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16.09.26 , 13:13 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook zu Top 4: Für ein parlamentarisches Schmalspurverfahren heben wir nicht die Hand

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 16.September 2026
Niclas Dürbrook Für ein parlamentarisches Schmalspurverfahren heben wir nicht die Hand TOP 4: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drs. 20/4019)
Wir alle kennen den Begriff von Menschen am Rande der Gesellschaft, vielleicht haben wir ihn sogar schon einmal selbst genutzt. Eigentlich ist dieser Begriff ziemlich unpassend.
Denn die Menschen, die damit meistens gemeint sind, leben nicht irgendwo am Rand. Sie sind mitten in unserer Gesellschaft. Und sie sind vor allem mitten in unseren Städten und mitten im öffentlichen Raum. Bei einigen sorgt das für Probleme. Zum Beispiel weil übermäßiger Alkoholkonsum nicht an den gesellschaftlich akzeptierten Orten wie dem Bayernzelt auf der KiWo stattfindet, sondern auf dem Bahnhofsvorplatz oder in der Fußgängerzone.
Und weil es dabei immer wieder zu Situationen kommt, die für andere Menschen belastend sind oder sogar als gefährlich wahrgenommen werden. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass Kommunen sagen: Wir brauchen zusätzliche Möglichkeiten, wenn die bisherigen Instrumente an ihre Grenzen kommen. Das war für uns der Ausgangspunkt, mit Offenheit an den Gesetzentwurf ranzugehen. Aber klar war für uns auch: Wenn wir ein neues Instrument schaffen, mit dem Kommunen Menschen etwas verbieten können, was ansonsten völlig legal ist, dann sollten wir schon sehr genau hinschauen. Zumal wenn es ein Instrument ist, das erkennbar eine schwächere Gruppe in der Bevölkerung besonders trifft. Ist das Instrument rechtssicher? Sind die Voraussetzungen klar genug? Ist der Eingriff verhältnismäßig? Und vor allem: Lösen wir damit tatsächlich ein Problem – oder verschieben wir es einfach hundert Meter weiter? Denn wir sind uns ja alle einig: Eine Alkoholverbotszone ersetzt keine Sozialpolitik. Wer einen Platz verlässt, weil dort kein Alkohol mehr getrunken werden darf, hört dadurch nicht auf, alkoholkrank zu sein. Und wer sich bisher dort aufgehalten hat, verschwindet auch nicht einfach.


1 Deshalb müssen solche Maßnahmen selbstverständlich immer gemeinsam mit Streetwork, Suchthilfe oder Aufenthaltsalternativen gedacht werden. Dieser Gesetzentwurf hat in der schwarz-grünen Koalition eine lange Vorgeschichte und Sie haben viele Monate dafür gebraucht, weil die eine Seite gerne wollte und die andere auf keinen Fall. Am Ende gab es einen Deal, der Gesetzentwurf ist ins Verfahren gekommen und es gab die vorgesehene schriftliche Anhörung mit sehr unterschiedlichen Stellungnahmen. Und mit einer Reihe offener Fragen: Nicht zuletzt zur Praktikabilität in den Kommunen. Was die schriftliche Anhörung ganz sicher nicht ergeben hat war: Alles klar, alle Fragen beantwortet, Gesetz kann beschlossen werden.
Die Koalition sah das anders. Per Änderungsantrag wurde noch ein Satz angefügt. Kommunen müssen jetzt im Verordnungstext für die Verbotszonen eine Liste der Beratungsangebote aufführen. Das ist wirklich bemerkenswert praxisnah, ich bin mir sicher unzählige Betroffene werden dieses niedrigschwellige Hilfsangebot zu schätzen wissen und auf die Verordnung zurückgreifen. Aber ich will mich darüber gar nicht lustig machen, Sie haben das im Ausschuss schließlich auf Nachfrage auch noch mal selbst begründet: Es geht um eine Reflexionsphase für die Kommunen. Die sollen sich selber noch mal mit den Angeboten in ihrer Stadt auseinandersetzen. Reflexionsphasen gehören gerne in eine gute Gruppenarbeit, im Landesverwaltungsgesetz finde ich Sie unpassend, zumal als einzige Reaktion auf die Anhörungsergebnisse. Und ich muss sagen: Der Preis der Grünen für die Zustimmung zu unliebsamen Gesetzesänderungen war in der Vergangenheit auch schon mal größer, als dieser eher kuriose Zusatz.
Das ist aber gar nicht der gravierende Punkt. Wenn man die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung betrachtet, wäre eine mündliche Anhörung, ein Austausch mit den Expertinnen und Experten eine Selbstverständlichkeit gewesen. Sie haben das im Ausschuss in der vergangenen Woche abgelehnt und drauf bestanden, den Entwurf diese Woche ins Plenum zu schieben. Ich glaube nicht, weil bei Ihnen wirklich alle Fragen geklärt waren, sondern weil Ihnen die Kraft gefehlt hat, mit Ihren unterschiedlichen Positionen zum Thema eine mündliche Anhörung durchzustehen. Das ist ziemlich schwach. Ich finde das auch schade, weil ich glaube, wir hätten bei dem Thema zusammenkommen können. Sie hatten nur leider erkennbar kein Interesse daran. Und ein parlamentarisches Schmalspurverfahren, weil Ihre Koalition sich verfranzt hat, das machen wir nicht mit. Deswegen werden wir uns heute beim Gesetzentwurf enthalten. Ich hoffe sehr, dass Ihr Vorgehen nicht beispielhaft sein soll, für die innenpolitischen Projekte, die in den letzten Monaten dieser Wahlperiode noch in der Pipeline sind.



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