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Marc Timmer zu Top 10: Parlamentarische Kontrolle braucht starke Informationsrechte
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathekLANDTAGSREDE – 16. September 2026Marc Timmer Parlamentarische Kontrolle braucht starke Informationsrechte TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein (Drs. 20/4777)Können die verfassungsmäßigen Rechte einzelner Abgeordnete durch fehlende Unterrichtungen der Landesregierung verletzt werden? Das Landesverfassungsgericht hat dieses zwar im Prinzip bejaht, es jedoch abgelehnt, dass eine Verletzung der Unterrichtungspflichten der Landesregierung aus Art. 28 Absatz 1 der Landesverfassung durch einzelne Abgeordnete im Wege der Organklage geltend gemacht werden kann, auch nicht im Wege der sogenannten Prozessstandschaft. Vielmehr soll dieses Recht ausschließlich den Fraktionen zustehen. Nun sind jedoch Konstellationen vorstellbar, in denen weniger die Rechte der gesamten Fraktion, sondern vielmehr nur einzelner Angeordneter betroffen sein könnten, was im Einzelfall wiederum Fragen der Zulässigkeit einer solchen Klage aufwirft. Insofern haben wir hier eine Lücke im Rechtsschutz von Abgeordneten gegenüber der Exekutive, wenn diese ihre parlamentarischen Kontrollrechte, die jedem einzelnen Abgeordneten zustehen, gerichtlich durchsetzen wollen. Und dass dieses notwendig ist, zumal bei dieser Landesregierung, zeigt das Northvolt- Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht leider überdeutlich: Keine Unterrichtung über die Aussage des tatsächlichen wirtschaftlichen und technologischen Risikos. Nichts über die Kapitalbeschaffungsbemühungen, nichts über das PWC Gutachten, dass selbstverständlich ein ganz entscheidender Baustein bei der Bewertung des Risikos von Northvolt war.Es wurde also den Abgeordneten das vorenthalten, was die schwarz-grüne Landesregierung für ihren Kabinettsbeschluss wie selbstverständlich zugrunde gelegt hatte. Ich sehe hier eine Täuschung des Landtags und der einzelnen Abgeordneten dieses hohen Hauses. Dies wurde - wie gesagt -vom Verfassungsgericht mehr oder weniger so bestätigt. Und die Landesregierung hat in dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht durch ihren Prozessbevollmächtigten mehrfach vortragen 1 lassen, dass das aus ihrer Sicht auch völlig in Ordnung war. Und gerade deshalb sollte in diesen Fällen eine verfassungsrechtlich Überprüfung möglich sein, die geringe Hürden ausweist.Vor diesem Hintergrund kann ich Bernd Buchholz und die FDP gut verstehen, dass sie die Rechte des oder der einzelnen Abgeordneten stärken möchten, so dass jede oder jeder eine Verletzung des Art. 28 der Landesverfassung verfassungsgerichtlich feststellen lassen kann. Gleichzeitig wird hieran die beschränkte Wirkkraft des vorliegenden Gesetzesentwurfs deutlich. Eine Feststellung darüber, dass die Landesregierung nicht hinreichend über Vorhaben im Sinne des Art. 28 unterrichtet habe, findet denklogisch im Nachhinein statt. Denn wenn die Landesregierung keine Informationen an das Parlament überträgt, kann der Landtag über eine mangelhafte Unterrichtung zu diesem Zeitpunkt nur Vermutung anstellen. Deshalb ist es auch so wichtig, dass die Voraussetzung der Unterrichtung durch die Landesregierung im Spannungsverhältnis zwischen Parlament und exekutiver Eigenverantwortung in dem Urteil noch mal klargestellt worden sind. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass es Sachverhalte gibt, die einzelne Abgeordnete im besonderen Maße betreffen. Ich komme aus Nordfriesland. Man stelle sich vor, die Unterrichtungspflicht beträfe beispielsweise eine Hallig oder einen Deich. Und ich wäre in meiner Fraktion der einzige, den es interessiert. Ich geschehe. Dies ist ein sehr konstruierter Fall. In meiner Fraktion wird Solidarität nämlich großgeschrieben, aber dann fände ich schon gut, wenn ich die Möglichkeit hätte im Nachhinein Vorwürfen der Bürgerinnen und Bürger mit einer gerichtlichen Kontrolle zu entgegnen. Denn im Wettstreit der Auffassungen hätte ich wohl gegen eine Landesregierung kaum eine Chance. Und ich sehe natürlich potentielle fraktionslose Abgeordnete, denen das Recht auf eine Überprüfung der Verletzung von Art. 28 ansonsten wiedersagt blieb.Gleichermaßen sehe ich natürlich das Bedürfnis, die Flut von Organstreitverfahren durch mehr oder weniger verrückt zerstörerische Abgeordnete einzugrenzen und einer ersten Kontrolle durch die Fraktion zu unterziehen. Dies ist ausdrücklich derzeit nicht gegeben.Ich bin gespannt auf die Anhörung, auf die Ergebnisse dieser Anhörung, von denen sich meine Fraktion sicherlich wird leiten lassen.Aber ganz vorne steht: eine Landesregierung sollte ihr Wissen mit dem Parlament teilen. Und umso mehr, je mehr eine Mitwirkungshandlung des Parlaments ansteht.. 2