Einsammeln der Schlange sei an sich noch kein Artenschutzverstoß. Die Schlange war aber nun mal da, jedoch gab es keine Infrastruktur, um sie vor Ort artgerecht zu halten. Gemäß Tierschutzgesetz muss sich das Tier nämlich der Länge nach ausstrecken können und das konnte die knapp drei Meter lange Schlange nicht. Das Terrarium von zwei Metern Länge reicht dafür nicht. 
Es ist zum Fremdschämen, was Familie Erdmann, die diese Station mit Herzblut betreibt, erleben musste. Man war fast geneigt, ihnen zu raten, die Anakonda im grünen Umweltministerium abzugeben – vielleicht wäre das der schnellste Weg zur artgerechten Unterbringung gewesen. Wir fordern Sie auf: Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht! Steigen Sie wieder in die Förderung unserer Wildtierstationen ein. Stellen Sie die Mittel mit dem Entwurf des Nachtragshaushalts 2025 wieder bereit! Vereinfachen Sie die Verfahren. Erleichtern Sie die Hilfe. Und hören Sie auf, den Tierschutz weiter zu marginalisieren. Denn eines ist klar: Tierschutz braucht mehr als warme Worte. Er braucht Mittel. Und er braucht Struktur. 
Aber um die Geschichte von Ben abzurunden: Es gibt ein Happy End. Das haben wir jedoch nicht unserem schleswig-holsteinischen Ministerium zu verdanken, sondern der Wildtierstation in Klein Offenseth-Sparrieshoop, die mit ihrem Netzwerk und ihrer langjährigen Expertise jemanden ausfindig machen konnten. Die Reptilienauffangstation in Stendal hat eine Haltegenehmigung für besonders gefährliche Tiere und kann Ben zeitnah aufnehmen. Allerdings muss jetzt die Stadt Quickborn in den kommenden sechs Monaten für die Schlange aufkommen, denn weil sie dort gefunden wurde, ist das Ordnungsamt zuständig. Ein bürokratisches Chaos, das es zukünftig zu vermeiden gilt!“
Sperrfrist Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort.



Annabell Krämer Sprecherin für Finanzen, Haushalt, Sport, Tierschutz, Tourismus, Frauen, Gleichstellung


Kontakt: Eva Grimminger, v.i.S.d.P. Pressesprecherin
Tel.: 0431 988 1488 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de

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